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16. August 2024 12:18 Uhr: Von Malte Höltken an F. S. Bewertung: +5.00 [5]

Nur darf man halt nicht in den Duden schauen, wenn man das "zu gleichen Teilen" nicht wahr haben will ;-)

Doch, sollte man sogar. (Pro-Tipp: Wenn Du eine einfach überprüfbare Behauptung aufstellst, sollte sie auch stimmen und möglichst vollständig sein).

https://www.duden.de/rechtschreibung/teilen

Das geteilte Deutschland war wohl eher nicht zu gleichen Teilen geteilt, eine geteilte Rücksitzbank ist nicht zu gleichen Teilen geteilt. Wissen wird nicht zu gleichen Teilen geteilt, genausowenig wie Leid, Geschichten, Liebe. Geteiltes Sorgerecht ist nicht zwangsläufig zu gleichen Teilen verteilt. Wenn Du mit Deiner Frau einen Salat teilst, bedingt das nicht eine Gleichmäßigkeit. Eigentum an Flugzeugen, Häusern oder Grundstücken oder Firmen muss nicht gleich geteilt werden. Steuereinnahmen werden auf die Kostenstellen geteilt - aber nicht zu gleichen Teilen. Dein Einkommen wird zwischen Dir und dem Staat geteilt - auch nicht zu gleichen Teilen. Ein Raumteiler darf einen Raum auch ungleich teilen. Eigentum ist in Deutschland unter allen Bürgern aufgeteilt - aber nicht zu gleichen Teilen.

Linguistisch kommst Du so nicht weiter.

16. August 2024 13:30 Uhr: Von F. S. an Malte Höltken

Jetzt fühle ich mich beleidigt - glaubst Du wirklich, ich würde so platt lügen?




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16. August 2024 13:45 Uhr: Von Al Barrett an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

@F.S.: Du ließt das "Andere (!!!) Wörter für teilen" aber schon? Davon ab: Duden als Grundlage für Rechtsdefinitionen.... Nicht...

Ich bin inhaltlich voll bei Malte (Den Raumteilervergleich finde ich übrigens köstlich ��).

Aber: Wer keine Lust (=Zeit=Geld) hat, das im Zweifel vor Gericht auszutragen, ist mit der Variante zu gleichen Teilen zu teilen wahrscheinlich auf der stressfreieren und sicheren Seite.

Frage: Dieses erwähnte Dänische Urteil: Gibt's das irgendwo nachzulesen?

16. August 2024 13:54 Uhr: Von Thomas Nadenau an F. S.
Beitrag vom Autor gelöscht
16. August 2024 13:55 Uhr: Von Marc Störing an Al Barrett

Jemand anderes hatte ja bereits § 92 ZPO zitiert. Die Vorschrift hat nichts mit dem Thema hier zu tun, macht aber deutlich, dass auch im deutschen Recht "Teilen" nicht zwangsläufig als ein Teilen zu gleichen Teilen verstanden wird.

16. August 2024 13:56 Uhr: Von Malte Höltken an F. S.

Entweder Vorsatz, Unachtsamkeit oder Unvermögen.

Warum referenzierst Du die Synonyme und überspringst die Angabe der Bedeutung im Duden?

https://www.duden.de/rechtschreibung/teilen#bedeutungen




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16. August 2024 14:00 Uhr: Von Michael Söchtig an Al Barrett

Es gibt eine Seite der dänischen Behörden:

www.delefly.dk

Ich muss mir die mal durchlesen und gucken ob ich da was finde.

16. August 2024 14:11 Uhr: Von Michael Söchtig an Michael Söchtig

Da steht soweit nichts. Es gibt eine Seite der dänischen AOPA, da steht nur dass die Kosten mit allen geteilt werden müssen, aber nichts über den Schlüssel.

Urteil hab ich aber nicht gefunden.


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