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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. November 2022: Von Achim H. an Tobias Schnell

Ich vermute Tobias kann das beantworten: liege ich richtig damit, dass ein LP Deutsch (4, 5 oder 6) überhaupt gar keinen Nutzen hat, sofern man gleichzeitig auch einen gültigen LP Englisch (4, 5, oder 6) hat? Also man bekommt keine zusätzlichen Rechte durch den LP Deutsch, außer der LP Englisch wäre abgelaufen, dann könnte man noch deutsch funken?

21. November 2022: Von Tobias Schnell an Achim H.
Genau so ist es!
21. November 2022: Von Joachim P. an Achim H.

auch wenn ich nicht angesprochen bin (aber immerhin vorgestern mit Tobias einen Kaffee getrunken habe): Ja, so sehe ich das, vgl. auch FCL.055 in meinem vorigen Post...

edit: wieder war er schneller, wenn auch nur um Sekunden...

22. November 2022: Von Theo Voss an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

(Jo)Achim, ihr habt beide Recht, wenn man FCL.055 ließt, heißt es "either English or". Wie aber schon in einem anderen Thread diskutiert legen das leider sowohl ACG als auch LBA anders aus:

[...] vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Rückfrage bei der EASA ist die Regelung in FCL.055 a) so zu verstehen, dass ein betroffener Pilot in seiner Lizenz stets einen Sprachenvermerk für die Sprache besitzen muss, die beim Flug für den Sprachfunkverkehr tatsächlich verwendet wird. Das „entweder…oder” im Regelungstext ist mit Blick auf die in Deutschland bzw. Österreich bestehende alternative Möglichkeit, manche Landeplätze entweder unter Verwendung der deutschen oder der englischen Sprache anzufliegen, zu verstehen. Wenn aber nur auf Deutsch gefunkt werden darf, dann muss diese Sprache auch eingetragen sein. Eine andere Auslegung wäre nicht im Sinne der Flugsicherheit. Leider ist der Regelungstext tatsächlich ungünstig formuliert. Bitte beachten Sie, dass die Austro Control diese Sichtweise teilt, wodurch sich Ihre dortige Anfrage auch erledigt haben dürfte.

Die Frage ist hier also, ob ein von ACG/LBA-Lizenzabhängiger Pilot es darauf ankommen lassen möchte am Ende vor Gericht zu klären, ob ACG/LBA hier Europarecht falsch auslegen. Ich hätte da wenig Lust drauf. Habe deswegen kürzlich auch bei der EASA einen Antrag auf Änderung von FCL.055 gestellt, um das hoffentlich für alle Piloten klarzustellen.

22. November 2022: Von Joachim P. an Theo Voss Bewertung: +2.00 [2]

Hi Theo, danke für die Info, hatte ich so nicht auf dem Radar. Ob der jetzt angestoßene Tausch der Grauzone gegen eine klare aber schlechte Regelung ein guter Deal ist, könnte aber von der Gemeinde hinterfragt werden ;)

22. November 2022: Von Theo Voss an Joachim P.

Ob das Feedback eines einzelnen LPE reicht, um Part-FCL zu ändern, mal sehen. Ich persönlich hab lieber eine klare Regelung als eine Grauzone, die einem beim Rampcheck im Zweifelsfall Stress macht.

22. November 2022: Von Tobias Schnell an Theo Voss Bewertung: +3.00 [3]

Ich persönlich hab lieber eine klare Regelung als eine Grauzone

Da bin ich absolut der gleichen Meinung, aber: Ich verstehe nicht ganz, was an der aktuellen Formulierung in FCL.055 unklar oder "Grauzone" sein soll. Da steht ganz klar "oder" - und ich gehe davon aus, dass das kein Versehen der Legislative war.
Und in der Konsequenz hat das auch für diejenige Mehrheit in diesem Forum, für die das DE-Level Formsache ist, erhebliche Auswirkungen: Viele Plätze z.B. in Frankreich sind dann "off limits" für die meisten von uns.

Und wenn wir alle in Zukunft vor Anwendung einer Regel prüfen müssen, ob die "im Sinne der Flugsicherheit" ist - viel Spaß. Restriktiver und damit "sicherer" geht immer...

22. November 2022: Von Theo Voss an Tobias Schnell

Ich finde aktuell v.a. problematisch, dass hier NAAs nach Rücksprache mit EASA (!) EU-VO anders auslegen (und im Zweifelsfall erstmal gegen Piloten "vollstrecken") als wir es interpretieren, siehe mein Zitat aus der Antwort vom LBA.

Sinnvoller wäre m.M. nach, wenn man das DE/FR-only entfallen lässt und dafür sorgt, dass auch an kleinen Plätzen die Kommunikation mit allen Teilnehmern sicher in Englisch möglich ist. Denn ehrlichgesagt bin ich selbst bspw. an einem FR-only Platz ein objektives Risiko, wenn ich weder den Flugplatznamen noch die Platzrundenteile in Französisch von meinem Kniebrett korrekt abgelesen bekomme (oder mich auf Englisch keiner versteht). Aber das wird so schnell wohl nicht passieren. :-)

23. November 2022: Von Achim H. an Theo Voss Bewertung: +6.00 [6]
Von wann ist diese LBA Interpretation?

Die Verordnung ist direkt wirksames Recht, das LBA hat keine Befugnis zur Interpretation und eine Nachfrage bei der EASA wie es gemeint ist, bringt auch nichts, da es nur darum geht, was geschrieben ist und das ist sehr deutlich.

Wenn wir jetzt anfangen, die Behörden zu fragen, wie Gesetze im Widerspruch zur Formulierung tatsächlich gemeint sind, können wir unser Rechtssystem gleich das Klo runterspülen.

Man benötigt einen Spracheintrag, Englisch oder eine andere Sprache. Dann ist die Lizenz gültig.
23. November 2022: Von Michael Söchtig an Achim H.
M.E. ist der Wortlaut da wirklich eindeutig: Wer englisch eingetragen hat darf da hin fliegen.
23. November 2022: Von Joachim P. an Achim H.

Man benötigt einen Spracheintrag, Englisch oder eine andere Sprache. Dann ist die Lizenz gültig.

Das bringt die Diskussion wieder in die richtige Richtung. Es geht bei der Formulierung FCL.055 nicht direkt darum, in welcher Sprache ich funken darf (oder "ob ich da hinfliegen darf", wie Michael schreibt), sondern ob ich die Rechte meiner Lizenz und meiner Berechtigungen ausüben darf.

Bei Lizenz und zu verlängernden Berechtigungen ist das nicht relevant, das mit dem Sprechfunk kommt da aber indirekt mit rein: Es gibt es in der Lizenz die Sprechfunkrechte in Abschnitt XII. Bei mir steht da "Der Inhaber dieser Lizenz besitzt die nachgewiesene Kompetenz für die Bedienung von Sprechfunkausrüstung [...] in deutscher oder englischer Sprache [...]". Dieser Eintrag entsteht in D durch das Sprechfunkzugnis.

Auf Deutsch oder Englisch zu funken ist also ein Recht in meiner Lizenz, welches ich nach FCL.055 ausüben darf, wenn ich einen LP Eintrag in Deutsch oder Englisch habe. Der französische Flugfunk wäre dann aber trotz FCL.055 nicht mit dabei, weil in XII nur DE und EN steht....

Andere Meinungen?

23. November 2022: Von Tobias Schnell an Theo Voss Bewertung: +1.00 [1]
Was war denn eigentlich der Anlass für Deine Nachfrage bei LBA und ACG?
23. November 2022: Von Tobias Rad an Joachim P.
Interessehalber gefragt, was steht da bei einem französischen Piloten? Kennt jemand eine französische EASA Lizenz mit Sprechfunkeintrag? Und könnte ich da nicht auch gar nichts sehen haben und nur mein AZF/BZF mitführen?
23. November 2022: Von Theo Voss an Achim H.

Die Information ist vom 26.04.2022.

23. November 2022: Von Theo Voss an Tobias Schnell

Ein Pilot mit deutscher Lizenz, der kein bis kaum Deutsch spricht, hat bei uns im Language Testing Body gefragt, ob er mit seinem Englisch Level jetzt auch nach EDKM fliegen dürfe, die "DE only" sind. Laut FCL.055 ja, laut LBA/(ACG*) nein.

*ACG als für mich (LPE)/uns (LTB) zuständige Aufsichtsbehörde ebenfalls angefragt.

23. November 2022: Von Philipp Tiemann an Theo Voss Bewertung: +3.00 [3]
Gut, aber in den Fall scheitert es ja ohnehin schon a) formal an dem fehlenden Sprechfunkzeugnis und b) rein praktisch an der mangelnden Fähigkeit den Piloten, den Funk auf deutsch machen zu können.

FCL 0.55a sollte auf keinen Fall nachteilhaft geändert werden, denn z.B. die französische DGAC erlaubt sich (zum Glück!) diese Überinterpretation nicht und sagt, wer ELP hat und auf französisch funken kann (ohne besonderen Nachweis) kann auf fr-only Plätzen operieren.

Es wird aber auch nicht passieren. Den Passus gibt es jetzt seit über 10 Jahren und die EASA hätte mehr als genug Zeit gehabt es zu ändern, wenn man es denn beabsichtigt hätte. Anfragen wie deine hat es bestimmt schon hunderte dort gegeben. Es ist aus dem Text ganz offensichtlich, dass dem Englischen eine „Master-Funktion“ zuteil kommen soll.
23. November 2022: Von Matthias Reinacher an Philipp Tiemann

Hi Philipp, aus Interesse und persönlicher Betroffenheit durch Homebase Frankreich:

Gibt es zu dieser Einschätzung der DGAC irgendeine schriftliche Referenz? In der Grenzregion (..Basel...) zirkulieren immer noch Horrorgeschichten, nach der Piloten ohne FR-Eintrag an FR-only-Plätzen gegroundet wurden...

23. November 2022: Von Theo Voss an Philipp Tiemann

Man glaubt es kaum, aber der Herr hatte ein BZF1.

23. November 2022: Von Thomas R. an Matthias Reinacher Bewertung: +1.00 [1]

Gibt es zu dieser Einschätzung der DGAC irgendeine schriftliche Referenz? In der Grenzregion (..Basel...) zirkulieren immer noch Horrorgeschichten, nach der Piloten ohne FR-Eintrag an FR-only-Plätzen gegroundet wurden...

Erscheint mir ziemlich unwahrscheinlich. Üblicherweise sagen sich ja an FR-Only-Plätzen entweder Renard & Lièvre gute Nacht, oder es gibt einen netten Vereinsbetrieb mit Leuten, die sich freuen, wenn man sich einigermassen verständlich auf Französisch bemüht.

Einzige Ausnahme sind vielleicht die "Absence ATS: FR seulement"-Plätze, wo dann vielleicht noch jemand sehr Wichtiges von der Administration sitzt. Aber auch dort würde ich vermuten, dass es eher unter deren Niveau ist, irgendwelche Spracheinträge zu kontrollieren. Sind ja keine Deutschen. Außerdem ist sowie immer gerade Mittagspause ;-)

23. November 2022: Von Matthias Reinacher an Thomas R. Bewertung: +1.00 [1]

Ich halte das auch eher für unwahrscheinlich, aber eine schriftliche Referenz, dass das definitiv nicht stattfinden wird, wäre trotzdem toll.

Ich wurde von Radar/Approach im Anflug auf einen FR-only-Platz schon mal gefragt "confirm you speak French"? Sie waren mit "Oui, je parle Français" zufrieden und haben auch nicht nach irgendwelchen Spracheinträgen in der Lizenz gefragt ;-)

24. November 2022: Von Philipp Tiemann an Matthias Reinacher Bewertung: +7.00 [7]
Nein, ich habe bloß über die Jahre gelegentlich solche Schriftverkehre zwischen nachfragenden Piloten und DGAC-Mitarbeitern gesehen. Auch auf einer Aero gab es ja diesbezüglich mal dieses Statement eines DGAC-Funktionärs (Jan berichtete damals).

Was die Evidenz angeht: komischerweise gibt es keinerlei konkrete Berichte über Anzeigen in Frankreich. Sondern nur Gerüchte, dass irgendwann mal irgend jemandem sowas ereilt habe. Warum wohl? Weil Piloten gerne uralte Kamellen ungeprüft jahrzehntelang weitererzählen. Schweizer ganz besonders gern ;-)

Ich will ja auch nicht ausschliessen, dass vor 10 Jahren mal irgendjemand eine Anzeige erhalten hat. Aber möglicherweise ist die entweder im Sande verlaufen oder der Sachverhalt war dort noch ein anderer. Weiß man nicht.

Ja, manchmal bekommt man diesen von dir genannten Reminder von ATC/FIS (aber auch nicht immer). Zeigt aber doch, dass der Fokus auf „auf Französisch Funken können“ liegt, und nicht irgendwelchen Einträgen, für die es keine gesetzliche Notwendigkeit gibt.

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