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24. März 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Thomas Nadenau

Dann hoffe ich, dass Du es richtig erklärst.

Hier ist mein Verständnis:

Zu SERA.3110: Im Steigflug stellen wir den Höhenmesser bei 5.000ft (Übergangsflughöhe / Transistion Altitude) vom lokalen QNH auf Standard (1013 hPa) und sprechen dann von Flugflächen. Im Sinkflug stellen wir bei der variablen Übergangsflugfläche (Transition Level) von Standard auf das lokale QNH.

Zu SERA.5005g in Verbindung mit Anlage 3, Tabelle 1.1: Für VFR-Reiseflüge oberhalb 3000ft GND sind die in der Tabelle angegebenen Reiseflughöhen (Halbkreisflughöhen) zu verwenden. Für die Auswahl der Spalte in der Tabelle gilt SERA.3110, also unterhalb der Transition Altitude die Höhe in Fuß und darüber die Flugfläche.

Sind wir uns in diesen Punkten einig?

EDIT: Die feste Übergangsflughöhe von 5.000ft war nur auf Deutschland bezogen. Andere Länder können in der AIP andere Höhen bestimmen.

24. März 2019: Von Thomas Nadenau an Mich.ael Brün.ing

... für VFR - woher leitest du sas her?

Im Sinkflug stellen wir bei der variablen Übergangsflugfläche (Transition Level) von Standard auf das lokale QNH.

24. März 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Thomas Nadenau

SERA.3110 gilt für alle Flüge, unabhängig von den Flugregeln. Woher leitest Du her, dass es anders sein könnte? Außerdem hat Wolfgang auch die AIP zitiert, in der die Festlegung der Transition Altitude auf 5.000ft für Deutschland enthalten ist.

24. März 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Thomas Nadenau

Auf der einen Seite bin ich verwundert, wie man so einem Irrglauben unterliegen kann, auf der anderen Seite muss ich mir selbst an die Nase fassen, da ich letzte Woche bei einer Flugleiter-Kontrolle ohne Flugbuch "erwischt" wurde.

Nicht aus Vergesslichkeit oder Vernachlässigung meiner Pflichten, sondern aus Unwissenheit oder besser: "unzureichender Vorschriftenkenntnis". FCL.045 definiert die Pflichten zum Mitführen der Dokumente. FCL.045 unterscheidet dabei zwischen "mitführen" (z.B. Lizenz) und "ohne Verzögerung vorlegen" (z.B. Flugbuch). Ich nahm also schon seit langem an, dass ich das Flugbuch - außer bei längerer Abwesenheit - nicht "mitführen" muss. Pustekuchen! Die LuftPersV ist zwar in vielen Paragraphen von Part.FCL abgelöst, aber es gibt sie noch und sie gilt auch für Part.FCL-Lizenzinhaber, sofern sie nicht den EASA-Bestimmungen widerspricht, sondern sie lediglich ergänzt. In §120 LuftPersV ist eindeutig geregelt, dass auch das Flugbuch für die erlaubnispflichtige Tätigkeit (das Führen eines Lff) mitzuführen ist. Man könnte vielleicht spitzfindig sein und das als Widerspruch auffassen, aber das wäre sehr weit hergeholt. Es ist eine zusätzliche Forderung für mitzuführende Dokumente und seit letztem Wochenende habe ich mein Flugbuch wieder am Mann.

Ein solches Aha-Erlebnis ist manchmal ganz lehrreich! Solche Dinge merkt man sich.

24. März 2019: Von Thomas Nadenau an Mich.ael Brün.ing

die Festlegung der Transition Altitude auf 5.000ft für Deutschland enthalten ist.

Für mich enthält der Begriff "Festlegung auf 5000ft" nichts an Variabilität.

24. März 2019: Von Tim Walter an Thomas Nadenau

Die TA (Transition Altitude) ist in Deutschland 5000ft und nicht variable. Sie gilt für den Steigflug

Das TL (Transition Level) ist variabel und ist abhängig vom QNH vor Ort und gilt für den Sinkflug.

(Kann zwischen 0 und +3000ft liegen)

Der Bereich dazwischen ist der TRL(Transition layer)

24. März 2019: Von Flieger Max L.oitfelder an Thomas Nadenau

Die 5000ft sind in D ja auch nicht variabel im Gegensatz zum Transition Level darüber (je nach QNH).

24. März 2019: Von Thomas Nadenau an Flieger Max L.oitfelder

... meine Rede.

Ich frage mich gerade auch, wo für VFR die Relevanz liegt.

Wenn ich von 3500ft auf die nächste passende Höhe steige, dann wechsle ich bei 5000ft auf Standard-Höhenmessereinstellung. Beim Sinken von FL ebenfalls bei 5000ft auf QNH.

Bei IFR ... ihr wisst sicherlich, warum es da einen variablen Wert gibt.

24. März 2019: Von Tim Walter an Thomas Nadenau

Wenn du in Nürnberg VFR anfliegst und QNH 975 ist. Wäre der Transition Level bei FL80. Bei unterschreiten von FL80 stellst du um auf QNH.

Wenn du jetzt aber wie du sagst wartest bis du FL50 unterschreitest, fliegst du 3000ft lang in einer falschen Höhe bzw. In einer anderen als der Rest vor Ort. Kann schiefgehen

Wobei ich zustimme dass es eigentlich nur für IFR relevant ist, da das Beispiel weit hergeholt ist

24. März 2019: Von Thomas Nadenau an Tim Walter

Das TL (Transition Level) ist variabel und ist abhängig vom QNH vor Ort und gilt für den Sinkflug.

Wo steht das?

24. März 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Thomas Nadenau

Beim Sinken von FL ebenfalls bei 5000ft auf QNH.

Falsch!

24. März 2019: Von Tim Walter an Mich.ael Brün.ing

An Thomas :)

Haben wohl gleichzeitig gepostet. Meine Erklärung ein Post zuvor

24. März 2019: Von Thomas Nadenau an Mich.ael Brün.ing

Beim Sinken von FL ebenfalls bei 5000ft auf QNH.

Falsch!

Wieso?

24. März 2019: Von ch ess an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Die LuftPersV ist zwar in vielen Paragraphen von Part.FCL abgelöst, aber es gibt sie noch und sie gilt auch für Part.FCL-Lizenzinhaber, sofern sie nicht den EASA-Bestimmungen widerspricht, sondern sie lediglich ergänzt.

Ist es nicht so, dass die EASA-Regelungen vollszaendig sein sollen und damit ein erweiterter Regelungsumfang auf nationaler Basis gerade ausgeschlossen werden soll ?

Das Deutschland bzw das LBA da hinterherhinken und nichtpassende nationale Regelungen lange trotzdem unveraendert lassen, das sollte nichts am Gesamtvorrang der EASA-Regelung aendern.

Hat sich da was an der Auslegung geaendert ?

24. März 2019: Von  an Thomas Nadenau

Wenn Du im Sinkflug wirklich bei 5000ft von 1013 auf QNH umstellen würdest, dann wäre das gar nicht so verkehrt. Allerdings weisst Du wenn der Höhenmesser auf 1013 steht ja gar nicht, wo 5000ft sind.

Daher habe ich (und vermutlich auch andere hier) die Vermutung, dass Du das nicht bei 5000ft, sondern bei FL50 umstellst. Dieser FL50 kann aber - siehe Beispiel weiter oben - je nach aktuellem QNH sehr weit von 5000ft weg sein...

24. März 2019: Von Thomas Nadenau an 

Daher habe ich (und vermutlich auch andere hier) die Vermutung, dass Du das nicht bei 5000ft, sondern bei FL50 umstellst.

Stimmt, war von meiner Seite nachlässig formuliert. Sollte heißen, "bei Anzeige von 5000ft".

Dieser FL50 kann aber - siehe Beispiel weiter oben - je nach aktuellem QNH sehr weit von 5000ft weg sein...

Stimmt auch.

24. März 2019: Von Thomas Nadenau an Tim Walter

Wobei ich zustimme dass es eigentlich nur für IFR relevant ist, da das Beispiel weit hergeholt ist

Eben, denn bei VFR sehe ich ja den "Berg", der mir im Wege steht.

24. März 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Thomas Nadenau Bewertung: +1.00 [1]

Wobei ich zustimme dass es eigentlich nur für IFR relevant ist, da das Beispiel weit hergeholt ist

Eben, denn bei VFR sehe ich ja den "Berg", der mir im Wege steht.

Bleiben wir bei QNH 975 und einem Beibehalt der Höhenmessereinstellung von 1013 bis Anzeige 5.000ft, dann durchfliegst Du eine ED-R (oder Kontollzone) mit der Obergrenze 5000ft GND, obwohl Dein Höhenmesser 5.500ft anzeigt. Die wahre Höhe ist bei 5.500ft Anzeige dann nämlich um die 4.400ft.

EDIT: 975 hPa wäre schon ein extremes Sturmtief, aber in dem Beispiel reichen auch 993 hPa. Das kommt dann auch schonmal in unseren Breiten vor.

Wenn um EDLN herum Charly nicht so weiträumig abgesenkt wäre, hätte der allseits geliebte Lotse mit hohem Erziehungsauftragsverständnis eine prima Gelegenheit, die VFR-Piloten bei der Positionsmeldung zur Landung noch etwas besser zu erziehen: Nach dem Motto: "Wie können Sie von FL65 sprechen, wenn Transitionlevel 70 ist?"

24. März 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Thomas Nadenau

Ich glaube, ich weiß jetzt wo Dein - durchaus berechtigter - Punkt ist:

Wenn man einen kontinuierlichen Sinkflug von oberhalb TL bis deutlich unterhalb TA durchführt, sagen wir 4.500ft, dann ist es meist ziemlich egal, wann man den Höhenmesser umstellt. Es wird eigentlich erst bei einem QNH von unter 995 hPa interessant, da man dann die Zielhöhe um mehr als 100ft durchsinken könnte. Und solche QNH sind äußerst selten für Wetterlagen, bei denen man über 5000ft MSL (also in Flugflächen) noch VFR fliegen kann.

24. März 2019: Von Chris B. K. an 

Daher habe ich (und vermutlich auch andere hier) die Vermutung, dass Du das nicht bei 5000ft, sondern bei FL50 umstellst. Dieser FL50 kann aber - siehe Beispiel weiter oben - je nach aktuellem QNH sehr weit von 5000ft weg sein...

Andersrum wird im Steigflug aber auch ein Schuh draus und das ist für die VFRler häufiger der Fall. Wir haben in einem Hochdruckgebiet gutes Wetter und ich steige mit meinem Stoppelhopser (Mike-Klasse) immer weiter, um aus den Turbulenzen herauszukommen. irgendwo bei 4700-4800ft msl wird es dann ruhiger und ich fliege auf der Höhe weiter. Mein Höhenmesser steht auf 1025 hPa. Ich bin ja noch nicht bei der Transition Altitude, also sind mir die Halbkreisflughöhen egal, denn die gelten ja nur für Flugflächen.

Ist jemand jetzt durch die Transition durch und fliegt auf FL 50, dürfte er noch so grob 100m unter mir sein, wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe.

Wird IFR-Verkehr eigentlich gezielt um den Transition Layer, also den Luftraum/Höhenband, das zwischen Transition Altitude und Transition Level liegt, herausgehalten?

24. März 2019: Von F. Mad an Chris B. K.

Dafür ist doch genau der Transitionlevel variabel d.h. der individuelle festgelegte TL garantiert, dass mindestens 1000 echte Füße zwischen 5000 Altitude und TL liegen, er ist daher auch als erster nutzbarer FL definiert....

24. März 2019: Von Wolfgang Lamminger an Chris B. K. Bewertung: +1.00 [1]

bin ja noch nicht bei der Transition Altitude, also sind mir die Halbkreisflughöhen egal, denn die gelten ja nur für Flugflächen.

Es ist schon unglaublich, wie man hier mitdiskutieren kann, aber nichts von dem mitbekommt, was vorher geschrieben wurde und (mehrfach) die entsprechende Regelung zitiert wurde.

Nochmal zum mitschreiben: Halbkreisflughöhen gelten für VFR gem. SERA.5005 g

ab 3.000 ft

24. März 2019: Von Thomas Nadenau an Wolfgang Lamminger

Zitat SERA 5005g: ... wenn sie oberhalb 900 m (3 000 ft) über dem Boden oder Wasser

Jetzt hat aber mein Gelände schon 3000ft?

24. März 2019: Von Chris B. K. an Wolfgang Lamminger

Nochmal zum mitschreiben: Halbkreisflughöhen gelten für VFR gem. SERA.5005 g

ab 3.000 ft

Und die DFS sagt 5.000 ft, wie übrigens alle Lehrbücher, die ich so kenne, auch. Ok, die Lehrbücher sind nicht amtlich, aber wenn die DFS was rausbringt, ist das für mich schon amtlich. Können die sich mal einigen?

--> https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Custr />omer%20Relations/Informationsmaterial/2767_DFS_L />uftraumfaecher_update%20Internet%20Mai%202016.pd />f (Seite 4)

https://www.pilotundflugzeug.de/r />forum/ifr/2014,10,15,11,1810270?

Beitrag von Michael Brünning vom 16. Oktober.


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