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25. Februar 2015: Von Juergen B. an Thore L.

Thore, wenn er wegen des nur in Deutschland verlangten ZÜP seinen deutschen Schein verloren hat, sollte eine EASA-Behörde, die ZÜP nicht verlangt keine Probleme mit dem Ausstellen einer neuen Lizenz haben. Ansonsten sieht ja auch das von Jan verlinkte Austrocontrol-Formular Angaben zu einem Lizenzentzugsverfahren vor und wird sich wohl genauer mit den anzugebenden Details auseinandersetzen. So mein Rechtsverständnis. ;-)

Weise aber aus eigener Erfahrung nochmal darauf hin, dass das LBA aufgrund des deutschen Datenschutzgesetzes keine medizinischen Unterlagen an eine andere Behörde herausgibt. Dann mus man eben das Medical im anderen Land neu machen bzw. muss der z.B. in Deutschland ansässige und EASA-zugelassene AME seine Untersuchungsergebnisse der neuen Zivilluftfahrtbehörde zur Verfügung stellen.


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