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Ich bin bei Dir, sehe hier aber verschiedene Fragen:
Wie ist das Recht, also keine Behördenmeinung, sondern die Verordnung 965/2012 beim Begriff des „Teilen“ auszulegen? Meint dies ein „Teilen zu gleichen Teilen“ oder einen „beliebigen Anteil beim Teilen“?
Als Jurist bin ich der Meinung, dass, wenn ein „Teilen zu gleichen Teilen“ gemeint ist, der Gesetzgeber dies auch so unproblematisch schreiben könnte. Die Verordnung sagt es nicht so, also wollte sie es wohl auch nicht so sagen. Manchmal gibt es noch Ungenauigkeiten zwischen den Sprachfassungen, aber das ist hier ja auch nicht der Fall.
Bleibt die Frage, ob sich aus dem Kontext ergibt, dass es vielleicht nicht so gesagt, aber so gemeint ist. Ich sehe keinen Kontext, warum der Passagier 49 %, nicht aber 51 % zahlen könnte. Nach Sinn und Zweck soll das „Teilen“ sicherstellen, dass der Pilot keinen Gewinn macht, also nicht mehr einnimmt, als er Kosten hat. Deshalb spielt es aber keine Rolle, ob der Passagier im Verhältnis zum Piloten gleich viel, weniger oder fast alles der Kosten trägt. Das Wort „Teilen“ sperrt Profit - egal wie geteilt wird.
Nur als Gedankenspiel: Sollte es doch ein Teilen zu gleichen Teilen meinen, baute darauf die Frage auf, wie der offenbar hohe Anteil von Wingly rechnerisch zu berücksichtigen wäre: Kommt es darauf an, dass der Passagier den gleichen Teil zahlt, auch wenn der Pilot nach Abzug der Gebühren weniger erhält? Oder ist darauf abzustellen, dass der Pilot rechnerisch den gleichen Anteil erhält, so dass die Gebühren für Wingly beim Passagier aufgeschlagen werden dürfen? Dazu würde mir wenig einfallen, aber wie gesagt, kommt es auf diese Frage meines Erachtens auch nicht an.
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Mathematisch gesehen bedeutet "Teilen" dividieren.
Nach der Interpretation müsste hier mit verschiedenen Zahlen im Nenner dividiert werden.
Das macht nach bei dem Wort "Teilen" irgendwie keinen Sinn. Denn alles andere wäre "Umverteilen", Verlagern von Kosten oder was auch immer.
PS. solange hier die Rede von den Kosten gecharterter Flugzeuge die Rede ist, könnten die Kosten einigermaßen nachvollziehbar sein. Dennoch bleibt die Frage nach dem Jahresbeitrag, ggf. Arbeitsstunden etc. bei Vereinscharter. Was ist mit Flugzeugeignern? welche Kosten darf man hier berücksichtigen? Da ist es längst nicht so klar...
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Was ich sagen kann, in den Gesprächen, die letztlich zu dieser Regelung geführt haben, gingen alle Beteiligten davon aus, ein Teilen der Kosten zu gleichen Teilen zu meinen. Die beteiligten Lobbyisten, die Leute im Referat der Kommission, auch mit dem Vorgang befasste Abgeordnete - da stand niemals ein Teilen ich Landegebühr 20€, Du 300€ Charter im Raum. Es wurde schlicht nicht so diskutiert.
Ist mir schon klar, dass das heute sich so in der Regulierung uneindeutig liest und tatsächlich haben schon dänische Gerichte pro Pilot und gegen Behörde (ohne Vorlage beim EuGH) entschieden. In der Folge weiß ich ehrlich gesagt jetzt auch nicht so recht, was ich glauben soll, in solchen Fragen ist ja dann oft der gesunde Menschenverstand doch irgendwie hilfreich. Der sagt mir, wenn ich Freunde mitnehme, nehme ich denen eher etwas weniger als etwas mehr ab.
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solange hier die Rede von den Kosten gecharterter Flugzeuge die Rede ist, könnten die Kosten einigermaßen nachvollziehbar sein. Dennoch bleibt die Frage nach dem Jahresbeitrag, ggf. Arbeitsstunden etc. bei Vereinscharter. Was ist mit Flugzeugeignern? welche Kosten darf man hier berücksichtigen? Da ist es längst nicht so klar...
Das ist in der Tat längst nicht so klar - wird aber von Piloten nicht so gerne diskutiert, weil hier eine ähnlich spitzfindig-wortgetreue Textexegese ja eher zu einem nicht so guten Ergebnis führt.
Es steht ja ausdrücklich in der Verordnung, dass "direkte Kosten" des Fluges geteilt werden sollen. Direkte Kosten eines Fluges sind eigentlich nur Benzinkosten, Lande-, Strecken und Anfluggebühren, so wie geringe Kosten für nachweislich verbrauchtes Öl und evtl. TKS, ... Alle anderen Kosten sind indirekte Kosten. Das nun aber einige Piloten (ziemlich viele sogar) einen Großteil der indirekten Kosten auch umlegen, indem sie den Charterpreis als Basis für die Kostenteilung ansetzen, mag praxisgerecht sein, widerspricht aber relativ klar dem Wortlaut der Verordnung, da es eben um die direkten Kosten des Fluges geht und nicht um irgendwelche möglicherweise entstehenden Kosten für den Piloten. Hier schaut dann komischerweise niemand mehr so genau hin und will den Wortlaut aus jedem einzelnen Buchstaben rauspressen.
P.S.: Die wörtliche Exegese scheitert übrigens in der deutschen Version leider auch schon daran, dass die gewählte Formulierung der Übersetzung leider Denglisch ist und kein Deutsch: " .. unter der Bedingung, dass die direkten Kosten von allen Insassen ... geteilt werden ...". Wenn sie nur von allen Insassen geteilt werden, dann zieht jeder Insasse den Taschenrechner raus und fängt das dividieren an. Das sagt - so textgenau ausgelegt, wie manche es hier in der Argumentation rauslesen wollen - leider gar nichts darüber aus, wer die Kosten tatsächlich bezahlt.
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Der sagt mir, wenn ich Freunde mitnehme, nehme ich denen eher etwas weniger als etwas mehr ab.
Er sagt auch, dass Dir Mutti halt etwas mehr zusteckt, als 33,3% der Charterkosten und Landegebühren. Oder dass man halt nach dem Flug mit "Gib' mir nen Fuffi, dann passt das" die Kosten schätzen kann, ohne minutengenau abrechnen zu müssen. Oder dass ich mit "Ich nehm' Dich mit, dafür zahlst Du Landegebühr und Kaffee" Freunde fliegen kann - auch wenn ich ursprünglich woanders hinwollte. Es gibt so viele Szenarien, die eben nicht in die Kategorie "es muss gefälligst gleich verteilt werden" fallen, die im Sinn erfasst werden.
Dass eine DR400, die bei Wingly für 1440€/h angeboten wird vollkommen aus der Intention rausfliegt liegt nicht an der Verteilung der Kosten.
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Ich vermute das Problem liegt in der Übersetzung. Englisch kennt "sharing" und "dividing", letzteres ist eine mathematische Teilung, erstes eine Beteligung. Deutsch spricht von "Teilung" und differenziert hier nicht.
Da alle Sprachen maßgeblich sind, kommen deutsche Behörden auf die Auslegung des deutschen Textes. Und anders als bei der Kapitulationsurkunde sind hier alle Sprachen gleichermaßen verbindlich.
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Deutsch spricht von "Teilung" und differenziert hier nicht.
...und das bei der Sprache Goethe´s und Schiller´s ... oh Du mein Abendland...
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Nicht die sprache ist das Problem, sondern mehr die fehlenden Goethes und Schillers.
Die Sprache an sich kennt schon noch mehr Worte: Laut Duden (der - ganz nebenbei bemerkt - übrigens "teilen" definiert als "den gleichen Anteil/Teil haben" und "zu gleichen Teilen teilhaben/partizipieren") gibt es eine ganze Reihe synonymer oder ähnlicher Worte: aufspraten, aufteilen, zerlegen, zerteilen, dividieren, splitten, ...
Nur darf man halt nicht in den Duden schauen, wenn man das "zu gleichen Teilen" nicht wahr haben will ;-)
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Nur darf man halt nicht in den Duden schauen, wenn man das "zu gleichen Teilen" nicht wahr haben will ;-)
Doch, sollte man sogar. (Pro-Tipp: Wenn Du eine einfach überprüfbare Behauptung aufstellst, sollte sie auch stimmen und möglichst vollständig sein).
https://www.duden.de/rechtschreibung/teilen
Das geteilte Deutschland war wohl eher nicht zu gleichen Teilen geteilt, eine geteilte Rücksitzbank ist nicht zu gleichen Teilen geteilt. Wissen wird nicht zu gleichen Teilen geteilt, genausowenig wie Leid, Geschichten, Liebe. Geteiltes Sorgerecht ist nicht zwangsläufig zu gleichen Teilen verteilt. Wenn Du mit Deiner Frau einen Salat teilst, bedingt das nicht eine Gleichmäßigkeit. Eigentum an Flugzeugen, Häusern oder Grundstücken oder Firmen muss nicht gleich geteilt werden. Steuereinnahmen werden auf die Kostenstellen geteilt - aber nicht zu gleichen Teilen. Dein Einkommen wird zwischen Dir und dem Staat geteilt - auch nicht zu gleichen Teilen. Ein Raumteiler darf einen Raum auch ungleich teilen. Eigentum ist in Deutschland unter allen Bürgern aufgeteilt - aber nicht zu gleichen Teilen.
Linguistisch kommst Du so nicht weiter.
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Jetzt fühle ich mich beleidigt - glaubst Du wirklich, ich würde so platt lügen?
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@F.S.: Du ließt das "Andere (!!!) Wörter für teilen" aber schon? Davon ab: Duden als Grundlage für Rechtsdefinitionen.... Nicht...
Ich bin inhaltlich voll bei Malte (Den Raumteilervergleich finde ich übrigens köstlich ��).
Aber: Wer keine Lust (=Zeit=Geld) hat, das im Zweifel vor Gericht auszutragen, ist mit der Variante zu gleichen Teilen zu teilen wahrscheinlich auf der stressfreieren und sicheren Seite.
Frage: Dieses erwähnte Dänische Urteil: Gibt's das irgendwo nachzulesen?
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Jemand anderes hatte ja bereits § 92 ZPO zitiert. Die Vorschrift hat nichts mit dem Thema hier zu tun, macht aber deutlich, dass auch im deutschen Recht "Teilen" nicht zwangsläufig als ein Teilen zu gleichen Teilen verstanden wird.
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Entweder Vorsatz, Unachtsamkeit oder Unvermögen.
Warum referenzierst Du die Synonyme und überspringst die Angabe der Bedeutung im Duden?
https://www.duden.de/rechtschreibung/teilen#bedeutungen
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Es gibt eine Seite der dänischen Behörden:
www.delefly.dk
Ich muss mir die mal durchlesen und gucken ob ich da was finde.
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Da steht soweit nichts. Es gibt eine Seite der dänischen AOPA, da steht nur dass die Kosten mit allen geteilt werden müssen, aber nichts über den Schlüssel.
Urteil hab ich aber nicht gefunden.
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