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War früher alles besser?
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. März 2012: Von Werner Kraus an Lutz D.
Das war ich. Mehrere Bekannte von mir betreiben ihr Experimental (in USA erworben) mit schwedischer Zulassung und JAR Lizenz. Schweden akzeptiert im Ausland gebaute Experimentals nach eingehender Bauprüfung. Wartung ist ähnlich dem US System, es gibt Logbücher für Zelle, Avionik und Motor. Jede qualifizerte Person darf Arbeiten am Flieger vornehmen (also LTB oder auch Motorwart im Verein etc.). Einmal im Jahr müssen die Kopien der Logs nach Schweden gefaxt werden und alle 5 Jahre die Maschine in einem schwedischen LTB vorstellig werden. Aber es gibt schlimmeres als alle 5 Jahre Fliegerkurzurlaub in Schweden ;-)
14. März 2012: Von Lutz D. an Werner Kraus
Grüss Dich Werner, ja, Du warst das, sorry, hatte heute auf dem Mobiltelefon keine Möglichkeit die Suchfunktion zu nutzen. Im Grunde müsste man jetzt einen Verein oder eine Company gründen, mit Geschäftszweck Umschreibung von n-Experimentals, das können die Halter doch nicht alles allein recherchieren. - Bleibt die Frage, wie kriegt man die Kisten legal aus Deutschland raus - oder ist in diesem Fall eine begrenzte Fluggenehmigung problemlos erhältlich?
14. März 2012: Von Werner Kraus an Lutz D.
Hi Lutz, kein Problem, hatte Deinen Hinweis auf ein anderes Forumsmitglied als Frage wer das war verstanden. Deshalb der Kommentar dass ich das war :-) Da hast Du wohl recht, das wäre eine vorübergehende Geschäftsidee. Ich kenne mich da aber auch nicht weiter aus, weiß nicht wie kompliziert das ist (wenn es überhaupt kompliziert ist) und ob man eine Fluggenehmigung bekommen kann. Aber Werften können ja auch Überführungsgenehmigungen für eigentlich nicht lufttüchtige Flugzeuge beantragen, wieso sollte das dann mit einem flugtüchtigen Experimental nicht gehen? Ok wir sind in Deutschland...... Evtl verteilen ja die Schweden eine Art VVZ zum Zweck der Überführung. Das sollte mal ein betroffener Halter recherchieren.
15. März 2012: Von Christian Weidner an Werner Kraus
Beitrag vom Autor gelöscht
15. März 2012: Von M Schnell an Lutz D.

Hallo Lutz, ein Umflaggen von US Exp. in D-Reg. ist nicht möglich. Mit dem Thema habe ich mich vor einiger Zeit schon befasst und festgestellt, das hier unsere Rechtslage wenn Überhaupt,nur mit erheblichem "grenzwertigem" Aufwand umgehbar wäre.

Also Finger weg von US exp. wenn man es genau nimmt dürften die Legal nur 90Tage (soweit ich mich erinnere) *Zahl ohne Gewähr* hier betrieben werden..mit Musterzugelassenen Flugzeugen ist Umflaggen natürlich kein Problem, ob es allerdings möglich ist ein US EXP. als US Muster vollständig zuzulassen, übersteigt meinen Wissensstand zum jetzigen Zeitpunkt noch... Wenn jemand Umflaggen will, stehe ich gerne ab April zur verfügung...und auch für sonstige Wartungsarbeiten ;-)

Mfg. Sf23

15. März 2012: Von  an M Schnell

hallo sf - oder wie wäre die idee:

das flugzeug wieder auf 49 % rückbauen, als kit importieren, bei der ouv anmelden als experimental, bauen, zulassen mit vvz oder experimental...?

mfg

ingo fuhrmeister

15. März 2012: Von Lutz D. an M Schnell
"Hallo Lutz, ein Umflaggen von US Exp. in D-Reg. ist nicht möglich."

ich weiss....und wird auch nie möglich sein. Aber evtl haben wir ja mit der Schweden-Lösung eine Hintertür für die Betroffenen.
15. März 2012: Von Sebastian Willing an Lutz D.
Bei den Kosten im Ausland wäre vielleicht auch eine Klage in DE eine Möglichkeit. Oder eine Petition einreichen https://epetitionen.bundestag.de/ wenn genug Betroffene das (gleichzeitig) machen, hätte es sogar eine Chance auf eine ernsthafte Prüfung.
17. März 2012: Von Oscar Bürgis an Sebastian Willing
Es gibt wohl nicht genug Betroffene in dieser Flugzeugklasse, deshalb werden sich zuwenig Piloten solidarisieren. Man ist eben eine sehr, sehr lose Gemeinschaft, die keinen echten Zusammenhalt mehr hat. Das wissen die Typen der EASA ganz genau und deshalb nehmen sie die Proteste der Piloten auch nicht (mehr) ernst und ruinieren die GA nach Kräften. Wer in Zukunft noch fliegen will, wird sich wohl ein Stück Land in Argentinien kaufen müssen (Ist ja auch billig zu haben). In Europa wird die GA-Fliegerei gezielt kaputt gemacht. Von der Grundschulung bis zur ATPL kann man ja alles in den USA machen und erst noch billiger. Das wissen die EASA Leute auch und deshalb ist es für sie nicht wichtig, ob es in Europa GA gibt oder nicht. Y se acabo!
18. März 2012: Von Roland Schmidt an Oscar Bürgis
Beitrag vom Autor gelöscht
21. März 2012: Von M Schnell an 

Das war genau die Frage die mich beschäftigt hat... :-) Was ist wenn ich ein abgerüstetes flugzeug erwerbe in ammiland, dieses dann "Grundüberholen" will/muss und auf nationalen Standart bringen will/muss...dann habe ich ja den selben Aufwand bzw. ähnlich als wenn ich mir gleich einen Kit bestelle..von der Logik her..da ist dann die Frage (welche unser LBA ja selber aufwirft, immer wieder)..ab wann ist ein Flugzeug ein Flugzeug....wenn das teil Abgemeldet bzw aus jeder flugzeugrolle gestrichen ist, sehe ich das nicht mehr als Flugzeug an...und zusammenbau/Montage ist für mich 50% weil einzelteile fliegen nicht (ausser vom Laster auf den Boden)..denke diese komplett Thematik wäre interessant mal offiziell und ausführlich nachlesen zu können, zb in einer PuF ausgabe ;-)

oder was meint der Redakteur dazu??? :-)

3. Februar 2014: Von Tom Pöggel an Werner Kraus
Hallo Werner,

ich habe gerade einen sehr ähnlich gelagerten Fall in meinem Club: N-reg. Experimental.
Die Fliegerfreunde würden sich freuen wenn Sie jemanden träfen der weiß wie das mit Schweden funktioniert!

Ist es dir möglich einen persönlichen Kontakt zu deinen Bekannten herzustellen, die das erfolgreich praktizieren?

Herzliche Grüße aus Mendig EDRE
Tom
3. Februar 2014: Von Roland Schmidt an Tom Pöggel
Beitrag vom Autor gelöscht
4. Februar 2014: Von Werner Kraus an Tom Pöggel
Hi Tom,

bin gerne behilflich, zwecks Kontaktdatenaustausch aber bitte eine Email unter der ich Dich erreichen kann!

Ich glaube aber vor einiger Zeit gelesen zu habe dass Schweden auch so eine Art Luxussteuer wie vor ein paar Jahren Italien einführen will oder eingeführt hat. Dann wäre inzwischen wohl Niederlande die bessere Alternative. Kann mich da aber auch täuschen.

Viele Grüße
Werner
4. Februar 2014: Von Roland Schmidt an Werner Kraus
Beitrag vom Autor gelöscht
4. Februar 2014: Von Tom Pöggel an Werner Kraus
Hallo Werner,

hatte vergessen meine email "öffentlich" zu schalten.
Herzlichen Dank vorab für die Kontaktaufnahme.

Tom
4. Februar 2014: Von Werner Kraus an Roland Schmidt
Hallo Roland,

ich selbst habe keine Erfahrung mit dem Betrieb schwedisch registrierter Experiemtals, kenne aber drei Eigentümer.

Diese haben mir erzählt, dass sie einmal jährlich Kopien der Logs für Triebwerk, Avionic und Zelle an die zuständige Stelle in Schweden schicken müssen, alle 5 Jahre möchte diese das Flugzeug dann physisch sehen.

So waren die Regeln zu der Zeit als ich meinen damaligen Post geschrieben habe, ob sich da inzwischen etwas geändert hat oder ob mit jährlicher Kontrolle die Durchsicht der Logs gemeint ist, weiss ich nicht.

Der Grund für meine Bekannten für das Ausflaggen war dass sie ihre Experimentals (bzw in einem Fall eine Serienmaschine mit nicht zulassungsfähiger Avionic) im Ausland gekauft haben und somit eine Zulassung in D nicht möglich war.

Viele Grüße
Werner
4. Februar 2014: Von Roland Schmidt an Werner Kraus
Beitrag vom Autor gelöscht
4. Februar 2014: Von Werner Kraus an Roland Schmidt
Nichts zu danken.

Ist auch gut zu wissen, dass es zumindest für Experimentals noch gangbare Wege ohne übertriebenen Aufwand gibt.
Geht das mit den Niederlanden denn schon länger und war bisher nur nicht so bekannt in D oder sind das neue Regelungen?
4. Februar 2014: Von Roland Schmidt an Werner Kraus
Beitrag vom Autor gelöscht
5. Februar 2014: Von Werner Kraus an Roland Schmidt
Schön dass die Luftfahrtbehörden in anderen EU Ländern pragmatischer denken als bei uns! Ermöglicht sicher dem einen oder anderen den Betrieb eines Experimentals/historischen Flugzeuges, den die bisherige Option N-Reg abgeschreckt hat.

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