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2. Oktober 2017: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Jan Brill Bewertung: +6.00 [7]

Moin. Ich bin nicht gerade mehr ein Fan von dem, wie es im LBA Medizinbereich läuft. Insbesondere die fehlenden Möglichkeiten der Kommunikation mit dem flugmedizinischen Bereich und die unendlich dauernden Entscheidungswege.

Aber dass das LBA keine lückenlosen Auskünfte über die Krankenakte geben kann ist in ganz großem Maße ein Verdienst des PuF und anderer rechtsliebenden Organisationen wie AOPA, Fliegerarztverband, DAeC, die das Bemühen des LBA an die Untersuchungsdaten zu kommen mit Hilfe des Datenschutzbeauftragten immer wieder blockiert haben.

Wie soll eine Behörde ohne jegliches Wissen von Untersuchungsbefunden der ausländischen Behörde die Richtigkeit der medizinischen Akte bestätigen? Schon 1999 hat Dr. Wurster, der Vorgänger von Dr. Kirklies, beklagt, dass seine Behörde bei internationalen Meetings wie Deppen da stehen, wenn bei JAR und EASA Verhandlungen Statistiken der beteiligten Staaten abgefragt wurden.

2. Oktober 2017: Von Mich.ael Brün.ing an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +1.00 [1]

Es ist für mich durchaus verständlich, dass es in diesem Fall gar keine böse Absicht des LBAs war, sich in ein Deadlock zwischen Datenschutz und EASA Part MED zu manövrieren. Aber es jetzt Aufgabe des LBA eine praktikable Lösung dafür zu finden. Es geht um Aufgaben und damit Pflichten des LBAs, denen es nicht nachkommt. Es interessiert mich nicht, warum es so ist und auch nicht wer Schuld ist. Es zählt einzig und allein, dass eine Behörde ihren Aufgaben nachkommt.

Michael

2. Oktober 2017: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Mich.ael Brün.ing

Dem stimme ich zu. Stelle es mir nur unlösbar vor, eine für andere Luftfahrtbehörden akzeptable Datenlage in überschaubarer Zeit darzustellen. Die Daten lagern schließlich in jahrzehnten alten verstaubten Akten bei hunderten Fliegerärzten und deren Erben, so wie es die Datenschützer wollten, die Fliegerärzte auch und eben die Stimmen des Fliegervolkes.

Immer nur drauf hauen nütz auch nix. Manchmal muss man auch die Ursachen sehen.

Manche Länder fordern den Piloten auf, die medizinische Dokumentation aufzutreiben und vorzulegen. Dann kopiere ich die Befundzettel und gebe die dem Piloten. Dann kann er ja mit den Daten machen, was er will.

2. Oktober 2017: Von Lutz D. an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +3.00 [3]

Aber dass das LBA keine lückenlosen Auskünfte über die Krankenakte geben kann ist in ganz großem Maße ein Verdienst des PuF und anderer rechtsliebenden Organisationen wie AOPA, Fliegerarztverband, DAeC, die das Bemühen des LBA an die Untersuchungsdaten zu kommen mit Hilfe des Datenschutzbeauftragten immer wieder blockiert haben.

Mit Verlaub, das ist grober Unfug. Den man auch andauernd von Behörden lesen kann, die keine Ahnung haben, als was Datenschutz gedacht ist - als Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat. In dem Moment, in dem ich die Behörde ermächtige, meine Daten weiterzugeben, wird das Datenschutzargument nur noch von denjenigen geführt, die das Prinzip nicht verstanden haben.

2. Oktober 2017: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Lutz D.

Unfug? So ist es aber in der Praxis.

Der geschriebene Einwand ist reine Theorie.

Bei den anderen Luftfahrtbehörden kommen die Daten an, und deswegen funktioniert es da.

Bei der FAA sind immer alle Daten zur Behörde gegangen. Jedenfalls in den 17 Jahren meiner Tätigkeit. Ich denke, bei den meisten, wenn nicht allen Behörden Europas auch. Nur eben nicht beim LBA.

Den Datenschützern und den Pilotenverbänden und PuF sei es gedankt.

Nun sind Tatsachen geschaffen, die den Pilotenen unangenehm sind, wenn sie ausflaggen wollen.

Daran sollte man denken, wenn man das LBA angreift. Es gibt genügend andere Punkte zu kritisieren.

2. Oktober 2017: Von Jan Brill an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +9.00 [9]

Aber dass das LBA keine lückenlosen Auskünfte über die Krankenakte geben kann ist in ganz großem Maße ein Verdienst des PuF und anderer rechtsliebenden Organisationen wie AOPA, Fliegerarztverband, DAeC, die das Bemühen des LBA an die Untersuchungsdaten zu kommen mit Hilfe des Datenschutzbeauftragten immer wieder blockiert haben.

Also diese Ansicht teile ich nicht. Es ist richtig, dass auf Druck von VC, AOPA und auch dieses Magazins die angestrebte Lösung im Jahr 2012 nicht verwirklicht wurde. Das damalige Konzept von Herrn Kirklies (alle Daten komplett zum LBA) war aber bei weitem nicht die einzig denkbare und hinreichende Lösung.
Es gibt zig EASA-Länder bei denen die primären Untersuchungsergebnisse bei den AMCs und Fliegerärzten liegen und die Behörde die notwendigen Daten in zusammengefasster Form erhält. Auch das konstituiert eine EASA-konforme Aktenführung.

Die "Lösung", die L5 dann im zweiten Anlauf implementiert hat (fast alle Daten einsammeln, aber anonymisiert), war nur eben untauglich.

Warum sind da jetzt die Verbände schuld?
Sollte man der Behörde nicht mehr widersprechen aus Angst, dass sie dann noch größeren Mist baut??

viele Grüße,
Jan Brill

2. Oktober 2017: Von Frank Naumann an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +7.00 [7]

"Wie soll eine Behörde ohne jegliches Wissen von Untersuchungsbefunden ... die Richtigkeit der medizinischen Akte bestätigen?"

Indem sie der medizinischen Expertise eines im Laufe seines Berufslebens zig-mal examinierten, zertifizierten, kontinuierlich fortgebildeten und re-re-validierten flugmedizinischen Sachverständigen vertraut?

Es gab mal eine Zeit, an die kann ich mich noch erinnern, da galt das Wort und in noch größerem Maße das schriftliche Attest eines Arztes als destillierte Wahrheit. Heute scheint dagegen das LBA jedes Tauglichkeitszeugnis bis zum Beweis des Gegenteils als gefälscht anzusehen. Und das ist eher nicht auf das Wirken von "rechtsliebenden Organisationen" zurückzuführen...

3. Oktober 2017: Von Stefan Jaudas an Frank Naumann Bewertung: +3.00 [3]

... den Eindruck habe ich auch.

Aber mal anders herum gefragt, was soll denn in dieser "Akte" beim LBA eigentlich drin stehen, was relevant wäre?

Welchen Zweck soll so eine Akte eigentlich haben? Dass ein Wackelkandidat nicht so lange von Land zu Land zieht, bis er von seinem 5. Arzt in Weitfortistan wieder ein Medical hat? Nachdem er in D-Land hauptamtlich dauerhaft untauglich geschrieben wurde oder er sich einem 3-Jährigen Gutachter- und Kommittee-Parcours nicht unterwergen wollte (spring durch den Reifen, Bello, spring durch den Reifen! Hol das Stöckchen! Braaaaaver Pilot!)? Womöglich wegen etwas, das in D-Land entgegen der EU-Vorgaben völlig restriktiv beurteilt wird? Wäre ja nicht das erste Mal.

Wenn das der Zweck so einer Akte sein sollte, na dann gute Nacht. Dann wird das gehen wie bei der Language Proficiency. Die deutschen Piloten und Prüfer, die es offensichtlich schon immer ganz gut konnten, dürfen durch eben immer mehr diese Ringe springen und die Stöckchen holen. Die Anderen aus Korruptistan, die funken so miserabel wie schon immer, das aber mit einem Papier in der Tasche, das ihnen den "expert level English" attestiert. Me good pilot. Me very good speak. Me have much paper, much stamp. Much fee pay government person. Me make Ghandi smile twice. Übertragen auf D-Land: Der deutsche Pilot muss in mindestens vierter Generation erbgesund sein und wird wegen Hühneraugen dauerhaft gegroundet, der absudistanische Pilot darf mit beginnender Demenz und mit der transplantierten Leber immer noch international einen Jumbo fliegen ...

Ansonsten, auch die EU scheint da teils an Illusionen zu leiden, was Sinnhaftigkeit von Altpapier angeht:

  • Copy of earliest medical application and examination report forms

Wo soll das herkommen? Auch Ärzte dürfen Unterlagen nur begrenzte Zeit aufheben.

Zudem, was soll das über den Piloten und seine Gesundheit aussagen? Meine Erstuntersuchung war 1995. Heute ist 2017. Und, weiter?

Seit damals steht eine Sehhilfe drin im Medical.

  • All SOLi forms (and supporting documents) from previous transfers

Mehr Altpapier. Welche flugmedizinische Aussage kann aus diesen vergangenen Wechseln des lizenzführenden Landes geschlossen werden? Eben, keine. Das sagt nur aus, wie oft der Pilot die Behörde schon gewechselt hat. Flugmedizinisch und flugsicherheitsmäßig völlig irrelevant.

Aber die Bürokratoren sichern sich damit gegenseitig die Beschäftigung. Vielleicht ist das ja das ein Bonbon der EU and die kompetenten Behörden, um diese über ihren Kompetenzverlust Richtung Brüssel und Köln hinwegzutrösten?

  • Summary of medical history (see below) with supporting aeromedical assessments and clinical reports

Altpapier. Es gibt immer das jeweils letzte Medical. Da steht alles Relevante drin. Brille, anzuwendende Gutachten, usw. Was davor war, interessiert schlicht nicht, weil es dann regelkonform verheilt war.

  • Copy of current medical application and examination report forms

Und das wäre entweder das aktuelle Medical, das ja das Ergebnis des letzten Antrags auf Fliegertauglichkeit wäre. Oder, wenn man dann im neuen Land das erste Mal zum Arzt geht, füllt man das ja wieder neu aus. Also alles gut. Das alte Medical gilt ja so lange, wie es gilt.

A propos, kann und darf man ja auch in jedem anderen EASA-Land zum Fliegerarzt? Und das Medical gilt dann auch? Weil, nur so wäre es ja sinnvoll.

  • Copy of latest electrocardiogram (if available)

Das ist nun wirklich kein Showstopper. Mir verschließt sich allerdings, was die Behörden damit wollen? Der neue Onkel Doc wird das sowieso entweder neu machen oder das vorherige EKG einfordern.

  • Copy of current medical certificate

Fair enough. Das stellt kein Problem dar. Und da steht alles Relevante drauf.

A propos, was die "zuständige Behörde" angeht, man lese MED.A.001 "Zuständige Behörde" - da steht kein einziges Mal das Wort "Pilot" drin.

Und ich frage mich, wie das fragliche Referat bei der "kompetenten Behörde"

MED.A.015 Ärztliche Schweigepflicht
Alle an einer medizinischen Untersuchung, einer Beurteilung und einer Ausstellung von Bescheinigungen beteiligten Personen gewährleisten zu jedem Zeitpunkt die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht.

sicherstellt ... oder gilt das für die nicht, weil sie weder an der Untersuchung, noch der Beurteilung, noch der Ausstellung beteiligt ist?

Interessant, je weiter man da liest ... MED.A.025:

b) Nach Abschluss der flugmedizinischen Untersuchungen und/oder Beurteilungen müssen ...
(4) im Falle von Bewerbern um ein Tauglichkeitszeugnis unverzüglich einen unterzeichneten oder elektronisch authentifizierten Bericht bei der Genehmigungsbehörde einreichen, der das Ergebnis der Beurteilung und eine Kopie des Tauglichkeitszeugnisses beinhaltet.

Also sollte die Behörde das schon haben seit Jahren ...

Und EDIT: Hier wird auch klar vorgegeben, was dieser Bericht zu enthalten hat: Nämlich das Ergebnis ("tauglich", "nicht tauglich"), und eine Kopie des Zeugnisses. Dass der Behörde die gesamten Befunde mit allen Details zustehen, das steht da eben nicht. Also hat dass LBA bereits alles, was es braucht und was es haben darf.

c) Flugmedizinische Zentren, flugmedizinische Sachverständige, Ärzte für Allgemeinmedizin und Ärzte für Arbeitsmedizin müssen gemäß der nationalen Gesetzgebung Aufzeichnungen führen, in denen die Einzelheiten über die gemäß diesem Teil durchgeführten Untersuchungen und Beurteilungen sowie deren Ergebnisse enthalten sind.

Aha. Nationales Recht schlägt EU-Recht. Und es muss nicht alles bei der Behörde sein ... und das heißt dann aber auch, nach 10 Jahren landet eh alles im Reißwolf.Das widerspricht dann angeblich geforderten Lückenlosigkeit von der Erstuntersuchung bis zum Grab. Es soll ja Leute geben, deren fliegerische Vita zieht sich über 60 und mehr Jahre hin.

d) Flugmedizinische Zentren, flugmedizinische Sachverständige und Ärzte für Allgemein- und für Arbeitsmedizin müssen dem medizinischen Sachverständigen der zuständigen Behörde auf Anfrage sämtliche flugmedizinischen Aufzeichnungen und Berichte sowie alle übrigen relevanten Informationen vorlegen, wenn dies für die Bescheinigung der Tauglichkeit und/oder für Aufsichtszwecke erforderlich ist.

Aha. Auf Anfrage vorlegen. Das heißt nicht, alles sofort und immer ans Amt schicken. Sondern, das Amt muss sich eben bei Bedarf zum Zentum, Sachverständigen oder Arzt bemühen, und sich die Sachen dort vorlegen lassen ...

Ich bin sicher, das kann man noch unendlich weitertreiben.

A propos USA und Datensammelwut der FAA, die weiter oben erwähnt wurden - das kann ich nicht beurteilen, was die da alles sammeln und speichern an Daten, und für wie lange. Aber die USA sind auch das Land der "Pilot Bill of Rights 2". Gar so sicherheitsrelevant kann so eine Datensammlung also gar nicht sein. Von sicherheitsfördernd ganz zu schweigen.

3. Oktober 2017: Von Markus Doerr an Stefan Jaudas
  • Copy of earliest medical application and examination report forms

Das ist lustig. Meine Erstuntersuchung war 1986 und der Arzt war damals schon über 80. Der lebt sicher nicht mehr.

3. Oktober 2017: Von Richard Georg an Markus Doerr

1965 und der ist schon gestorben und die nächsten 3 nicht mehr tätig.

4. Oktober 2017: Von Richard Georg an Markus Doerr

War das der berühmte Dr. Grasser in Greding? Bitte alle in Reihe antreten... einschlieslich anwesende Stewardessen.

4. Oktober 2017: Von Chris _____ an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Halb dazu passend:

Wenn man eine Benachrichtigungskarte für ein Nachnahmepaket bekommt und bei der Post/DHL anruft und den Absender wissen will, um evtl. Betrug auszuschließen: "das dürfen wir Ihnen aus Datenschutzgründen nicht sagen". Aber das Telefonat mitschneiden geht natürlich... und der Paketbote zeigt einem auch den Absenderaufkleber, bevor man zahlt.

Datenschutz- und andere Gesetze werden oft angeführt, um Quatsch-Vorschriften zu entschuldigen. Oder Unfähigkeit.

Anderes Beispiel: im öffentlichen (!) Schwimmbad darf man sein eigenes Kind nicht mehr fotografieren. Begründung: "Recht am eigenen Bild" der anderen Badegäste sei gefährdet. Dabei betrifft dieses Recht nur die Veröffentlichung - etwa auf Facebook - nicht das Anfertigen von Bildern vom eigenen Kind, was im öffentlichen Raum ohne weiteres möglich ist. (und der Staat überwacht massenhaft mit Videokameras und schert sich dabei einen Dreck um Grundrechte).

Wird wirklich Zeit, dass die Normalbürger in der Schule etwas Recht lernen, um solche Verschaukeleien zu erkennen.

4. Oktober 2017: Von Tee Jay an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Naja meines Wissens unterliegen "öffentliche" Räume wie z.B. ein Schwimmbad aber auch entsprechenden Satzungen, Gebührenordnungen und letztendlich auch dem "Hausrecht" wenn z.B. ein privater Betreiber oder Pächter das Ganze betreibt.

4. Oktober 2017: Von Achim H. an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +9.00 [9]

Immer nur drauf hauen nütz auch nix. Manchmal muss man auch die Ursachen sehen.

Für mich ist das zu 99% Stinkefinger und zu 1% ein wirkliches Problem. Preußischer Obrigkeitsstaat der allerübelsten Sorte.

Es geht darum, dass das LBA auf einem Formular der Schwester-CAA bestätigt, dass die medizinischen Unterlagen authentisch sind. Das LBA hat aber nur anonymisierte Ergebnisse. Allerdings hat das LBA speziell zugelassene Fliegerärzte und diesen ist grundsätzlich zu vertrauen -- da die Untersuchungsergebnisse anonymisiert sind, wird ihnen ja bereits jetzt vertraut.

Also ermächtigt der Pilot den Fliegerarzt, die Untersuchungsergebnisse ans LBA weiterzugeben und dieses wiederum, die Daten der Schwesterbehörde weiterzuleiten. Ein einfaches LBA-Formular zum Umzug des Medicals mit Unterschrift vom Piloten würde reichen.

Wir haben es mit reiner Böswilligkeit von Leuten zu tun, die an dieser Position nichts zu suchen haben.

4. Oktober 2017: Von Erik N. an Achim H. Bewertung: +3.00 [3]

Das unmittelbar nächste, was mir dazu einfällt, ist Franz Kafka.

4. Oktober 2017: Von Alexander Callidus an Erik N. Bewertung: +4.00 [4]

Kafka hat seine schwierige Kindheit in literarische Phantasien umgesetzt.

Das LBA läßt sie Realität werden.

4. Oktober 2017: Von Sabine Henzel an Achim H.

Und der Pilot sagt dem LBA natürlich ganz ehrlich, dass er bei Fliegerarzt A untauglich geschrieben wurde und sein Medical nur von Fliegerarzt B bekommen hat, den ihm sein Kumpel aus dem Verein empfohlen hat.

Da liegt doch das Problem! Das LBA kann nicht wissen, ob alles vorliegt, weil gerade die Piloten, die ihr Medical nach Ärztehopping bekommen haben, genau das dem LBA nicht sagen werden. Aber genau wegen solcher Typen wird doch der ganze Aufriss gemacht!

4. Oktober 2017: Von Alexander Callidus an Sabine Henzel Bewertung: +1.00 [1]

Das heisst, es ist verboten, mehrere Fliegerärzte zu konsultieren?

Wenn es nicht verboten ist, hat das LBA aber doch eine 'Meinung' über Ärztehopping? Und die 'Meinung' des LBA steht dann über dem Gesetz, der Verordnung oder der Richtlinie?

Abgesehen von der Frage, wie gefährdet wer durch kranke Piloten ist, d.h., was das wirklich bringt

4. Oktober 2017: Von Erik N. an Sabine Henzel

Also die nächste Brustkrebsdiagnose darf nicht von einem anderen Arzt überprüft werden ?

Was für ein gequirlter Schwachsinn !!!!!!!

4. Oktober 2017: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Achim H. Bewertung: +3.00 [3]

Das Vertrauen des LBA gegenüber uns Fliegerärzte scheint tatsächlich gegen 0% zu gehen. Da ist die FAA eher an 100% dran.

4. Oktober 2017: Von Sabine Henzel an Erik N. Bewertung: -0.33 [1]

Brustkrebs würde ich jetzt nicht unbedingt vom Fliegerarzt behandeln lassen. Du?

4. Oktober 2017: Von Tee Jay an Sabine Henzel Bewertung: +1.00 [1]

Mein erster Fliegerarzt aus Giessen ist vor ein paar Jahren verstoben, dann kam ein anderer als Lückenfüller zwischendurch und seit ca. 5 Jahren gehe ich zu dem, der in der Nähe meiner Lebensgefährtin ist. Bin ich jetzt auch ein Fliegerarzt-Tourist?

Ich habe bisher immer gesagt, wenn das "Instrument" Medical hilft Unfälle zu vermeiden, dann ist es gut und berechtigt. Doch der desolate Zustand dieses Instrumentes verleitet generell am Sinn zu zweifeln. Ich denke wir haben das Alles einer geballten Kombination aus organisatorischer Inkompetenz und charakterlicher Armut zu verdanken.

4. Oktober 2017: Von Sabine Henzel an Tee Jay

Ich meinte damit jemanden, der

von Fliegerarzt B tauglich geschrieben wurde, nachdem Fliegerarzt A ihn umtauglich geschrieben hat. Ich finde ja Ärzte sind keine Götter in weiß.

Wenn jemand umzieht oder sowas, ist das doch etwas völlig anderes.

Ärgerlich ist es natürlich wirklich für die Piloten, die am Ausflaggen gehindert werden. Da muss eine Lösung geschaffen werden. Aber das kann doch nicht an einzelnen Personen festgemacht werden! Da sind doch alle Beteiligten gefragt (LBA, EASA,???).

4. Oktober 2017: Von Achim H. an Sabine Henzel Bewertung: +4.00 [4]

von Fliegerarzt B tauglich geschrieben wurde, nachdem Fliegerarzt A ihn umtauglich geschrieben hat.

Ja und? Beide werde vom LBA als kompetent anerkannt. Ich darf doch auch als Angestellter/Beamter so lange von Arzt zu Arzt bis mich jemand krankschreibt. Die Fliegerarzt-Arbitrage wurde in Part-FCL (im Gegensatz zu JAR) dahingehend limitiert, dass das Medical aus dem Lizenzstaat stammen muss. Das hat uns wiederum die Willkür des Amtsschimmels Kirklies beschert.

Wenn das LBA seinen Fliegerärzten nicht vertraut, ist das wirklich armselig.

4. Oktober 2017: Von Wolff E. an Sabine Henzel Bewertung: +3.00 [3]

Sabine, du hast völlig Recht, aber es ist immer so, dass eine Minderheit das System missbraucht und so das ganze System in Frage gestellt wird. In diesem Fall war maßgeblich der German Wings Unfall der Tropfen, der dass Fass zum Überlaufen brachte. Aber was hätten die jetzt gültigen neuen Vorschriften geändert? Nichts! Der Vorfall wäre sehr wahrscheinlich trotzdem passiert. Es gibt nun Mal kein 200 Prozent sichers System. Ähnlich der ZUP, die kann und könnte nie sowas verhindern. Auslöser war der verwirrte Motorsegler "Pilot" in Frankfurt, der diesen in Babenhausen entführte. In beiden Fällen haben die Politiker "angemessen" reagiert, um das Volk zu beruhigen bzw um ihre Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. In Wirklichkeit war es nur blinder Aktionismus, weil es nun Mal kein 100 prozentig sichers System gibt. Leben ist nun Mal gefährlich und endet mit dem Tod. Aber anstatt sinnvoll sich was zu ueberlegen und den gesunden Menschenverstand anzuwenden, wird Blödsinn entschieden mit den uns bekannten Folgen. Glaube mir, ich würde auch gern das LBA verlassen. Ich habe Insider dort und was die erzählen... Gute Nacht Luftfahrt...


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