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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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20. November 2022: Von Chris K. an Tobias Schnell
Hallo, ich danke Euch für die Infos. Die Dokumente hatte ich nicht gefunden. Ok, dann erstmal ein Auszug in Flensburg anfordern. Aber das sollte ja schnell gehen.

Viele Grüße
Chris
21. November 2022: Von Wolfgang Lamminger an Chris K.

Auszug aus Flensburg?

Sehe ich erstmals, dass eine Behörde das für den Spracheintrag fordert... Sachen gibt's...

Das LBA fordert das zB nicht - siehe: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/L4/Lizenzierung/Antrag_auf_Eintrag_eines_Sprachenvermerkes.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Ggf. würde ich einfach Mal vorher anrufen und nochmals nachfragen... ob das wirklich "ernst" gemeint ist :-o

21. November 2022: Von Michael Söchtig an Wolfgang Lamminger

Kurze Frage - in der Zeit vom Schicken der Lizenz an die Behörde bis zum Rückläufer der eingetragenen Daten darf man nicht fliegen, richtig?

21. November 2022: Von Kevin Kissling an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Man schickt i.d.R. die "alte" Lizenz erst an die Behörde, wenn man die neue bekommen hat. Das heißt man kann durchgängig fliegen (sofern entsprechende Berechtigungen der "alten" Lizenz noch gültig sind).

Mit dem Antrag schickt man wenn überhaupt eine Kopie der Lizenz mit.

Die Behörde macht keine Handeinträge, sondern stellt immer eine neue Lizenz aus.

21. November 2022: Von Alex Stoeldt an Kevin Kissling

Genau, so läuft es eigentlich immer wie von Kevin beschrieben.

Man sollte dann nur nicht "vergessen", die alte Lizen auch wirklich zurückzuschicken..

21. November 2022: Von Dr. Jürgen Schwarz-Boeck an Michael Söchtig

Zumindest beim Luftamt Nordbayern nicht. Ich hab die Bestätigung dort abgegeben und habe 2 Wochen später per Post eine neue Lizenz erhalten. Danach schickt man die alte (tunlichst per Einschreiben) zurück und überweist die Rechnung. Eigentlich völlig unproblematisch

21. November 2022: Von Chris K. an Michael Söchtig

Hallo,

ist es tatsächlich so, dass man, sofern z.B. das Level 5 abgelaufen ist nicht mehr fliegen darf?

Ich denke wenn man in D bleibt und nur deutsch funkt sollte das doch erlaubt sein. Kann mir nicht vorstellen, dass die Lizenz dann "ungültig" ist, oder doch?

Grüße

Chris

21. November 2022: Von Joachim P. an Chris K.

Kommt drauf an, was Du sonst eingetragen hast. Wenn das abgelaufene Level dein einziger Eintrag war, dann darfst Du in der Tat nicht fliegen. Wie sprach einst FCL.055?

"[...] pilots required to use the radio telephone shall not exercise the privileges of their licences and ratings unless they have a language proficiency endorsement on their licence in either English or the language used for radio communications involved in the flight."

edit: Um korrekt zu sein: Die Lizenz wird nicht ungültig (da wäre vermutlich eine Amtshandlung nötig) aber Du darfst sie nicht mehr benutzen. ;)


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