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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. Juni 2019: Von Carsten G. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Und das mag zwar ein "geringeres Gewicht" (OWi) haben als das Mithören von Flugfunk (Straftat?), faktisch ist es aber viel schlimmer, da mit echten Gefahren verbunden.

Faktisch für wen? Wer entscheidet darüber, was "schlimmer" ist? Was sind echte Gefahren? Wenn ein Terrorist sich einen Scanner anschafft, um ein bestimmtes Flugzeug rauszupicken, das er dann mit einer sprengstoffbeladenen Drohne angreifen will. Sorry, aber der subjektiven Einordnung kann ich nicht folgen - das Abhören von Flugfunk ist in Deutschland illegal, sofern ich nicht am Luftverkehr teilnehme. Das ist sehr einfach und sehr verständlich.

12. Juni 2019: Von  an Carsten G.

So „eindeutig“ finde ich das Gesetz was BZF-/AZF-Inhaber betrifft nicht.

Vor allem ist es praktisch unmöglich, eine Grenze zur „Teilnahme am Luftverkehr“ zu ziehen, Beispiel Abhören der ATIS im Auto oder ähnlich. Training halte ich auch für legal.

12. Juni 2019: Von Erik N. an  Bewertung: +1.00 [1]

Es ist total eindeutig, Alexis. Wirklich vollkommen klar.

Im Auto hocken, auf der Autobahn nach Landshut, und den Platzverkehr abhören, um sich vorzubereiten, ist mit genügend Dehnung (noch) Teilnahme am Luftverkehr, weil man behaupten kann, sich irgendwie vorzubereiten.

Alles andere nicht. Und nur weil man diesen BZF Wisch im Wallet hat, ist es keine Teilnahme am Luftverkehr, wenn man am Zaun im Erdinger Moos steht, in den Himmel glotzt und den Tower von EDDM abhört. Keine Teilnahme am Luftverkehr, ausser Du bist Carlsson vom Dach mit dem Prop auf dem Rücken oder trinkst gerade 10 Liter Red Bull ;)

12. Juni 2019: Von  an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Lasst uns über was spannendes diskutieren :-)

12. Juni 2019: Von Chris _____ an Carsten G. Bewertung: +1.67 [2]

Wenn ein Terrorist sich einen Scanner anschafft, um ein bestimmtes Flugzeug rauszupicken, das er dann mit einer sprengstoffbeladenen Drohne angreifen will.

Hm, das wird den Terroristen aber ganz schön ärgern, dass er in D nicht den Flugfunk abhören darf. Muss er mit der Sprengstoffdrohne wohl in die Schweiz gehen.

Sorry, aber der subjektiven Einordnung kann ich nicht folgen - das Abhören von Flugfunk ist in Deutschland illegal, sofern ich nicht am Luftverkehr teilnehme.

Du kannst welcher Einordnung nicht folgen? Der, dass ich das Verbot für Quatsch halte? Diese Meinung ist komplett legitim.

Im übrigen nimmt ein "Flugschüler", der Funken lernen will, sehr wohl am Funkverkehr teil - nur halt nicht in genau dem Moment, in dem er auf dem Parkplatz sitzend seiner Handgurke zuhört.

So gesehen dürfte ich ja nicht mal im Flugzeug sitzend dem Funkverkahr zuhören, wenn ich nicht die Absicht habe zu fliegen.

Oder im Flug RADAR zuhören, wenn ich VFR fliege und nicht die Absicht habe auf IFR zu wechseln - das wäre dann auch illegal.

Wo ist da genau die Grenze, und warum?

Ich würde das alles nicht so eng sehen. Wird ja eh nicht kontrolliert.

Das ist sehr einfach und sehr verständlich.

Ich hab auch kein Verständnisproblem. Sehe es eben nur etwas toleranter. Und habe eine grundsätzlich andere Sichtweise als die Law-and-order-Hose-mit-der-Beisszange-anziehende Fraktion. Bei Gelegenheit erzähle ich mal von meiner Begegnung mit einem Meister dieses Fachs.

12. Juni 2019: Von Carsten G. an Chris _____

Sorry, da wurden nun mehrfach Aussagen so aus dem Zusammenhang gerissen, dass es keinen Sinn macht, darauf im einzelnen einzugehen.

Da du scheinbar nach dem Motto: „legal, illegal, scheissegal“ zu agieren scheinst und Gesetze und Regeln dich eher zu Vermeidungsstrategien animieren, beende ich eine sinnlose Diskussion. Hoffentlich trifft man sich weder in der 30er Zone, noch in der Platzrunde.

12. Juni 2019: Von Chris _____ an Carsten G.

...Gesetze und Regeln dich eher zu Vermeidungsstrategien animieren....

Man muss ja nicht gleich ins andere Extrem verfallen.


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