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4. Oktober 2017: Von Achim H. an Sabine Henzel Bewertung: +4.00 [4]

von Fliegerarzt B tauglich geschrieben wurde, nachdem Fliegerarzt A ihn umtauglich geschrieben hat.

Ja und? Beide werde vom LBA als kompetent anerkannt. Ich darf doch auch als Angestellter/Beamter so lange von Arzt zu Arzt bis mich jemand krankschreibt. Die Fliegerarzt-Arbitrage wurde in Part-FCL (im Gegensatz zu JAR) dahingehend limitiert, dass das Medical aus dem Lizenzstaat stammen muss. Das hat uns wiederum die Willkür des Amtsschimmels Kirklies beschert.

Wenn das LBA seinen Fliegerärzten nicht vertraut, ist das wirklich armselig.


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