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19. Dezember 2014: Von Urs Wildermuth an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Hallo Lutz,

>>Hast Du mal die Nutzungsbedingungen von Google gelesen?

Jup. Und habe die Wahl zu sagen, ich stimme unbeschränkt zu oder ich nutze keinen Aspekt von Google. Praktikabel? Nicht wirklich. Ohne diese Riesenfirma läuft im Netz gar nix und bei den Smartphones ist die Alternative noch um Klassen intrusiver.

>>Webcams Versuch 27: wenn Du bei einer Wettercam am Flugplatz durchs Bild huscht, ist Dein Bild bloßes Beiwerk im Sinne des KunstUrhG. Wenn eine Webcam Deinen Hauseingang filmte, ist Dein Bild dies nicht. Wetterwebcams sind daher legal

Netter Versuch. Das ist die Theorie. Praxis?

Ein Flugplatz hier hatte eine Webcam, die in Anflugrichtung, eine auf den Tarmac und eine in die Gegenrichtung. Absicht war, man kann die ganze Volte einsehen und damit die Bedingungen sehr gut einschätzen.

Nur: Es beschwerte sich jemand beim Datenschützer, dass man auf dem Tarmac Flugzeuge sieht und Regis erkennen kann, damit sei seine Privatsphäre eingeschränkt. Und dann hatte wer was dagegen, dass die eine Anflugcam auch den Zuschauerbereich drin hatte (ging aus der Position nicht anders) und damit Zuschauer identifizierbar waren, was ebenfalls zu Beschwerden führte. Resultat: Die cams gingen offline, Riesenzoff im Verein, bei den Nutzern und sonst wo, bis sie wieder aktiviert wurden, nachdem eine Beschwerde gegen die Datenschützer offenbar stattgegeben wurde.

Und andere, geh mal auf eines der bekannten Portale für Cams. Da siehst Du alles bis zu cams die ganze Freibäder, Skipisten, Restaurants und anderes abdecken. Privatsphäre? Nada. Entweder Du akzeptierst oder wählst halt nicht da hinzugehen.

Damit: FR24 tut im Endeffekt nix anderes als all die Cams, Spotterseiten und anderes auch. Ob Dein Flugzeug nun sichtbar ist auf der Webcam oder auf FR24, der Endeffekt ist der selbe: Unbefugte könnten daraus Nutzen ziehen. Oder wenn halt urplötzlich ein Airliners Net Photo eines Fliegers auftaucht der nachweist, dass Du am x.x.20xx in EDxx warst, kann das auch ein Problem für Dich sein.

(Und wo wird man sowas finden? Richtig auf Google).

Der Hauptunterschied ist wohl der: In den USA sind Portale wie FlightAware e.t.c. gesetzlich abgestützt und teils sogar aktiv unterstützt, hier ist es wie so oft eine Privatinitiative, die Erfolg hatte und damit die Erfinder jetzt ernährt. Ebenso wie viele private Luftfahrtseiten,die uns viel bieten was Staatliche Dienste nicht tun (oder halt viel Bares dafür wollen... Flightaware bietet übrigens viel mehr Informationen als FR24 (wie etwa den kompletten Flugplan), was FR24 nicht tut.

Ich schlage mal vor, wir lassen das jetzt, die gegenseitigen Gesichtspunkte sind wohl klar. Wir können auch gern mal gelegentlich bei einem Bier weiterfilosofieren :) Wenn ich mit dem Flieger komm, darfst Du mir auch gern auf FR24 zusehen damit Du weisst wann Du bestellen kannst :)

Schönes Wochenende noch

19. Dezember 2014: Von Lutz D. an Urs Wildermuth
Ein schönes Wochenende wünsche ich Dir natürlich auch!

Hinsichtlich Smartphones/Google -> ja, da ist ein bisschen Vogel friss oder stirb angesagt, obwohl es natürlich work-arounds gibt (Apple funktioniert auch ganz gut mit 'John Askild', also fiktiven Nutzern). Der wichtigste Unterschied: Niemand zwingt Dir ein Smartphone auf, oder? Es gibt ein ganz klares Opt-in.

Hinsichtlich webcam, Versuch 28. Wie Du es drehst und wendest, Webcams unterliegen einem Gesetz und richterlicher Kontrolle. Was Ihr sagt, ist, dass das für FR24 nicht gelten soll, richtig?

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