Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

2. Oktober 2017: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Mich.ael Brün.ing

Dem stimme ich zu. Stelle es mir nur unlösbar vor, eine für andere Luftfahrtbehörden akzeptable Datenlage in überschaubarer Zeit darzustellen. Die Daten lagern schließlich in jahrzehnten alten verstaubten Akten bei hunderten Fliegerärzten und deren Erben, so wie es die Datenschützer wollten, die Fliegerärzte auch und eben die Stimmen des Fliegervolkes.

Immer nur drauf hauen nütz auch nix. Manchmal muss man auch die Ursachen sehen.

Manche Länder fordern den Piloten auf, die medizinische Dokumentation aufzutreiben und vorzulegen. Dann kopiere ich die Befundzettel und gebe die dem Piloten. Dann kann er ja mit den Daten machen, was er will.

4. Oktober 2017: Von Achim H. an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +9.00 [9]

Immer nur drauf hauen nütz auch nix. Manchmal muss man auch die Ursachen sehen.

Für mich ist das zu 99% Stinkefinger und zu 1% ein wirkliches Problem. Preußischer Obrigkeitsstaat der allerübelsten Sorte.

Es geht darum, dass das LBA auf einem Formular der Schwester-CAA bestätigt, dass die medizinischen Unterlagen authentisch sind. Das LBA hat aber nur anonymisierte Ergebnisse. Allerdings hat das LBA speziell zugelassene Fliegerärzte und diesen ist grundsätzlich zu vertrauen -- da die Untersuchungsergebnisse anonymisiert sind, wird ihnen ja bereits jetzt vertraut.

Also ermächtigt der Pilot den Fliegerarzt, die Untersuchungsergebnisse ans LBA weiterzugeben und dieses wiederum, die Daten der Schwesterbehörde weiterzuleiten. Ein einfaches LBA-Formular zum Umzug des Medicals mit Unterschrift vom Piloten würde reichen.

Wir haben es mit reiner Böswilligkeit von Leuten zu tun, die an dieser Position nichts zu suchen haben.

4. Oktober 2017: Von Erik N. an Achim H. Bewertung: +3.00 [3]

Das unmittelbar nächste, was mir dazu einfällt, ist Franz Kafka.

4. Oktober 2017: Von Alexander Callidus an Erik N. Bewertung: +4.00 [4]

Kafka hat seine schwierige Kindheit in literarische Phantasien umgesetzt.

Das LBA läßt sie Realität werden.

4. Oktober 2017: Von Sabine Henzel an Achim H.

Und der Pilot sagt dem LBA natürlich ganz ehrlich, dass er bei Fliegerarzt A untauglich geschrieben wurde und sein Medical nur von Fliegerarzt B bekommen hat, den ihm sein Kumpel aus dem Verein empfohlen hat.

Da liegt doch das Problem! Das LBA kann nicht wissen, ob alles vorliegt, weil gerade die Piloten, die ihr Medical nach Ärztehopping bekommen haben, genau das dem LBA nicht sagen werden. Aber genau wegen solcher Typen wird doch der ganze Aufriss gemacht!

4. Oktober 2017: Von Alexander Callidus an Sabine Henzel Bewertung: +1.00 [1]

Das heisst, es ist verboten, mehrere Fliegerärzte zu konsultieren?

Wenn es nicht verboten ist, hat das LBA aber doch eine 'Meinung' über Ärztehopping? Und die 'Meinung' des LBA steht dann über dem Gesetz, der Verordnung oder der Richtlinie?

Abgesehen von der Frage, wie gefährdet wer durch kranke Piloten ist, d.h., was das wirklich bringt

4. Oktober 2017: Von Erik N. an Sabine Henzel

Also die nächste Brustkrebsdiagnose darf nicht von einem anderen Arzt überprüft werden ?

Was für ein gequirlter Schwachsinn !!!!!!!

4. Oktober 2017: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Achim H. Bewertung: +3.00 [3]

Das Vertrauen des LBA gegenüber uns Fliegerärzte scheint tatsächlich gegen 0% zu gehen. Da ist die FAA eher an 100% dran.

4. Oktober 2017: Von Sabine Henzel an Erik N. Bewertung: -0.33 [1]

Brustkrebs würde ich jetzt nicht unbedingt vom Fliegerarzt behandeln lassen. Du?

4. Oktober 2017: Von Tee Jay an Sabine Henzel Bewertung: +1.00 [1]

Mein erster Fliegerarzt aus Giessen ist vor ein paar Jahren verstoben, dann kam ein anderer als Lückenfüller zwischendurch und seit ca. 5 Jahren gehe ich zu dem, der in der Nähe meiner Lebensgefährtin ist. Bin ich jetzt auch ein Fliegerarzt-Tourist?

Ich habe bisher immer gesagt, wenn das "Instrument" Medical hilft Unfälle zu vermeiden, dann ist es gut und berechtigt. Doch der desolate Zustand dieses Instrumentes verleitet generell am Sinn zu zweifeln. Ich denke wir haben das Alles einer geballten Kombination aus organisatorischer Inkompetenz und charakterlicher Armut zu verdanken.

4. Oktober 2017: Von Sabine Henzel an Tee Jay

Ich meinte damit jemanden, der

von Fliegerarzt B tauglich geschrieben wurde, nachdem Fliegerarzt A ihn umtauglich geschrieben hat. Ich finde ja Ärzte sind keine Götter in weiß.

Wenn jemand umzieht oder sowas, ist das doch etwas völlig anderes.

Ärgerlich ist es natürlich wirklich für die Piloten, die am Ausflaggen gehindert werden. Da muss eine Lösung geschaffen werden. Aber das kann doch nicht an einzelnen Personen festgemacht werden! Da sind doch alle Beteiligten gefragt (LBA, EASA,???).

4. Oktober 2017: Von Achim H. an Sabine Henzel Bewertung: +4.00 [4]

von Fliegerarzt B tauglich geschrieben wurde, nachdem Fliegerarzt A ihn umtauglich geschrieben hat.

Ja und? Beide werde vom LBA als kompetent anerkannt. Ich darf doch auch als Angestellter/Beamter so lange von Arzt zu Arzt bis mich jemand krankschreibt. Die Fliegerarzt-Arbitrage wurde in Part-FCL (im Gegensatz zu JAR) dahingehend limitiert, dass das Medical aus dem Lizenzstaat stammen muss. Das hat uns wiederum die Willkür des Amtsschimmels Kirklies beschert.

Wenn das LBA seinen Fliegerärzten nicht vertraut, ist das wirklich armselig.

4. Oktober 2017: Von Wolff E. an Sabine Henzel Bewertung: +3.00 [3]

Sabine, du hast völlig Recht, aber es ist immer so, dass eine Minderheit das System missbraucht und so das ganze System in Frage gestellt wird. In diesem Fall war maßgeblich der German Wings Unfall der Tropfen, der dass Fass zum Überlaufen brachte. Aber was hätten die jetzt gültigen neuen Vorschriften geändert? Nichts! Der Vorfall wäre sehr wahrscheinlich trotzdem passiert. Es gibt nun Mal kein 200 Prozent sichers System. Ähnlich der ZUP, die kann und könnte nie sowas verhindern. Auslöser war der verwirrte Motorsegler "Pilot" in Frankfurt, der diesen in Babenhausen entführte. In beiden Fällen haben die Politiker "angemessen" reagiert, um das Volk zu beruhigen bzw um ihre Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. In Wirklichkeit war es nur blinder Aktionismus, weil es nun Mal kein 100 prozentig sichers System gibt. Leben ist nun Mal gefährlich und endet mit dem Tod. Aber anstatt sinnvoll sich was zu ueberlegen und den gesunden Menschenverstand anzuwenden, wird Blödsinn entschieden mit den uns bekannten Folgen. Glaube mir, ich würde auch gern das LBA verlassen. Ich habe Insider dort und was die erzählen... Gute Nacht Luftfahrt...

4. Oktober 2017: Von Chris _____ an Wolff E. Bewertung: +0.00 [3]

Wenn Leute gegen geltende Vorschriften verstoßen, dann helfen eben nur schärfere Vorschriften.

PS. Weil nachgefragt wurde: Natürlich ist das reine Ironie. Nicht nur "ironisch gemeint". Sondern Ironie. Denn genau diesen Automatismus gibt es, zumindest in der freien Welt. (Schon wieder Ironie.)

5. Oktober 2017: Von Bernd Roi an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Ich hoffe dass das jetzt ironisch gemeint ist... Ansonsten "Gute Nacht" Freiheit und Eigenentscheidung

5. Oktober 2017: Von Erik N. an Sabine Henzel Bewertung: +7.00 [7]

Jeder kann zu so vielen Ärzten gehen, wie er mag. Ob für Brustkrebs, oder wegen eines Medicals, ist erst mal egal. Wenn der eine Arzt es verweigert, der zweite es aber gewährt, zeigt das nur die Knappheit der Entscheidung und die Richtigkeit, sich eine zweite Meinung einzuholen. Wenn das für Krebspatienten gilt, gilt es auch für Piloten.

Für den Germanwings - Massenmord war nur und ausschließlich Lubitz verantwortlich, keine Ärzte, und sonst auch niemand. Und keine Regel der Welt wird solche Leute daran hindern, so etwas zu tun. Genauso wie kein Waffengesetz der Welt diesen Buchhalter daran gehindert hätte, 58 Menschen zu erschließen und 500 zu verletzen.

Wir müssen endlich mal akzeptieren, dass so etwas nicht auszuschließen ist. So hart das klingt.

5. Oktober 2017: Von Markus Doerr an Wolff E.

Glaube mir, ich würde auch gern das LBA verlassen. Ich habe Insider dort und was die erzählen... Gute Nacht Luftfahrt...

Da kann man sich glücklich schätzen, das LBA hinter sich gelassen zu haben. Stellt sich die Frage wohin in Zukunft. Bei mir ist der Brexit das Problem. Nach der ganzen Diskussion fällt Deutschland als Lizenzstaat für mich aus.

5. Oktober 2017: Von Roland Schmidt an Markus Doerr

Niederlande? Ich habe i. Z. m. meinem Flugzeug ganz gute Erfahrungen mit der dortigen CAA gemacht. Eher pragmatisch und sprechen sehr gut Englisch. Ich habe allerdings auch andere Meinungen gehört...

5. Oktober 2017: Von Alexander Callidus an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

"Genauso wie kein Waffengesetz der Welt diesen Buchhalter daran gehindert hätte, 58 Menschen zu erschließen und 500 zu verletzen."

Doch, gerade. In anderen Ländern bestehen Hürden für den Schusswaffenkauf, in den USA de facto nicht. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob Menschen mit Fäusten, Tritten, Stichwaffen oder Schusswaffen angegriffen werden. Bei Schusswaffen wiederum ist es schon ein Unterschied, ob mit einem Karabiner mit wenigen Schuss im Magazin oder mit einer halbautomatischen Waffe geschossen wird. Genau darum sind Massenmorde durch nicht Eingewanderte in den USA so viel häufiger.

Edit: schließe mich TJ an. Dieses Beispiel ist grundfalsch, deine These aber richtig.

5. Oktober 2017: Von Tee Jay an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]

Ein weniger gutes Beispiel für das, was er verdeutlichen wollte. Was das allgemeine Lebensrisiko anbetrifft trifft er aber ins Schwarze. Ein Medical sollte als Instrument dienen primär Unfälle zu verhindern. Für Mißmanagement, mangelhaftes Vertrauen in Ärzte und für Allmachtgefühle ist es nicht geeignet.

5. Oktober 2017: Von Erik N. an Alexander Callidus

Alexander, m.E. sind das Problem nie die Waffen, die unter einem wie scharf auch immer formulierten Waffengesetz nicht mehr neu verkauft werden, sondern diejenigen, die unter alten Waffengesetzen bereits verkauft wurden und existieren.

Es sind die Waffen das Problem, die es bereits gibt. Und die Menschen, für die das Waffengesetz schlicht irrelevant ist.

Daher ist die These schon korrekt: Man wird niemals verhindern können, daß (illegale oder legale) Waffen für Anschläge verwendet werden. Hier nicht, und in USA auch nicht - dort dann eben auch mit automatischen Waffen, weil die dort seit Jahrzehnten in einigen Bundesstaaten mehr oder weniger easy käuflich sind. Die Background Checks berücksichtigen teils petty crimes nicht, und aktuell denken einige Abgeordnete sogar darüber nach, den Kauf von Schalldämpfern zu vereinfachen.

Das wird hierzulande und EU zwar strenger gehandhabt. Aber zu meinen, dadurch würde der Nachschub an Waffen geringer, ist wirklich naiv, sorry. Weisst Du, dass in deutschen Privathaushalten geschätzt viele Millionen Waffen liegen ? Zu meinen, Waffengesetze verhindern Anschläge, ist ähnlich naiv, wie zu glauben, das Verbot von Drogen würde den Drogenhandel und Konsum unterbinden.

Das heisst nicht, daß man keine Waffengesetze erlassen sollte. Sollten die Amis auch tun. Aber meine These war ja, keiner kann verhindern, daß solche Wahnsinnstaten passieren. Und ich glaube, die Parallele mit den Waffen ist schon auch gültig in dem Zusammenhang.

Leider.

5. Oktober 2017: Von Markus Doerr an Erik N.

Aber zu meinen, Waffengesetze verhindern Anschläge, ist ähnlich naiv, wie zu glauben, das Verbot von Drogen würde den Drogenhandel unterbinden.

Oder das Luftsicherheitsgesetz verhindert Anschläge mit Luftfahrzeugen.

Es geht doch nicht um Gesetze. Man kann auch hier Mitten in Deutschland, Frankreich oder UK auf dem schwarzen Markt ohne Probleme voll automatische Waffen erwerben. M16, das G36 ist ja wohl weniger geeignet, weil es nix taugt.

Der Attentäter vom OEZ in München hat das auch geschafft. Was hat das deutsche Waffengesetz genützt? Nix, rein gar nix. Hier werden Waffen gehandelt, die die Bundesregierung der afghanischen Armee geschenkt hat.

Braucht jemand ein MG3? Alles keine Problem. Ohne Darknet, ohne Bitcoin und ohne Whatsapp.

5. Oktober 2017: Von Achim H. an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Das wird hierzulande und EU zwar strenger gehandhabt. Aber zu meinen, dadurch würde der Nachschub an Waffen geringer, ist wirklich naiv, sorry.

So ein Quatsch. Der private Waffenbesitz hierzulande ist der Bruchteil eines Bruchteils des privaten Waffenbesitzes in USA. Der Anteil der Bevölkerung, der hier jedes Jahr durch Schusswaffen stirbt, ist nochmals um Größenordnungen geringer.

Hätte mein Vater einen geladenen Revolver im Nachttischschrank gehabt, hätte ich meinen Klassenkameraden in der Grundschule vermutlich irgendwann erschossen, anstatt ihn nur nach alter Sitte zu verprügeln.

In den USA werden links und rechts Leute erschossen. Da traut man sich nicht mal mehr nach einem Verkehrsunfall den anderen anzuschreien. Das Handschuhfach während einer Polizeikontrolle zu öffnen ist Selbstmord. Komplett verhindern kann man Anschläge mit Schusswaffen nicht aber zu 99% eindämmen.

5. Oktober 2017: Von Chris _____ an Bernd Roi

"Ich hoffe dass das jetzt ironisch gemeint ist..." - wie könnte das denn anders gemeint sein?

5. Oktober 2017: Von Markus Doerr an Achim H.

Legaler Waffenbesitz und Anzahl der Tötungsdelikte korreliert nicht immer.

Beispiel Schweiz, da haben viele ein halbautomatisches Sturmgewehr im Schrank, weil sie Reservist sind.

In beiden Ländern haben ca 30% der Haushalte eine Waffe.

In der Schweiz 22% ein Gewehr, 6% der Haushalte haben ein Gewehr in USA.

Tötungsrate pro 100.000 Einwohner: Schweiz 3.04, USA 10.38

Wenn man mal die Suizide abzieht bleiben 0.27 pro 100.000EW in der Schweiz und 3.52 für USA.

(Zahlen von 2011)

Es rein an den Zahlen festzumachen, würde deine Theorie widerlegen.


70 Beiträge Seite 1 von 3

 1 2 3 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang