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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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20. Dezember 2014: Von Olaf Musch an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +2.00 [2]
Ich bin mir relativ sicher, dass für den Empfang von ADS-B eben KEIN Flugfunkzeugnis erforderlich ist, genauso wie man für das Einschalten eines DVB-T Fernsehers oder das Surfen in einer WLAN-Umgebung eines braucht.
Nur, dass DVB-T und WLAN genau nichts mit dem Flugbetrieb zu tun haben und deswegen auch nicht unter die Flugfunkverordnung fallen. Dein Vergleich hinkt also doch ein wenig.
Aber es gilt für WLAN z.B. auch das Telekommunikationsgesetz.
Und selbst wenn der Empfang von ADS-B legal ist, so ist die Weitergabe und insbesondere die Veröffentlichung dieser Daten aus meiner Sicht ein Verstoß gegen das TKG. In zweiter Linie sind das dann personalisierbare Daten, für die dann auch das Datenschutzgesetz greift.
Olaf

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