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48 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Deutschen PPL(a) ins EU-Ausland ausflaggen  
23. Februar 2015: Von   Bewertung: +1.00 [1]
Aus gegebenem Anlass:

Ich möchte meinen PPL gerne ins Ausland ausflaggen, da mir die ZÜP entzogen wurde. Auf die Frage warum möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen; wird an einer anderen Stelle erklärt.

Physisch halte ich meinen PPL nicht mehr in den Händen, da er mir unter Androhung von 250€ Zwangsgeld entzogen wurde.

Welches EASA-Ausland ist hier am unkompliziertesten? Bei Austrocontrol habe ich mich schon gemeldet, nach einem Telefonat wurde ich gebeten, den Sachverhalt nochmal per Mail zu erläutern. Bisher wurde mir nicht geantwortet (Zeitraum 2 Monate) auch bei telefonischer Nachfrage wurde ich vertröstet.

Zum Vorgang:

Ich stelle einen Antrag bei der jeweiligen EASA-Behörde auf Änderung des Lizensstaat, dieser wiederum fordert die Luftfahrerakte bei der aktuellen Behörde ein und stellt mir dann im Besten Falle eine neue Lizenz aus?

Wer hat dies schon hinter sich und kann mir Tipps geben?
23. Februar 2015: Von Achim H. an 
Ich fürchte, Du hast nach deutscher Rechtslage gar keinen PPL, denn er wurde ja entzogen. Ein Umzug erfordert aber einen gültigen PPL.

Wahrscheinlich müsstest Du ihn im Ausland neu machen, ich denke die einfachste Variante wäre ein standalone FAA PPL. Oder Dir über den Rechtsweg den deutschen PPL zurückerkämpfen und dann umziehen.

Der Rechtsweg scheint mir durchaus aussichtsreich zu sein, denn in Part FCL sind die Bedingungen zum Erhalt eines PPL aufgeführt und da ist nicht vermerkt, dass ein Land noch einen Gesinnungstest hinzufügen darf.

Auf die Frage warum möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen; wird an einer anderen Stelle erklärt.

Unter Deinem Nutzerkonto finden sich keine anderen Beiträge... Straßenverkehrsdelikte?
23. Februar 2015: Von Markus Doerr an 
Welche Art von PPL war das?
Ohne Lizenz wird das mit dem Ausflaggen nichts. Die braucht man dafür.
Ansonsten musst du eine Prüfung machen.
23. Februar 2015: Von  an Markus Doerr
Es war ein EASA-PPL SEP mit NFQ.

Gut, man kann jetzt natürlich streiten, ob dieser eingezogen werden darf, aufgrund einer fehlenden ZÜP. Wirklich neues gibt es ja immer noch nichts. Die EU hat wohl ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD eingeleitet, aber helfen tut mir das glaube ich in erster Linie nichts.
23. Februar 2015: Von christof brenner an  Bewertung: +3.00 [3]
Ich würde bei sowas nichts aufs Hörensagen geben, sondern die Dienste eines Fachjuristen in Anspruch nehmen. Der, der hier auf der Seite inseriert, hat mir seinerzeit bei meinem kleinen ZÜP-Problem sehr effektiv geholfen.
24. Februar 2015: Von Wolff E. an christof brenner
Sehe ich sehr ähnlich wie Christof...
24. Februar 2015: Von Juergen B. an 
Zum Vorgang:

Ich stelle einen Antrag bei der jeweiligen EASA-Behörde auf Änderung des Lizensstaat, dieser wiederum fordert die Luftfahrerakte bei der aktuellen Behörde ein und stellt mir dann im Besten Falle eine neue Lizenz aus?

Du wirst beim "Ausflaggen" ein weiteres Problem(chen) haben: EASA hat es so bestimmt, dass dein Medical bei der Behörde geführt werden muss welche deine Lizenz führt. Da wir in D unsere Privatsphäre so gut schützen (Stichworte: NSA, Flightradar24) gibt das LBA deine Daten nicht an die andere Behörde heraus. Daher wirst du auch ein neues Medical machen müssen. Zugegebenermassen das kleinere Übel im Vergleich zum Schein. Das Gute an EASA: Verlängern des Medical bei einem dt. AME geht.
25. Februar 2015: Von  an Juergen B.
Also das LBA hat mein Medical gar nicht. Und Gott sei dank habe ich das Kärtchen. Und wenn das nicht reicht, so bekomme ich von meinem Doc auch die Untersuchungsergebnisse.

@christof
Das Kind ist ja leider schon in den Brunnen gefallen. Der Schein ist weg, die Züp auch. Bestätigt vom Gericht.


25. Februar 2015: Von Lothar Ka an 
Kannst du nicht einfach den Schein nochmal im Ausland machen?

Kostet etwas Zeit und Geld, aber deutlich weniger Nerv als den Krampf gegen deutsche Willkür Behörden

Vor 15 Jahren wollte ich für meine eigene Sicherheit auch mit Wolken zurecht kommen und habe in 9 Tagen eine IFR Ausbildung in den USA gemacht. Es lief so gut, dass ich auch die Prüfung machte und bestand.
Die Theorie lief in D im Selbst Studium, die Prüfung an einem PC in einem dafür zertifizierten Laden in D. Das ging so locker, dass ich spontan auch die PPL Theorie Prüfung machte und bestand. In USA musste ich dann zusätzlich nur noch ein paar Nachtflüge mit Lehrer machen, meine IFR Nachtflüge haben sie dafür nicht akzeptiert, es mussten VFR Nachtflüge sein. Am letzten Tag dann mündliche und praktische Prüfung für PPL und IFR. Gilt lebenslang. Kann auch Vorteile beim Medical haben. ....
Ich habe auch keine Validation meines deutschen PPL gebraucht, sie aber nach ein paar Tagen trotzdem gemacht, damit ich ohne Lehrer simulated ifr mit safety Pilot ohne ifr in VMC fliegen konnte.
25. Februar 2015: Von Lutz D. an  Bewertung: +2.00 [2]
...und wer von den mitlesenden mal einen engine failure hat, der wird sich einen so zuverlässigen Towerlotsen wie Philipp wünschen, der präzise, vollständig und schnell Bahnlänge, Ausrichtung, Elevation und Zustand einer in der Kontrollzone liegenden Piste hervorholt und per Tel da alles aus dem Weg räumen lässt.

Aber wo kämen wir denn hin, wenn eine ZÜP sich an der realen Zuverlässigkeit einer Person in ihrem Beruf orientieren würde.

Nochmals Danke, Philipp! Take care!
25. Februar 2015: Von  an Lothar Ka
Beitrag vom Autor gelöscht
25. Februar 2015: Von Juergen B. an 

Holy shit! Auf die Geschichte in PuF bin ich gespannt. Wenn ich das so lese würde ich auch eine genaue Abwägung treffen zwischen a) neuem Schein im Ausland und b) dem weiter oben empfohlenen anwaltlichen Beistand. Zumal b) auch mit Kosten verbunden ist und wg. eines evtl. rechtskräftigen Urteils gar keinen Sinn mehr macht.

Wenn du Interesse hast kann ich dir meine Erfahrungen zu PPL(A) Part FCL im EASA-Ausland zur Verfügung stellen, auch zum Medical. Es kommt übrigens nicht (nur) auf den Papierfetzen selbst an, denn die Unterlagen zur umfangreicheren Erstuntersuchung und der Nachfolgeuntersuchungen werden natürlich auch bei der zuständigen Behörde geführt.

25. Februar 2015: Von Jan Brill an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [1]
Ohne Lizenz wird das mit dem Ausflaggen nichts. Die braucht man dafür.

Das ist nicht ganz richtig, jedenfalls nicht mehr (unter EU VO 1178/2011). Der Ablauf ist so:

1. Pilot stellt im neuen Lizenzland einen Antrag auf "Änderung des Zuständigkeitsstaates der Lizenz und der medizinischen Berichte". Will man z.B. nach Österreich nimmt man dieses Formular:



2. Die neue Behörde fordert die komplette Akte von der alten Behörde an (kann ein paar Wochen dauern) und entscheidet dann aufgrund der Akte ob sie eine neue Lizenz ausstellt. Die deutsche ZUP ist einer ausländischen Behörde dabei komplett egal. Die meisten ausländischen Behörden halten sich im Unterschied zur Bundesrepublik nämlich an geltendes EU-Recht. Und das sieht die ZUP nicht vor.
Die Behörde kann lediglich einen EU-Strafregisterauszug verlangen. Die ursprüngliche Lizenz aus dem alten Lizenzland ist nicht erforderlich. Weder physisch, noch juristisch.


3. Der Kandidat wird dann aufgefordert die alte Lizenz zurückzugeben, was hier ja aber schon geschehen ist.


Das jedenfalls der Stand aus dem letzten Sommer.

viele Grüße
Jan Brill
25. Februar 2015: Von Thore L. an  Bewertung: +1.00 [1]
Ich bin mir sicher, Phillip, dass ich nach Lektüre des Artikels aus dem Kopfschütteln nicht mehr rauskommen werde. Was mich dennoch an Deinem Ansinnen wundert, ist, dass es für Europäer eine legale Möglichkeit zu geben scheint, nach Verlust des PPL diesen einfach in einem anderen EU Staat neu zu machen und dann auch wieder im Heimatland unbehelligt und legal zu fliegen.

Sind ja nicht alle "Bürokratieopfer" so wie Du. Wenn da einer richtig Scheisse baut und daraufhin völlig zu Recht den Schein abgenommen bekommt... geht der dann einfach nach Österreich und macht sich einen neuen? Und dann nach Spanien? Das kann's ja nicht sein, oder?
25. Februar 2015: Von Alexander Callidus an Jan Brill
Gibt es keinen Passus in EASA-Bestimmungen, der sinngemäß lautet: "...ist aufgrund seiner Persönlichkeit geeignet,.."? Und das deutsche polizeiliche Führungszeugnis interessiert die ausländische Behörde wirklich nicht?
25. Februar 2015: Von Juergen B. an Thore L.

Thore, wenn er wegen des nur in Deutschland verlangten ZÜP seinen deutschen Schein verloren hat, sollte eine EASA-Behörde, die ZÜP nicht verlangt keine Probleme mit dem Ausstellen einer neuen Lizenz haben. Ansonsten sieht ja auch das von Jan verlinkte Austrocontrol-Formular Angaben zu einem Lizenzentzugsverfahren vor und wird sich wohl genauer mit den anzugebenden Details auseinandersetzen. So mein Rechtsverständnis. ;-)

Weise aber aus eigener Erfahrung nochmal darauf hin, dass das LBA aufgrund des deutschen Datenschutzgesetzes keine medizinischen Unterlagen an eine andere Behörde herausgibt. Dann mus man eben das Medical im anderen Land neu machen bzw. muss der z.B. in Deutschland ansässige und EASA-zugelassene AME seine Untersuchungsergebnisse der neuen Zivilluftfahrtbehörde zur Verfügung stellen.

25. Februar 2015: Von Jan Brill an Alexander Callidus
Gibt es keinen Passus in EASA-Bestimmungen, der sinngemäß lautet: "...ist aufgrund seiner Persönlichkeit geeignet,.."? Und das deutsche polizeiliche Führungszeugnis interessiert die ausländische Behörde wirklich nicht?


Die Einträge des deutschen polizeilichen Führungszeugnisses sind im EU-Strafregisterauszug enthalten. Das polizeiliche Führungszeugnis wäre also doppelt. In der Praxis wird aber oftmals noch ein Zeugnis aus dem Land verlangt in dem man wohnhaft ist. Die ZUP hat damit aber nichts zu tun.

Zur Eignung/ZUP: Zu der Frage fasste Eric Sivel im September 2008 bei einer Veranstaltung zum Teil-FCL die Haltung der EASA wir folgt zusammen: "Solange er nicht im Knast sitzt darf der fliegen."

Ansonsten gilt ARA.GEN.355 "Beanstandungen und Durchsetzungsmaßnahmen — Personen" und das hat nix mit der ZUP zu tun.

Allgemeine Vorgaben zu Wohlverhalten kennt Teil-FCL erst bei Prüfern, s. FCL.1010.

viele Grüße
Jan Brill
25. Februar 2015: Von Wolff E. an Alexander Callidus
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist/war Philipp auch Fluglotse. Da er keine ZÜP mehr hat, hat er auch keinen Job mehr, das ist bestimmt schlimmer, als keinen PPL zu haben. Aber was eine ZÜP mit einem Lotsenjob zu tu hat? Keine wirkliche Ahnung. Könnte mir höchstens vorstellen, das ein ZÜP-Loser Lotse vorsätzlich durch Radarvektors zwei Flieger zusammen stoßen lässt. Das ist aus meiner Sicht aber sehr, sehr theorethisch.

Kann man eine Fluglostenlizenz auch ins EU-Ausland verlegen?
25. Februar 2015: Von Juergen B. an Wolff E.
Philipp stellte seine Frage im Eröffnungspost "nur" nach dem PPL, nicht nach der Lotsenlizenz.
25. Februar 2015: Von Thore L. an Wolff E.
Bei "Fluglostenlizenz" stand Herr Freud wohl genau hinter Dir ;)
25. Februar 2015: Von Achim H. an  Bewertung: +6.00 [6]
Die Freiheit der Berufswahl hat in Deutschland Verfassungsrang.

Es bleibt also zu hoffen, dass Du das Geld und den Nerv hast, das bis zu einem Gericht vorwärtszubringen, wo man diese eklatante Verletzung Deiner verfassungsgegebenen Rechte durch die Nazi-Methode ZÜP als solche erkennt.
25. Februar 2015: Von Wolff E. an Juergen B.
@Jürgen, er schrieb aber auch, das er arbeitslos wäre. Ich denke mal, das tut mehr weh, als nciht fliegen zu dürfen. Und wenn man einen PPL ins Ausland verlegen kann, könnte es doch auch mit einer Lotsenlizenz gehen, oder?
25. Februar 2015: Von Juergen B. an Wolff E.
Hallo Wolff. Klar hast du recht bzgl. Priorisierung von Beruf vs. Hobby. Schauen wir mal, wie sich Philipp dazu äussert bzw. sind wir gespannt auf den Artikel.

Wegen Lotsenlizenz: Hier habe ich keine Erfahrung, aber ich vermute, dass dies EASA-weit ähnlich wie die Pilotenlizenzen geregelt ist. Na gut, wenn da nicht auch jede "competent authority" ihren eigenen Interpretationsspielraum bekommen hat und ihr eigenes Süppchen kocht, siehe u.a. SERA. ;-)

25. Februar 2015: Von Frank Naumann an Jan Brill
"Die ursprüngliche Lizenz aus dem alten Lizenzland ist nicht erforderlich. Weder physisch, noch juristisch."


Zumindestens die AustroControl will schon Kopien der gültigen Lizenz und das zuletzt ausgestellte Medical sehen, steht auch so auf deren Formular unter "Beilagen".

Falls sich wirklich eine andere europäische Behörde bereit findet, entZÜPten Deutschen eine neue fliegerische Heimat zu bieten, kann ich mir nicht vorstellen, daß die an Publicity interessiert sind. Wäre es in Philipps Interesse daher nicht ratsam, den medialen Ball möglichst flach zu halten?
25. Februar 2015: Von  an Juergen B.
Ja, ich bin/war Fluglotse. Meine Lotsenlizenz wurde mir auch nicht entzogen, da die zuständige Behörde (BAF; ähnlich wie bei Piloten das LBA), mich für geeignet hält, den Job auszuüben, auch mein Arbeitgeber steht zu mir.
Lediglich die Bezirksregierung Münster verweigert mir meine ZÜP. Leider benötige ich die ZÜP um als Lotse in Deutschland tätig zu werden. Im Ausland könnte ich natürlich als Lotse weiter arbeiten.

Ihr habt recht, es ist schlimmer den Beruf verloren zu haben, als seinem Hobby nicht mehr nachzugehen. Aber wenn ich doch mein Hobby weiterführen könnte, so würde mir dies zumindest zusätzlich Freude schenken.

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