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... für VFR - woher leitest du sas her? Im Sinkflug stellen wir bei der variablen Übergangsflugfläche (Transition Level) von Standard auf das lokale QNH.
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SERA.3110 gilt für alle Flüge, unabhängig von den Flugregeln. Woher leitest Du her, dass es anders sein könnte? Außerdem hat Wolfgang auch die AIP zitiert, in der die Festlegung der Transition Altitude auf 5.000ft für Deutschland enthalten ist.
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Auf der einen Seite bin ich verwundert, wie man so einem Irrglauben unterliegen kann, auf der anderen Seite muss ich mir selbst an die Nase fassen, da ich letzte Woche bei einer Flugleiter-Kontrolle ohne Flugbuch "erwischt" wurde. Nicht aus Vergesslichkeit oder Vernachlässigung meiner Pflichten, sondern aus Unwissenheit oder besser: "unzureichender Vorschriftenkenntnis". FCL.045 definiert die Pflichten zum Mitführen der Dokumente. FCL.045 unterscheidet dabei zwischen "mitführen" (z.B. Lizenz) und "ohne Verzögerung vorlegen" (z.B. Flugbuch). Ich nahm also schon seit langem an, dass ich das Flugbuch - außer bei längerer Abwesenheit - nicht "mitführen" muss. Pustekuchen! Die LuftPersV ist zwar in vielen Paragraphen von Part.FCL abgelöst, aber es gibt sie noch und sie gilt auch für Part.FCL-Lizenzinhaber, sofern sie nicht den EASA-Bestimmungen widerspricht, sondern sie lediglich ergänzt. In §120 LuftPersV ist eindeutig geregelt, dass auch das Flugbuch für die erlaubnispflichtige Tätigkeit (das Führen eines Lff) mitzuführen ist. Man könnte vielleicht spitzfindig sein und das als Widerspruch auffassen, aber das wäre sehr weit hergeholt. Es ist eine zusätzliche Forderung für mitzuführende Dokumente und seit letztem Wochenende habe ich mein Flugbuch wieder am Mann. Ein solches Aha-Erlebnis ist manchmal ganz lehrreich! Solche Dinge merkt man sich.
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die Festlegung der Transition Altitude auf 5.000ft für Deutschland enthalten ist. Für mich enthält der Begriff "Festlegung auf 5000ft" nichts an Variabilität.
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Die TA (Transition Altitude) ist in Deutschland 5000ft und nicht variable. Sie gilt für den Steigflug Das TL (Transition Level) ist variabel und ist abhängig vom QNH vor Ort und gilt für den Sinkflug. (Kann zwischen 0 und +3000ft liegen) Der Bereich dazwischen ist der TRL(Transition layer)
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Die 5000ft sind in D ja auch nicht variabel im Gegensatz zum Transition Level darüber (je nach QNH).
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... meine Rede. Ich frage mich gerade auch, wo für VFR die Relevanz liegt. Wenn ich von 3500ft auf die nächste passende Höhe steige, dann wechsle ich bei 5000ft auf Standard-Höhenmessereinstellung. Beim Sinken von FL ebenfalls bei 5000ft auf QNH. Bei IFR ... ihr wisst sicherlich, warum es da einen variablen Wert gibt.
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Wenn du in Nürnberg VFR anfliegst und QNH 975 ist. Wäre der Transition Level bei FL80. Bei unterschreiten von FL80 stellst du um auf QNH. Wenn du jetzt aber wie du sagst wartest bis du FL50 unterschreitest, fliegst du 3000ft lang in einer falschen Höhe bzw. In einer anderen als der Rest vor Ort. Kann schiefgehen Wobei ich zustimme dass es eigentlich nur für IFR relevant ist, da das Beispiel weit hergeholt ist
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Das TL (Transition Level) ist variabel und ist abhängig vom QNH vor Ort und gilt für den Sinkflug. Wo steht das?
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Beim Sinken von FL ebenfalls bei 5000ft auf QNH. Falsch!
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An Thomas :) Haben wohl gleichzeitig gepostet. Meine Erklärung ein Post zuvor
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Beim Sinken von FL ebenfalls bei 5000ft auf QNH. Falsch! Wieso?
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Die LuftPersV ist zwar in vielen Paragraphen von Part.FCL abgelöst, aber es gibt sie noch und sie gilt auch für Part.FCL-Lizenzinhaber, sofern sie nicht den EASA-Bestimmungen widerspricht, sondern sie lediglich ergänzt. Ist es nicht so, dass die EASA-Regelungen vollszaendig sein sollen und damit ein erweiterter Regelungsumfang auf nationaler Basis gerade ausgeschlossen werden soll ? Das Deutschland bzw das LBA da hinterherhinken und nichtpassende nationale Regelungen lange trotzdem unveraendert lassen, das sollte nichts am Gesamtvorrang der EASA-Regelung aendern. Hat sich da was an der Auslegung geaendert ?
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Wenn Du im Sinkflug wirklich bei 5000ft von 1013 auf QNH umstellen würdest, dann wäre das gar nicht so verkehrt. Allerdings weisst Du wenn der Höhenmesser auf 1013 steht ja gar nicht, wo 5000ft sind. Daher habe ich (und vermutlich auch andere hier) die Vermutung, dass Du das nicht bei 5000ft, sondern bei FL50 umstellst. Dieser FL50 kann aber - siehe Beispiel weiter oben - je nach aktuellem QNH sehr weit von 5000ft weg sein...
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Daher habe ich (und vermutlich auch andere hier) die Vermutung, dass Du das nicht bei 5000ft, sondern bei FL50 umstellst. Stimmt, war von meiner Seite nachlässig formuliert. Sollte heißen, "bei Anzeige von 5000ft". Dieser FL50 kann aber - siehe Beispiel weiter oben - je nach aktuellem QNH sehr weit von 5000ft weg sein... Stimmt auch.
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Wobei ich zustimme dass es eigentlich nur für IFR relevant ist, da das Beispiel weit hergeholt ist Eben, denn bei VFR sehe ich ja den "Berg", der mir im Wege steht.
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Wobei ich zustimme dass es eigentlich nur für IFR relevant ist, da das Beispiel weit hergeholt ist Eben, denn bei VFR sehe ich ja den "Berg", der mir im Wege steht. Bleiben wir bei QNH 975 und einem Beibehalt der Höhenmessereinstellung von 1013 bis Anzeige 5.000ft, dann durchfliegst Du eine ED-R (oder Kontollzone) mit der Obergrenze 5000ft GND, obwohl Dein Höhenmesser 5.500ft anzeigt. Die wahre Höhe ist bei 5.500ft Anzeige dann nämlich um die 4.400ft. EDIT: 975 hPa wäre schon ein extremes Sturmtief, aber in dem Beispiel reichen auch 993 hPa. Das kommt dann auch schonmal in unseren Breiten vor.
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Wenn um EDLN herum Charly nicht so weiträumig abgesenkt wäre, hätte der allseits geliebte Lotse mit hohem Erziehungsauftragsverständnis eine prima Gelegenheit, die VFR-Piloten bei der Positionsmeldung zur Landung noch etwas besser zu erziehen: Nach dem Motto: "Wie können Sie von FL65 sprechen, wenn Transitionlevel 70 ist?"
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Ich glaube, ich weiß jetzt wo Dein - durchaus berechtigter - Punkt ist: Wenn man einen kontinuierlichen Sinkflug von oberhalb TL bis deutlich unterhalb TA durchführt, sagen wir 4.500ft, dann ist es meist ziemlich egal, wann man den Höhenmesser umstellt. Es wird eigentlich erst bei einem QNH von unter 995 hPa interessant, da man dann die Zielhöhe um mehr als 100ft durchsinken könnte. Und solche QNH sind äußerst selten für Wetterlagen, bei denen man über 5000ft MSL (also in Flugflächen) noch VFR fliegen kann.
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Daher habe ich (und vermutlich auch andere hier) die Vermutung, dass Du das nicht bei 5000ft, sondern bei FL50 umstellst. Dieser FL50 kann aber - siehe Beispiel weiter oben - je nach aktuellem QNH sehr weit von 5000ft weg sein... Andersrum wird im Steigflug aber auch ein Schuh draus und das ist für die VFRler häufiger der Fall. Wir haben in einem Hochdruckgebiet gutes Wetter und ich steige mit meinem Stoppelhopser (Mike-Klasse) immer weiter, um aus den Turbulenzen herauszukommen. irgendwo bei 4700-4800ft msl wird es dann ruhiger und ich fliege auf der Höhe weiter. Mein Höhenmesser steht auf 1025 hPa. Ich bin ja noch nicht bei der Transition Altitude, also sind mir die Halbkreisflughöhen egal, denn die gelten ja nur für Flugflächen.
Ist jemand jetzt durch die Transition durch und fliegt auf FL 50, dürfte er noch so grob 100m unter mir sein, wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe. Wird IFR-Verkehr eigentlich gezielt um den Transition Layer, also den Luftraum/Höhenband, das zwischen Transition Altitude und Transition Level liegt, herausgehalten?
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Dafür ist doch genau der Transitionlevel variabel d.h. der individuelle festgelegte TL garantiert, dass mindestens 1000 echte Füße zwischen 5000 Altitude und TL liegen, er ist daher auch als erster nutzbarer FL definiert....
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bin ja noch nicht bei der Transition Altitude, also sind mir die Halbkreisflughöhen egal, denn die gelten ja nur für Flugflächen. Es ist schon unglaublich, wie man hier mitdiskutieren kann, aber nichts von dem mitbekommt, was vorher geschrieben wurde und (mehrfach) die entsprechende Regelung zitiert wurde. Nochmal zum mitschreiben: Halbkreisflughöhen gelten für VFR gem. SERA.5005 g ab 3.000 ft
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Zitat SERA 5005g: ... wenn sie oberhalb 900 m (3 000 ft) über dem Boden oder Wasser Jetzt hat aber mein Gelände schon 3000ft?
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Nochmal zum mitschreiben: Halbkreisflughöhen gelten für VFR gem. SERA.5005 g ab 3.000 ft Und die DFS sagt 5.000 ft, wie übrigens alle Lehrbücher, die ich so kenne, auch. Ok, die Lehrbücher sind nicht amtlich, aber wenn die DFS was rausbringt, ist das für mich schon amtlich. Können die sich mal einigen? --> https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Custr />omer%20Relations/Informationsmaterial/2767_DFS_L />uftraumfaecher_update%20Internet%20Mai%202016.pd />f (Seite 4) https://www.pilotundflugzeug.de/r />forum/ifr/2014,10,15,11,1810270? Beitrag von Michael Brünning vom 16. Oktober.
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Diese Publikation gibt scheints nur Beispiele. Ansonsten wirklich traurig, dass sie irreführend ist bezüglich der Mindesthöhe für Halbkreishöhen. Ich hoffe es lag nicht daran, dass der Autor die Regeln nach SERA gar nicht kannte und nur ein altes Bild kopiert hat, ausschließen will ich das aber nicht. Aber zumindest das Umstellen QNH/1013 geht aus dem Bild eindeutig hervor. Und bezüglich des Zitat aus dem Forum hat Michael Brüning 100% recht, das Jahr 2014 sollte zu dem Oktober noch erwähnt werden, SERA trat nämlich erst am 5. Dezember 2014 in Kraft wenn ich mich richtig erinnere...
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