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13. November 2023 00:34 Uhr: Von Sebastian G____ an Andreas KuNovemberZi

Du würdest natürlich Passagier und rechtssitzend sein, da alles andere eine Ausbildung mit Syllabus voraussetzt.

Wie läuft das denn eigentlich bei den diversen Schnupperflühen die angeboten werden. Ich habe mich damit nie beschäftigt aber irgendwie muss das doch auch ohne formale Ausbildung gehen wenn der "Schüler" links sitzt? Auch bei Demo Flügen sitzen die Kunden / Journalisten doch öfter links und haben oft vermutlich keine passenden ratings, wie wird das gemacht?

13. November 2023 07:59 Uhr: Von Yury Zaytsev an Sebastian G____

Meines Wissens kommt es darauf an, wofür das Flugzeug zugelassen ist. Ich war damals ziemlich überrascht, als ich im Handbuch gelesen habe, dass die Katana DV20 nicht alleine von rechts geflogen werden darf, aber zu zweit schon. Ich dachte, das hat etwas mit der Gewichtsverteilung zu tun. Aber wenn im Handbuch steht, dass es erlaubt ist, bzw. keine Einschränkung eingetragen ist, kenne ich keine Rechtslage, die es verbietet. Natürlich ist es eine andere Sache, wenn man dabei einen vermeintlichen Passagier die Bedienelemente manipulieren lässt...

13. November 2023 17:38 Uhr: Von Alfred Obermaier an Sebastian G____

"Schnupperlüge" in einer E-Klasse sind im Interesse eines Flugvereins / Flugschule. Legal sind diese Flüge letztlich nur wenn die Person vorne links ein gültiges Medical besitzt und vorne rechts ein CRI / FI sitzt.

13. November 2023 17:44 Uhr: Von Holgi _______ an Yury Zaytsev
Nein, es kommt nicht auf die Zulassung an.
Ich kann auch auf Verkehrsflugzeugen, im Flugzeug ausbilden, obwohl sie für eine Mindestbesatzung von 2 zugelassen sind.
13. November 2023 18:48 Uhr: Von Yury Zaytsev an Holgi _______

Hmmm, und was meinst du damit? Die Frage war doch, wie kann der PIC von rechts fliegen und der Passagier links sitzen, außerhalb des Ausbildungskontextes? Meine Antwort war: Wenn das Flugzeug dafür zugelassen ist, dann eben genau so.

13. November 2023 19:55 Uhr: Von Johannes König an Alfred Obermaier Bewertung: +2.00 [2]

Hi Alfred,

da du dich ja gerade im Nachbarthread über die umgangssprachliche Verwendung von definiterten Begriffen echauffiert hast, kann ich mir an dieser Stelle den (freundlichschaftlich gemeinten) Hinweis nicht verkneifen, dass auch der "Schnupperflug" als solcher kein definierter Begriff ist. :-)

Was du sicherlich meinst, ist der Einführungsflug, der allerdings auch von einem normalen Piloten (kein FI) ausgeführt werden darf, wenn er im Auftrag einer ATO oder eines Vereins ausgeführt wird.

@Alle:

Das Thema "Fliegen gegen Entgelt" für PPL(A)/LAPL(A)-Inhaber ist in der EU-VO 965/2012 abschließend geklärt. Schon seit längerer Zeit gibt es dazu einen Leitfaden Fliegen gegen Entgelt (Link geht zum RP Stuttgart, Autor ist das Bundesverkehrsministerium). Der für uns interessante Teil steht auf Seite 8 und nennt die drei Ausnahmen nach Art. 6 Abs. 4a der Verordnung 965/2012:

a) Der Kostenteilungsflug, bei dem alle ihren Anteil zahlen (also auch der Pilot). Ausrichter des Fluges ist hier immer der Pilot als Privatperson.

b) Wettbewerbsflüge, Schauflüge und Ähnliches -> für uns hier nicht relevant

c) Einführungsflüge, Springer abwerfen, Segelflieger schleppen und Ähnliches. Ausrichter eines solchen Fluges ist hier immer eine juristische Person, also eine ATO oder eine "Organisation mit dem Ziel der Förderung des Flugsports oder der Freizeitluftfahrt". Der Pilot ist nur ausführendes Organ. Die Kostenerstattung (ggü. der Organisation!) darf bis zu 100% betragen, d.h. der Pilot kann kostenfrei gehalten werden. Der Pilot muss kein FI sein.

In allen Konstellationen ist der Fluggast auch wirklich Gast. Das erkennt man allein schon daran, dass die EU-VO 965/2012 an keiner Stelle irgendwo das Wort "Ausbildung" erwähnt. Der Rahmen ist relativ eng, siehe dazu auch Seite 9 des Leitfadens. Diese Einschränkungen finden sich allerdings nicht in der EU-VO.

"Einführungsflüge", bei denen mit einem FI an einer ATO/DTO quasi die 1. Flugstunde praktiziert wird, ohne dass vorher der gesamte Papierkrieg losgetrteten wird (hier ein Beispiel) haben eine andere rechtliche Basis. Details dazu kenne ich leider nicht, da müsste sich mal ein ATO-Ausbildungsleiter äußern.

13. November 2023 21:41 Uhr: Von Alfred Obermaier an Johannes König

Danke für den freundlichen Hinweis. Schnupperflug war in Gänsefüßchen gesetzt, somit also nicht näher definiert. Ein Einweisungsflug könnte vielleicht eine erste Flugstunde sein, wohl eher nicht. In unserer Flugschule hat vorne links mind. ein Medical und vorne rechts ist ein CRI/FI. Schulflüge dürfen erst begonnen werden, wenn die positive ZÜP vorliegt, eine Vorgabe der Aufsichtsbehörde. In unserem föderalem System gibt's vielleicht auch andere Vorgaben.

13. November 2023 22:49 Uhr: Von Chris _____ an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]
Interessant. In USA ist das Medical sinnvollerweise erst beim Solo erforderlich. Nach Sinn darf man hierzulande halt nicht fragen.
13. November 2023 23:21 Uhr: Von Alfred Obermaier an Chris _____
Für eine Conversion, also eine eigenständiges FAA Certificate sind die FAA Regularien zu erfüllen, also FAA Medical, Flight Review (gilt 24 Monate) und das war’s.
14. November 2023 10:58 Uhr: Von Willi Fundermann an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Für mich sind die Vorschriften in EASA-Land hierzu zumindest widersprüchlich. In "MED.A.30" heißt es zunächst:

"a) Ein Flugschüler darf erst dann Alleinflüge durchführen, wenn er Inhaber des Tauglichkeitszeugnisses ist, das für die betreffende Lizenz erforderlich ist."

Das scheint mir eindeutig formuliert und heißt für mich im Umkehrschluss: für die Ausbildung vor dem ersten Alleinflug braucht man es noch nicht.

Dann aber:

"b) Ein Bewerber für eine Lizenz nach Anhang I (Teil-FCL) muss über ein Tauglichkeitszeugnis verfügen, das nach diesem Anhang (Teil-MED) erteilt wurde und für die Rechte geeignet ist, die mit der beantragten Lizenz verbunden sind."

Eine exakte Definition, ab wann jemand in diesem Sinne als "Bewerber" gilt, konnte ich bisher in FCL nicht finden. Nach "FCL.025" wäre man das erst, wenn man zur theoretischen Prüfung angemeldet werden soll.

14. November 2023 12:15 Uhr: Von Michael Huber an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

@Chris:

Es macht doch Sinn das Medical von Anfang an zu haben.

Stell dir vor du bis Flugschüler und machst 15-20 Stunden bis zum ersten Solo und erfährst DANN dass du die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllst.

Dann hast du aber ziemlich viel Geld in den Sand gesetzt :-(

14. November 2023 12:18 Uhr: Von Sven Walter an Michael Huber Bewertung: +1.00 [1]

@Chris:

Es macht doch Sinn das Medical von Anfang an zu haben.

Stell dir vor du bis Flugschüler und machst 15-20 Stunden bis zum ersten Solo und erfährst DANN dass du die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllst.

Dann hast du aber ziemlich viel Geld in den Sand gesetzt :-(

Ja, aber das ist deine persönliche Entscheidung. Und die wichtigsten Sachen kann ein Fluglehrer selbst mit dir kurz abklären (Epilepsie etc.). Die dt. Übergriffigkeit dabei kritisiert Chris mE vollständig zu recht. Du bist Glück deines eigenen Schmiedes, zumindest bis du andere Leben gefährdest.

14. November 2023 12:20 Uhr: Von Sven Walter an Willi Fundermann

Für mich sind die Vorschriften in EASA-Land hierzu zumindest widersprüchlich. In "MED.A.30" heißt es zunächst:

"a) Ein Flugschüler darf erst dann Alleinflüge durchführen, wenn er Inhaber des Tauglichkeitszeugnisses ist, das für die betreffende Lizenz erforderlich ist."

Das scheint mir eindeutig formuliert und heißt für mich im Umkehrschluss: für die Ausbildung vor dem ersten Alleinflug braucht man es noch nicht.

Dann aber:

"b) Ein Bewerber für eine Lizenz nach Anhang I (Teil-FCL) muss über ein Tauglichkeitszeugnis verfügen, das nach diesem Anhang (Teil-MED) erteilt wurde und für die Rechte geeignet ist, die mit der beantragten Lizenz verbunden sind."

Eine exakte Definition, ab wann jemand in diesem Sinne als "Bewerber" gilt, konnte ich bisher in FCL nicht finden. Nach "FCL.025" wäre man das erst, wenn man zur theoretischen Prüfung angemeldet werden soll.

Da machst du dir es aber selbst, bewusst oder unbewusst, schwer. FAA-Land: "Learn to fly here". Deutschland: "Eine Behördenkatastrophe ist, wenn keine Bestellformulare für Bestellformulare mehr da sind." Zum Wortlaut der Vorschrift:

Der Bewerber für eine Lizenz ist nicht der Schüler in Ausbildung, der später der Erwerber einer Lizenz sein will. Das sagt der Wortlaut aus. Da braucht man keine 17 Permutationen davon, was damit wirklich gemeint ist, nur weil wir in D so überreguliert waren und sind, dass man erst einen Antrag auf Schülerstatus stellen musste. Das gibt es alles in EASA FCL nicht, mit Fug und Recht, also sollte man die Frage erst gar nicht stellen.

Das "aber" ist also überflüssig. Für solo - nur mit Medical. Mehr muss man nicht hinterfragen. Das sagt der Wortlaut.

14. November 2023 12:21 Uhr: Von Michael Huber an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Ich kann deinem Argument so nicht folgen, akzeptiere deine Meinung jedoch natürlich :-)

14. November 2023 12:53 Uhr: Von Sven Walter an Michael Huber Bewertung: +1.00 [1]

Nun denn, rein philosophisch betrachtet, welches der beiden Systeme ist denn weniger überreguliert als das andere, erfolgreicher, verbreiteter, und lässt der GA prinzipiell mehr Freiheiten?

Man merkt es eben auch im Kleinen, auch wenn ich inhaltich auch (hierzulande) fast jedem Flugschüler das Medical ganz weit vorne empfehlen würde. Aber wenn das regulatorische Umfeld fast immer bemüht ist, soviel Freiheit wie möglich zu erlauben, ist man in toto "freier".

Chris würde jetzt aber vermutlich mit Recht die Frage "Fliegen ohne Medical" in den USA anführen. Und da hätte er eeinen ganz wichtigen Punkt: Wir gefährden fast nie andere, nur uns selbst.

Die Frage der Freiheit gilt natürlich nur für die GA. Bin ganz froh, dass man in D Alkohol in der Öffentlichkeit trinken kann, und das deutlich vor 21 Jahren.

14. November 2023 13:06 Uhr: Von Thomas R. an Sven Walter Bewertung: +3.00 [3]

Chris würde jetzt aber vermutlich mit Recht die Frage "Fliegen ohne Medical" in den USA anführen. Und da hätte er eeinen ganz wichtigen Punkt: Wir gefährden fast nie andere, nur uns selbst.#

So ist es. Habe noch keine vernünftige Argumentation gehört, warum man für die Fliegerei in der (kleinen) GA ein Medical braucht, aber bspw. fürs Autofahren nicht.

14. November 2023 13:33 Uhr: Von Malte Höltken an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Bewerber auf die Lizenz ist man dann, wenn man beantragt die Lizenz ausgestellt zu bekommen. Das kann auch nach dem Skilltest sein (vgl. FCL.015: "For the issue of a licence, rating or certificate the applicant shall apply not later than 6 months
after having succeeded at the skill test or assessment of competence.")

Ein weiterer guter Hinweis ist FCL.020 ((b) Before his or her first solo flight, a student pilot shall be at least 16 years of age.) in Verbindung mit z.Bsp. FCL.100 (Applicants for the LAPL for aeroplanes or helicopters shall be at least 17 years old)

Um mit der Schulung zu starten sollte kein Medical notwendig sein.

14. November 2023 13:34 Uhr: Von Charlie_ 22 an Thomas R.

Weil man im Flugzeug nicht mal kurz "rechts ran fahren" kann wenn einem akut schlecht wird etc.?

Wenn ich das Medical nicht mehr schaffe sollte (und will) ich ohnehin nicht mehr fliegen. Es spricht auch wenig dagegen, sich ein Mal pro Jahr untersuchen zu lassen.

14. November 2023 13:40 Uhr: Von Malte Höltken an Michael Huber Bewertung: +1.00 [1]

Durch das Schulen wird man sicher nicht dümmer, auch wenn man nachher keine Lizenz macht. Du bezahlst Lehrer und Maschine schließlich für die Zeit, nicht für die Lizenz.

14. November 2023 13:53 Uhr: Von Thomas R. an Charlie_ 22 Bewertung: +3.00 [3]

Weil man im Flugzeug nicht mal kurz "rechts ran fahren" kann wenn einem akut schlecht wird etc.?

Das Medical kann ja auch nicht verhindern, dass Dir akut schlecht wird (so schlecht, dass Du auch nicht mehr fliegen / landen kannst, wie z.B. bei einer üblen Lebensmittelvergiftung). Was vermutlich eher selten ist.

Da geht es ja eher darum, medizinische Ursachen für eine "sudden incapacitation" auszuschließen, also z.B. Herzinfarkt, Diabetes, Epilepsie, etc.

Wenn Dir davon was auf der Autobahn passiert ist das genau so gefährlich wie im Flugzeug, und Du gefährdest noch einen Haufen andere Leute. Die Wahrscheinlichkeit für Fremdgefährdung ist beim Fliegen z.B. mit ner SEP deutlich geringer.

Wenn ich das Medical nicht mehr schaffe sollte (und will) ich ohnehin nicht mehr fliegen. Es spricht auch wenig dagegen, sich ein Mal pro Jahr untersuchen zu lassen.

Finde auch nicht, dass was dagegen spricht. Es spricht auch nix dagegen, 3x die Woche an der frischen Luft spazieren zu gehen. Trotzdem sollte das vielleicht nicht verpflichtend sein.

14. November 2023 14:15 Uhr: Von Charlie_ 22 an Thomas R. Bewertung: +1.00 [1]

>>> Da geht es ja eher darum, medizinische Ursachen für eine "sudden incapacitation" auszuschließen, also z.B. Herzinfarkt, Diabetes, Epilepsie, etc. Wenn Dir davon was auf der Autobahn passiert ist das genau so gefährlich wie im Flugzeug, und Du gefährdest noch einen Haufen andere Leute. Die Wahrscheinlichkeit für Fremdgefährdung ist beim Fliegen z.B. mit ner SEP deutlich geringer.

Eben, Diabetes und Herzinfarkt können beim Fliegen tödlich sein, das Risiko halte ich beim Autofahren für deutlich geringer, v.a. auch was die Passagiere betrifft.

Wenn ich mit einer Airline unterwegs bin, dann ist es mir deutlich lieber wenn die Piloten Medicals haben. Sogar wenn ich Germanwings 9525 nicht berücksichtige.

14. November 2023 14:24 Uhr: Von Thomas R. an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]

Bei der kommerziellen Personenbeförderung ist das ja auch ne ganz andere Sache und selbstverständlich. Übrigens egal ob in der Luft oder auf der Straße...auch ein Busfahrer muss sich regelmässig medizinisch checken lassen.

14. November 2023 14:41 Uhr: Von Wolff E. an Thomas R.
Beim Medical in Deutschland wird auch die Sehkraft wiederholt geprüft, was sehr sinnvoll ist. Beim Führerschein in Deutschland (noch) nicht. In den USA ist es völlig normal, dass man bei der Führerscheinverlängerung einen Sehtest macht. Viele Autofahrer in Deutschland wissen gar nicht, das ihre Sehkraft abgenommen hat, da das schleichend passiert oder es einfach ignoriert wird, ähnliches gilt fürs hören. Daher der EU Vorschlag, bei ab 50(?) wiederholende Tests beim Führerschein zu machen. Ob das dann das medical ersetzt, wage ich allerdings zu bezweifeln. und einmal pro Jahr ab 50 zum Arzt zu gehen finde ich nicht wirklich schlimm. IR/MEP Checks sind auch jährlich. So what. Da gibt es ganz andere Sachen, die nicht nur etwas aufwendig sind, sondern echt einschränken. Ein medical Termin schrägt nicht ein. Ich frage mal meinen Fliegerarzt, wie viel er pro zweit untersucht oder grounded. Damit kann man dann was anfangen....
14. November 2023 17:02 Uhr: Von Chris _____ an Michael Huber Bewertung: +2.00 [2]
Nein Michael: es ist nicht die Aufgabe des Staates zu verhindern, dass jemand Flugstunden nimmt, der vielleicht niemals ein Medical kriegen kann. Ganz im Gegenteil.

Nur weil du für dich Flugstunden für "rausgeworfenes Geld" hältst, wenn du später dein Medical nicht kriegst, ist es doch nicht sinnvoll, dass der Staat das Medical früher anfordert.

Oder denk mal an folgendes sehr realistisches Szenario: jemand, der das Medical gerade verloren hat, möchte als "Flugschüler" mit einem Lehrer auf dem rechten Sitz weiterhin fliegen. Warum verbietet man dies? In USA selbstverständlich komplett legal.
14. November 2023 17:09 Uhr: Von Chris _____ an Wolff E. Bewertung: +2.00 [4]
>>> Beim Medical in Deutschland wird auch die Sehkraft wiederholt geprüft, was sehr sinnvoll ist

Respektvoll anderer Meinung.

Ich halte den Medicalzirkus für Privatpiloten (!) nicht für sinnvoll, sondern für übergriffig. Im Gegensatz zum jährlichen Überprüfungsflug, den halte ich für sehr sinnvoll, allerdings würde ich begrüßen, wenn der (auch für IFR) mit einem Instructor und nicht zwingend einem Prüfer stattfinden würde.

Eine Regelung analog "Basic Med" würde ich auch begrüßen.

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