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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. November 2022: Von Yury Zaytsev an Wolfgang Lamminger

Hallo Wolfgang,

vielen Dank, aber mir geht es um Level 6 Deutsch, denn ich (leider?) nicht plausibel und wahrheitsgemäß behaupten kann, dass es meine Muttersprache ist, sodass ich es per Selbsterklärung eintragen lassen kann.

Viele Grüße
Yury

21. November 2022: Von R Cepeda an Yury Zaytsev

Hallo Yuri!

Bei Vimana kannst du versuchen. Ich habe es gemacht und leider nur Level 5 bekommen. Der Eintrag vom Luftamt Süd Bayern ging ohne Probleme.

Grüße,

Rudy

21. November 2022: Von Patrick Drechsel an Yury Zaytsev

Hallo Yury,

ich befinde mich gerade in der behördlichen Zulassung und könnte dir - sobald die erforderliche Prüferberechtigung ausgestellt wurde - eine Sprachkompetenzprüfung in Deutsch und/oder Englisch jeweils bis L6 anbieten - sofern, wie bereits erwähnt, eine Selbsterklärung in deinem Fall nicht möglich ist und eine Sprachkompetenzbeurteilung abzulegen ist.

Ggf. nimmst du dazu nochmals mit deiner lizenzführenden Behörde Kontakt auf, welche Voraussetzungen sie bzgl. der Eintragung Deutsch L6 stellen - das Muttersprachler-Szenario ist zwar das üblichste, aber nicht unbedingt das einzig mögliche. Oft genügt auch ein entsprechend langer und nachweisbarer Aufenthalt oder ein Studienabschluss, welcher z.B. in einem deutschsprachigen Studium erworben wurde.

Schreibe mir gerne eine PN, sofern du Interesse hast an weiteren Details.

Viele Grüße
Patrick

21. November 2022: Von Yury Zaytsev an Patrick Drechsel

Vielen Dank für ein wertvoller Hinweis! Ich werde bei der Behörde nachfragen: mir war es nicht bewusst, dass es überhaupt möglich sein könnte, die Sprachkenntnisse auf eine andere Art nachzuweisen. Mal schauen, ob die Promotion in Deutschland beindrückend genug sein wird, aber ehrlicherweise, ich habe währenddessen weniger Deutsch gesprochen als vorher in Russland ;-) Es ging für mich mit Deutsch erst dann richtig los, als ich eine Stelle bei einem deutschen IT-Unternehmen aufgenommen habe…

21. November 2022: Von Achim H. an Yury Zaytsev

Wenn Du noch die russische Staatsangehörigkeit hast, ist das ein viel größeres Problem mit den aktuellen Sanktionen als der Sprachnachweis.

Level 4-5-6 deutsch hat m.W. keinerlei praktischen Nutzen, sofern man Level 4-5-6 Englisch in der Lizenz hat. Ich habe es eintragen lassen weil es mich nichts gekostet hat, ging erst ohne Aufwand nach der Revision der Regeln, da ich im Ausland aufgewachsen bin.

21. November 2022: Von Matthias Reinacher an Yury Zaytsev Bewertung: +1.00 [1]
Das Nachfragen lohnt sich leider nicht, die Behörde ist der Meinung, dass man entweder 8 der ersten 14 Lebensjahre in einem Land mit Deutsch als Amtssprache verbracht haben muss, oder ein „sprachliches Studium“ absolviert haben muss — es reicht also nicht, *auf* Deutsch studiert zu haben, sondern man muss *Deutsch* studiert haben. Darunter machen wirs nicht…

https://www.gesetze-im-internet.de/luftpersvdv_3_2017/index.html
21. November 2022: Von Yury Zaytsev an Matthias Reinacher

Danke sehr! Schade, aber ist zumindest abgehackt.


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