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15. August 2024 21:16 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Malte Höltken

"there is no element of profit" bedingt mMn aber schon dass auch der
Pilot den gleichen Anteil beitragen muss, ansonsten er ja über unverhaltnismäßige Kostenreduktion profitieren würde.

15. August 2024 21:33 Uhr: Von Marc Störing an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +2.00 [2]

„Profit“ definiert das Englische als „gain in excess of expenditures“. Die Einnahmen übersteigen die Kosten. Das deutsche Verb „profitieren“ ist nicht bedeutungsgleich.

Ich profitiere Samstag hoffentlich vom frühen Weggang meiner Schwiegermutter, aber einen Profit mache ich damit nicht. Der Pilot profitiert grundsätzlich vom Mitflieger - das wäre dann nach Deiner Logik also nie erlaubt.

15. August 2024 21:40 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Marc Störing

Da magst Du Recht haben. Hier wird eindeutig die Kostenteilung zu gleichen Teilen erwähnt, leider ohne Quelle

https://www.fliegermagazin.de/wissen/rechtsfrage-ab-wann-sind-fluege-gewerblich-fliegermagazin/

15. August 2024 21:48 Uhr: Von Marc Störing an Flieger Max Loitfelder

Ja, danke für den Artikel. Mir scheint, über den Link darin nimmt die Passage Bezug auf die alte Rechtslage vor der hier diskutierten Verordnung.

Vielleicht noch einmal zur Klarstellung: ich sehe natürlich auch, dass Behörden tendenziell hier ein Teilen zu gleichen Teilen hineinlesen. Das ist aber juristischer Alltag, dass der behördlichen Rechtsanwendung eine Rechtsauffassung zu Grunde liegt, die dann später ein Gericht bestätigt oder verwirft. Klar: Wer sich nicht durch alle Instanzen klagen will, sollte sich an die Behördenmeinung halten.

Und: wir haben hier ja nur über die Frage der Kostenteilung gesprochen. Inwieweit Flüge hier quasi auf Bestellung durchgeführt werden, ist ja noch ein ganz anderes Thema.

15. August 2024 22:47 Uhr: Von Patrick Lianhard (Lean hard!) an Flieger Max Loitfelder

2017 hat mir Prof. Dr. Jürgen Reese freundlicherweise per E-Mail geantwortet:

Hallo Herr L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch wenn die VO es nicht explizit aussagt, wird diese Regelung von den deutschen Behörden so ausgelegt, dass die sog. direkten Kosten auch vom Piloten anteilig zu tragen sind, also bei 4 Insassen muss er mindestens 1/4 übernehmen. Vom Sinn der Regelung spricht viel dafür, dass nur ein symbolischer Anteil - wie in Ihrem Beispiel - nicht ausreichend ist.
Many happy landings
Jürgen Reese
Es gibt keine definitive Antwort auf diese Frage. Kommt aufs Gericht drauf an im Fall der Fälle.
16. August 2024 09:15 Uhr: Von Johannes Vogl an Patrick Lianhard (Lean hard!)

Ich denke auch, dass das am Ende und im Falle des Falles eine Sache der Auslegung des Gerichts sein wird. Man kann das Ganze auch in die Richtung auslegen, dass alle Fälle, in denen der Pilot weniger bezahlt als 1/x der Kosten von sich aus schon einen (finanziellen) Profit abwirft, denn er gewinnt dadurch ja mehr PIC Zeit für die gleiche Kohle.

Was die Diskussion über Wingly angeht, sehe ich das recht entspannt. Die Plattform ist klar und transparent in dem was sie anbietet, nämlich die Vermittlung als Dienstleistung. Eine Provision ist da auch gerechtfertigt. Das was vielen (und auch mir) ein Dorn im Auge sein dürfte sind die "schwarzen Schafe", die es gibt. Das ist allerdings kein Wingly-Problem. Rundflüge auf Kostenteilung werden auch auf anderen Plattformen angeboten. Mein persönliches Highlight war ein Pilot, der auf ebay Kleinanzeigen inseriert hat. Da kam dann auf Nachfrage eine interessante Kostenaufschlüsselung zustande...

Insgesamt belief sich das auf 450€/h für eine C150 (wenn man 50:50 gerechnet hätte) und allerlei sonstige Kosten wie "Headset Gebühr" von z.B. 12€/h. Mir ist klar, dass das Stunden sammeln heutzutage teuer und schwierig ist, aber so etwas finde ich frech, zumal der Laie dann denkt "ja so ein Rundflug ist ein besonderer Anlass, das gönne ich mir/dem Beschenkten". Letztendlich sind genau diese Angebote das Problem, egal wo sie auftauchen. Daher finde ich das genauere Hinsehen seitens der Behörde nicht verkehrt.

Wingly ist natürlich prädestiniert für eine genauere Untersuchung, da das öffentlich präsent gemacht wird und dementsprechend handhabbar ist. Eine private Vereinbarung, die über Chat auf Kleinanzeigen geschlossen wird, dürfte sich ziemlich sicher der Kenntnis der Behörde entziehen. Fair ist das nicht.

Im Zweifelsfall würde sich ein Richter wohl unter Vorlage aller Argumente eher der Behördenmeinung anschließen und sich eher weniger von sprachlichen Spitzfindigkeiten in der EU Verordnung beeindrucken lassen. Es gibt seine Gründe, warum es die ganzen Vorschriften für den kommerziellen Betrieb gibt.


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