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25. Februar 2015: Von Achim H. an philu Bewertung: +6.00 [6]
Die Freiheit der Berufswahl hat in Deutschland Verfassungsrang.

Es bleibt also zu hoffen, dass Du das Geld und den Nerv hast, das bis zu einem Gericht vorwärtszubringen, wo man diese eklatante Verletzung Deiner verfassungsgegebenen Rechte durch die Nazi-Methode ZÜP als solche erkennt.

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