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Gilt ja auch für VFR, jedenfalls stelle ich sogar im UL, und das kann nur VFR und darf nur VFR, in 5.ooo ft msl oder 2.ooo ft agl, jenachdem was höher ist, auf Standardatmosphäre um.
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Für mich kommt der Begriff Transition Altitude aus dem IFR-Bereich und ist, wenn ich es richtig verstanden habe, variabel Moin Thomas, variabel - so sehe ich das auch. Im ATIS wird auch die TA genannt. Wenn sie immer gleich wäre, bräuchte man das ja nicht.
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Im ATIS wird auch die TA genannt. Wenn sie immer gleich wäre, bräuchte man das ja nicht Auf der ATIS wird der Transition Level genannt, und der ist in der Tat variabel. Die Transition Altitude ist in D fix bei 5000 ft.
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Dass das nicht auf IFR beschränkt sein kann, sieht man aber zB schon daran, dass Luftraumgrenzen oberhalb der TA in FL ausgedrückt werden.
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nochmal: (siehe mein Beitrag von 07:57) - AIP ENR 1.7 Höhenmessereinstellung
Festlegung der Höhen für die Höhenmessereinstellung bei Flügen nach Sichtflugregeln (Grundlage NfL I-190/01) 1. Bei Flügen nach Sichtflugregeln bis zu einer Höhe von 5000 ft MSL oder bis zu einer Höhe von 2000 ft GND, sofern diese Flughöhe 5000 ft MSL überschreitet, *) ist der Höhenmesser auf den Luftdruck, bezogen auf Meereshöhe (QNH-Wert), des zur Flugstrecke nächstgelegenen Flugplatzes mit Flugverkehrskontrollstelle einzustellen. 2. Bei Flügen nach Sichtflugregeln oberhalb dieser Höhen ist der Höhenmesser auf 1013,2 Hectopascal einzustellen (Standard-Höhenmessereinstellung). *) diese Höhe ist NICHT variabel, und wie schon geschrieben wurde: variabel ist der Transition LEVEL, also der Flightlevel, bei dem im Sinkflug wieder auf QNH zurückgestellt wird. Der wird jeweils auf der ATIS angesagt (und die ist auch für VFR-Flieger abhörbar ;-) Hintergrund: der Transition-Layer, also die Übergangsfläche zwischen dem Flight-Level- und dem Altitude-Höhensystem muss mindestens 1.000 ft "dick" sein.
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Dass ich als VFR-ler ab 5000ft auf FL umschalte, war mir schon klar. Mir ging es um deine Bemerkung "Halbkreisflughöhen ENTWEDER in Fuß MSL ODER in FL, je nach Transition Altitude des genutzten Luftraums", mit der ich als VFR-ler nichts anfangen kann. Mir ist der genutzte Luftraum egal, oder besser gesagt, auch bis jetzt bin ich mir nicht bewusst, dass es da für VFR noch Besonderheiten für spezielle Lufträume gibt. Gibt es den Begriff der Transitionaltitude bei VFR überhaupt? VFR und Transitionlevel? Mir ist nicht bewusst, dass das gelehrt wird.
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In Deinem Profil steht, dass Du FI bist. Da wundert es mich doch sehr, dass Du Transition Altitude und Transition Level nicht zuordnen kannst. An Deiner Stelle würde ich mir mal Part SERA schnappen, dort die Begriffsbestimmungen von Übergangshöhe und Übergangsfläche studieren und außerdem SERA.3110 ansehen.
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Die Anmerkung „genutzter Luftraum“ bezog sich auf eine generelle Abgrenzung: wir fliegen ja zumeist nicht nur im deutschen Luftraum, sondern auch über die Bundesdeutschen Grenzen hinweg: so zB haben Österreich, Niederlande, USA etc. jeweils abweichende Regelungen. Transitionlevel wurde vollständigkeitshalber erwähnt zur Abgrenzung der Begriffe, zumal hier von Dir von jeweils „unterschiedlichen“ Höhen geschrieben wurde, was wohl beim Transitionlevel zutrifft, nicht jedoch für die Transitionaltitude. Ausserdem sind die Regelungen bezüglich Halbkreisflughöhen sowohl bei VFR als auch bei IFR anzuwenden.
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Und zur Frage, ob das gelehrt wird: Ja, korrekte Höhenmessereinstellung zählt zum Standard-Lehrplan für PLL und LAPL!
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Danke Michael für deine Ratschläge. ... für VFR habe ich aber nichts über Transitionlayer und unterschiedliche Handhabung je nach Luftraum gefunden. Wolfgang hat den Hintergrund seiner Formulierung ja schon erklärt. Als FI für VFR lehre ich nichts über Transitionlayer, sondern erkläre was bei 5000ft zu tun ist.
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Dann hoffe ich, dass Du es richtig erklärst. Hier ist mein Verständnis: Zu SERA.3110: Im Steigflug stellen wir den Höhenmesser bei 5.000ft (Übergangsflughöhe / Transistion Altitude) vom lokalen QNH auf Standard (1013 hPa) und sprechen dann von Flugflächen. Im Sinkflug stellen wir bei der variablen Übergangsflugfläche (Transition Level) von Standard auf das lokale QNH. Zu SERA.5005g in Verbindung mit Anlage 3, Tabelle 1.1: Für VFR-Reiseflüge oberhalb 3000ft GND sind die in der Tabelle angegebenen Reiseflughöhen (Halbkreisflughöhen) zu verwenden. Für die Auswahl der Spalte in der Tabelle gilt SERA.3110, also unterhalb der Transition Altitude die Höhe in Fuß und darüber die Flugfläche. Sind wir uns in diesen Punkten einig? EDIT: Die feste Übergangsflughöhe von 5.000ft war nur auf Deutschland bezogen. Andere Länder können in der AIP andere Höhen bestimmen.
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... für VFR - woher leitest du sas her? Im Sinkflug stellen wir bei der variablen Übergangsflugfläche (Transition Level) von Standard auf das lokale QNH.
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SERA.3110 gilt für alle Flüge, unabhängig von den Flugregeln. Woher leitest Du her, dass es anders sein könnte? Außerdem hat Wolfgang auch die AIP zitiert, in der die Festlegung der Transition Altitude auf 5.000ft für Deutschland enthalten ist.
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Auf der einen Seite bin ich verwundert, wie man so einem Irrglauben unterliegen kann, auf der anderen Seite muss ich mir selbst an die Nase fassen, da ich letzte Woche bei einer Flugleiter-Kontrolle ohne Flugbuch "erwischt" wurde. Nicht aus Vergesslichkeit oder Vernachlässigung meiner Pflichten, sondern aus Unwissenheit oder besser: "unzureichender Vorschriftenkenntnis". FCL.045 definiert die Pflichten zum Mitführen der Dokumente. FCL.045 unterscheidet dabei zwischen "mitführen" (z.B. Lizenz) und "ohne Verzögerung vorlegen" (z.B. Flugbuch). Ich nahm also schon seit langem an, dass ich das Flugbuch - außer bei längerer Abwesenheit - nicht "mitführen" muss. Pustekuchen! Die LuftPersV ist zwar in vielen Paragraphen von Part.FCL abgelöst, aber es gibt sie noch und sie gilt auch für Part.FCL-Lizenzinhaber, sofern sie nicht den EASA-Bestimmungen widerspricht, sondern sie lediglich ergänzt. In §120 LuftPersV ist eindeutig geregelt, dass auch das Flugbuch für die erlaubnispflichtige Tätigkeit (das Führen eines Lff) mitzuführen ist. Man könnte vielleicht spitzfindig sein und das als Widerspruch auffassen, aber das wäre sehr weit hergeholt. Es ist eine zusätzliche Forderung für mitzuführende Dokumente und seit letztem Wochenende habe ich mein Flugbuch wieder am Mann. Ein solches Aha-Erlebnis ist manchmal ganz lehrreich! Solche Dinge merkt man sich.
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Als FI für VFR lehre ich nichts über Transitionlayer, sondern erkläre was bei 5000ft zu tun ist. Und was lehrst Du bezüglich der Frage, auf welchem Flightlevel man den Höhenmesser dann im Sinkflug wieder von 1013 auf den lokalen QNH zurück stellt? Das wäre ja genau der Transitionlevel (auch wenn Du den Deinen Schülern gegenüber vielleicht nicht so nennst).
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die Festlegung der Transition Altitude auf 5.000ft für Deutschland enthalten ist. Für mich enthält der Begriff "Festlegung auf 5000ft" nichts an Variabilität.
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Die TA (Transition Altitude) ist in Deutschland 5000ft und nicht variable. Sie gilt für den Steigflug Das TL (Transition Level) ist variabel und ist abhängig vom QNH vor Ort und gilt für den Sinkflug. (Kann zwischen 0 und +3000ft liegen) Der Bereich dazwischen ist der TRL(Transition layer)
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Die 5000ft sind in D ja auch nicht variabel im Gegensatz zum Transition Level darüber (je nach QNH).
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... meine Rede. Ich frage mich gerade auch, wo für VFR die Relevanz liegt. Wenn ich von 3500ft auf die nächste passende Höhe steige, dann wechsle ich bei 5000ft auf Standard-Höhenmessereinstellung. Beim Sinken von FL ebenfalls bei 5000ft auf QNH. Bei IFR ... ihr wisst sicherlich, warum es da einen variablen Wert gibt.
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Wenn du in Nürnberg VFR anfliegst und QNH 975 ist. Wäre der Transition Level bei FL80. Bei unterschreiten von FL80 stellst du um auf QNH. Wenn du jetzt aber wie du sagst wartest bis du FL50 unterschreitest, fliegst du 3000ft lang in einer falschen Höhe bzw. In einer anderen als der Rest vor Ort. Kann schiefgehen Wobei ich zustimme dass es eigentlich nur für IFR relevant ist, da das Beispiel weit hergeholt ist
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Das TL (Transition Level) ist variabel und ist abhängig vom QNH vor Ort und gilt für den Sinkflug. Wo steht das?
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Beim Sinken von FL ebenfalls bei 5000ft auf QNH. Falsch!
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An Thomas :) Haben wohl gleichzeitig gepostet. Meine Erklärung ein Post zuvor
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Beim Sinken von FL ebenfalls bei 5000ft auf QNH. Falsch! Wieso?
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Die LuftPersV ist zwar in vielen Paragraphen von Part.FCL abgelöst, aber es gibt sie noch und sie gilt auch für Part.FCL-Lizenzinhaber, sofern sie nicht den EASA-Bestimmungen widerspricht, sondern sie lediglich ergänzt. Ist es nicht so, dass die EASA-Regelungen vollszaendig sein sollen und damit ein erweiterter Regelungsumfang auf nationaler Basis gerade ausgeschlossen werden soll ? Das Deutschland bzw das LBA da hinterherhinken und nichtpassende nationale Regelungen lange trotzdem unveraendert lassen, das sollte nichts am Gesamtvorrang der EASA-Regelung aendern. Hat sich da was an der Auslegung geaendert ?
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