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2. Oktober 2017: Von Frank Naumann an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +7.00 [7]

"Wie soll eine Behörde ohne jegliches Wissen von Untersuchungsbefunden ... die Richtigkeit der medizinischen Akte bestätigen?"

Indem sie der medizinischen Expertise eines im Laufe seines Berufslebens zig-mal examinierten, zertifizierten, kontinuierlich fortgebildeten und re-re-validierten flugmedizinischen Sachverständigen vertraut?

Es gab mal eine Zeit, an die kann ich mich noch erinnern, da galt das Wort und in noch größerem Maße das schriftliche Attest eines Arztes als destillierte Wahrheit. Heute scheint dagegen das LBA jedes Tauglichkeitszeugnis bis zum Beweis des Gegenteils als gefälscht anzusehen. Und das ist eher nicht auf das Wirken von "rechtsliebenden Organisationen" zurückzuführen...

3. Oktober 2017: Von Stefan Jaudas an Frank Naumann Bewertung: +3.00 [3]

... den Eindruck habe ich auch.

Aber mal anders herum gefragt, was soll denn in dieser "Akte" beim LBA eigentlich drin stehen, was relevant wäre?

Welchen Zweck soll so eine Akte eigentlich haben? Dass ein Wackelkandidat nicht so lange von Land zu Land zieht, bis er von seinem 5. Arzt in Weitfortistan wieder ein Medical hat? Nachdem er in D-Land hauptamtlich dauerhaft untauglich geschrieben wurde oder er sich einem 3-Jährigen Gutachter- und Kommittee-Parcours nicht unterwergen wollte (spring durch den Reifen, Bello, spring durch den Reifen! Hol das Stöckchen! Braaaaaver Pilot!)? Womöglich wegen etwas, das in D-Land entgegen der EU-Vorgaben völlig restriktiv beurteilt wird? Wäre ja nicht das erste Mal.

Wenn das der Zweck so einer Akte sein sollte, na dann gute Nacht. Dann wird das gehen wie bei der Language Proficiency. Die deutschen Piloten und Prüfer, die es offensichtlich schon immer ganz gut konnten, dürfen durch eben immer mehr diese Ringe springen und die Stöckchen holen. Die Anderen aus Korruptistan, die funken so miserabel wie schon immer, das aber mit einem Papier in der Tasche, das ihnen den "expert level English" attestiert. Me good pilot. Me very good speak. Me have much paper, much stamp. Much fee pay government person. Me make Ghandi smile twice. Übertragen auf D-Land: Der deutsche Pilot muss in mindestens vierter Generation erbgesund sein und wird wegen Hühneraugen dauerhaft gegroundet, der absudistanische Pilot darf mit beginnender Demenz und mit der transplantierten Leber immer noch international einen Jumbo fliegen ...

Ansonsten, auch die EU scheint da teils an Illusionen zu leiden, was Sinnhaftigkeit von Altpapier angeht:

  • Copy of earliest medical application and examination report forms

Wo soll das herkommen? Auch Ärzte dürfen Unterlagen nur begrenzte Zeit aufheben.

Zudem, was soll das über den Piloten und seine Gesundheit aussagen? Meine Erstuntersuchung war 1995. Heute ist 2017. Und, weiter?

Seit damals steht eine Sehhilfe drin im Medical.

  • All SOLi forms (and supporting documents) from previous transfers

Mehr Altpapier. Welche flugmedizinische Aussage kann aus diesen vergangenen Wechseln des lizenzführenden Landes geschlossen werden? Eben, keine. Das sagt nur aus, wie oft der Pilot die Behörde schon gewechselt hat. Flugmedizinisch und flugsicherheitsmäßig völlig irrelevant.

Aber die Bürokratoren sichern sich damit gegenseitig die Beschäftigung. Vielleicht ist das ja das ein Bonbon der EU and die kompetenten Behörden, um diese über ihren Kompetenzverlust Richtung Brüssel und Köln hinwegzutrösten?

  • Summary of medical history (see below) with supporting aeromedical assessments and clinical reports

Altpapier. Es gibt immer das jeweils letzte Medical. Da steht alles Relevante drin. Brille, anzuwendende Gutachten, usw. Was davor war, interessiert schlicht nicht, weil es dann regelkonform verheilt war.

  • Copy of current medical application and examination report forms

Und das wäre entweder das aktuelle Medical, das ja das Ergebnis des letzten Antrags auf Fliegertauglichkeit wäre. Oder, wenn man dann im neuen Land das erste Mal zum Arzt geht, füllt man das ja wieder neu aus. Also alles gut. Das alte Medical gilt ja so lange, wie es gilt.

A propos, kann und darf man ja auch in jedem anderen EASA-Land zum Fliegerarzt? Und das Medical gilt dann auch? Weil, nur so wäre es ja sinnvoll.

  • Copy of latest electrocardiogram (if available)

Das ist nun wirklich kein Showstopper. Mir verschließt sich allerdings, was die Behörden damit wollen? Der neue Onkel Doc wird das sowieso entweder neu machen oder das vorherige EKG einfordern.

  • Copy of current medical certificate

Fair enough. Das stellt kein Problem dar. Und da steht alles Relevante drauf.

A propos, was die "zuständige Behörde" angeht, man lese MED.A.001 "Zuständige Behörde" - da steht kein einziges Mal das Wort "Pilot" drin.

Und ich frage mich, wie das fragliche Referat bei der "kompetenten Behörde"

MED.A.015 Ärztliche Schweigepflicht
Alle an einer medizinischen Untersuchung, einer Beurteilung und einer Ausstellung von Bescheinigungen beteiligten Personen gewährleisten zu jedem Zeitpunkt die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht.

sicherstellt ... oder gilt das für die nicht, weil sie weder an der Untersuchung, noch der Beurteilung, noch der Ausstellung beteiligt ist?

Interessant, je weiter man da liest ... MED.A.025:

b) Nach Abschluss der flugmedizinischen Untersuchungen und/oder Beurteilungen müssen ...
(4) im Falle von Bewerbern um ein Tauglichkeitszeugnis unverzüglich einen unterzeichneten oder elektronisch authentifizierten Bericht bei der Genehmigungsbehörde einreichen, der das Ergebnis der Beurteilung und eine Kopie des Tauglichkeitszeugnisses beinhaltet.

Also sollte die Behörde das schon haben seit Jahren ...

Und EDIT: Hier wird auch klar vorgegeben, was dieser Bericht zu enthalten hat: Nämlich das Ergebnis ("tauglich", "nicht tauglich"), und eine Kopie des Zeugnisses. Dass der Behörde die gesamten Befunde mit allen Details zustehen, das steht da eben nicht. Also hat dass LBA bereits alles, was es braucht und was es haben darf.

c) Flugmedizinische Zentren, flugmedizinische Sachverständige, Ärzte für Allgemeinmedizin und Ärzte für Arbeitsmedizin müssen gemäß der nationalen Gesetzgebung Aufzeichnungen führen, in denen die Einzelheiten über die gemäß diesem Teil durchgeführten Untersuchungen und Beurteilungen sowie deren Ergebnisse enthalten sind.

Aha. Nationales Recht schlägt EU-Recht. Und es muss nicht alles bei der Behörde sein ... und das heißt dann aber auch, nach 10 Jahren landet eh alles im Reißwolf.Das widerspricht dann angeblich geforderten Lückenlosigkeit von der Erstuntersuchung bis zum Grab. Es soll ja Leute geben, deren fliegerische Vita zieht sich über 60 und mehr Jahre hin.

d) Flugmedizinische Zentren, flugmedizinische Sachverständige und Ärzte für Allgemein- und für Arbeitsmedizin müssen dem medizinischen Sachverständigen der zuständigen Behörde auf Anfrage sämtliche flugmedizinischen Aufzeichnungen und Berichte sowie alle übrigen relevanten Informationen vorlegen, wenn dies für die Bescheinigung der Tauglichkeit und/oder für Aufsichtszwecke erforderlich ist.

Aha. Auf Anfrage vorlegen. Das heißt nicht, alles sofort und immer ans Amt schicken. Sondern, das Amt muss sich eben bei Bedarf zum Zentum, Sachverständigen oder Arzt bemühen, und sich die Sachen dort vorlegen lassen ...

Ich bin sicher, das kann man noch unendlich weitertreiben.

A propos USA und Datensammelwut der FAA, die weiter oben erwähnt wurden - das kann ich nicht beurteilen, was die da alles sammeln und speichern an Daten, und für wie lange. Aber die USA sind auch das Land der "Pilot Bill of Rights 2". Gar so sicherheitsrelevant kann so eine Datensammlung also gar nicht sein. Von sicherheitsfördernd ganz zu schweigen.

3. Oktober 2017: Von Markus Doerr an Stefan Jaudas
  • Copy of earliest medical application and examination report forms

Das ist lustig. Meine Erstuntersuchung war 1986 und der Arzt war damals schon über 80. Der lebt sicher nicht mehr.

3. Oktober 2017: Von Richard Georg an Markus Doerr

1965 und der ist schon gestorben und die nächsten 3 nicht mehr tätig.

4. Oktober 2017: Von Richard Georg an Markus Doerr

War das der berühmte Dr. Grasser in Greding? Bitte alle in Reihe antreten... einschlieslich anwesende Stewardessen.


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