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Was ich sagen kann, in den Gesprächen, die letztlich zu dieser Regelung geführt haben, gingen alle Beteiligten davon aus, ein Teilen der Kosten zu gleichen Teilen zu meinen. Die beteiligten Lobbyisten, die Leute im Referat der Kommission, auch mit dem Vorgang befasste Abgeordnete - da stand niemals ein Teilen ich Landegebühr 20€, Du 300€ Charter im Raum. Es wurde schlicht nicht so diskutiert.
Ist mir schon klar, dass das heute sich so in der Regulierung uneindeutig liest und tatsächlich haben schon dänische Gerichte pro Pilot und gegen Behörde (ohne Vorlage beim EuGH) entschieden. In der Folge weiß ich ehrlich gesagt jetzt auch nicht so recht, was ich glauben soll, in solchen Fragen ist ja dann oft der gesunde Menschenverstand doch irgendwie hilfreich. Der sagt mir, wenn ich Freunde mitnehme, nehme ich denen eher etwas weniger als etwas mehr ab.
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Der sagt mir, wenn ich Freunde mitnehme, nehme ich denen eher etwas weniger als etwas mehr ab.
Er sagt auch, dass Dir Mutti halt etwas mehr zusteckt, als 33,3% der Charterkosten und Landegebühren. Oder dass man halt nach dem Flug mit "Gib' mir nen Fuffi, dann passt das" die Kosten schätzen kann, ohne minutengenau abrechnen zu müssen. Oder dass ich mit "Ich nehm' Dich mit, dafür zahlst Du Landegebühr und Kaffee" Freunde fliegen kann - auch wenn ich ursprünglich woanders hinwollte. Es gibt so viele Szenarien, die eben nicht in die Kategorie "es muss gefälligst gleich verteilt werden" fallen, die im Sinn erfasst werden.
Dass eine DR400, die bei Wingly für 1440€/h angeboten wird vollkommen aus der Intention rausfliegt liegt nicht an der Verteilung der Kosten.
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Ich vermute das Problem liegt in der Übersetzung. Englisch kennt "sharing" und "dividing", letzteres ist eine mathematische Teilung, erstes eine Beteligung. Deutsch spricht von "Teilung" und differenziert hier nicht.
Da alle Sprachen maßgeblich sind, kommen deutsche Behörden auf die Auslegung des deutschen Textes. Und anders als bei der Kapitulationsurkunde sind hier alle Sprachen gleichermaßen verbindlich.
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Deutsch spricht von "Teilung" und differenziert hier nicht.
...und das bei der Sprache Goethe´s und Schiller´s ... oh Du mein Abendland...
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Nicht die sprache ist das Problem, sondern mehr die fehlenden Goethes und Schillers.
Die Sprache an sich kennt schon noch mehr Worte: Laut Duden (der - ganz nebenbei bemerkt - übrigens "teilen" definiert als "den gleichen Anteil/Teil haben" und "zu gleichen Teilen teilhaben/partizipieren") gibt es eine ganze Reihe synonymer oder ähnlicher Worte: aufspraten, aufteilen, zerlegen, zerteilen, dividieren, splitten, ...
Nur darf man halt nicht in den Duden schauen, wenn man das "zu gleichen Teilen" nicht wahr haben will ;-)
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Nur darf man halt nicht in den Duden schauen, wenn man das "zu gleichen Teilen" nicht wahr haben will ;-)
Doch, sollte man sogar. (Pro-Tipp: Wenn Du eine einfach überprüfbare Behauptung aufstellst, sollte sie auch stimmen und möglichst vollständig sein).
https://www.duden.de/rechtschreibung/teilen
Das geteilte Deutschland war wohl eher nicht zu gleichen Teilen geteilt, eine geteilte Rücksitzbank ist nicht zu gleichen Teilen geteilt. Wissen wird nicht zu gleichen Teilen geteilt, genausowenig wie Leid, Geschichten, Liebe. Geteiltes Sorgerecht ist nicht zwangsläufig zu gleichen Teilen verteilt. Wenn Du mit Deiner Frau einen Salat teilst, bedingt das nicht eine Gleichmäßigkeit. Eigentum an Flugzeugen, Häusern oder Grundstücken oder Firmen muss nicht gleich geteilt werden. Steuereinnahmen werden auf die Kostenstellen geteilt - aber nicht zu gleichen Teilen. Dein Einkommen wird zwischen Dir und dem Staat geteilt - auch nicht zu gleichen Teilen. Ein Raumteiler darf einen Raum auch ungleich teilen. Eigentum ist in Deutschland unter allen Bürgern aufgeteilt - aber nicht zu gleichen Teilen.
Linguistisch kommst Du so nicht weiter.
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Jetzt fühle ich mich beleidigt - glaubst Du wirklich, ich würde so platt lügen?
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@F.S.: Du ließt das "Andere (!!!) Wörter für teilen" aber schon? Davon ab: Duden als Grundlage für Rechtsdefinitionen.... Nicht...
Ich bin inhaltlich voll bei Malte (Den Raumteilervergleich finde ich übrigens köstlich ��).
Aber: Wer keine Lust (=Zeit=Geld) hat, das im Zweifel vor Gericht auszutragen, ist mit der Variante zu gleichen Teilen zu teilen wahrscheinlich auf der stressfreieren und sicheren Seite.
Frage: Dieses erwähnte Dänische Urteil: Gibt's das irgendwo nachzulesen?
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Jemand anderes hatte ja bereits § 92 ZPO zitiert. Die Vorschrift hat nichts mit dem Thema hier zu tun, macht aber deutlich, dass auch im deutschen Recht "Teilen" nicht zwangsläufig als ein Teilen zu gleichen Teilen verstanden wird.
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Entweder Vorsatz, Unachtsamkeit oder Unvermögen.
Warum referenzierst Du die Synonyme und überspringst die Angabe der Bedeutung im Duden?
https://www.duden.de/rechtschreibung/teilen#bedeutungen
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Es gibt eine Seite der dänischen Behörden:
www.delefly.dk
Ich muss mir die mal durchlesen und gucken ob ich da was finde.
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Da steht soweit nichts. Es gibt eine Seite der dänischen AOPA, da steht nur dass die Kosten mit allen geteilt werden müssen, aber nichts über den Schlüssel.
Urteil hab ich aber nicht gefunden.
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