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25. Februar 2015: Von Juergen B. an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Off topic: Habe den Artikel auch gelesen und fand den konsequenten "Kurswechsel" privat (Kindererziehung) und fliegerisch (Virus statt Cirrus) bemerkenswert.

27. Februar 2015: Von Stefan Hinners an Juergen B.

Hallo, Jürgen,

Sind die Rechtsmittel in Deinem Fall ausgeschöpft? Habt ihr eine Verfassungsbeschwerde geprüft?

Ansonsten könnte mann darüber nachdenken, einen neuen ZÜP-Antrag zu stellen.

Letztlich bedeutet der Entzug der ZÜP für Dich ein Berufsverbot. ist das vor dem Verwaltungsgericht geprüft worden?

Ein Berufsverbot unterliegt deutlich engeren Grenzen. Ist im Verwaltungsverfahren eine medizinisch-Psychologische Untersuchung als Beweis, daß der durch die Tat zu Tage tretende Zweifel sich nicht im beruflichen Bereich auswirkt, angeboten worden?

Ist ggf. dargelegt worden, daß du die Persönlichkeitsstrukturen, die zur Tat geführt haben, gewandelt hast (wenn geschehen?)?

Austro Control ist ein Weg, wenn ein Fall aber Wellen schlägt, zögern die auch die offene Konfrontation mit den deutschen Behörden.

Viele Grüße

Stefan Hinners

27. Februar 2015: Von  an Stefan Hinners

Hallo Stefan,

ich vermute du meinst mich?!

Die Rechtsmittel sind noch nicht ausgeschöpft. Ich werde in Berufung gehen, das hilft mir aber zeitlich gesehen erstmal nichts. Der Fall "Entzug der ZUP" wurde vorm Verwaltungsgericht verhandelt, oder meinst du, ob das Berufsverbot geprüft wurde? Darüber gab es direkt keine Verhandlung, eben nur die ZÜP-Sache, die natürlich auf ein Berufsverbot hinausläuft.

Eine medizinisch Psychologische Untersuchung wurde mir nicht angeboten.

Der Lebenswandel wurde dargelegt.


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