 |
Sortieren nach:
Datum - neue zuerst |
Datum - alte zuerst |
Bewertung
|
|
Hallo Lutz,
>>1) Speichert google persönliche Daten über mich ohne meine Einwilligung? Nein.
Aber ja doch. Natürlich tun die das und wie. Davon leben die. Deren ganzes Konzept ist es dadurch dass sie eben soviel wissen über Dich, Dich mit auf Dich zugeschnittene Werbung zu bombardieren, Dir die Suchergebnisse gemäss Deinem Profil (oder dem Deines Rechners, was im Endeffekt auf das Gleiche hinausläuft) zu präsentieren. Wer ein Android Phone hat, dessen Kontakte kennt Google, die wissen ganz genau wo Du seit dem ersten Mal wo Du Dein Phone eingeschaltet hast warst und so weiter. Ein mir gut bekannter IT Sicherheitsspezialist hat mir mal den Satz gesagt: "Google weiss mehr über Dich als Du selber" und er hat recht.
Kann ich Google daran hindern? Nein. Gibt es eine "Opt In" Option? Nein. In dem Moment wo irgendwer in einem Webinhalt meinen Namen verwendet hat, bin ich im Google Datenkraken drin. Ende. In dem Moment wo ich selber in Google eine Suchanfrage mache, weiss Google das und wird registrieren, oh, der U.W. aus der Schweiz hat gerade ein Hotel in Naples, FL gesucht, also geht der offenbar da hin. Und die nächsten 2 Jahre krieg ich Angebote für Hotels, Häuser, Restaurants aus Naples.
Und nicht nur Google macht das. ALLE machen das. In dem Moment wo Du irgendwo was tust im Internet, wird ein Datenkrake Deine Aktionen loggen, speichern, analsysieren und schauen, wie kann ich mit Lutz D. Geld verdienen. So funktioniert die ganze Webwelt. Wer das nicht will, kann zum Datenschützer soviel er will, das nutzt nix, alles was was nutzt ist die Schere für das Netzkabel des eigenen W-Lan Routers.
Webcams: Es gibt tausende Webcams weltweit die "nicht statthaft" operieren und keinen stört es, weil der NUTZEN diese Einschränkung überwiegt. Eine Webcam auf einem Flugplatz ist ein unglaublich nützliches Tool weil es mir als Wetterberater oder auch Pilot eine Real Time Einschätzung der Verhältnisse erlaubt. Wenn halt aber in diesem Wetterbild ein Wanderweg oder ein Teil der Zuschauerterrasse oder des Tarmacs sichtbar sind, sind auch die Leute drauf zu sehen. Will ich nun wegen Datenschutz auf diese wichtigen Planungstools verzichten? Nein. Und falls ich da mal meinen Kaffee trinke und sichtbar bin, so sei es, jedenfalls krieg ich deswegen noch keine Kaffeewerbung ins Haus :)
Dagegen ist wohl ein Dienst, der Flugdaten darstellt, eher harmlos, da doch sehr spezialisiert auf ein ganz enges Gebiet. Und der den Nutzern eine klare Opt Out Möglichkeit gibt.
Wenn Du nun auf Grund solcher Dinge sagst, wir müssen Datenquellen kontrollieren oder aber die Betreiber verpflichten, von zig tausenden Eigentümern von Flugzeugen eine Bewilligung einzuholen, dann ist es für mich sonnenklar, dann müssen auch alle Webcams und sonstige Geräte zur Informationsverarbeitung, die ohne explizites Einverständnis des Users Daten sammeln und weitergeben ebenso funktionieren. Heisst, ein Tourismusunternehmen, dass dem Kunden im Tal unten zeigen will, wie schön die Skipiste ist, muss jeden Skifahrer um Bewilligung bitten und so weiter. Das ist schlicht nicht praktikabel, also kann es nur heissen, wenn wir das wollen, müssen die entsprechenden Geräte verboten werden und damit die entsprechenden Dienste weg. Und da, Lutz, würde das Internet zuoberst stehen, denn es ist das Vehikel, dass all dies überhaupt möglich macht.
Beste Grüsse Urs
|
|
|
Lieber Urs,
Hast Du mal die Nutzungsbedingungen von Google gelesen? Ich vermute, nein. Sonst würdest Du solche Behauptungen nicht aufstellen.
Webcams Versuch 27: wenn Du bei einer Wettercam am Flugplatz durchs Bild huscht, ist Dein Bild bloßes Beiwerk im Sinne des KunstUrhG. Wenn eine Webcam Deinen Hauseingang filmte, ist Dein Bild dies nicht. Wetterwebcams sind daher legal.
Aber den Unterschied zwischen legal und illegal, gefragt oder ungefragt, scheint ja niemanden zu interessieren.
|
|
|
Hallo Lutz,
>>Hast Du mal die Nutzungsbedingungen von Google gelesen?
Jup. Und habe die Wahl zu sagen, ich stimme unbeschränkt zu oder ich nutze keinen Aspekt von Google. Praktikabel? Nicht wirklich. Ohne diese Riesenfirma läuft im Netz gar nix und bei den Smartphones ist die Alternative noch um Klassen intrusiver.
>>Webcams Versuch 27: wenn Du bei einer Wettercam am Flugplatz durchs Bild huscht, ist Dein Bild bloßes Beiwerk im Sinne des KunstUrhG. Wenn eine Webcam Deinen Hauseingang filmte, ist Dein Bild dies nicht. Wetterwebcams sind daher legal
Netter Versuch. Das ist die Theorie. Praxis?
Ein Flugplatz hier hatte eine Webcam, die in Anflugrichtung, eine auf den Tarmac und eine in die Gegenrichtung. Absicht war, man kann die ganze Volte einsehen und damit die Bedingungen sehr gut einschätzen.
Nur: Es beschwerte sich jemand beim Datenschützer, dass man auf dem Tarmac Flugzeuge sieht und Regis erkennen kann, damit sei seine Privatsphäre eingeschränkt. Und dann hatte wer was dagegen, dass die eine Anflugcam auch den Zuschauerbereich drin hatte (ging aus der Position nicht anders) und damit Zuschauer identifizierbar waren, was ebenfalls zu Beschwerden führte. Resultat: Die cams gingen offline, Riesenzoff im Verein, bei den Nutzern und sonst wo, bis sie wieder aktiviert wurden, nachdem eine Beschwerde gegen die Datenschützer offenbar stattgegeben wurde.
Und andere, geh mal auf eines der bekannten Portale für Cams. Da siehst Du alles bis zu cams die ganze Freibäder, Skipisten, Restaurants und anderes abdecken. Privatsphäre? Nada. Entweder Du akzeptierst oder wählst halt nicht da hinzugehen.
Damit: FR24 tut im Endeffekt nix anderes als all die Cams, Spotterseiten und anderes auch. Ob Dein Flugzeug nun sichtbar ist auf der Webcam oder auf FR24, der Endeffekt ist der selbe: Unbefugte könnten daraus Nutzen ziehen. Oder wenn halt urplötzlich ein Airliners Net Photo eines Fliegers auftaucht der nachweist, dass Du am x.x.20xx in EDxx warst, kann das auch ein Problem für Dich sein.
(Und wo wird man sowas finden? Richtig auf Google).
Der Hauptunterschied ist wohl der: In den USA sind Portale wie FlightAware e.t.c. gesetzlich abgestützt und teils sogar aktiv unterstützt, hier ist es wie so oft eine Privatinitiative, die Erfolg hatte und damit die Erfinder jetzt ernährt. Ebenso wie viele private Luftfahrtseiten,die uns viel bieten was Staatliche Dienste nicht tun (oder halt viel Bares dafür wollen... Flightaware bietet übrigens viel mehr Informationen als FR24 (wie etwa den kompletten Flugplan), was FR24 nicht tut.
Ich schlage mal vor, wir lassen das jetzt, die gegenseitigen Gesichtspunkte sind wohl klar. Wir können auch gern mal gelegentlich bei einem Bier weiterfilosofieren :) Wenn ich mit dem Flieger komm, darfst Du mir auch gern auf FR24 zusehen damit Du weisst wann Du bestellen kannst :)
Schönes Wochenende noch
|
|
|
Ein schönes Wochenende wünsche ich Dir natürlich auch!
Hinsichtlich Smartphones/Google -> ja, da ist ein bisschen Vogel friss oder stirb angesagt, obwohl es natürlich work-arounds gibt (Apple funktioniert auch ganz gut mit 'John Askild', also fiktiven Nutzern). Der wichtigste Unterschied: Niemand zwingt Dir ein Smartphone auf, oder? Es gibt ein ganz klares Opt-in.
Hinsichtlich webcam, Versuch 28. Wie Du es drehst und wendest, Webcams unterliegen einem Gesetz und richterlicher Kontrolle. Was Ihr sagt, ist, dass das für FR24 nicht gelten soll, richtig?
|
|
|
Ich bin mir relativ sicher, dass für den Empfang von ADS-B eben KEIN Flugfunkzeugnis erforderlich ist, genauso wie man für das Einschalten eines DVB-T Fernsehers oder das Surfen in einer WLAN-Umgebung eines braucht.
|
|
|
Keine Ahnung. Ich glaube, dass die Datenverarbeitung bei FR24 mit dem schwedischen Recht kollidieren könnte.
@Erwin ganz so einfach ist es nicht, gemessen werden Kaufkraft, ZahlungsBEREITSCHAFT und Interesse für das Produkt.
|
|
|
zur info: in österreich ist das verboten! details dazu habe ich schon geschrieben (einfach mal nachlesen, rechtsverbindliche auskunft vom fernmeldeamt) das hat nicht nur mit der frequenz sondern auch mit der bestimmung der aussendung zu tun
|
|
|
Ich weiss, laut Fernmeldebehörde ist ja auch die Aussendung von optischen Signalen bewilligungspflichtig, Bergnotsignal per Taschenlampe dann also nur nach vorheriger Bewilligung.
Manchmal stellt sich bei näherer Betrachtung aber dann doch nicht alles so "in Stein gemeisselt" dar wie es von diversen Beamten gern dargestellt wird. Näher möchte ich hier nicht darauf eingehen.
|
|
|
Ich bin mir relativ sicher, dass für den Empfang von ADS-B eben KEIN Flugfunkzeugnis erforderlich ist, genauso wie man für das Einschalten eines DVB-T Fernsehers oder das Surfen in einer WLAN-Umgebung eines braucht. |
Nur, dass DVB-T und WLAN genau nichts mit dem Flugbetrieb zu tun haben und deswegen auch nicht unter die Flugfunkverordnung fallen. Dein Vergleich hinkt also doch ein wenig.
Aber es gilt für WLAN z.B. auch das Telekommunikationsgesetz.
Und selbst wenn der Empfang von ADS-B legal ist, so ist die Weitergabe und insbesondere die Veröffentlichung dieser Daten aus meiner Sicht ein Verstoß gegen das TKG. In zweiter Linie sind das dann personalisierbare Daten, für die dann auch das Datenschutzgesetz greift.
Olaf
|
|
|
|
|
9 Beiträge Seite 1 von 1
|
|
|
 |
|
|
|
 |
 |
|