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2. Oktober 2017 Jan Brill

Behörden: LBA Referat L5


LBA-Medicals: Deutsche Piloten in Geiselhaft der Behörde

Das Referat L5 beim Luftfahrtbundesamt unter der Leitung von Dr. Andreas Kirklies stellt flächig keine regelkonformen sogenannten SOLI-Formulare mehr aus. Das hat mit dem allseits beliebten Solidaritätszuschlag nichts zu tun. Ein SOLI-Formular ist vielmehr zwingende Voraussetzung, wenn ein Lizenzinhaber den Zuständigkeitsstaat seines Medicals ändern möchte. Und das ist immer dann erforderlich, wenn man seine beim LBA verwaltete Lizenz in einen anderen EASA-Staat umziehen möchte. Die Folge dieses Rechtsbruchs durch die Behörde sind massive Nachteile auf dem europäischen Arbeitsmarkt und die faktische Geiselhaft aller Piloten die – aus welchem Grund auch immer – ihre Lizenz beim LBA führen. Inzwischen sind allerdings die ersten Verfahren gegen die Behörde angelaufen.

Den Zuständigkeitsstaat für die eigene Lizenz und das Medical zu ändern ist eines der Rechte, die man als EASA-Untertan hat. Da muss man gar nicht lange im Teil-FCL lesen. Das steht ganz vorne in FCL.001:

FCL.001 Zuständige Behörde
Für die Zwecke dieses Teils ist die zuständige Behörde eine vom Mitgliedstaat benannte Behörde, an die sich Personen bezüglich der Erteilung von Pilotenlizenzen oder damit verbundenen Berechtigungen oder Zeugnisse wenden können.


Eingesperrt. Die objektive Funktion der LBA-Weigerung SOLI-Formulare auszustellen ist die Durchsetzung der ZUP.
© oldhamcountyky.gov 
Keine Bindung an Wohnsitz oder Arbeitsplatz. Sie können Ihre Lizenz führen lassen, wo Sie wollen. Diese Freiheit ist ja auch teuer erkauft. Die komplette Gleichschaltung aller nationalen Unterschiede im Lizenzwesen (von denen man früher vielleicht profitieren konnte) ist der Preis. Weder kriegt man im Jahr 2017 eine US-PPL-Validation einfacher in England noch ein IFR schneller in Frankreich. Es gelten überall dieselben Regeln. Direkt und unmittelbar. So jedenfalls der Anspruch der EU.

Die resultierende Freizügigkeit ist auch notwendig. Denn Gründe, seine Lizenz in ein anderes Land zu verlegen, gibt es viele. Beispiele:

  • Ausbildung. Man hat die Lizenz in einem anderen Land gemacht und entsprechend dort ausgestellt bekommen. Doch obwohl z.B. in Malta das Training attraktiv war, will man nicht sein Leben lang seine Lizenz dort führen, denn man lebt nicht in Valetta, sondern in Castrop-Rauxel. Wäre die Lizenz nicht frei verlegbar, wäre dies ein massiver Nachteil für die Schulen im EASA-Ausland. Dies würde so ziemlich gegen jeden Grundsatz der EU verstoßen.

  • Ein Umzug. Auch in der EU soll es ja immer wieder vorkommen, dass ein Bürger in ein anderes Land zieht. Es ist i.d.R. bequemer, die Lizenz im Land seines Wohnsitzes zu führen. Behördengänge sind kürzer, Postwege günstiger, die Mentalität vielleicht vertrauter. Und vor allem steht im Streitfall natürlich ein sehr viel einfacherer Rechtsweg zur Verfügung als in einem Land, in dem man gar nicht wohnt.

  • Arbeitsstelle. Operator im gewerblichen Flugbetrieb und in Flugschulen drängen ihre angestellten Piloten und Fluglehrer mehr oder weniger sanft, die Lizenz in den Staat des Arbeitgebers zu verlegen. Das gilt vor allem dann, wenn der Arbeitgeber auch einen Teil der Arbeit zur Aufrechterhaltung von Berechtigungen übernimmt, also z.B. LPCs oder OPCs abhält.
    Verwaltungsmäßig ist es sehr viel einfacher, die Lizenzen der angestellten Piloten im eigenen Land zu haben. Die Prüfungs-Bestimmungen sind vertraut, Formulare und Antragswege eingefahren. Und während ein Operator das sicher nicht offiziell machen würde, kann man sich doch denken, wen ein Flugbetriebsleiter auswählt, wenn er die Wahl zwischen zwei gleich qualifizierten Piloten hat, von denen der eine seine Lizenz schnell ins Land des Arbeitgebers verlegen kann und der andere in einem obskuren EASA-Staat gefangen ist.

  • Qualitätsbewusstsein. Auch wenn sie vielleicht keine berufliche Notwendigkeit haben, Ihre Lizenz in ein bestimmtes Land umzuziehen, möchten Sie vielleicht trotzdem nicht, dass Ihr Schein und Ihr Medical von der (amtlich attestierten!) zweitschlechtesten Behörde in Europa verwaltet wird. Einfach aus Sorge um den richtigen Umgang mit Ihrer Qualifikation und Ihrer Akte. Oder Sie haben den Wunsch, kürzere Laufzeiten für Ihre Anträge und Anfragen zu erleben. Sie würden ja auch nicht freiwillig in das bekannt zweitschlechteste Krankenhaus in Deutschland gehen, wenn es Alternativen gibt. Wie berechtigt diese Sorge um die ordnungsgemäße Führung Ihrer Akte beim LBA ist, werden wir gleich noch sehen.

  • Rechtstreue. Möglicherweise wollen Sie auch einfach eine rechtstreue Behandlung Ihrer Qualifikation und lehnen es ab, bei einer Behörde zu sein, die Anforderungen aufstellt, die im eindeutigen Widerspruch zu den geltenden und bindenden EU-Verordnungen stehen.
    Es soll ja Menschen geben, die machen gerne ein bisschen mehr als verlangt. Aber haben Sie in der EU Verordnung 1178/2011 oder 216/2008 schon mal das Wort „Zuverlässigkeitsprüfung“ gelesen? Dies sind deutsche Ehrenrunden, die keinerlei Basis im EU-Recht haben und wegen denen der Bundesrepublik bereits ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 258 EGV droht.
    Sich angesichts dieser Rechtsbrüche an eine rechtstreue europäische Behörde zu wenden ist nicht nur verständlich, sondern aus unserer Sicht auch zu empfehlen.

Wir sehen also: Bei der Verlegung einer Lizenz handelt es sich keineswegs um Republikflüchtlinge, die nachts „rüber machen“, sondern um die Wahrnehmung berechtigter und nachvollziehbarer Interessen im EU-Raum.

Wie Pilot und Flugzeug aber bereits in Ausgabe 2016/02 berichtet hat, blockiert das LBA seit geraumer Zeit und inzwischen auch flächig die Verlegung einer Lizenz von Deutschland in einen anderen EASA-Staat.
Was in den letzten Jahren Einzelfälle waren, das ist nun die Regel. Das Referat L5 unter Dr. Andreas Kirklies stellt keine regelkonformen SOLI-Formulare mehr aus.

Beim SOLI-Formular handelt es sich um ein durch die EASA festgelegtes Formular, das dem Transfer der medizinischen Akte dient. Oder im EASA-Jargon:

Form for the Transfer of Medical Records between Medical Sections of Licensing Authorities

Es besteht aus zwei Seiten. Die erste Seite füllt der Bewerber aus. Sie enthält die Basisdaten von Lizenz und Medical.

Die zweite Seite wird von der Departure-Behörde, also der Behörde, von der das Medical weg-verlegt werden soll, ausgefüllt. Daran anzuhängen und an die Arrival-Behörde zu übermitteln sind diverse Unterlagen:

  • The minimum documents required for transfer:
  • Copy of earliest medical application and examination report forms
  • All SOLi forms (and supporting documents) from previous transfers
  • Summary of medical history (see below) with supporting aeromedical assessments and clinical reports
  • Copy of current medical application and examination report forms
  • Copy of latest electrocardiogram (if available)
  • Copy of current medical certificate

Eigentlich ein recht einfacher Vorgang im zwischenbehördlichen Geschäftsverkehr. Eine Akte wandert von Behörde A zur Behörde B. Genau daran scheitert das LBA aber schon.

Denn das LBA schreibt inzwischen folgenden Satz in das Feld, das eigentlich die „Summary of medical history“ enthalten sollte:

The aeromedical details shown here and in the annex has been handed over to us by the pilot himself. They seem to be reliable. Nevertheless the German authority doesn‘t hold any medical details in this case, nor are we able to certify the completeness or correctness of the paperwork enclosed.
We would appreciate, if you are able to consider it to be sufficient for a medical transfer.

Der letzte Satz zeigt, dass man beim LBA entweder einen etwas eigentümlichen Sinn für Humor hat oder den Lizenzinhaber und die ausländische Behörde schlichtweg noch zusätzlich veräppelt.

Denn natürlich ist diese Einlassung nicht ausreichend. Die Behörde hat die Akte zu führen. Es ist ihre Entscheidung, ob sie dabei die Records beim Medical Examiner belässt und sich durch den Lizenzinhaber zutragen lässt (wie in diesem Fall) oder in Braunschweig in einem atombombensicheren Keller verwahrt. Wenn die Aufbewahrung und Führung nicht EU-rechtskonform ist, fängt sich die Behörde eben ein Finding. Wäre ja nicht das erste. Keinesfalls sind Unzulänglichkeiten in der Führung der Akte auf dem Rücken der Lizenzinhaber auszutragen. Denn ausländische und kompetente Behörden bescheiden dieses Geschwurbel wie folgt:

Die Voraussetzungen seitens LBA wurden leider nicht erfüllt, sodass wir Ihnen leider mitteilen müssen, dass der Transfer Ihrer Lizenz von Deutschland in die Schweiz nicht erfolgen kann.

Wohlgemerkt, der Pilot hat nichts falsch gemacht. Auch nicht sein Fliegerarzt. Beide haben sich regelkonform und korrekt verhalten. Es ist das LBA, das seiner Kernaufgabe (Führung der Akten!) nicht nachgekommen ist.

Betroffen sind alle Piloten, die ihre Erstuntersuchung vor dem 1. Juli 2016 hatten. Danach scheint das LBA plötzlich wieder ordnungsgemäße Akten geführt zu haben.

Die Nichtleistung der deutschen Behörde ist inzwischen eine europaweite Lachnummer sondergleichen. Das LBA-Versagen ist derart publik, dass andere europäische Behörden schon mit allgemeinen Informationsschreiben auf die Problematik aufmerksam machen, um sich vor fruchtlosen Anträgen zu schützen. Zitat:

Hat die Erstausstellung des Medicals vor dem 1.7.16 stattgefunden, werden leider die benötigten Daten auf dem Transfer-Formular (SOLI-Form) vom deutschen Luftfahrtbundesamt LBA nicht verifiziert und auch nicht bestätigt.
Das LBA begründet dies mit den Datenschutzrichtlinien, die vor dem 1.7.16 in Kraft waren. Bis zu diesem Zeitpunkt erhielt das LBA nur anonymisierte namenlose Daten von den Fliegerärzten.
Aufgrund der fehlenden Verifizierung durch das LBA kann das BAZL daher keine Transfers vornehmen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das LBA.

Mit einer erneuten Erstuntersuchung ist dies nicht mehr zu heilen, das sieht das EU-Recht nicht vor. Diese Rechtsauffassung wird in einigen Ländern (z.B. Österreich) inzwischen aber auch durch betroffene Bürger gerichtlich angegriffen und wird von Fachanwälten bezweifelt.

Dass es keinen Weg zur Heilung einer verlorenen Akte gibt, ist kaum mit den Grundsätzen europäischer Verwaltung zu vereinbaren. Könnte ja auch sein, dass Akten wirklich mal aufgrund eines Versehens oder Unfalls abhanden kommen. Kann der betroffene Pilot dann seine Fliegerkarriere an den Nagel hängen?


Der Datenschutz!

Datenschutz war schon immer eine Lieblings-Begründung deutscher Behörden, um unliebsame Amtshandlungen zu verhindern.

Auch hier soll der deutsche Datenschutz also schuld daran sein, dass das LBA die Akten nicht führen konnte. Das ist an Chuzpe nicht mehr zu überbieten. Weil Herr Dr. Kirklies sein allumfassendes Komplettüberwachungssystem im Jahr 2012 nicht bekam, führte er die Akten gar nicht mehr ordnungsgemäß. Wer hier den infantilen Versuch einer Retourkutsche findet, ist nicht allein.

Und da die Akten nun beim Fliegerarzt lagerten (anstatt in Braunschweig), sind sie nach Lesart des LBA nicht mehr amtlich. Hätte ja jemand manipulieren können. Folgt man dieser Auffassung, sind gar keine Unterlagen, die der Bürger der Behörde bringt, mehr vertrauenswürdig. Jede Meldebescheinigung, jeder Ausbildungsnachweis und jedes Stück Papier aus der Hand des Bürgers wäre wertlos.


Ein ZUP-Durchsetzungs-Gesetz?

Es sei dahingestellt, ob das Versagen des LBA nun auf echtes Unvermögen der handelnden Personen zurückzuführen ist oder ob die de-facto Geiselhaft deutscher Pilotenlizenzen vielleicht durchaus mit Billigung des Verkehrsministers geschieht.

Die objektive Funktion des LBA-Handelns ist jedenfalls die Durchsetzung der ZUP. Denn ein von dieser EU-rechtswidrigen Maßnahme betroffener Pilot kann sich der Zuverlässigkeitsprüfung nun nicht mehr entziehen. Jedenfalls wenn er seine Erstuntersuchung vor dem 1. Juli 2016 hatte.

Dass sich Deutschlands oberste Luftfahrtbehörde damit komplett lächerlich macht, scheint dem Verkehrsministerium herzlich Wurst zu sein.


Prozess gegen das LBA

Es war freilich nur eine Frage der Zeit, bis dieses Vorgehen des LBA auf dem Verwaltungsgerichtsweg angegriffen wurde. Nicht mal wir Deutschen lassen uns das bieten. Diese massive Einschränkung der beruflichen Freizügigkeit und der durch EU-Recht gewährten Freiheiten sind wohl selbst für leidgeprüfte LBA-User zu viel.

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Maslaton führt seit Mitte September einen Prozess gegen das Luftfahrtbundesamt. Dabei hat man sich für das Rechtsmittel der Untätigkeitsklage entschieden.

Die erlesenen Begründungen von Herrn Dr. Kirklies interessieren dabei nicht. Das LBA ist verpflichtet, ein EU-rechts-konformes SOLI auszustellen, also klagt RA Dr. Maslaton den Vollzug dieser Amtshandlung ein. Fertig. Darüber bringt dieses Verfahren natürlich auch eine vollständige Akteneinsicht. Dazu muss das LBA vor Gericht eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass die Akten vollständig und richtig sind. Das dürfte interessant werden. Pilot und Flugzeug wird umfassend über das Verfahren berichten.


Fazit

Es mag schon sein, dass bis zum Juli 2016 die medizinischen Akten nicht so geführt wurden, wie die EASA das vorschreibt. Dies geschah allerdings nicht im rechtsfreien Raum, sondern nach den geltenden Vorschriften der Behörde.

Nun zu sagen: „Unsere Vorschriften waren [warum auch immer] unzureichend und deshalb sitzt ihr alle fest!“ bricht jeglichen Grundsatz des Verwaltungsrechts und zerstört das Vertrauen, das der Bürger in seine Behörde haben muss. Solange der Bürger sich regelkonform verhält, können ihm aus einem Versäumnis der Behörde keine derartig gravierenden Nachteile entstehen. Auch das wird sich im Prozess gegen das LBA hoffentlich erweisen. Das LBA muss hier „hat in hand“ zur EASA gehen und die Konsequenzen tragen. Betrachtet man die bislang eher zahnlosen Audits der EASA werden die nicht allzu drastisch ausfallen.



  
 
 




2. Oktober 2017: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Jan Brill Bewertung: +6.00 [7]

Moin. Ich bin nicht gerade mehr ein Fan von dem, wie es im LBA Medizinbereich läuft. Insbesondere die fehlenden Möglichkeiten der Kommunikation mit dem flugmedizinischen Bereich und die unendlich dauernden Entscheidungswege.

Aber dass das LBA keine lückenlosen Auskünfte über die Krankenakte geben kann ist in ganz großem Maße ein Verdienst des PuF und anderer rechtsliebenden Organisationen wie AOPA, Fliegerarztverband, DAeC, die das Bemühen des LBA an die Untersuchungsdaten zu kommen mit Hilfe des Datenschutzbeauftragten immer wieder blockiert haben.

Wie soll eine Behörde ohne jegliches Wissen von Untersuchungsbefunden der ausländischen Behörde die Richtigkeit der medizinischen Akte bestätigen? Schon 1999 hat Dr. Wurster, der Vorgänger von Dr. Kirklies, beklagt, dass seine Behörde bei internationalen Meetings wie Deppen da stehen, wenn bei JAR und EASA Verhandlungen Statistiken der beteiligten Staaten abgefragt wurden.

2. Oktober 2017: Von Mich.ael Brün.ing an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +1.00 [1]

Es ist für mich durchaus verständlich, dass es in diesem Fall gar keine böse Absicht des LBAs war, sich in ein Deadlock zwischen Datenschutz und EASA Part MED zu manövrieren. Aber es jetzt Aufgabe des LBA eine praktikable Lösung dafür zu finden. Es geht um Aufgaben und damit Pflichten des LBAs, denen es nicht nachkommt. Es interessiert mich nicht, warum es so ist und auch nicht wer Schuld ist. Es zählt einzig und allein, dass eine Behörde ihren Aufgaben nachkommt.

Michael

2. Oktober 2017: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Mich.ael Brün.ing

Dem stimme ich zu. Stelle es mir nur unlösbar vor, eine für andere Luftfahrtbehörden akzeptable Datenlage in überschaubarer Zeit darzustellen. Die Daten lagern schließlich in jahrzehnten alten verstaubten Akten bei hunderten Fliegerärzten und deren Erben, so wie es die Datenschützer wollten, die Fliegerärzte auch und eben die Stimmen des Fliegervolkes.

Immer nur drauf hauen nütz auch nix. Manchmal muss man auch die Ursachen sehen.

Manche Länder fordern den Piloten auf, die medizinische Dokumentation aufzutreiben und vorzulegen. Dann kopiere ich die Befundzettel und gebe die dem Piloten. Dann kann er ja mit den Daten machen, was er will.

2. Oktober 2017: Von Lutz D. an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +3.00 [3]

Aber dass das LBA keine lückenlosen Auskünfte über die Krankenakte geben kann ist in ganz großem Maße ein Verdienst des PuF und anderer rechtsliebenden Organisationen wie AOPA, Fliegerarztverband, DAeC, die das Bemühen des LBA an die Untersuchungsdaten zu kommen mit Hilfe des Datenschutzbeauftragten immer wieder blockiert haben.

Mit Verlaub, das ist grober Unfug. Den man auch andauernd von Behörden lesen kann, die keine Ahnung haben, als was Datenschutz gedacht ist - als Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat. In dem Moment, in dem ich die Behörde ermächtige, meine Daten weiterzugeben, wird das Datenschutzargument nur noch von denjenigen geführt, die das Prinzip nicht verstanden haben.

2. Oktober 2017: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Lutz D.

Unfug? So ist es aber in der Praxis.

Der geschriebene Einwand ist reine Theorie.

Bei den anderen Luftfahrtbehörden kommen die Daten an, und deswegen funktioniert es da.

Bei der FAA sind immer alle Daten zur Behörde gegangen. Jedenfalls in den 17 Jahren meiner Tätigkeit. Ich denke, bei den meisten, wenn nicht allen Behörden Europas auch. Nur eben nicht beim LBA.

Den Datenschützern und den Pilotenverbänden und PuF sei es gedankt.

Nun sind Tatsachen geschaffen, die den Pilotenen unangenehm sind, wenn sie ausflaggen wollen.

Daran sollte man denken, wenn man das LBA angreift. Es gibt genügend andere Punkte zu kritisieren.

2. Oktober 2017: Von ch ess an Jan Brill

Wenn wir mal kurz eben die (oft sicher berechtigte) Kritik am LBA und seiner sehr traditionellen Sichtweise der Beziehung zwischen Bürger und Behörde beiseite lassen....

Liegt ein grosses Problem nicht vielmehr (oder mindestens auch) auf europäischer Ebene, wo keine Möglichkeit einer erneuten Erstuntersuchung vorgesehen ist - die aber im Fall von fahrlässig oder vorsätzlich fehlender Medicalunterlagen doch recht nützlich und sinnvoll wäre ?

Was ist denn, wenn ein böswilliger Mitarbeiter einer anderen CAA den Medical File eines Piloten verlegt oder vernichtet ? Wie geht es dann weiter ?

Und wieso greift -was immer vorstehend passieren würde- nicht bei einem Umzug von DE nach irgendwo ?

2. Oktober 2017: Von Jan Brill an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +9.00 [9]

Aber dass das LBA keine lückenlosen Auskünfte über die Krankenakte geben kann ist in ganz großem Maße ein Verdienst des PuF und anderer rechtsliebenden Organisationen wie AOPA, Fliegerarztverband, DAeC, die das Bemühen des LBA an die Untersuchungsdaten zu kommen mit Hilfe des Datenschutzbeauftragten immer wieder blockiert haben.

Also diese Ansicht teile ich nicht. Es ist richtig, dass auf Druck von VC, AOPA und auch dieses Magazins die angestrebte Lösung im Jahr 2012 nicht verwirklicht wurde. Das damalige Konzept von Herrn Kirklies (alle Daten komplett zum LBA) war aber bei weitem nicht die einzig denkbare und hinreichende Lösung.
Es gibt zig EASA-Länder bei denen die primären Untersuchungsergebnisse bei den AMCs und Fliegerärzten liegen und die Behörde die notwendigen Daten in zusammengefasster Form erhält. Auch das konstituiert eine EASA-konforme Aktenführung.

Die "Lösung", die L5 dann im zweiten Anlauf implementiert hat (fast alle Daten einsammeln, aber anonymisiert), war nur eben untauglich.

Warum sind da jetzt die Verbände schuld?
Sollte man der Behörde nicht mehr widersprechen aus Angst, dass sie dann noch größeren Mist baut??

viele Grüße,
Jan Brill

2. Oktober 2017: Von Frank Naumann an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +7.00 [7]

"Wie soll eine Behörde ohne jegliches Wissen von Untersuchungsbefunden ... die Richtigkeit der medizinischen Akte bestätigen?"

Indem sie der medizinischen Expertise eines im Laufe seines Berufslebens zig-mal examinierten, zertifizierten, kontinuierlich fortgebildeten und re-re-validierten flugmedizinischen Sachverständigen vertraut?

Es gab mal eine Zeit, an die kann ich mich noch erinnern, da galt das Wort und in noch größerem Maße das schriftliche Attest eines Arztes als destillierte Wahrheit. Heute scheint dagegen das LBA jedes Tauglichkeitszeugnis bis zum Beweis des Gegenteils als gefälscht anzusehen. Und das ist eher nicht auf das Wirken von "rechtsliebenden Organisationen" zurückzuführen...

3. Oktober 2017: Von Stefan Jaudas an Frank Naumann Bewertung: +3.00 [3]

... den Eindruck habe ich auch.

Aber mal anders herum gefragt, was soll denn in dieser "Akte" beim LBA eigentlich drin stehen, was relevant wäre?

Welchen Zweck soll so eine Akte eigentlich haben? Dass ein Wackelkandidat nicht so lange von Land zu Land zieht, bis er von seinem 5. Arzt in Weitfortistan wieder ein Medical hat? Nachdem er in D-Land hauptamtlich dauerhaft untauglich geschrieben wurde oder er sich einem 3-Jährigen Gutachter- und Kommittee-Parcours nicht unterwergen wollte (spring durch den Reifen, Bello, spring durch den Reifen! Hol das Stöckchen! Braaaaaver Pilot!)? Womöglich wegen etwas, das in D-Land entgegen der EU-Vorgaben völlig restriktiv beurteilt wird? Wäre ja nicht das erste Mal.

Wenn das der Zweck so einer Akte sein sollte, na dann gute Nacht. Dann wird das gehen wie bei der Language Proficiency. Die deutschen Piloten und Prüfer, die es offensichtlich schon immer ganz gut konnten, dürfen durch eben immer mehr diese Ringe springen und die Stöckchen holen. Die Anderen aus Korruptistan, die funken so miserabel wie schon immer, das aber mit einem Papier in der Tasche, das ihnen den "expert level English" attestiert. Me good pilot. Me very good speak. Me have much paper, much stamp. Much fee pay government person. Me make Ghandi smile twice. Übertragen auf D-Land: Der deutsche Pilot muss in mindestens vierter Generation erbgesund sein und wird wegen Hühneraugen dauerhaft gegroundet, der absudistanische Pilot darf mit beginnender Demenz und mit der transplantierten Leber immer noch international einen Jumbo fliegen ...

Ansonsten, auch die EU scheint da teils an Illusionen zu leiden, was Sinnhaftigkeit von Altpapier angeht:

  • Copy of earliest medical application and examination report forms

Wo soll das herkommen? Auch Ärzte dürfen Unterlagen nur begrenzte Zeit aufheben.

Zudem, was soll das über den Piloten und seine Gesundheit aussagen? Meine Erstuntersuchung war 1995. Heute ist 2017. Und, weiter?

Seit damals steht eine Sehhilfe drin im Medical.

  • All SOLi forms (and supporting documents) from previous transfers

Mehr Altpapier. Welche flugmedizinische Aussage kann aus diesen vergangenen Wechseln des lizenzführenden Landes geschlossen werden? Eben, keine. Das sagt nur aus, wie oft der Pilot die Behörde schon gewechselt hat. Flugmedizinisch und flugsicherheitsmäßig völlig irrelevant.

Aber die Bürokratoren sichern sich damit gegenseitig die Beschäftigung. Vielleicht ist das ja das ein Bonbon der EU and die kompetenten Behörden, um diese über ihren Kompetenzverlust Richtung Brüssel und Köln hinwegzutrösten?

  • Summary of medical history (see below) with supporting aeromedical assessments and clinical reports

Altpapier. Es gibt immer das jeweils letzte Medical. Da steht alles Relevante drin. Brille, anzuwendende Gutachten, usw. Was davor war, interessiert schlicht nicht, weil es dann regelkonform verheilt war.

  • Copy of current medical application and examination report forms

Und das wäre entweder das aktuelle Medical, das ja das Ergebnis des letzten Antrags auf Fliegertauglichkeit wäre. Oder, wenn man dann im neuen Land das erste Mal zum Arzt geht, füllt man das ja wieder neu aus. Also alles gut. Das alte Medical gilt ja so lange, wie es gilt.

A propos, kann und darf man ja auch in jedem anderen EASA-Land zum Fliegerarzt? Und das Medical gilt dann auch? Weil, nur so wäre es ja sinnvoll.

  • Copy of latest electrocardiogram (if available)

Das ist nun wirklich kein Showstopper. Mir verschließt sich allerdings, was die Behörden damit wollen? Der neue Onkel Doc wird das sowieso entweder neu machen oder das vorherige EKG einfordern.

  • Copy of current medical certificate

Fair enough. Das stellt kein Problem dar. Und da steht alles Relevante drauf.

A propos, was die "zuständige Behörde" angeht, man lese MED.A.001 "Zuständige Behörde" - da steht kein einziges Mal das Wort "Pilot" drin.

Und ich frage mich, wie das fragliche Referat bei der "kompetenten Behörde"

MED.A.015 Ärztliche Schweigepflicht
Alle an einer medizinischen Untersuchung, einer Beurteilung und einer Ausstellung von Bescheinigungen beteiligten Personen gewährleisten zu jedem Zeitpunkt die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht.

sicherstellt ... oder gilt das für die nicht, weil sie weder an der Untersuchung, noch der Beurteilung, noch der Ausstellung beteiligt ist?

Interessant, je weiter man da liest ... MED.A.025:

b) Nach Abschluss der flugmedizinischen Untersuchungen und/oder Beurteilungen müssen ...
(4) im Falle von Bewerbern um ein Tauglichkeitszeugnis unverzüglich einen unterzeichneten oder elektronisch authentifizierten Bericht bei der Genehmigungsbehörde einreichen, der das Ergebnis der Beurteilung und eine Kopie des Tauglichkeitszeugnisses beinhaltet.

Also sollte die Behörde das schon haben seit Jahren ...

Und EDIT: Hier wird auch klar vorgegeben, was dieser Bericht zu enthalten hat: Nämlich das Ergebnis ("tauglich", "nicht tauglich"), und eine Kopie des Zeugnisses. Dass der Behörde die gesamten Befunde mit allen Details zustehen, das steht da eben nicht. Also hat dass LBA bereits alles, was es braucht und was es haben darf.

c) Flugmedizinische Zentren, flugmedizinische Sachverständige, Ärzte für Allgemeinmedizin und Ärzte für Arbeitsmedizin müssen gemäß der nationalen Gesetzgebung Aufzeichnungen führen, in denen die Einzelheiten über die gemäß diesem Teil durchgeführten Untersuchungen und Beurteilungen sowie deren Ergebnisse enthalten sind.

Aha. Nationales Recht schlägt EU-Recht. Und es muss nicht alles bei der Behörde sein ... und das heißt dann aber auch, nach 10 Jahren landet eh alles im Reißwolf.Das widerspricht dann angeblich geforderten Lückenlosigkeit von der Erstuntersuchung bis zum Grab. Es soll ja Leute geben, deren fliegerische Vita zieht sich über 60 und mehr Jahre hin.

d) Flugmedizinische Zentren, flugmedizinische Sachverständige und Ärzte für Allgemein- und für Arbeitsmedizin müssen dem medizinischen Sachverständigen der zuständigen Behörde auf Anfrage sämtliche flugmedizinischen Aufzeichnungen und Berichte sowie alle übrigen relevanten Informationen vorlegen, wenn dies für die Bescheinigung der Tauglichkeit und/oder für Aufsichtszwecke erforderlich ist.

Aha. Auf Anfrage vorlegen. Das heißt nicht, alles sofort und immer ans Amt schicken. Sondern, das Amt muss sich eben bei Bedarf zum Zentum, Sachverständigen oder Arzt bemühen, und sich die Sachen dort vorlegen lassen ...

Ich bin sicher, das kann man noch unendlich weitertreiben.

A propos USA und Datensammelwut der FAA, die weiter oben erwähnt wurden - das kann ich nicht beurteilen, was die da alles sammeln und speichern an Daten, und für wie lange. Aber die USA sind auch das Land der "Pilot Bill of Rights 2". Gar so sicherheitsrelevant kann so eine Datensammlung also gar nicht sein. Von sicherheitsfördernd ganz zu schweigen.

3. Oktober 2017: Von Markus Doerr an Stefan Jaudas
  • Copy of earliest medical application and examination report forms

Das ist lustig. Meine Erstuntersuchung war 1986 und der Arzt war damals schon über 80. Der lebt sicher nicht mehr.

3. Oktober 2017: Von Richard Georg an Markus Doerr

1965 und der ist schon gestorben und die nächsten 3 nicht mehr tätig.

4. Oktober 2017: Von Richard Georg an Markus Doerr

War das der berühmte Dr. Grasser in Greding? Bitte alle in Reihe antreten... einschlieslich anwesende Stewardessen.

4. Oktober 2017: Von Chris _____ an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Halb dazu passend:

Wenn man eine Benachrichtigungskarte für ein Nachnahmepaket bekommt und bei der Post/DHL anruft und den Absender wissen will, um evtl. Betrug auszuschließen: "das dürfen wir Ihnen aus Datenschutzgründen nicht sagen". Aber das Telefonat mitschneiden geht natürlich... und der Paketbote zeigt einem auch den Absenderaufkleber, bevor man zahlt.

Datenschutz- und andere Gesetze werden oft angeführt, um Quatsch-Vorschriften zu entschuldigen. Oder Unfähigkeit.

Anderes Beispiel: im öffentlichen (!) Schwimmbad darf man sein eigenes Kind nicht mehr fotografieren. Begründung: "Recht am eigenen Bild" der anderen Badegäste sei gefährdet. Dabei betrifft dieses Recht nur die Veröffentlichung - etwa auf Facebook - nicht das Anfertigen von Bildern vom eigenen Kind, was im öffentlichen Raum ohne weiteres möglich ist. (und der Staat überwacht massenhaft mit Videokameras und schert sich dabei einen Dreck um Grundrechte).

Wird wirklich Zeit, dass die Normalbürger in der Schule etwas Recht lernen, um solche Verschaukeleien zu erkennen.

4. Oktober 2017: Von Tee Jay an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Naja meines Wissens unterliegen "öffentliche" Räume wie z.B. ein Schwimmbad aber auch entsprechenden Satzungen, Gebührenordnungen und letztendlich auch dem "Hausrecht" wenn z.B. ein privater Betreiber oder Pächter das Ganze betreibt.

4. Oktober 2017: Von Achim H. an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +9.00 [9]

Immer nur drauf hauen nütz auch nix. Manchmal muss man auch die Ursachen sehen.

Für mich ist das zu 99% Stinkefinger und zu 1% ein wirkliches Problem. Preußischer Obrigkeitsstaat der allerübelsten Sorte.

Es geht darum, dass das LBA auf einem Formular der Schwester-CAA bestätigt, dass die medizinischen Unterlagen authentisch sind. Das LBA hat aber nur anonymisierte Ergebnisse. Allerdings hat das LBA speziell zugelassene Fliegerärzte und diesen ist grundsätzlich zu vertrauen -- da die Untersuchungsergebnisse anonymisiert sind, wird ihnen ja bereits jetzt vertraut.

Also ermächtigt der Pilot den Fliegerarzt, die Untersuchungsergebnisse ans LBA weiterzugeben und dieses wiederum, die Daten der Schwesterbehörde weiterzuleiten. Ein einfaches LBA-Formular zum Umzug des Medicals mit Unterschrift vom Piloten würde reichen.

Wir haben es mit reiner Böswilligkeit von Leuten zu tun, die an dieser Position nichts zu suchen haben.

4. Oktober 2017: Von Erik N. an Achim H. Bewertung: +3.00 [3]

Das unmittelbar nächste, was mir dazu einfällt, ist Franz Kafka.

4. Oktober 2017: Von Alexander Callidus an Erik N. Bewertung: +4.00 [4]

Kafka hat seine schwierige Kindheit in literarische Phantasien umgesetzt.

Das LBA läßt sie Realität werden.

4. Oktober 2017: Von Sabine Henzel an Achim H.

Und der Pilot sagt dem LBA natürlich ganz ehrlich, dass er bei Fliegerarzt A untauglich geschrieben wurde und sein Medical nur von Fliegerarzt B bekommen hat, den ihm sein Kumpel aus dem Verein empfohlen hat.

Da liegt doch das Problem! Das LBA kann nicht wissen, ob alles vorliegt, weil gerade die Piloten, die ihr Medical nach Ärztehopping bekommen haben, genau das dem LBA nicht sagen werden. Aber genau wegen solcher Typen wird doch der ganze Aufriss gemacht!

4. Oktober 2017: Von Alexander Callidus an Sabine Henzel Bewertung: +1.00 [1]

Das heisst, es ist verboten, mehrere Fliegerärzte zu konsultieren?

Wenn es nicht verboten ist, hat das LBA aber doch eine 'Meinung' über Ärztehopping? Und die 'Meinung' des LBA steht dann über dem Gesetz, der Verordnung oder der Richtlinie?

Abgesehen von der Frage, wie gefährdet wer durch kranke Piloten ist, d.h., was das wirklich bringt

4. Oktober 2017: Von Erik N. an Sabine Henzel

Also die nächste Brustkrebsdiagnose darf nicht von einem anderen Arzt überprüft werden ?

Was für ein gequirlter Schwachsinn !!!!!!!

4. Oktober 2017: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Achim H. Bewertung: +3.00 [3]

Das Vertrauen des LBA gegenüber uns Fliegerärzte scheint tatsächlich gegen 0% zu gehen. Da ist die FAA eher an 100% dran.

4. Oktober 2017: Von Sabine Henzel an Erik N. Bewertung: -0.33 [1]

Brustkrebs würde ich jetzt nicht unbedingt vom Fliegerarzt behandeln lassen. Du?

4. Oktober 2017: Von Tee Jay an Sabine Henzel Bewertung: +1.00 [1]

Mein erster Fliegerarzt aus Giessen ist vor ein paar Jahren verstoben, dann kam ein anderer als Lückenfüller zwischendurch und seit ca. 5 Jahren gehe ich zu dem, der in der Nähe meiner Lebensgefährtin ist. Bin ich jetzt auch ein Fliegerarzt-Tourist?

Ich habe bisher immer gesagt, wenn das "Instrument" Medical hilft Unfälle zu vermeiden, dann ist es gut und berechtigt. Doch der desolate Zustand dieses Instrumentes verleitet generell am Sinn zu zweifeln. Ich denke wir haben das Alles einer geballten Kombination aus organisatorischer Inkompetenz und charakterlicher Armut zu verdanken.

4. Oktober 2017: Von Sabine Henzel an Tee Jay

Ich meinte damit jemanden, der

von Fliegerarzt B tauglich geschrieben wurde, nachdem Fliegerarzt A ihn umtauglich geschrieben hat. Ich finde ja Ärzte sind keine Götter in weiß.

Wenn jemand umzieht oder sowas, ist das doch etwas völlig anderes.

Ärgerlich ist es natürlich wirklich für die Piloten, die am Ausflaggen gehindert werden. Da muss eine Lösung geschaffen werden. Aber das kann doch nicht an einzelnen Personen festgemacht werden! Da sind doch alle Beteiligten gefragt (LBA, EASA,???).


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