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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. Juni 2019: Von  an Carsten G.

So „eindeutig“ finde ich das Gesetz was BZF-/AZF-Inhaber betrifft nicht.

Vor allem ist es praktisch unmöglich, eine Grenze zur „Teilnahme am Luftverkehr“ zu ziehen, Beispiel Abhören der ATIS im Auto oder ähnlich. Training halte ich auch für legal.

12. Juni 2019: Von Erik N. an  Bewertung: +1.00 [1]

Es ist total eindeutig, Alexis. Wirklich vollkommen klar.

Im Auto hocken, auf der Autobahn nach Landshut, und den Platzverkehr abhören, um sich vorzubereiten, ist mit genügend Dehnung (noch) Teilnahme am Luftverkehr, weil man behaupten kann, sich irgendwie vorzubereiten.

Alles andere nicht. Und nur weil man diesen BZF Wisch im Wallet hat, ist es keine Teilnahme am Luftverkehr, wenn man am Zaun im Erdinger Moos steht, in den Himmel glotzt und den Tower von EDDM abhört. Keine Teilnahme am Luftverkehr, ausser Du bist Carlsson vom Dach mit dem Prop auf dem Rücken oder trinkst gerade 10 Liter Red Bull ;)

12. Juni 2019: Von  an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Lasst uns über was spannendes diskutieren :-)


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