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Kenne Deinen Fall kein bisschen. Aber ich kann mir schon ein paar Situationen vorstellen, wo ich einen Fluglotsen am liebsten - zumindest erst mal - ne Weile aus dem Verkehr ziehen möchte. Wer zB mit 2,4 Promille am Steuer erwischt wird, kann ja wohl nur schwer glaubhaft machen, im Dienst immer nüchtern zu sein. Oder wer sich schnell zu Gewalt hinreissen lässt und jetzt grade seine 2. Verurteilung wg schwerer Körperverletzung einheimst, sollte vielleicht nicht unbedingt in der Luft auch mal auftrendende Konfliktsituationen zu lösen versuchen.
Klar, dafür braucht's keine ZÜP, das erledigen die Amis ganz nonchalant mit dem Medical Fragebogen. Und der Arbeitgeber kann das sicher auch gut einschätzen. Aber um zu wissen, wie ich Deinen Fall finde, müsste ich - glaube ich - wissen, warum Dir die Behörde die Zuverlässigkeit nicht zutraut.
Geht mich aber nichts an, daher frage ich auch nicht.
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Kenne Deinen Fall kein bisschen. Aber ich kann mir schon ein paar Situationen vorstellen, wo ich einen Fluglotsen am liebsten - zumindest erst mal - ne Weile aus dem Verkehr ziehen möchte.
Warum darf ich dann meine Mitarbeiter nicht suspendieren/entlassen, wenn sie sich nach der Arbeit betrinken und Auto fahren? Finde ich irgendwie unfair, dass ein Flugsicherungsunternehmen das darf, ich aber nicht.
Übrigens behaupte ich mal, dass die allermeisten Menschen schon einmal mit viel Alkohol im Blut Auto gefahren sind. Das hat sich recht schnell und ist nicht unbedingt Ausdruck eines massiven Persönlichkeitsdefizits. Das nur ganz allgemein ohne Bezug auf den Fall.
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Wer zB mit 2,4 Promille am Steuer erwischt wird, kann ja wohl nur schwer glaubhaft machen, im Dienst immer nüchtern zu sein.
Thore, NICHTS entschuldigt eine Trunkenheitsfahrt, auch teile ich nicht Achim's Auffassung, dass das wohl jeder schon mal getan hat.
Aber ich glaube schon, dass es im Leben eines Menschen Phasen oder auch nur Momente geben kann, in denen er falsch handelt und dass diese Phasen oder Momente nicht in allen Fällen etwas darüber aussagen, wie der Mensch sich im restlichen Leben verhalten wird.
Es gibt durchaus Menschen, die aus Fehlern lernen. Im Aerokurier konnte ich jetzt von einem Mann in seinen besten Jahren lesen, der angab, viele Jahre den falschen Werten nachgelaufen zu sein, gar seine ersten beiden Kinder kaum habe aufwachsen sehen...und bei seinen jüngsten Kindern macht er jetzt alles ganz anders. Ich glaube ihm diesen Sinneswandel. Dann wird es so etwas sicher auch in anderen Fällen geben.
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Off topic: Habe den Artikel auch gelesen und fand den konsequenten "Kurswechsel" privat (Kindererziehung) und fliegerisch (Virus statt Cirrus) bemerkenswert.
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@Achim: betrunken Auto zu fahren geht gar nicht. Wenn ich Dich da reden höre denke ich an "Kavaliersdelikt" und "macht doch eh jeder". Das tötet so viele Menschen...
@Lutz: und ich habe meine Strafe für's falschen Werten hinterherlaufen bekommen. Das kannst Du mir glauben. Und hier wie dort ist die Strafe nicht das Ende. Also ertragen, und wenn genug gesühnt wurde, aufstehen und weiter machen.
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Auch wenn es philosophisch wird. ....
Schuld, Strafe finde ich ziemlich lebensfeindlich und öffnet der Manipulation durch Angst Tür und Tor
Die Wurzeln sind im Christentum, namentlich im alten Testament. ...
Im Buddhismus ist Strafe unbekannt, es gilt das Prinzip von Ursache und Wirkung, wertneutral. Der Antrieb ist das Streben nach Glück statt vermeiden von Strafe.
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Ich bin der Erste, Lothar, der da mitkommt. Mit wehenden Fahnen.
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Was denn jetzt, Christentum oder AT? ;)
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Lutz, das Christentum sollte eine Weiterentwicklung bzw Korrektur des AT sein, die Kirchen wollen aber das AT nicht aufgeben
Es gibt den Kirchen somit Macht....
In der westlichen Welt liegt darin auch die unselige Verquickung von Macht und Glaube begründet
In Tibet gab's und in Butan gibt's eine vorbildliche Verbindung von Regierungen und Glaube
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Ich halte es da mit Marcion
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Hallo, Jürgen,
Sind die Rechtsmittel in Deinem Fall ausgeschöpft? Habt ihr eine Verfassungsbeschwerde geprüft?
Ansonsten könnte mann darüber nachdenken, einen neuen ZÜP-Antrag zu stellen.
Letztlich bedeutet der Entzug der ZÜP für Dich ein Berufsverbot. ist das vor dem Verwaltungsgericht geprüft worden?
Ein Berufsverbot unterliegt deutlich engeren Grenzen. Ist im Verwaltungsverfahren eine medizinisch-Psychologische Untersuchung als Beweis, daß der durch die Tat zu Tage tretende Zweifel sich nicht im beruflichen Bereich auswirkt, angeboten worden?
Ist ggf. dargelegt worden, daß du die Persönlichkeitsstrukturen, die zur Tat geführt haben, gewandelt hast (wenn geschehen?)?
Austro Control ist ein Weg, wenn ein Fall aber Wellen schlägt, zögern die auch die offene Konfrontation mit den deutschen Behörden.
Viele Grüße
Stefan Hinners
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Hallo Stefan,
ich vermute du meinst mich?!
Die Rechtsmittel sind noch nicht ausgeschöpft. Ich werde in Berufung gehen, das hilft mir aber zeitlich gesehen erstmal nichts. Der Fall "Entzug der ZUP" wurde vorm Verwaltungsgericht verhandelt, oder meinst du, ob das Berufsverbot geprüft wurde? Darüber gab es direkt keine Verhandlung, eben nur die ZÜP-Sache, die natürlich auf ein Berufsverbot hinausläuft.
Eine medizinisch Psychologische Untersuchung wurde mir nicht angeboten.
Der Lebenswandel wurde dargelegt.
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Könnte mir jemand den Aerokurier-Artikel einscannen und schicken (Handyfotos reichen auch)? Mein Aerokurier-Abo hatte ich im Herbst beendet. Die Eckdaten kommen mir so bekannt vor...
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...Du hast Post.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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... wenn Du schon dabei bist ;-): ts bei e minus schnell de
Danke!
Tobias
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Seid mir nicht böse, aber den aktuellen Aerokurier gibt's als epaper, zum Beispiel per itunes. Bevor der Volker mit seinem Rennrad bei mir vorbeischaut und schimpft ;)
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