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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30 Beiträge Seite 1 von 2

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11. Juni 2019: Von Kilo Papa an  Bewertung: +1.00 [1]

Ich will dir garnichts sagen. Was du (oder wer auch immer) mit seinem Handfunkgerät macht, ist mir ziemlich egal. Legal ist es dennoch nicht. Das Funkgerät kann eingezogen werden, zusätzlich wird gelegentlich eine Strafe ausgesprochen, die letzte von der ich hörte war in der Größenordnung 400 Taler.

Mit dem BZF/AZF würde ich da gerade nicht wedeln. Es ist dir als Inhaber des AZF, einem BZF Inhaber auch, hinreichend bekannt, dass du den Flugfunk nur als Teilnehmer mithören darfst. Wie sich das auf das Verfahren auswirkt, können Juristen und Florian beurteilen.

An einem Wald- und Wiesenplatz kräht sicher kein Hahn danach, ich würde mich aber sicher nicht in Frankfurt oder München an die Spotterpunkte mit Funke stellen.

11. Juni 2019: Von  an Kilo Papa

Ich glaube nicht, dass er davon gesprochen hat, sich in EDDM an den Zaun zu stellen :-)

Warum wäre es eigentlich legal, sich den Sprechfunk in youtube-Videos anzuhören? Dafür müsste exakt dasselbe gelten.

Ab welchem Zeitpunkt bin ich denn mit BZF/AZF Teilnehmer? Wenn ich mir im Auto auf dem Parkplatz die ATIS anhöre? Ist das legal?

PS: Das sage ich ja, das muß so lange her sein, da gab es noch Taler :-)

11. Juni 2019: Von Kilo Papa an 

Es ist leider auch auf dem Grasplatz Hintertupfingen nicht legaler als in München. Da stört es vermutlich aber noch weniger.

Ja, die ATIS abhören einfach so dürfte auch nicht legal sein, es sei denn, du planst ein Flugvorhaben. Wenn du dich dafür bereits morgens mal über das lokale Wetter erkundigen willst, und vielleicht auch mitbekommen willst, ob am Platz gerade viel los is5, dann dürfte da kaum einer was dagegen haben (können). Nochmal, was du oder wer auch immer mit seiner Handquetsche macht ist mir mehr als egal. Meckert halt nur nicht, wenn euch jmd. euer Spielzeug wegnimmt.

Auf den Tower bzw am Grasplatz halt die unklimatisierte Glaskuppel stellen ist übrigens völlig kostenfrei, und ggf sogar lehrreich. Aber halt leider nur, wenn dort entsprechende Disziplin herrscht. Ich würde gerade als Anfänger nicht zu viel „Profi“ bzw. Wildwestfunk mithören, das versaut eher, als dass es schult.

11. Juni 2019: Von Daniel K. an  Bewertung: +1.00 [1]

Es ist tatsächlich spannend, wann die Teilnahme am Flugfunk beginnt. Gerade die Frage, ob hören zum üben schon Bestandteil der Teilnahme ist. Man könnte also auch immer argumentieren, man möchte den nächsten Flug vorbereiten und aus dem Funk Betriebsrichtung und Wind erfahren. Oder über den Funk Spezialitäten der Plätze in Erfahrung bringen (z.B. wo ist die rote Schule).

11. Juni 2019: Von  an Kilo Papa

Das ist ein anderes ... aber leider richtiges ... Thema, dass man beim Mithören beim deutschen VFR-Sprechfunk praktisch nichts lernt. Da muss schon direkt Glück haben, dass man was Vernünftiges hört.

Also, ich glaub' Dir das schon - aber für meinen Geschmack siehst Du das zu streng. Ich höre seit 1969 (damals war ich 10) Flugfunk ab :-) ... dann habe ich meinem Vater geholfen, das BZF zu machen.

11. Juni 2019: Von andy hermann an Daniel K. Bewertung: +9.00 [9]

Die "Teilnahme" am Funkverkehr ist nach §89 TKG kein relevantes Kriterium. Es geht um die Frage der "Bestimmung" der Sendung. Da im Flugfunk immer nur einer der Bestimmte ist, aber viele andere aus gutem Grunde mithören, gibt es keine Einschränkung mitzuhören, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.

ATIS und VOLMET sind wie ADS-B Aussendungen mit unbestimmtem Bestimmtenkreis. Zu letzterem gibt es ein Urteil des LG Köln.

Das Fernmeldegehemnis nach §88 TKG regelt dann, dass man nicht weiter erzählen darf, was man gehört hat.

Anzunehmen, dass man nicht Mithören darf, um zu lernen, am Flugfunk mit entsprechender Berechtigung selbst teilzunehmen, ist schon krude. Irgendwie typisch deutsch.

11. Juni 2019: Von  an andy hermann Bewertung: +1.00 [1]

Du hast total recht .. ich hatte mir das verkniffen. Das kannst Du einem Ami genau so wenig erzählen wie "Flugplätze schließen".

11. Juni 2019: Von Daniel K. an andy hermann

Vielen Dank für den guten Beitrag. Kategorie wieder was gelernt

11. Juni 2019: Von Alfred Obermaier an 

AvC, Flugfunk in diesem unserem Lande abzuhören, ohne dafür berechtigt zu sein, ist schlicht und einfach verboten, es steht unter Strafe und das Abhörgerät kann eingezogen werden. Der Besitz von BZF/AZF hilft auch nicht weiter. So ist die Rechtslage.

Faktisch wird ständig und überall dagegen verstoßen und es findet keine flächendeckende Kontrolle statt. Auch gibt’s keine Ausnahmen zu Lern- oder Übungszwecken.

Thats Life

12. Juni 2019: Von Chris _____ an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]

Der entscheidende Punkt scheint mir zu sein, es wird nicht kontrolliert (dürfte auch technisch schlechterdings unmöglich sein).

Also ins Auto setzen, am Flugplatz parken und ein paar Stunden mithören dürfte risikofrei sein.

Es gibt auch Momente im Leben, wo man mal Regeln bricht. Man muss halt wissen wann und wie.

So hab ich ubrigens in USA Flugfunk gelernt - wo das Mithören ganz legal ist und wohl jeder den Kopf schütteln würde, wenn er die hiesige Rechtslage und unsere Diskussion darüber mitkriegen würde.

12. Juni 2019: Von Carsten G. an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

Die entscheidende Frage ist, ob es in Deutschland legal ist, nicht, ob ich erwischt werde. Wenn Spotter einen nicht zugelassenen Scanner in der Nähe eines Flugplatzes benutzen, ist das illegal und strafbar. Punkt! Wenn ich meine Handquestsche zur Vorbereitung auf meinen Flug (passiv, ohne Sendetaste) benutze und BZF/AZF Inhaber bin, ist das legal. Dabei ist es unerheblich, ob ich nur die ATIS abhöre, oder mich einfach mal reinhören will, um mich gedanklich auf meinen Flug vorzubereiten.

12. Juni 2019: Von Erik N. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Rein formal gesehen (!!) ist es eindeutig illegal, Funk abzuhören und / oder seinen Inhalt weiterzugeben, wenn er nicht für einen bestimmt ist, und zwar sowohl dann, wenn man

  • generell nicht zum entsprechenden Adressatenkreis gehört (kein AZF/BZF), oder
  • weil man zwar generell zum Adressatenkreis gehören mag, aber im entsprechenden Augenblick ebern nicht (keine Flugvorbereitung, keine Teilnahme am Luftverkehr).

Das sagen die §§ 88 und 89 TKG klar aus.

Hat man kein BZF/AZF, ist Flugfunk abhören (und senden) generell illegal, egal wo, wann, warum, wie. Übrigens auch im Flugzeug als Co-Pilot.

Hat man ein BZF/AZF, ist es dann immer wichtig, was man macht. Hört man ihn zur Vorbereitung eines Fluges ab, ist es legal, aber dann muss man auch absehbar fliegen gehen. Ist das nicht der Fall, ist es eben nicht legal, und da nützt auch der BZF / AZF Schein nichts. Sich als Planespotter an einen Zaun zu stellen, ohne Flugabsicht, und Flugfunk hören, ist für den BZF Inhaber und den ohne gleichermassen illegal.

12. Juni 2019: Von Chris _____ an Carsten G. Bewertung: +1.00 [1]

Die entscheidende Frage ist, ob es in Deutschland legal ist, nicht, ob ich erwischt werde.

Ohne spitzfindig zu sein, aber der Pragmatiker sieht das genau andersherum :-)

Nachtrag: wer sich jetzt aufregen möchte ob der Unbotmäßigkeit, mag sich dann mal fragen, wie lange es her ist, dass er in einer Tempo-30-Zone 40 gefahren ist. Und das mag zwar ein "geringeres Gewicht" (OWi) haben als das Mithören von Flugfunk (Straftat?), faktisch ist es aber viel schlimmer, da mit echten Gefahren verbunden.

12. Juni 2019: Von Carsten G. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Die Frage kann ich ganz einfach beantworten: in JEDER 30er-Zone fahre ich genau 30 (manchmal sogar noch langsamer) und bin immer wieder überrascht, wie viele Leute sich hinter einem darüber aufregen. Und das hat nichts mit der Kontrolldichte zu tun, sondern mit Überzeugung. Und ich sehe das sehr pragmatisch: früher losfahren und entspannt fahren. ich bin aber auch ansonsten etwas anders: ich fliege auch mein Turn-2-Final unter 30-Grad bank in einer koordinierten Kurve ohne zu Ziehen ;-)

Um auf die Ausgangsfrage des Threats zurückzukommen: um dem deutschen Flugfunk legal folgen zu dürfen und sich im VFR-Verkehr einhören zu können, muss ich Teilnehmer am Luftverkehr sein.

Ich darf weder zu Übungszwecken zu Hause mit dem ICOM mithören (da mein zu Hause in aller Regel keine zugelassene Flugfunkstelle ist), noch dürfte es Online-Streams zum Flugfunk in Deutschland geben (da ebenfalls illegal, gibt genügend Urteile dazu).

12. Juni 2019: Von Carsten G. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Und das mag zwar ein "geringeres Gewicht" (OWi) haben als das Mithören von Flugfunk (Straftat?), faktisch ist es aber viel schlimmer, da mit echten Gefahren verbunden.

Faktisch für wen? Wer entscheidet darüber, was "schlimmer" ist? Was sind echte Gefahren? Wenn ein Terrorist sich einen Scanner anschafft, um ein bestimmtes Flugzeug rauszupicken, das er dann mit einer sprengstoffbeladenen Drohne angreifen will. Sorry, aber der subjektiven Einordnung kann ich nicht folgen - das Abhören von Flugfunk ist in Deutschland illegal, sofern ich nicht am Luftverkehr teilnehme. Das ist sehr einfach und sehr verständlich.

12. Juni 2019: Von  an Carsten G.

So „eindeutig“ finde ich das Gesetz was BZF-/AZF-Inhaber betrifft nicht.

Vor allem ist es praktisch unmöglich, eine Grenze zur „Teilnahme am Luftverkehr“ zu ziehen, Beispiel Abhören der ATIS im Auto oder ähnlich. Training halte ich auch für legal.

12. Juni 2019: Von Erik N. an  Bewertung: +1.00 [1]

Es ist total eindeutig, Alexis. Wirklich vollkommen klar.

Im Auto hocken, auf der Autobahn nach Landshut, und den Platzverkehr abhören, um sich vorzubereiten, ist mit genügend Dehnung (noch) Teilnahme am Luftverkehr, weil man behaupten kann, sich irgendwie vorzubereiten.

Alles andere nicht. Und nur weil man diesen BZF Wisch im Wallet hat, ist es keine Teilnahme am Luftverkehr, wenn man am Zaun im Erdinger Moos steht, in den Himmel glotzt und den Tower von EDDM abhört. Keine Teilnahme am Luftverkehr, ausser Du bist Carlsson vom Dach mit dem Prop auf dem Rücken oder trinkst gerade 10 Liter Red Bull ;)

12. Juni 2019: Von  an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Lasst uns über was spannendes diskutieren :-)

12. Juni 2019: Von Chris _____ an Carsten G.

ich JEDER 30er-Zone fahre ich genau 30

Dann zählst du zu einem verschwindend geringen Teil der Bevölkerung (Leute, die das IMMER tun).

12. Juni 2019: Von  an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Das stimmt sicher - dennoch macht es das auch schon hier im Thread vorgebrachte Argument „ich fahr seit Jahren in 30er-Zonen zu schnell, also kann es nicht sooo verboten sein“ auch nicht besser ...

12. Juni 2019: Von Karpa Lothar an Chris _____

Stimmt, manche fahren da nur 20....

12. Juni 2019: Von  an  Bewertung: +4.00 [4]

Florian ist der brave Bürger #1. Ein echtes Vorbild für uns alle.

Ich stelle bei 120 den Tempomaten auf 130, höre manchmal Feindsender ... und obwohl ich mich strikt an 30-Zonen halte fühle ich mich jetzt wie ein mieser Anarchist.

12. Juni 2019: Von Carsten G. an 

Ich stelle bei 120 den Tempomaten auf 130

... mach das mal in Holland, Post kommt garaniert und wird ziemlich teuer ;-)

12. Juni 2019: Von  an Carsten G. Bewertung: +1.00 [1]

In Holland - und v.a. in der Schweiz mache ich es nicht. Aber das hast Du geahnt :-)

12. Juni 2019: Von Erik N. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

zumindest machen es all die, die wissen, dass man mit jedem km/h mehr über das Kind, vor dem man mit 30 km/h noch knapp zum Stehen kommt, mit entsprechend mehr km/h einfach totfährt. Mit 50 km/h bremst man gar nicht mehr.

Aber lassen wir das mal dahingestellt.


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