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26 Beiträge Seite 1 von 2

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15. August 2024 18:58 Uhr: Von F. S. an Malte Höltken

For the record: Die EASA verlangt keine gleichmäßige Kostenteilung. Ich bin komplett legal, wenn ich mir für nen Flug mit einem Vereinskamerad nen Kaffee ausgeben lasse, als auch wenn ein Freund großzügig nach oben aufrundet und wir bei 80% Erstattung ankommen.

Diese Interpretation ist linguistisch zumindest fragwürdig. Der Wortlaut ist: "... on the condition that the direct cost is shared by all the occupants of the aircraft, pilot included ...".
"Is shared by all participants" bedeutet schon, das alle das gleiche zahlen und nicht, dass einer einen ct. bezahlt und die anderen den Rest aufteilen.

Hinzu kommt ausserdem die Sinnhaftigkeit: Eine Regulierung, die einen Unterschied dazwischen macht, ob der Pilot gar nix zahlt oder ob er einen Cent selber zahlt, wäre offensichtlich unsinnig.

Hier ist wingly aber tatsächlich schon "richtig abgebogen": Zumindest auf dem Papier ist klar festgelegt, dass der Pilot eben nicht nur einen symbolischen Cent bezahlt, sondern er muss einen gleichen Anteil bezahlen.

--- Nachträgliche Ergänzung, damit es nicht zu viele ähnliche Beiträge werden:
Das ist egal, das LBA hat in dem Bereich keinen Interpretationsspielraum.

Interesanterweise die EASA aber auch nicht, da es sich um eine Verordnung handelt, die von der Komission beschlossen wurde und sich die Rolle der EASA mit der Beratung der Komission im Vorfeld erschöpft hat!

Das einzige was zur Auslegung dieser Regel für einen Piloten in Deutschland relevant ist, ist die Frage, wie ein deutsches Gericht das sieht. Und hier wünsche ich viel Glück, dem Richter zu erklären "da steht ja nicht, dass eine 0,1% zu 99,9% Teilung nicht auch geteilt ist" während ein als Sachkundige Person geladener Vertreter des LBA vorbringt "natürlich macht nur eine Gleichverteilung Sinn".

Und nur der Vollständigkeit halber: Ich wünsche auch viel Glück dabei, bei dem Streitwert um den es dann gehen wird, das Gericht davon zu überzeugen, die Frage dem EuGH vorzuilegen, wenn das deutsche Gericht völlig überraschend nicht im Sinne der Cent-Teilung entscheidet.

---

P.S.: Andere Frage an Wingly-Erfahrene Piloten: Was passiert eigentlich, wenn ein Passagier nicht zum Flug erscheint? Angenommen, ein Pilot hat 2 verschiedene Paxe unabhängig voneinander zum Mitfliegen eingeladen und nur einer von beiden kommt.

15. August 2024 19:21 Uhr: Von Malte Höltken an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Diese Interpretation ist linguistisch zumindest fragwürdig. Der Wortlaut ist: "... on the condition that the direct cost is shared by all the occupants of the aircraft, pilot included ...".
"Is shared by all participants" bedeutet schon, das alle das gleiche zahlen und nicht, dass einer einen ct. bezahlt und die anderen den Rest aufteilen.

Ich denke, sie ist ziemlich eindeutig. Die EASA hat dazu geschrieben in FAQ 45478:

[...] No additional requirements can be added, at national level, on top of the European rules [...]

[...] Sharing your costs, on a non-commercial basis, between friends and acquaintances was
an established practice which made it easier to enjoy flying. The Air Operations rules
continue to allow the sharing of direct costs for flights with non-complex aircraft.
Cost-shared flights are covered by a derogation5
contained in the Air OPS Regulation.
This derogation ensures that the less stringent Part-NCO rules can apply to flights by
private individuals with passengers on board under the condition that the direct costs
of the flight are shared by all occupants of the aircraft, pilot included. In addition, the
number of persons on board of a cost-shared flight is limited to maximum six occupants
(pilot included). There is no element of profit. [...]

15. August 2024 19:43 Uhr: Von Johannes König an Malte Höltken

Auch ein Flyer des LBA ist eine offizielle Publikation einer Behörde, auf die man sich nach Treu und Glauben stützen darf. Aber gut, wenn du das LBA hier als Instanz nicht anerkennst, dann musst du konsequenterweise auch die EASA als Instanz außen vor lassen, denn deren Aussagen entfalten hier ebensowenig Rechtskraft. Die Regeln zur Kostenteilung sind in der EU-VO 965/2012 niedergeschrieben, dort heißt es in der für uns maßgeblichen deutschen Version:

(4a) Abweichend von Artikel 5 Absätze 1 und 6 darf folgender Flugbetrieb mit anderen als technisch komplizierten motorgetriebenen Flugzeugen und Hubschraubern gemäß Anhang VII durchgeführt werden:

a)
Flüge von Privatpersonen auf Kostenteilungsbasis unter der Bedingung, dass die direkten Kosten von allen Insassen des Luftfahrzeugs, einschließlich des Piloten, geteilt werden und die Anzahl der Personen, die die direkten Kosten teilen, auf sechs begrenzt ist.

Die einzige Definition, die ich für den Begriff "Kostenteilung" auf die Schnelle finden konnte, stammt aus einem juristischen Lexikon (mit Verweis auf §92 ZPO, wo der Begriff aber nicht vorkommt, im Gegensatz zu §155 VwGO):

In diesem Fall sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jeder Partei zur Hälfte zur Last.

Ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen, würde ich schlussfolgern, dass der Gesetzgeber hier durchaus eine gleichmäßige Verteilung der Kosten im Sinn hatte.

15. August 2024 20:23 Uhr: Von Marc Störing an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]

Ich bin bei Dir, sehe hier aber verschiedene Fragen:

Wie ist das Recht, also keine Behördenmeinung, sondern die Verordnung 965/2012 beim Begriff des „Teilen“ auszulegen? Meint dies ein „Teilen zu gleichen Teilen“ oder einen „beliebigen Anteil beim Teilen“?

Als Jurist bin ich der Meinung, dass, wenn ein „Teilen zu gleichen Teilen“ gemeint ist, der Gesetzgeber dies auch so unproblematisch schreiben könnte. Die Verordnung sagt es nicht so, also wollte sie es wohl auch nicht so sagen. Manchmal gibt es noch Ungenauigkeiten zwischen den Sprachfassungen, aber das ist hier ja auch nicht der Fall.

Bleibt die Frage, ob sich aus dem Kontext ergibt, dass es vielleicht nicht so gesagt, aber so gemeint ist. Ich sehe keinen Kontext, warum der Passagier 49 %, nicht aber 51 % zahlen könnte. Nach Sinn und Zweck soll das „Teilen“ sicherstellen, dass der Pilot keinen Gewinn macht, also nicht mehr einnimmt, als er Kosten hat. Deshalb spielt es aber keine Rolle, ob der Passagier im Verhältnis zum Piloten gleich viel, weniger oder fast alles der Kosten trägt. Das Wort „Teilen“ sperrt Profit - egal wie geteilt wird.

Nur als Gedankenspiel: Sollte es doch ein Teilen zu gleichen Teilen meinen, baute darauf die Frage auf, wie der offenbar hohe Anteil von Wingly rechnerisch zu berücksichtigen wäre: Kommt es darauf an, dass der Passagier den gleichen Teil zahlt, auch wenn der Pilot nach Abzug der Gebühren weniger erhält? Oder ist darauf abzustellen, dass der Pilot rechnerisch den gleichen Anteil erhält, so dass die Gebühren für Wingly beim Passagier aufgeschlagen werden dürfen? Dazu würde mir wenig einfallen, aber wie gesagt, kommt es auf diese Frage meines Erachtens auch nicht an.

15. August 2024 21:16 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Malte Höltken

"there is no element of profit" bedingt mMn aber schon dass auch der
Pilot den gleichen Anteil beitragen muss, ansonsten er ja über unverhaltnismäßige Kostenreduktion profitieren würde.

15. August 2024 21:33 Uhr: Von Marc Störing an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +2.00 [2]

„Profit“ definiert das Englische als „gain in excess of expenditures“. Die Einnahmen übersteigen die Kosten. Das deutsche Verb „profitieren“ ist nicht bedeutungsgleich.

Ich profitiere Samstag hoffentlich vom frühen Weggang meiner Schwiegermutter, aber einen Profit mache ich damit nicht. Der Pilot profitiert grundsätzlich vom Mitflieger - das wäre dann nach Deiner Logik also nie erlaubt.

15. August 2024 21:40 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Marc Störing

Da magst Du Recht haben. Hier wird eindeutig die Kostenteilung zu gleichen Teilen erwähnt, leider ohne Quelle

https://www.fliegermagazin.de/wissen/rechtsfrage-ab-wann-sind-fluege-gewerblich-fliegermagazin/

15. August 2024 21:48 Uhr: Von Marc Störing an Flieger Max Loitfelder

Ja, danke für den Artikel. Mir scheint, über den Link darin nimmt die Passage Bezug auf die alte Rechtslage vor der hier diskutierten Verordnung.

Vielleicht noch einmal zur Klarstellung: ich sehe natürlich auch, dass Behörden tendenziell hier ein Teilen zu gleichen Teilen hineinlesen. Das ist aber juristischer Alltag, dass der behördlichen Rechtsanwendung eine Rechtsauffassung zu Grunde liegt, die dann später ein Gericht bestätigt oder verwirft. Klar: Wer sich nicht durch alle Instanzen klagen will, sollte sich an die Behördenmeinung halten.

Und: wir haben hier ja nur über die Frage der Kostenteilung gesprochen. Inwieweit Flüge hier quasi auf Bestellung durchgeführt werden, ist ja noch ein ganz anderes Thema.

15. August 2024 21:52 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Marc Störing

Mathematisch gesehen bedeutet "Teilen" dividieren.

Nach der Interpretation müsste hier mit verschiedenen Zahlen im Nenner dividiert werden.

Das macht nach bei dem Wort "Teilen" irgendwie keinen Sinn. Denn alles andere wäre "Umverteilen", Verlagern von Kosten oder was auch immer.

PS. solange hier die Rede von den Kosten gecharterter Flugzeuge die Rede ist, könnten die Kosten einigermaßen nachvollziehbar sein. Dennoch bleibt die Frage nach dem Jahresbeitrag, ggf. Arbeitsstunden etc. bei Vereinscharter. Was ist mit Flugzeugeignern? welche Kosten darf man hier berücksichtigen? Da ist es längst nicht so klar...

15. August 2024 22:14 Uhr: Von Lutz D. an Wolfgang Lamminger Bewertung: +2.00 [2]

Was ich sagen kann, in den Gesprächen, die letztlich zu dieser Regelung geführt haben, gingen alle Beteiligten davon aus, ein Teilen der Kosten zu gleichen Teilen zu meinen. Die beteiligten Lobbyisten, die Leute im Referat der Kommission, auch mit dem Vorgang befasste Abgeordnete - da stand niemals ein Teilen ich Landegebühr 20€, Du 300€ Charter im Raum. Es wurde schlicht nicht so diskutiert.

Ist mir schon klar, dass das heute sich so in der Regulierung uneindeutig liest und tatsächlich haben schon dänische Gerichte pro Pilot und gegen Behörde (ohne Vorlage beim EuGH) entschieden.
In der Folge weiß ich ehrlich gesagt jetzt auch nicht so recht, was ich glauben soll, in solchen Fragen ist ja dann oft der gesunde Menschenverstand doch irgendwie hilfreich. Der sagt mir, wenn ich Freunde mitnehme, nehme ich denen eher etwas weniger als etwas mehr ab.

15. August 2024 22:24 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Johannes König

nein herr könig...ich sehe das nicht so...es ist nicht alles geregelt...es heißt nur kostenteilung...wie die kosten geteilt werden...steht nicht mal auf einer marmortafel...

15. August 2024 22:47 Uhr: Von Patrick Lianhard (Lean hard!) an Flieger Max Loitfelder

2017 hat mir Prof. Dr. Jürgen Reese freundlicherweise per E-Mail geantwortet:

Hallo Herr L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch wenn die VO es nicht explizit aussagt, wird diese Regelung von den deutschen Behörden so ausgelegt, dass die sog. direkten Kosten auch vom Piloten anteilig zu tragen sind, also bei 4 Insassen muss er mindestens 1/4 übernehmen. Vom Sinn der Regelung spricht viel dafür, dass nur ein symbolischer Anteil - wie in Ihrem Beispiel - nicht ausreichend ist.
Many happy landings
Jürgen Reese
Es gibt keine definitive Antwort auf diese Frage. Kommt aufs Gericht drauf an im Fall der Fälle.
15. August 2024 22:50 Uhr: Von F. S. an Wolfgang Lamminger

solange hier die Rede von den Kosten gecharterter Flugzeuge die Rede ist, könnten die Kosten einigermaßen nachvollziehbar sein. Dennoch bleibt die Frage nach dem Jahresbeitrag, ggf. Arbeitsstunden etc. bei Vereinscharter. Was ist mit Flugzeugeignern? welche Kosten darf man hier berücksichtigen? Da ist es längst nicht so klar...

Das ist in der Tat längst nicht so klar - wird aber von Piloten nicht so gerne diskutiert, weil hier eine ähnlich spitzfindig-wortgetreue Textexegese ja eher zu einem nicht so guten Ergebnis führt.

Es steht ja ausdrücklich in der Verordnung, dass "direkte Kosten" des Fluges geteilt werden sollen. Direkte Kosten eines Fluges sind eigentlich nur Benzinkosten, Lande-, Strecken und Anfluggebühren, so wie geringe Kosten für nachweislich verbrauchtes Öl und evtl. TKS, ...
Alle anderen Kosten sind indirekte Kosten. Das nun aber einige Piloten (ziemlich viele sogar) einen Großteil der indirekten Kosten auch umlegen, indem sie den Charterpreis als Basis für die Kostenteilung ansetzen, mag praxisgerecht sein, widerspricht aber relativ klar dem Wortlaut der Verordnung, da es eben um die direkten Kosten des Fluges geht und nicht um irgendwelche möglicherweise entstehenden Kosten für den Piloten. Hier schaut dann komischerweise niemand mehr so genau hin und will den Wortlaut aus jedem einzelnen Buchstaben rauspressen.

P.S.: Die wörtliche Exegese scheitert übrigens in der deutschen Version leider auch schon daran, dass die gewählte Formulierung der Übersetzung leider Denglisch ist und kein Deutsch: " .. unter der Bedingung, dass die direkten Kosten von allen Insassen ... geteilt werden ...".
Wenn sie nur von allen Insassen geteilt werden, dann zieht jeder Insasse den Taschenrechner raus und fängt das dividieren an. Das sagt - so textgenau ausgelegt, wie manche es hier in der Argumentation rauslesen wollen - leider gar nichts darüber aus, wer die Kosten tatsächlich bezahlt.

15. August 2024 22:57 Uhr: Von Malte Höltken an Lutz D. Bewertung: +4.00 [4]

Der sagt mir, wenn ich Freunde mitnehme, nehme ich denen eher etwas weniger als etwas mehr ab.

Er sagt auch, dass Dir Mutti halt etwas mehr zusteckt, als 33,3% der Charterkosten und Landegebühren. Oder dass man halt nach dem Flug mit "Gib' mir nen Fuffi, dann passt das" die Kosten schätzen kann, ohne minutengenau abrechnen zu müssen. Oder dass ich mit "Ich nehm' Dich mit, dafür zahlst Du Landegebühr und Kaffee" Freunde fliegen kann - auch wenn ich ursprünglich woanders hinwollte. Es gibt so viele Szenarien, die eben nicht in die Kategorie "es muss gefälligst gleich verteilt werden" fallen, die im Sinn erfasst werden.

Dass eine DR400, die bei Wingly für 1440€/h angeboten wird vollkommen aus der Intention rausfliegt liegt nicht an der Verteilung der Kosten.

16. August 2024 09:15 Uhr: Von Johannes Vogl an Patrick Lianhard (Lean hard!)

Ich denke auch, dass das am Ende und im Falle des Falles eine Sache der Auslegung des Gerichts sein wird. Man kann das Ganze auch in die Richtung auslegen, dass alle Fälle, in denen der Pilot weniger bezahlt als 1/x der Kosten von sich aus schon einen (finanziellen) Profit abwirft, denn er gewinnt dadurch ja mehr PIC Zeit für die gleiche Kohle.

Was die Diskussion über Wingly angeht, sehe ich das recht entspannt. Die Plattform ist klar und transparent in dem was sie anbietet, nämlich die Vermittlung als Dienstleistung. Eine Provision ist da auch gerechtfertigt. Das was vielen (und auch mir) ein Dorn im Auge sein dürfte sind die "schwarzen Schafe", die es gibt. Das ist allerdings kein Wingly-Problem. Rundflüge auf Kostenteilung werden auch auf anderen Plattformen angeboten. Mein persönliches Highlight war ein Pilot, der auf ebay Kleinanzeigen inseriert hat. Da kam dann auf Nachfrage eine interessante Kostenaufschlüsselung zustande...

Insgesamt belief sich das auf 450€/h für eine C150 (wenn man 50:50 gerechnet hätte) und allerlei sonstige Kosten wie "Headset Gebühr" von z.B. 12€/h. Mir ist klar, dass das Stunden sammeln heutzutage teuer und schwierig ist, aber so etwas finde ich frech, zumal der Laie dann denkt "ja so ein Rundflug ist ein besonderer Anlass, das gönne ich mir/dem Beschenkten". Letztendlich sind genau diese Angebote das Problem, egal wo sie auftauchen. Daher finde ich das genauere Hinsehen seitens der Behörde nicht verkehrt.

Wingly ist natürlich prädestiniert für eine genauere Untersuchung, da das öffentlich präsent gemacht wird und dementsprechend handhabbar ist. Eine private Vereinbarung, die über Chat auf Kleinanzeigen geschlossen wird, dürfte sich ziemlich sicher der Kenntnis der Behörde entziehen. Fair ist das nicht.

Im Zweifelsfall würde sich ein Richter wohl unter Vorlage aller Argumente eher der Behördenmeinung anschließen und sich eher weniger von sprachlichen Spitzfindigkeiten in der EU Verordnung beeindrucken lassen. Es gibt seine Gründe, warum es die ganzen Vorschriften für den kommerziellen Betrieb gibt.

16. August 2024 09:44 Uhr: Von Michael Söchtig an Malte Höltken

Ich vermute das Problem liegt in der Übersetzung. Englisch kennt "sharing" und "dividing", letzteres ist eine mathematische Teilung, erstes eine Beteligung. Deutsch spricht von "Teilung" und differenziert hier nicht.

Da alle Sprachen maßgeblich sind, kommen deutsche Behörden auf die Auslegung des deutschen Textes. Und anders als bei der Kapitulationsurkunde sind hier alle Sprachen gleichermaßen verbindlich.

16. August 2024 11:14 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Michael Söchtig

Deutsch spricht von "Teilung" und differenziert hier nicht.

...und das bei der Sprache Goethe´s und Schiller´s ... oh Du mein Abendland...

16. August 2024 11:38 Uhr: Von F. S. an Reinhard Haselwanter Bewertung: +1.00 [1]

Nicht die sprache ist das Problem, sondern mehr die fehlenden Goethes und Schillers.

Die Sprache an sich kennt schon noch mehr Worte: Laut Duden (der - ganz nebenbei bemerkt - übrigens "teilen" definiert als "den gleichen Anteil/Teil haben" und "zu gleichen Teilen teilhaben/partizipieren") gibt es eine ganze Reihe synonymer oder ähnlicher Worte: aufspraten, aufteilen, zerlegen, zerteilen, dividieren, splitten, ...

Nur darf man halt nicht in den Duden schauen, wenn man das "zu gleichen Teilen" nicht wahr haben will ;-)

16. August 2024 12:18 Uhr: Von Malte Höltken an F. S. Bewertung: +5.00 [5]

Nur darf man halt nicht in den Duden schauen, wenn man das "zu gleichen Teilen" nicht wahr haben will ;-)

Doch, sollte man sogar. (Pro-Tipp: Wenn Du eine einfach überprüfbare Behauptung aufstellst, sollte sie auch stimmen und möglichst vollständig sein).

https://www.duden.de/rechtschreibung/teilen

Das geteilte Deutschland war wohl eher nicht zu gleichen Teilen geteilt, eine geteilte Rücksitzbank ist nicht zu gleichen Teilen geteilt. Wissen wird nicht zu gleichen Teilen geteilt, genausowenig wie Leid, Geschichten, Liebe. Geteiltes Sorgerecht ist nicht zwangsläufig zu gleichen Teilen verteilt. Wenn Du mit Deiner Frau einen Salat teilst, bedingt das nicht eine Gleichmäßigkeit. Eigentum an Flugzeugen, Häusern oder Grundstücken oder Firmen muss nicht gleich geteilt werden. Steuereinnahmen werden auf die Kostenstellen geteilt - aber nicht zu gleichen Teilen. Dein Einkommen wird zwischen Dir und dem Staat geteilt - auch nicht zu gleichen Teilen. Ein Raumteiler darf einen Raum auch ungleich teilen. Eigentum ist in Deutschland unter allen Bürgern aufgeteilt - aber nicht zu gleichen Teilen.

Linguistisch kommst Du so nicht weiter.

16. August 2024 13:30 Uhr: Von F. S. an Malte Höltken

Jetzt fühle ich mich beleidigt - glaubst Du wirklich, ich würde so platt lügen?




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16. August 2024 13:45 Uhr: Von Al Barrett an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

@F.S.: Du ließt das "Andere (!!!) Wörter für teilen" aber schon? Davon ab: Duden als Grundlage für Rechtsdefinitionen.... Nicht...

Ich bin inhaltlich voll bei Malte (Den Raumteilervergleich finde ich übrigens köstlich ��).

Aber: Wer keine Lust (=Zeit=Geld) hat, das im Zweifel vor Gericht auszutragen, ist mit der Variante zu gleichen Teilen zu teilen wahrscheinlich auf der stressfreieren und sicheren Seite.

Frage: Dieses erwähnte Dänische Urteil: Gibt's das irgendwo nachzulesen?

16. August 2024 13:54 Uhr: Von Thomas Nadenau an F. S.
Beitrag vom Autor gelöscht
16. August 2024 13:55 Uhr: Von Marc Störing an Al Barrett

Jemand anderes hatte ja bereits § 92 ZPO zitiert. Die Vorschrift hat nichts mit dem Thema hier zu tun, macht aber deutlich, dass auch im deutschen Recht "Teilen" nicht zwangsläufig als ein Teilen zu gleichen Teilen verstanden wird.

16. August 2024 13:56 Uhr: Von Malte Höltken an F. S.

Entweder Vorsatz, Unachtsamkeit oder Unvermögen.

Warum referenzierst Du die Synonyme und überspringst die Angabe der Bedeutung im Duden?

https://www.duden.de/rechtschreibung/teilen#bedeutungen




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16. August 2024 14:00 Uhr: Von Michael Söchtig an Al Barrett

Es gibt eine Seite der dänischen Behörden:

www.delefly.dk

Ich muss mir die mal durchlesen und gucken ob ich da was finde.


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