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Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. November 2022: Von Kevin Kissling an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Man schickt i.d.R. die "alte" Lizenz erst an die Behörde, wenn man die neue bekommen hat. Das heißt man kann durchgängig fliegen (sofern entsprechende Berechtigungen der "alten" Lizenz noch gültig sind).

Mit dem Antrag schickt man wenn überhaupt eine Kopie der Lizenz mit.

Die Behörde macht keine Handeinträge, sondern stellt immer eine neue Lizenz aus.

21. November 2022: Von Alex Stoeldt an Kevin Kissling

Genau, so läuft es eigentlich immer wie von Kevin beschrieben.

Man sollte dann nur nicht "vergessen", die alte Lizen auch wirklich zurückzuschicken..


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