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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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20. November 2022: Von Tobias Schnell an Chris K.

Wie seht Ihr die Notwendigkeit dies eintragen zu lassen?

Wenn Du ein Englisch-Level hast, ist das eigentlich obsolet - außer Du hast "nur" Level 4 oder 5 in EN und möchtest ein permanent gültiges Level in der Lizenz haben. Deutsch Level 6 geht für Muttersprachler durch Selbsterklärung, für RLP siehe hier:

https://lbm.rlp.de/fileadmin/LBM/Dateien/Formulare/Luftverkehr/D-fP_28_V02_Selbsterklaerung_zum_Sprachnachweis_V02.pdf

20. November 2022: Von Chris K. an Tobias Schnell
Hallo, ich danke Euch für die Infos. Die Dokumente hatte ich nicht gefunden. Ok, dann erstmal ein Auszug in Flensburg anfordern. Aber das sollte ja schnell gehen.

Viele Grüße
Chris
21. November 2022: Von Wolfgang Lamminger an Chris K.

Auszug aus Flensburg?

Sehe ich erstmals, dass eine Behörde das für den Spracheintrag fordert... Sachen gibt's...

Das LBA fordert das zB nicht - siehe: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/L4/Lizenzierung/Antrag_auf_Eintrag_eines_Sprachenvermerkes.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Ggf. würde ich einfach Mal vorher anrufen und nochmals nachfragen... ob das wirklich "ernst" gemeint ist :-o

21. November 2022: Von Michael Söchtig an Wolfgang Lamminger

Kurze Frage - in der Zeit vom Schicken der Lizenz an die Behörde bis zum Rückläufer der eingetragenen Daten darf man nicht fliegen, richtig?

21. November 2022: Von Kevin Kissling an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Man schickt i.d.R. die "alte" Lizenz erst an die Behörde, wenn man die neue bekommen hat. Das heißt man kann durchgängig fliegen (sofern entsprechende Berechtigungen der "alten" Lizenz noch gültig sind).

Mit dem Antrag schickt man wenn überhaupt eine Kopie der Lizenz mit.

Die Behörde macht keine Handeinträge, sondern stellt immer eine neue Lizenz aus.

21. November 2022: Von Yury Zaytsev an Tobias Schnell

Apropos gibt es in Deutschland Online-Prüfstellen, die Level 6 Deutsch vergeben dürfen? Ich glaube vor ungefähr 5 Jahren auf der LBA-Seite eine Liste der Prüfstellen (Englisch und Deutsch) gesehen haben, und mit Deutsch sah es damals ziemlich dünn aus. Vermutlich ist die Nachfrage eher überschaubar…

Ich wundere mich auch „what it takes“ das Level 6 Deutsch im Deutschland zu bestehen. Mein Eindruck nach der Englisch-Prüfung bei Aveo war, dass die meisten meinen Kollegen aus Großbritannien im Deutschland nur Level 5 bekommen hätten.

21. November 2022: Von Alex Stoeldt an Kevin Kissling

Genau, so läuft es eigentlich immer wie von Kevin beschrieben.

Man sollte dann nur nicht "vergessen", die alte Lizen auch wirklich zurückzuschicken..

21. November 2022: Von Wolfgang Lamminger an Yury Zaytsev Bewertung: +1.00 [1]

Level-6-Prüfung entweder hier:

https://www.push-2-talk.com/Team

oder hier:

https://aopa.de/aopa-sprachpruefungen-level-6-englisch/

oder bei Theo Voss - hier im Forum

21. November 2022: Von Yury Zaytsev an Wolfgang Lamminger

Hallo Wolfgang,

vielen Dank, aber mir geht es um Level 6 Deutsch, denn ich (leider?) nicht plausibel und wahrheitsgemäß behaupten kann, dass es meine Muttersprache ist, sodass ich es per Selbsterklärung eintragen lassen kann.

Viele Grüße
Yury

21. November 2022: Von R Cepeda an Yury Zaytsev

Hallo Yuri!

Bei Vimana kannst du versuchen. Ich habe es gemacht und leider nur Level 5 bekommen. Der Eintrag vom Luftamt Süd Bayern ging ohne Probleme.

Grüße,

Rudy

21. November 2022: Von Patrick Drechsel an Yury Zaytsev

Hallo Yury,

ich befinde mich gerade in der behördlichen Zulassung und könnte dir - sobald die erforderliche Prüferberechtigung ausgestellt wurde - eine Sprachkompetenzprüfung in Deutsch und/oder Englisch jeweils bis L6 anbieten - sofern, wie bereits erwähnt, eine Selbsterklärung in deinem Fall nicht möglich ist und eine Sprachkompetenzbeurteilung abzulegen ist.

Ggf. nimmst du dazu nochmals mit deiner lizenzführenden Behörde Kontakt auf, welche Voraussetzungen sie bzgl. der Eintragung Deutsch L6 stellen - das Muttersprachler-Szenario ist zwar das üblichste, aber nicht unbedingt das einzig mögliche. Oft genügt auch ein entsprechend langer und nachweisbarer Aufenthalt oder ein Studienabschluss, welcher z.B. in einem deutschsprachigen Studium erworben wurde.

Schreibe mir gerne eine PN, sofern du Interesse hast an weiteren Details.

Viele Grüße
Patrick

21. November 2022: Von Willi Fundermann an Yury Zaytsev

"Apropos gibt es in Deutschland Online-Prüfstellen, die Level 6 Deutsch vergeben dürfen? Ich glaube vor ungefähr 5 Jahren auf der LBA-Seite eine Liste der Prüfstellen (Englisch und Deutsch) gesehen haben..."

Die gibt es auch deutlich aktueller. Stand heute gibt es zwei Frimen, die Level 6 Deutsch prüfen dürfen, davon geht´s bei einer auch online. Guckst Du hier:

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/L/L2/Sprachpruefung/Liste_Organisationen.pdf?__blob=publicationFile&v=72

21. November 2022: Von Dr. Jürgen Schwarz-Boeck an Michael Söchtig

Zumindest beim Luftamt Nordbayern nicht. Ich hab die Bestätigung dort abgegeben und habe 2 Wochen später per Post eine neue Lizenz erhalten. Danach schickt man die alte (tunlichst per Einschreiben) zurück und überweist die Rechnung. Eigentlich völlig unproblematisch

21. November 2022: Von Chris K. an Michael Söchtig

Hallo,

ist es tatsächlich so, dass man, sofern z.B. das Level 5 abgelaufen ist nicht mehr fliegen darf?

Ich denke wenn man in D bleibt und nur deutsch funkt sollte das doch erlaubt sein. Kann mir nicht vorstellen, dass die Lizenz dann "ungültig" ist, oder doch?

Grüße

Chris

21. November 2022: Von Yury Zaytsev an Willi Fundermann

Danke dir, ich war einfach zu faul, es nochmal zu prüfen, aber es stimmt wohl immer noch: wie du sagst, es gibt genau zwei Stellen, davon nur eine Online.

Ich habe mich allerdings gewundert, warum eigentlich Vimana nicht auf der Liste zu finden ist. Der Grund ist, dass die von Austro Control GmbH zugelassen sind. Interessanterweise da gibt es offenbar erheblich mehr Prüfer für Level 6 Deutsch als auf der Liste von LBA: https://www.austrocontrol.at/piloten/pilotenlizenzen/pruefungswesen/sprachkompetenz .

Scheinbar gibt es unter Ösies viel mehr Spezialisten für bundesdeutsche Hochdeutsch als in Deutschland ;-) Naja, was gibt es nicht alles auf dieser Welt…

21. November 2022: Von Yury Zaytsev an Patrick Drechsel

Vielen Dank für ein wertvoller Hinweis! Ich werde bei der Behörde nachfragen: mir war es nicht bewusst, dass es überhaupt möglich sein könnte, die Sprachkenntnisse auf eine andere Art nachzuweisen. Mal schauen, ob die Promotion in Deutschland beindrückend genug sein wird, aber ehrlicherweise, ich habe währenddessen weniger Deutsch gesprochen als vorher in Russland ;-) Es ging für mich mit Deutsch erst dann richtig los, als ich eine Stelle bei einem deutschen IT-Unternehmen aufgenommen habe…

21. November 2022: Von Achim H. an Yury Zaytsev

Wenn Du noch die russische Staatsangehörigkeit hast, ist das ein viel größeres Problem mit den aktuellen Sanktionen als der Sprachnachweis.

Level 4-5-6 deutsch hat m.W. keinerlei praktischen Nutzen, sofern man Level 4-5-6 Englisch in der Lizenz hat. Ich habe es eintragen lassen weil es mich nichts gekostet hat, ging erst ohne Aufwand nach der Revision der Regeln, da ich im Ausland aufgewachsen bin.

21. November 2022: Von Matthias Reinacher an Yury Zaytsev Bewertung: +1.00 [1]
Das Nachfragen lohnt sich leider nicht, die Behörde ist der Meinung, dass man entweder 8 der ersten 14 Lebensjahre in einem Land mit Deutsch als Amtssprache verbracht haben muss, oder ein „sprachliches Studium“ absolviert haben muss — es reicht also nicht, *auf* Deutsch studiert zu haben, sondern man muss *Deutsch* studiert haben. Darunter machen wirs nicht…

https://www.gesetze-im-internet.de/luftpersvdv_3_2017/index.html
21. November 2022: Von Joachim P. an Chris K.

Kommt drauf an, was Du sonst eingetragen hast. Wenn das abgelaufene Level dein einziger Eintrag war, dann darfst Du in der Tat nicht fliegen. Wie sprach einst FCL.055?

"[...] pilots required to use the radio telephone shall not exercise the privileges of their licences and ratings unless they have a language proficiency endorsement on their licence in either English or the language used for radio communications involved in the flight."

edit: Um korrekt zu sein: Die Lizenz wird nicht ungültig (da wäre vermutlich eine Amtshandlung nötig) aber Du darfst sie nicht mehr benutzen. ;)

21. November 2022: Von Yury Zaytsev an Matthias Reinacher

Danke sehr! Schade, aber ist zumindest abgehackt.

21. November 2022: Von Achim H. an Tobias Schnell

Ich vermute Tobias kann das beantworten: liege ich richtig damit, dass ein LP Deutsch (4, 5 oder 6) überhaupt gar keinen Nutzen hat, sofern man gleichzeitig auch einen gültigen LP Englisch (4, 5, oder 6) hat? Also man bekommt keine zusätzlichen Rechte durch den LP Deutsch, außer der LP Englisch wäre abgelaufen, dann könnte man noch deutsch funken?

21. November 2022: Von Tobias Schnell an Achim H.
Genau so ist es!
21. November 2022: Von Joachim P. an Achim H.

auch wenn ich nicht angesprochen bin (aber immerhin vorgestern mit Tobias einen Kaffee getrunken habe): Ja, so sehe ich das, vgl. auch FCL.055 in meinem vorigen Post...

edit: wieder war er schneller, wenn auch nur um Sekunden...

22. November 2022: Von Theo Voss an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

(Jo)Achim, ihr habt beide Recht, wenn man FCL.055 ließt, heißt es "either English or". Wie aber schon in einem anderen Thread diskutiert legen das leider sowohl ACG als auch LBA anders aus:

[...] vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Rückfrage bei der EASA ist die Regelung in FCL.055 a) so zu verstehen, dass ein betroffener Pilot in seiner Lizenz stets einen Sprachenvermerk für die Sprache besitzen muss, die beim Flug für den Sprachfunkverkehr tatsächlich verwendet wird. Das „entweder…oder” im Regelungstext ist mit Blick auf die in Deutschland bzw. Österreich bestehende alternative Möglichkeit, manche Landeplätze entweder unter Verwendung der deutschen oder der englischen Sprache anzufliegen, zu verstehen. Wenn aber nur auf Deutsch gefunkt werden darf, dann muss diese Sprache auch eingetragen sein. Eine andere Auslegung wäre nicht im Sinne der Flugsicherheit. Leider ist der Regelungstext tatsächlich ungünstig formuliert. Bitte beachten Sie, dass die Austro Control diese Sichtweise teilt, wodurch sich Ihre dortige Anfrage auch erledigt haben dürfte.

Die Frage ist hier also, ob ein von ACG/LBA-Lizenzabhängiger Pilot es darauf ankommen lassen möchte am Ende vor Gericht zu klären, ob ACG/LBA hier Europarecht falsch auslegen. Ich hätte da wenig Lust drauf. Habe deswegen kürzlich auch bei der EASA einen Antrag auf Änderung von FCL.055 gestellt, um das hoffentlich für alle Piloten klarzustellen.

22. November 2022: Von Joachim P. an Theo Voss Bewertung: +2.00 [2]

Hi Theo, danke für die Info, hatte ich so nicht auf dem Radar. Ob der jetzt angestoßene Tausch der Grauzone gegen eine klare aber schlechte Regelung ein guter Deal ist, könnte aber von der Gemeinde hinterfragt werden ;)


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