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15. April 2010: Von  an Klaus Dreyer
Herr Dreyer,

fliegen ruhig so weiter, wenn Sie der Meinung sind, alles richtig zu machen. Allerdings die mangelenden Freigaben (below MRVA) der DFS als "rechtswidrig" zu bezeichnen und dann eigenwillig weiter zu sinken halte ich für sehr bedenklich. Im Gegensatz zur DFS machen Sie was, was schlichtweg in Deutschland nicht zulässig ist bzw. handeln grob fahrlässig. Sind Sie wirklich der Meinung, das die DFS so dumnm ist und wissentlich was anderes macht, als der deutsche Gesetzgeber zulässt? Diese Art des IFR-Fliegens ist in Deutschland so definiert und alle, die in Deutschland IFR fliegen haben sich daran zu halten. Was in England ist, interessiert eine DFS überhaupt nicht. Noch ist der Luftraum über Deutschland in deutscher Hand. Dann könnten Sie ja auch in Spanien sagen, ich fliege dort VFR ohne Flugplan und steige auch 5000 ft. Machen Sie das mal, Sie werden sich wundern, was da passiert. Das Gleiche gilt für das Fliegen ohne Flugleiter. Ist das auch rechtwidrig nur weil es in anderen Ländern geht und hier nicht? Wohl kaum...

An Ihrer Stelle würde ich jetzt ganz ruhig sein und hoffen, dass dies keiner der "Offiziellen" gelesen hat. Die könnten das als "ungeeignet zum Führen eines Luftfahrzeuges" einstufen und Ihnen das Fliegerleben ganz schön schwer machen.
18. April 2010: Von Klaus Dreyer an 
Es ist natürlich vollkommen richtig, dass in Deutschland halt die deutschen Regularien gelten. Das Beispiel aus England sollte ja auch nur aufzeigen, dass es anderswo anders gehandhabt wird und die Sicherheit darunter offenbar nicht leidet.

Jedoch ist mir keine gesetzliche Regelung bekannt, die es der DFS erlaubte, eigenmächtig festzulegen, dass unterhalb der MRVA nicht IFR geflogen werden dürfe. Da ich bei dem bestehenden Luftrechtdschungel nicht behaupten möchte, mit Sicherheit alle Regelungen zu kennen, muss das noch nicht zwangsläufig heißen, dass es eine solche Regelung nicht vielleicht doch gäbe, welche die DFS womöglich ermächtigte, nach eigenem Ermessen derartige Festlegungen zu treffen. In unserem verschlungenen Luftrecht verschwimmen ja die Grenzen zwischen Legislative und Exekutive bekanntlich – erinnert leider etwas an das berüchtigte Ermächtigungsgesetz von 1933.

Aber selbst wenn dieses Ermessen der DFS anheim gestellt wäre, so hätte sie es gleichwohl sachgerecht und ermessensfehlerfrei auszuüben. Und daran mangelt es ganz gewiss.

Wir sind uns doch hier offenbar alle einig, dass die Regelung der MRVA unsinnig und überflüssig ist und würden gern darauf hinwirken – so es uns denn gelänge – diese Regelung zu verändern. Dann wirkt es natürlich etwas kontraproduktiv, hier zu schreiben, die DFS sei ja nicht dumm und würde deshalb schon alles richtig machen. Ich halte die DFS auch nicht für dumm. Aber es gibt leider eine gewisse Tradition in unserem Land, dass Behörden ihre Macht missbrauchen und sich um Gesetze wenig scheren. So halte ich es z.B. für eine Anmaßung seitens der DFS, wenn mir mitgeteilt wird „IFR starts when passing 4500 ft“. Schließlich dürfte es nicht die DFS sein, die entscheidet, wann ich nach IFR fliege, sondern ich als Pilot bin es.

Im übrigen bin ich durchaus ein gesetzestreuer Bürger und bin in der Praxis auch noch nie von einer Freigabe der DFS abgewichen – und wird dies voraussichtlich auch in der Zukunft nicht eintreten. Dennoch bin ich nach wie vor nicht dazu bereit, bei meiner Flugplanung auf die von mir als unsinnig und rechtswidrig angesehene MRVA abzustellen, sondern bleibe dabei, dass hier die MSA ausreicht.

Übrigens darf das, was ich hier schreibe, gern jeder lesen. Sonst würde ich es nicht schreiben. Wenn mich daraufhin irgendjemand für unzuverlässig im Sinne von § 7 LuftSiG halten sollte, so ist mir das gleichgültig. Ich halte mich nicht für unzuverlässig, und nur das zählt für mich. Was die ZÜP angeht, so habe ich ausgeflaggt und kann das auch nur jedem empfehlen.
19. April 2010: Von Flieger Max L.oitfelder an Klaus Dreyer
Hallo Klaus,

"So halte ich es z.B. für eine Anmaßung seitens der DFS, wenn mir mitgeteilt wird „IFR starts when passing 4500 ft“. Schließlich dürfte es nicht die DFS sein, die entscheidet, wann ich nach IFR fliege, sondern ich als Pilot bin es."

Das halte ich für einen Denkfehler: Wer sonst als ATC soll entscheiden ab wann diese für Separation verantwortlich (und dazu auch befähigt) ist? Der Pilot der irgendwann reinruft und meldet "IFR starts in 5 seconds?"

Wohl eher nicht. Schönen Abend!
19. April 2010: Von Pat Wie an Flieger Max L.oitfelder
Hallo Herr Loitfelder,

bezogen auf die Erteilung von IFR Freigaben erst oberhalb der MRVA geht es eher nicht um die Staffelung IFR-IFR. Einer der Hauptpunkte denke ich ist, dass die DFS hier keine Verantwortung für IFR Flüge in "niedrigen" Höhen über Grund übernehmen möchte (Bodennähe, verstärkter VFR Verkehr der nicht über Funk erreicht wird,..) - Haftungsgründe im Fall der Fälle.

Ein schönes Beispiel zeigt sich doch aktuell. Aus "Sicherheitsgründen" erteilt die DFS keine IFR Freigaben wenn der Flug in eine vermeintliche Vulkanaschewolke führt. Explizit wird in Interviews erwähnt, dass man nicht die Verantwortung für diese Flüge übernehmen möchte.

Jetzt können Airlines plötzlich eine Sondergenehmigung beantragen und dann Fluglinienverkehr nach VFR durchführen. Da ist nichts sicherer geworden, aber der PIC hat jetzt die volle Verantwortung und die DFS ist raus aus dem Spiel.

Nur leider überlässt die DFS und ihre Aufsichtsbehörden einem PIC nicht die Entscheidung, auch unter dieser MRVA IFR zu fliegen. Der wirtschaftliche Schaden ist einfach zu gering.

Grüße
20. April 2010: Von Alexander Stöhr an 
Herr Ehrhard,

Ihr können in Ehren. Ich lese Ihre Beiträge gern. Jetzt haben Sie den Zeigefinger aber zu hoch gehoben:

* eine (für die Luftsicherheit irrelvante) Meinungsäußerung kann nicht zum Entzug der Zuverlässigkeit führen. Die meisten verstehen gar nicht, daß § 7 LuftSiG den Zugang zu Großflugzeugen über das Rollfeld von Flughäfen regelt und nicht - wie viele meinen, die Führung von Klein-Lfz. Ob ich mich an die Verkehrsregeln halten will oder nicht, kann nicht Gegenstand der ZÜP sein. Nur Meinungsäußerungen, die Aufforderungen zu Anschlägen oder sonstiger Verwendung Massengewalt, die also auf den Mißbrauch der Flugerlaubnis als Zugang zu einer Passagiermaschine als Waffe deuten ließen, berechtigen eine Verdächtigung. Nur das wird durch § 7 geregelt.

* genau in der Haltung der DFS erkennt man das Problem in diesem unseren Land. Eine Flugsicherung kann nicht die Verantwortung für die Staffelung zu nicht erkennbaren Fluggeräten übernehmen. Die Annahme, im Luftraum befände sich nichts außer IFR-Verkehr mit laufenden Transpondern, ist der große Trugschluß. Es passiert so wenig, nicht weil sich alle immer an Regeln halten, sondern weil die Wahrscheinlichkeit eines Zusammnstoßes enroute recht gering ist (außer man fliegt sehr präzise auf gegenkurs in der falschen Höhe. Die DFS übernimmt nur für die Staffelung von IFR zu IFR oberhalb einer Höhe die Verantwortung. In der Praxis hat das keinen _absoluten_ sittlichen Nährwert: Für das endgültige Vermeiden der Kollision ist IMMER (Praxis!) der PIC zuständig. (vgl. Überlingen -> Empfehlung der BFU zu der Befolgung von TCAS-Kommandos)

* das Testen von Regelgrenzen ist Bürgerpflicht. Insbesondere dann, wenn diese Regeln häufig ohne ausreichende Kommunikation mit den "Geregelten" geschieht. Einschränkungen der Freiheit sind grundsätzlich erklärungsbedürftig. Die Frage nach der Zulässigkeit ist stets mit dem Sinn verknüpft. Ein Hinweis auf die Befolgung von Gesetzen oder Regeln ist in Fachkreisen wenig hilfreich. Insbesondere auch dann, wenn sich Regeln und Gesetze nicht immer entlang der Entwicklung des technisch Machbaren bewegen.

Look at the big picture! Man muß auch außerhalb des Cockpits die Augen öffnen.

Viele Grüße
20. April 2010: Von  an Alexander Stöhr
Das haben Sie vermutlich was verkehrt verstanden oder kombiniert. Bei dem vielen Text in diesem Threat allerdings kein Wunder. Ich meinte, das wenn jemand von vorne herein plant unter die MVRA zu gehen und dies auch noch in einem Fachforum kund tut, der sollte mal überlegen, was er besser machen kann. Auch das LBA ließt hier mit. Das sollte jedem klar sein. Wenn ich als LBA hier lesen würde, das einer ganz offen darüber redet, das er plant oder es praktiziert unterhalb MVRA IFR zu fliegen, würde ich auch hellhörig werden. Wenn in Schüler-Foren einer "Blödsinn" schreibt, wird ggf. auch reagiert. Warum sollte das hier anders sein?

Bürgerpflicht hin und her. Ich habe dafür, wie die meisten hier, keine Zeit. Es ärgert mich in diesem Land so manches, aber die Zeit, es in Angriff zu nehmen, habe ich einfach nicht bzw. ich muss auch mein Geld verdienen, damit der Staat dann von meinen Steuern genau diese Leute bezahlen kann, die mir eigentlich auf den Wecker gehen. Toller Sachverhalt.Momentan ist es unser Verkehrsminister. Meist sind es allerdings dir Lehrer, die diese Zeit aus mir nicht bekannten Gründen haben und gegen jeden Scheiss vorgehen.

PS: Danke das Sie mein "Können" schätzen, aber so "gut" bin ich dann doch nicht. Ich übersehe auch immer mal wieder was oder irre mich einfach auch mal...

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