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24. März 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Thomas Nadenau

Auf der einen Seite bin ich verwundert, wie man so einem Irrglauben unterliegen kann, auf der anderen Seite muss ich mir selbst an die Nase fassen, da ich letzte Woche bei einer Flugleiter-Kontrolle ohne Flugbuch "erwischt" wurde.

Nicht aus Vergesslichkeit oder Vernachlässigung meiner Pflichten, sondern aus Unwissenheit oder besser: "unzureichender Vorschriftenkenntnis". FCL.045 definiert die Pflichten zum Mitführen der Dokumente. FCL.045 unterscheidet dabei zwischen "mitführen" (z.B. Lizenz) und "ohne Verzögerung vorlegen" (z.B. Flugbuch). Ich nahm also schon seit langem an, dass ich das Flugbuch - außer bei längerer Abwesenheit - nicht "mitführen" muss. Pustekuchen! Die LuftPersV ist zwar in vielen Paragraphen von Part.FCL abgelöst, aber es gibt sie noch und sie gilt auch für Part.FCL-Lizenzinhaber, sofern sie nicht den EASA-Bestimmungen widerspricht, sondern sie lediglich ergänzt. In §120 LuftPersV ist eindeutig geregelt, dass auch das Flugbuch für die erlaubnispflichtige Tätigkeit (das Führen eines Lff) mitzuführen ist. Man könnte vielleicht spitzfindig sein und das als Widerspruch auffassen, aber das wäre sehr weit hergeholt. Es ist eine zusätzliche Forderung für mitzuführende Dokumente und seit letztem Wochenende habe ich mein Flugbuch wieder am Mann.

Ein solches Aha-Erlebnis ist manchmal ganz lehrreich! Solche Dinge merkt man sich.

24. März 2019: Von ch ess an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Die LuftPersV ist zwar in vielen Paragraphen von Part.FCL abgelöst, aber es gibt sie noch und sie gilt auch für Part.FCL-Lizenzinhaber, sofern sie nicht den EASA-Bestimmungen widerspricht, sondern sie lediglich ergänzt.

Ist es nicht so, dass die EASA-Regelungen vollszaendig sein sollen und damit ein erweiterter Regelungsumfang auf nationaler Basis gerade ausgeschlossen werden soll ?

Das Deutschland bzw das LBA da hinterherhinken und nichtpassende nationale Regelungen lange trotzdem unveraendert lassen, das sollte nichts am Gesamtvorrang der EASA-Regelung aendern.

Hat sich da was an der Auslegung geaendert ?


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