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19. April 2010: Von Pat Wie an Flieger Max Loitfelder
Hallo Herr Loitfelder,

bezogen auf die Erteilung von IFR Freigaben erst oberhalb der MRVA geht es eher nicht um die Staffelung IFR-IFR. Einer der Hauptpunkte denke ich ist, dass die DFS hier keine Verantwortung für IFR Flüge in "niedrigen" Höhen über Grund übernehmen möchte (Bodennähe, verstärkter VFR Verkehr der nicht über Funk erreicht wird,..) - Haftungsgründe im Fall der Fälle.

Ein schönes Beispiel zeigt sich doch aktuell. Aus "Sicherheitsgründen" erteilt die DFS keine IFR Freigaben wenn der Flug in eine vermeintliche Vulkanaschewolke führt. Explizit wird in Interviews erwähnt, dass man nicht die Verantwortung für diese Flüge übernehmen möchte.

Jetzt können Airlines plötzlich eine Sondergenehmigung beantragen und dann Fluglinienverkehr nach VFR durchführen. Da ist nichts sicherer geworden, aber der PIC hat jetzt die volle Verantwortung und die DFS ist raus aus dem Spiel.

Nur leider überlässt die DFS und ihre Aufsichtsbehörden einem PIC nicht die Entscheidung, auch unter dieser MRVA IFR zu fliegen. Der wirtschaftliche Schaden ist einfach zu gering.

Grüße

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