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2016,11,29,20,2609044
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Ein IR mit Nachteinschränkung würde ich jetzt als nicht vollwertiges IR betrachten, denn es handelt sich ja um eine Einschränkung (darf nach IFR aber nicht nachts) und nicht mehr eine Qualifikation (darf VFR auch nachts).
Außer Nachtblindheit gibt es vermutlich wenige Gründe, das IR so zu limitieren. Man muss ja nicht nachts fliegen aber es wäre sehr unpraktisch, wenn man sich für den ungeplanten Fall der Fälle in die Illegalität begibt, vor allem in unseren Breiten, wo es bei SERA Nacht oft noch ziemlich hell ist.
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Klar gibts das. IFR ohne NVFR ist auf den Tag begrenzt.
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Klar gibts das. IFR ohne NVFR ist auf den Tag begrenzt.
Nein, wie Rotorhead bereits schrieb:
Ein IR beinhaltet das Privileg, bei Nacht zu fliegen, unabhängig ob nach IFR oder VFR.
Beim auf den Tag limitierten IR ist die Limitierung eingetragen.
In meiner IR-Ausbildung (vor Part-FCL und JAR) wurde der NVFR-Part während der Ausbildung mit erledigt.
Vielleicht hilft "FCL.060 Fortlaufende Flugerfahrung" da auch etwas weiter:
b) Flugzeuge, (...) Ein Pilot darf ein Luftfahrzeug im gewerblichen Luftverkehr oder zum Transport von Fluggästen nur betreiben:
(1) als PIC oder als Kopilot, wenn er in den letzten 90 Tagen mindestens 3 Starts, Landeanflüge und Landungen (...)
(2) als PIC bei Nacht, wenn er
i) in den letzten 90 Tagen mindestens einen Start, Landeanflug und Landung bei Nacht (...)
oder
ii) eine IR besitzt;
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Ein IR beinhaltet eben NICHT das Recht, bei Nacht zu fliegen. Dazu ist entweder eine CPL, MPL, ATPL oder eine Nachtflugberechtigung notwendig.
Siehe auch
"FCL.610 IR — Voraussetzungen und Anrechnung
Bewerber um eine IR müssen
a) Inhaber folgender Lizenzen sein:
(1) mindestens einer PPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie und
i) der Nachtflugberechtigung gemäß FCL.810, wenn die IR-Rechte nachts ausgeübt werden, oder
ii) einer ATPL in einer anderen Luftfahrzeugkategorie oder
(2) einer CPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie.
..."
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DAS finde ich jetzt einen interessanten Verlauf des Threads. Danke Rotorhead und Wolfgang L.
Tatsache ist, mein PPL(A) mit IR-Eintragung enthält keinerlei Erwähnung von Tag oder Nacht, insbesondere auch nicht unter "Einschränkungen".
Dennoch hatte ich lediglich den US-PPL(A) vor der Umschreibung (der die Nachflugberechtigung für N-reg einschließt), und soweit ich mich erinnere - habe dieses Schreiben leider gerade nicht vorliegen - hatte mir das LBA verweigert, die Nachtflugberechtigung einfach mit einzutragen.
Folglich habe ich mich vermutlich geirrt und DARF nachts fliegen, nur dann halt nicht nach VFR.
@Rotorhead: der Wortlaut der FCL.610 scheint mir nicht einschlägig zu sein. Denn der bezieht sich auf die Voraussetzungen zum Erwerb der IR und ist keine Beschreibung der mit IR verbundenen Berechtigungen. Theoretisch könnte man ATPL in einer anderen Lfz-Kategorie ohne Nachtflugerfahrung sein, dann PPL-IR erwerben und hätte ein vollwertiges IR ohne Einschränkung MIT der Berechtigung, auch nachts zu fliegen, siehe FCL.060.
Allerdings bezieht sich FCL.060 auf "gewerblichen Luftverkehr". Passt also wieder nicht.
Aber ok, ich will den Thread nicht kidnappen. Fliege ich halt vorerst nur tagsüber.
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Habe jetzt im Schein nachgeschaut. Da steht PPL(A), PIC und IR. Da ich weiß, dass ich Nacht habe, heißt das, IR beinhaltet Nacht, wenn nicht irgendeine Restriction eingetragen ist.
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Jam ist bei mir auch so - seit ich 2002 IR eingetragen bekommen habe, stehen CVFR und NVFR nicht mehr drin.
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Es heißt doch klipp und klar, dass ein Inhaber einer PPL eine Nachtflugberechtigung braucht, wenn er die Rechte des IR bei Nacht ausüben möchte. Das Night Rating gehört in die PPL eingetragen, nicht das Fehlen unter Bemerkungen. Wer keinen Eintrag des Night Ratings in seiner PPL hat, darf bei Nacht nicht fliegen, egal, ob IR eingetragen ist oder nicht.
Als das Night Rating noch Voraussetzung zum IR war, hat das LBA den Eintrag des Night Ratings einfach weggelassen. Das geht heute so nicht mehr. - Jeder der ein Night Rating in seiner PPL hatte, sollte sich darum bemühen, den entsprechenden Eintrag wieder zu bekommen. Wie bereits angemerkt, kann das sonst im Ausland bösen Ärger bewirken. - Ähnliches gilt für andere deutschen Sonderlösungen, wenn man im Ausland ist.
Die Lizenzen CPL, MPL und ATPL schließen das Night Rating mit ein, hier ist kein gesonderter Eintrag notwendig.
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"Es heißt doch klipp und klar, dass ein Inhaber einer PPL eine Nachtflugberechtigung braucht, wenn er die Rechte des IR bei Nacht ausüben möchte."
Hm, so klipp und klar finde ich das nicht. Da steht "Bewerber um eine IR müssen...".
Ich bin aber kein Bewerber. Ich habe mein IR. Ohne Einschränkung.
Und da sagt die andere Vorschrift offenbar, dass man sich für Nachtflug die Starts und Landungen der letzten 90 Tage sparen kann, wenn man IR besitzt - allerdings bezogen auf gewerblichen Luftverkehr, und sinnvoll ist diese Vorschrift wiederum nicht, weil hier Currency (in-Übung-sein bei Nachtlandungen) durch Rating (Fähigkeitsnachweis bei Tag) ersetzt wird.
Also... ich finde das überhaupt nicht klar geregelt. Also läuft's vermutlich drauf hinaus, dass ich D-reg auf Tag beschränkt bin, N-reg auch nachts fliegen darf, und das weltweit. Sehr sinnvoll, das alles...
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Dennoch hatte ich lediglich den US-PPL(A) vor der Umschreibung (der die Nachflugberechtigung für N-reg einschließt)
Die Forderungen im Syllabus für den FAA VFR nacht sind ja geringer als die für die Eintragung von VFR nacht in den EASA-PPL. Hast Du mal gefragt, ob sie eine verkürzte Ausbildung zur Erfüllung der EASA Minima anerkennen würden?
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Nein, bisher nicht, ist aber eine gute Idee. Ich habe übrigens etwa 40h nachts geloggt. Ist jetzt nicht die Welt, aber doch deutlich mehr als die in der Schulung geforderten (ich glaube 5) Stunden. Insofern verwunderlich, warum man's nicht einfach einträgt.
Noch verwunderlicher aber, dass Alexis und andere offenbar ihr Nachtrating "verloren" haben, jedenfalls der nicht auf dem Schein steht. Wenn das LBA schon Regularien anpasst, sollten sie das doch zu Ende durchdenken.
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Also morgen Brief ans LBA...
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Ich vermute, dass die meisten Piloten mit IR, die in den letzten Jahren eine neue Lizenz ausgestellt bekommen haben (weil sich irgendwas geändert hat), das VFR-Nacht-Rating nicht im Schein haben.
Ich habe es auch nicht, früher war es einmal aufgeführt. Muss das LBA jetzt tausende von Lizenzen neu ausstellen und tun sie es auch wenn gefragt?
Hat vielleicht jemand ein Musterschreiben das funktioniert?
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Ich sehe noch nicht die "klare" Situation, siehe Chris T. Also erst einmal eine Stellungnahme beim LBA anfordern, dann sehen wir weiter.
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Tja, warum musste ich dann das NVFR explizit machen und warum wird es abgefragt ?
Also, noch mal, es ist wie Rotorhead sagt. Ich musste, um das IR auch bei Nacht ausüben zu dürfen, explizit als Eingangsvoraussetzung für die Anmeldung das NVFR nachweisen. Aktueller gehts nicht mehr, habe nächste Woche den showdown beim LBA.
Hätte ich das NVFR nicht, dürfte ich die Rechte aus dem IR bei Nacht nicht ausüben. Aktuellste Version, CBIR.
Da jibbets nix zu deuteln. Kann aber doch sein, dass bei einer Umschreibung vom FAA IR dieses Detail nicht berücksichtigt wird, oder ?
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eMail an LBA L ist raus. Mal sehen was zurückkommt.
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Bin gespannt, was die schreiben!
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"Und da sagt die andere Vorschrift offenbar, dass man sich für Nachtflug die Starts und Landungen der letzten 90 Tage sparen kann, wenn man IR besitzt - allerdings bezogen auf gewerblichen Luftverkehr, und sinnvoll ist diese Vorschrift wiederum nicht, weil hier Currency (in-Übung-sein bei Nachtlandungen) durch Rating (Fähigkeitsnachweis bei Tag) ersetzt wird."
Hast Du eine Referenz wo die Regelung bzgl. gewerblichem Luftverkehr steht?
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Hast Du eine Referenz wo die Regelung bzgl. gewerblichem Luftverkehr steht?
Die wird Chris nicht finden - die gibt es nämlich nicht ;-). Die relevante Regelung ist in FCL.060, und da gibt es keine Einschränkungen auf gewerbliche Operation.
Tobias
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... puh, doch nicht alles vergessen ;-)
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Wo steht, das ein CPL, MPL Und ATPL kein extra "Nachteintrag" benötigt?
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Allerdings bezieht sich FCL.060 auf "gewerblichen Luftverkehr".
Das stimmt nicht. Lies nochmal genau...
Tobias
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Natürlich ist die Nachtflugausbildung Voraussetzung für den Erwerb eines IR, steht auch so in FCL.610 - das bedeutet aber nicht, dass es zwangsläufig in der Lizenz eingetragen sein muss, da ein IR - als höherwertiges Rating - dies einschließt. Ggf. entfiel die Eintragung nur bei "vor-Part-FCL" erworbenen IRs.
In meinem Fall: Nachtflugausbildung als Bestandteil der IR-Ausbilung, aber nie einen Eintrag "NVFR" in der Lizenz. Trotzem steht in meiner Lehrberechtigung "night".
und: für den Inhaber eines IR entfällt die night-currency (FCL.060), die für den Inhaber eines NVFR-Ratings zu beachten ist. (ob das sinnvoll ist, kann man hinterfragen, die FAA benennt für "night-currency" ja 3 Starts und Landungen, unabhängig von Flugregeln und/oder IR.
Zudem: welchen zusätzlichen Eintrag erwartet ein IR-Inhaber?
FCL.810 - night-rating:
(1) If the privileges of an LAPL, an SPL or a PPL for aeroplanes, TMGs or airships are to be exercised in VFR conditions at night, (...)
da ist von IFR keine Rede...
Ich lasse mich ja gerne von etwas Besserem überzeugen, kann aber aus dem mir bekannten Regelwerk nix finden...
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Stichwort "gewerblich": ich habe nur das Posting von Wolfgang oben gelesen. Da stehts drin. Bin aktuell auf Reisen mit eingeschraenkter Verbindung, daher keine Quellenrecherche hier.
Ausserdem seid ihr sowieso fitter als ich, was die hiesigen Verhaeltnisse angeht... bin ja nur "Umschreiber".
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Nachtflugausbildung ist Voraussetzung für die Erteilung von CPL, MPL und ATPL.
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