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20. April 2018: Von Markus Doerr an Florian S.

aber wenn die UK-CAA dem LBA bei einem übertragenem Medical die komplette Krankenakte schickt, dann hat man auch dort kein Problem damit

Das würde ich echt nicht drauf ankommen lassen. Wenn du dann aus irgendwelchen Gründen wieder weg willst, geht nichts mehr mit.

der sollte sich tatsächlich überlegen, ob die rechtliche Komplexität der Lizenzführung in einem anderen Land nicht zu hoch für ihn ist

Sehr richtig. Wenn ich nicht in Deutschland lebe, warum sollte ich meine Lizenz denn beim LBA führen lassen? Führung der Lizenz in einem anderen Land ist meine einzige langfristige Alternative.

Man kann es nur nochmal sagen: Wenn es tatsächlich zum völlig ungeregelten Brexit kommen (der nach Meinung einiger hier ja sicher zu sein scheint), dann gibt es niemanden, für den der sofortige Austritt aus der EASA das größte Problem wäre ...

Selbst mit Übergangsfristen wird das nix. Das Ziel ist gesteckt. Komplette Ablösung von der EU, der Aufbau eines Empires 2.0 und ein Führen der Welt des Handels.

Es gibt noch viele andere Baustellen für mich. Soll ich mal ein paar aufzählen?

Führerschein, Berufskraftfahrerqualifikation, Rentenansprüche, Firmensitz verlegen....

20. April 2018: Von Florian S. an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [2]

Das würde ich echt nicht drauf ankommen lassen. Wenn du dann aus irgendwelchen Gründen wieder weg willst, geht nichts mehr mit.

Gegen penetrante Falschdarstellung hilft nur ebenso penetrante Wiederholung der Wahrheit:

Es ist kein einziger Fall bekannt, in dem sich das LBA (oder sonst eine deutsche Behörde) geweigert hätte, eine Krankenakte die sie hat an eine andere Behörde in Europa weiter zu geben.
Die um den Transfer of Medical diskutierten Probleme sind ganz andere:

Die EASA hat (übrigens unter dem von vielen als Halbgott verehrten Ankündigungsweltmeister Patrick Ky) eine völlig hirnrissige Regelung erlassen, dass beim Transfer des Medicals die bisher zuständige Competent Authority die komplette Krankenakte seit Erstuntersuchung (bei einigen aktiven Piloten war die in den 60er Jahren) an die neue CA schicken muss. Das LBA hat diese Akten aber bis vor kurzem - völlig in Einklang mit deutschem und europäischen Recht - gar nicht eingesammelt und archiviert.
Und was man nicht hat kann man auch nicht weiter geben - nicht mal das LBA. Nichts anderes teilt das LBA den anderen CA mit.

Es ist genauso der Idiotie der EASA und nicht dem LBA anzulasten, dass man diesen Zustand nicht mal durch eine neuerliche Erstuntersuchung heilen kann. Wenn es die ursprünglichen Akten nicht mehr gibt (z.B. weil sie in Deutschland rechtskonform nach 15 Jahren vernichtet wurden und nicht illegal weiter aufgehoben), dann sagt die EASA, nicht das LBA, dass es dann unmöglich ist, die CA für das medical zu wechseln.

20. April 2018: Von Markus Doerr an Florian S.

Gegen penetrante Falschdarstellung hilft nur ebenso penetrante Wiederholung der Wahrheit:

Es ist kein einziger Fall bekannt, in dem sich das LBA (oder sonst eine deutsche Behörde) geweigert hätte, eine Krankenakte die sie hat an eine andere Behörde in Europa weiter zu geben.

Da bist du ja hier vollkommen richtig, bei dem FAKENEWS Blatt - Pilot und Flugzeug. Da wird sich der Herr Brill freuen: https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2017-10-02/LBA_Referat_L5 Alles erstunken und erlogen.

Ich kann mir nicht vorstellen, wenn das LBA keine Akte für originale deutsche Medicals führt (eine Akte hat, wie du es so laienhaft ausdrückst ), dann wird das auch nicht mit übertragenen Medicals aus anderen Ländern machen. Wo werden die dann gelagert? Gibt es dazu überhaupt Vorgänge?

20. April 2018: Von Florian S. an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [1]

Ich kann mir nicht vorstellen, wenn das LBA keine Akte für originale deutsche Medicals führt (eine Akte hat, wie du es so laienhaft ausdrückst ), dann wird das auch nicht mit übertragenen Medicals aus anderen Ländern machen. Wo werden die dann gelagert? Gibt es dazu überhaupt Vorgänge?

Deine Vorstellungskraft kann ich nicht beurteilen - es geht hier aber auch um Fakten und nicht um Vorstellung.

Seit einiger Zeit (genau genommen seit dem 1. Juli 2016) führt das LBA ja die medizinischen Akten in der Form, wie es die EASA gerne seitdem hätte. Das Problem ist nur, dass sie vor diesem Datum nicht voraussagen konnte, was sich die EASA in der Zukunft überlegt.


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