Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

26 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

25. Februar 2015: Von Wolff E. an Juergen B.
@Jürgen, er schrieb aber auch, das er arbeitslos wäre. Ich denke mal, das tut mehr weh, als nciht fliegen zu dürfen. Und wenn man einen PPL ins Ausland verlegen kann, könnte es doch auch mit einer Lotsenlizenz gehen, oder?
25. Februar 2015: Von Juergen B. an Wolff E.
Hallo Wolff. Klar hast du recht bzgl. Priorisierung von Beruf vs. Hobby. Schauen wir mal, wie sich Philipp dazu äussert bzw. sind wir gespannt auf den Artikel.

Wegen Lotsenlizenz: Hier habe ich keine Erfahrung, aber ich vermute, dass dies EASA-weit ähnlich wie die Pilotenlizenzen geregelt ist. Na gut, wenn da nicht auch jede "competent authority" ihren eigenen Interpretationsspielraum bekommen hat und ihr eigenes Süppchen kocht, siehe u.a. SERA. ;-)

25. Februar 2015: Von  an Juergen B.
Ja, ich bin/war Fluglotse. Meine Lotsenlizenz wurde mir auch nicht entzogen, da die zuständige Behörde (BAF; ähnlich wie bei Piloten das LBA), mich für geeignet hält, den Job auszuüben, auch mein Arbeitgeber steht zu mir.
Lediglich die Bezirksregierung Münster verweigert mir meine ZÜP. Leider benötige ich die ZÜP um als Lotse in Deutschland tätig zu werden. Im Ausland könnte ich natürlich als Lotse weiter arbeiten.

Ihr habt recht, es ist schlimmer den Beruf verloren zu haben, als seinem Hobby nicht mehr nachzugehen. Aber wenn ich doch mein Hobby weiterführen könnte, so würde mir dies zumindest zusätzlich Freude schenken.
25. Februar 2015: Von Thore L. an 
Kenne Deinen Fall kein bisschen. Aber ich kann mir schon ein paar Situationen vorstellen, wo ich einen Fluglotsen am liebsten - zumindest erst mal - ne Weile aus dem Verkehr ziehen möchte. Wer zB mit 2,4 Promille am Steuer erwischt wird, kann ja wohl nur schwer glaubhaft machen, im Dienst immer nüchtern zu sein. Oder wer sich schnell zu Gewalt hinreissen lässt und jetzt grade seine 2. Verurteilung wg schwerer Körperverletzung einheimst, sollte vielleicht nicht unbedingt in der Luft auch mal auftrendende Konfliktsituationen zu lösen versuchen.

Klar, dafür braucht's keine ZÜP, das erledigen die Amis ganz nonchalant mit dem Medical Fragebogen. Und der Arbeitgeber kann das sicher auch gut einschätzen. Aber um zu wissen, wie ich Deinen Fall finde, müsste ich - glaube ich - wissen, warum Dir die Behörde die Zuverlässigkeit nicht zutraut.

Geht mich aber nichts an, daher frage ich auch nicht.
25. Februar 2015: Von Achim H. an Thore L. Bewertung: +2.00 [2]
Kenne Deinen Fall kein bisschen. Aber ich kann mir schon ein paar Situationen vorstellen, wo ich einen Fluglotsen am liebsten - zumindest erst mal - ne Weile aus dem Verkehr ziehen möchte.

Warum darf ich dann meine Mitarbeiter nicht suspendieren/entlassen, wenn sie sich nach der Arbeit betrinken und Auto fahren? Finde ich irgendwie unfair, dass ein Flugsicherungsunternehmen das darf, ich aber nicht.

Übrigens behaupte ich mal, dass die allermeisten Menschen schon einmal mit viel Alkohol im Blut Auto gefahren sind. Das hat sich recht schnell und ist nicht unbedingt Ausdruck eines massiven Persönlichkeitsdefizits. Das nur ganz allgemein ohne Bezug auf den Fall.
25. Februar 2015: Von  an 
Die Diskussion führt leider in eine andere Richtung als gedacht. Für alles was ich getan habe, erkenne ich mich verantwortlich und stehe dazu. Die Hintergründe machen an dieser Stelle keinen Sinn, gehören sie doch nicht zur Diskussion. Jeder der sich mit mir darüber unterhalten möchte kann dies gerne tun. Per PN teile ich meine Telefonnummer mit, sodass man sich zu einem Treffen verabreden kann.

Würde ich nicht dazu stehen, hätte ich Herrn Brill nicht gebeten, an meiner Verhandlung als Beobachter teilzunehmen. Dies ganze soll auch als Warnung oder eher Hinweis an euch gelten, mal eigene Verhaltungsweisen zu überdenken, um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, wie es bei mir kam.


@Jan Brill
Wie gesagt, mit Austrocontrol war ich schon im Kontakt, leider bekomme ich, warum auch immer, keine Rückmeldung. Weder per Mail noch per Telefon.
25. Februar 2015: Von Lutz D. an Thore L. Bewertung: +7.00 [7]

Wer zB mit 2,4 Promille am Steuer erwischt wird, kann ja wohl nur schwer glaubhaft machen, im Dienst immer nüchtern zu sein.

Thore, NICHTS entschuldigt eine Trunkenheitsfahrt, auch teile ich nicht Achim's Auffassung, dass das wohl jeder schon mal getan hat.

Aber ich glaube schon, dass es im Leben eines Menschen Phasen oder auch nur Momente geben kann, in denen er falsch handelt und dass diese Phasen oder Momente nicht in allen Fällen etwas darüber aussagen, wie der Mensch sich im restlichen Leben verhalten wird.

Es gibt durchaus Menschen, die aus Fehlern lernen. Im Aerokurier konnte ich jetzt von einem Mann in seinen besten Jahren lesen, der angab, viele Jahre den falschen Werten nachgelaufen zu sein, gar seine ersten beiden Kinder kaum habe aufwachsen sehen...und bei seinen jüngsten Kindern macht er jetzt alles ganz anders. Ich glaube ihm diesen Sinneswandel. Dann wird es so etwas sicher auch in anderen Fällen geben.

25. Februar 2015: Von Juergen B. an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Off topic: Habe den Artikel auch gelesen und fand den konsequenten "Kurswechsel" privat (Kindererziehung) und fliegerisch (Virus statt Cirrus) bemerkenswert.

25. Februar 2015: Von Thore L. an 
>> Dies ganze soll auch als Warnung oder eher Hinweis an euch gelten, mal eigene Verhaltungsweisen zu überdenken, um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, wie es bei mir kam.

Dafür ein dickes Danke.

Mit ein bisschen googlen ist Dein Fall ja recht einfach aus dem Netz zu fischen. Aber selbst mit den Infos über die Hintergründe habe ich da letztlich keine Meinung zu. Allerdings neige ich dazu, hier die strafrechtliche "Strafe" als genug zu erachten. Dafür haben wir ja sowas.

Natürlich gibt es sensible Berufe, in denen eine strafrechtliche Relevanz eigenen Verhaltens zur zumindest zeitweisen Beobachtung eines Täters genutzt werden muss. Hier auch? Gut, dass ich das nicht entscheiden muss.

Toll finde ich, dass Dein Arbeitgeber Dich nicht vor die Tür gesetzt hat. Und wenn alles gut geht, bist Du in paar Jahren wieder in dem alten Job tätig. Ohren steif halten, Strafe ertragen, danach weiter machen. Oder wie die Mädelz immer sagen: Hinfallen, Aufstehen, Krönchen richten, weiter laufen. Es ist nichts passiert, das nicht mehr gut zu machen wäre.

25. Februar 2015: Von Thore L. an Lutz D.
@Achim: betrunken Auto zu fahren geht gar nicht. Wenn ich Dich da reden höre denke ich an "Kavaliersdelikt" und "macht doch eh jeder". Das tötet so viele Menschen...

@Lutz: und ich habe meine Strafe für's falschen Werten hinterherlaufen bekommen. Das kannst Du mir glauben. Und hier wie dort ist die Strafe nicht das Ende. Also ertragen, und wenn genug gesühnt wurde, aufstehen und weiter machen.
25. Februar 2015: Von Lothar Ka an Thore L.
Auch wenn es philosophisch wird. ....
Schuld, Strafe finde ich ziemlich lebensfeindlich und öffnet der Manipulation durch Angst Tür und Tor

Die Wurzeln sind im Christentum, namentlich im alten Testament. ...

Im Buddhismus ist Strafe unbekannt, es gilt das Prinzip von Ursache und Wirkung, wertneutral. Der Antrieb ist das Streben nach Glück statt vermeiden von Strafe.
25. Februar 2015: Von Thore L. an Lothar Ka
Ich bin der Erste, Lothar, der da mitkommt. Mit wehenden Fahnen.
25. Februar 2015: Von Lutz D. an Lothar Ka
Was denn jetzt, Christentum oder AT? ;)
25. Februar 2015: Von Lothar Ka an Lutz D.
Lutz, das Christentum sollte eine Weiterentwicklung bzw Korrektur des AT sein, die Kirchen wollen aber das AT nicht aufgeben
Es gibt den Kirchen somit Macht....
In der westlichen Welt liegt darin auch die unselige Verquickung von Macht und Glaube begründet

In Tibet gab's und in Butan gibt's eine vorbildliche Verbindung von Regierungen und Glaube
25. Februar 2015: Von Lutz D. an Lothar Ka
Ich halte es da mit Marcion
26. Februar 2015: Von Michael Stock an  Bewertung: +1.00 [1]
Servus Philipp,

ich habe schon seit vielen Jahren eine Austrocontrol-Lizenz, weil ich damals die ZÜP verweigert hatte und mir das Luftamt Südbayern die Lizenz sofort entziehen wollte (was dann letztlich vor dem Verwaltungsgericht gescheitert ist). Für den Erwerb der österreichischen Lizenz hatte ich damals noch die deutsche, was die Fälle natürlich nicht vergleichbar macht.

Was mir aber sofort aufgefallen ist: Die Austrocontrol-Mitarbeiter im Bereich Pilotenlizenzen sind sehr freundlich und zuvorkommend, und per Telefon kann man mit denen eigentlich immer reden. Die sehen Piloten als Kunden, nicht als Untergebene wie deutsche Luftämter. Es wundert mich daher, daß du auch auf telefonische Anfragen keine Antwort bekommst. Der Chef ist mittlerweile ein Herr Pink, versuch doch mal, den unmittelbar zu erreichen (+43 51703 7201).

Ich bin mit meiner Austrocontrol-Lizenz sehr zufrieden und will gar keine deutsche mehr haben.

Viel Glück,

Michael
27. Februar 2015: Von Stefan Hinners an Juergen B.

Hallo, Jürgen,

Sind die Rechtsmittel in Deinem Fall ausgeschöpft? Habt ihr eine Verfassungsbeschwerde geprüft?

Ansonsten könnte mann darüber nachdenken, einen neuen ZÜP-Antrag zu stellen.

Letztlich bedeutet der Entzug der ZÜP für Dich ein Berufsverbot. ist das vor dem Verwaltungsgericht geprüft worden?

Ein Berufsverbot unterliegt deutlich engeren Grenzen. Ist im Verwaltungsverfahren eine medizinisch-Psychologische Untersuchung als Beweis, daß der durch die Tat zu Tage tretende Zweifel sich nicht im beruflichen Bereich auswirkt, angeboten worden?

Ist ggf. dargelegt worden, daß du die Persönlichkeitsstrukturen, die zur Tat geführt haben, gewandelt hast (wenn geschehen?)?

Austro Control ist ein Weg, wenn ein Fall aber Wellen schlägt, zögern die auch die offene Konfrontation mit den deutschen Behörden.

Viele Grüße

Stefan Hinners

27. Februar 2015: Von  an Stefan Hinners

Hallo Stefan,

ich vermute du meinst mich?!

Die Rechtsmittel sind noch nicht ausgeschöpft. Ich werde in Berufung gehen, das hilft mir aber zeitlich gesehen erstmal nichts. Der Fall "Entzug der ZUP" wurde vorm Verwaltungsgericht verhandelt, oder meinst du, ob das Berufsverbot geprüft wurde? Darüber gab es direkt keine Verhandlung, eben nur die ZÜP-Sache, die natürlich auf ein Berufsverbot hinausläuft.

Eine medizinisch Psychologische Untersuchung wurde mir nicht angeboten.

Der Lebenswandel wurde dargelegt.

27. Februar 2015: Von Alexander Callidus an Lutz D.
Könnte mir jemand den Aerokurier-Artikel einscannen und schicken (Handyfotos reichen auch)? Mein Aerokurier-Abo hatte ich im Herbst beendet. Die Eckdaten kommen mir so bekannt vor...
27. Februar 2015: Von Lutz D. an Alexander Callidus
...Du hast Post.
27. Februar 2015: Von Hotel Whiskey an Lutz D.
Beitrag vom Autor gelöscht
27. Februar 2015: Von Tobias Schnell an Lutz D.
... wenn Du schon dabei bist ;-): ts bei e minus schnell de

Danke!

Tobias
27. Februar 2015: Von Lutz D. an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]
Seid mir nicht böse, aber den aktuellen Aerokurier gibt's als epaper, zum Beispiel per itunes. Bevor der Volker mit seinem Rennrad bei mir vorbeischaut und schimpft ;)
30. März 2015: Von Horst Metzig an  Bewertung: +2.00 [2]
2,4 Promille ist viel. Ein Amtsrichter sagte einmal, über 1,6 Promille steht ein normaler Mensch nicht mehr. Da muss Alkoholgewöhnung sein. Ich finde Alkohol grundsätzlich ein falschen Partner, er schädigt Deine Gesundheit, Leber.

Nun zur ZÜP. Ich habe die EU Kommission und EASA mit der Frage beschäftigt, auf welcher Rechtsgrundlage kann die EASA Pilotenlizenz bei ZÜP Verweigerung verweigert werden? In allen anderen Ländern gibt es auch keine ZÜP.

Auszug aus dem Schreiben der EASA Rechtsabteilung:" Die Zuständigkeit der EU im Bereich der Pilotenlizenzen betrifft jedoch nur die sachbezogenen Fragestellungen bezüglich der Flugsicherheit ( safety ). Nicht davon erfasst ist der Bereich der Luftsicherheit ( security ) für den weiterhin auch die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten bestehen. Entsprechend sehen weder Artikel 7 der Grundverordnung, noch die Vorschriften der Verordnung ( EU ) Nr. 1178/2011 Bestimmungen zur luftsicherheitsrelevanten Fragestellungen vor. Insbesondere ist nach den europarechtlichen Vorschriften die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen keine gesetzliche Anforderung für die Erteilung von Pilotenlizenzen.

Die europarechtlichen Vorschriften im Bereich der Pilotenlizenzen schliessen insoweit nach unserem Verständnis nicht aus, dass der nationale Gesetzgeber Vorschriften im speziellen Bereich der Luftsicherheit erlässt, wie es die Bundesrepublik Deutschland mit dem Luftsicherheitsgesetz getan hat. Allerdings muss in diesen Fall sichergestellt sein, dass derartige Vorschriften keine zusätzlichen, über die in der Verordnung ( EU ) Nr. 1178/2011 festgelegten Anforderungen an die Erteilung von Pilotenlizenzen aufstellen, welche den Zugang zu Pilotenlizenzen weiter beschränken. Dies widerspräche dem Grundsatz der Vorrangigkeit des EU Rechts.

Zur Zeit läuft ein Vertragsverletzungsverfahren, welches ich bei der Eu Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht habe.

Ich kann jeden ZÜP Verweigerer vorschlagen, oder jemanden, welcher wegen Erkenntnissen aus der ZÜP, im Zusammenhang mit der neuen EASA Pilotenlizenz gegroundet wurde, eine Beschwerde bei der EU Kommission einzureichen.

Es gibt auch die Möglichkeit, eine formelle Klage bei der Eu Kommission einzureichen.

Also, wenn jemand eine Pilotenausbildung auf Grundlage der neuen EASA Richtlinie, mit Ziel die EASA Pilotenlizenz zu erreichen, kann die ZÜP gegenüber der Landesluftfahrtbehörde verweigern. Diese wird dann die EASA Lizenz entweder nicht ausstellen, oder die Ausbildung verweigern. Dieses muss dem Bewerber schriftlich vorgelegt werden. In diesen speziellen Fall widerspricht es den Grundsatz der Vorrangigkeit des EU Rechts. Mit diesen ablehnenden Schreiben der Luftfahrtbehörde eine Beschwerde einreichen bei der EU Kommission.

In Eilfällen die E Mail des zuständigen leitenden EU Mitarbeiters: filip.cornelis@ec.europa.eu

Ich habe mit diesen Mitarbeiterstab in Brüssel heute telefoniert, die wissen wegen der deutschen ZÜP bestens bescheid. Die ZÜP bewirkt die Nachberichtspflicht, damit werden Grundrechte ausgehöhlt, sowas gibt es in kein anderen EU Mitgliedsland.

Also, dieses ablehnende Schreiben, wegen ZÜP Verweigerung, direkt an die E Mail Adresse senden. Das ist unser EU Recht. Leute, nehmt es voll in Anspruch. Ihr verwirkt sonst Eure EU Rechte. Das Bundesinnenministerium ist nicht gewillt, etwas an dem Bestehen der ZÜP zu ändern, die lassen es auf eine Eu Klage ankommen.

31. März 2015: Von Achim H. an Horst Metzig
Horst, das ist sehr gut, dass Du Dich da engagierst. Wäre mir die ZÜP und damit deutsche Lizenz entzogen worden, wäre ich natürlich dabei.

Als jemand dem die ZÜP gegen den Strich geht, aber trotzdem eine Pilotenlizenz möchte, halte ich die persönlichen Konsequenzen einer Verweigerung für etwas hoch. Man würde also auf Jahre hinaus auf die Pilotenlizenz verzichten müssen, mit der Hoffnung, dass die EU einen Rechtsstreit gegen ihr mächtigstes Mitgliedsland in einer für die Union ziemlich irrelevanten Frage gewinnt.

Wenn ich meine Lizenz umziehe (das wäre die Voraussetzung für jedes aufmümpfige Verhalten dem LBA gegenüber), dann hätte ich wie ich es sehe keinen Klagegrund mehr.

26 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang