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19. Dezember 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Robert Hartmann
Ich weiss, laut Fernmeldebehörde ist ja auch die Aussendung von optischen Signalen bewilligungspflichtig, Bergnotsignal per Taschenlampe dann also nur nach vorheriger Bewilligung.

Manchmal stellt sich bei näherer Betrachtung aber dann doch nicht alles so "in Stein gemeisselt" dar wie es von diversen Beamten gern dargestellt wird. Näher möchte ich hier nicht darauf eingehen.

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