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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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4. Februar 2014: Von Roland Schmidt an Werner Kraus
Beitrag vom Autor gelöscht
4. Februar 2014: Von Werner Kraus an Roland Schmidt
Hallo Roland,

ich selbst habe keine Erfahrung mit dem Betrieb schwedisch registrierter Experiemtals, kenne aber drei Eigentümer.

Diese haben mir erzählt, dass sie einmal jährlich Kopien der Logs für Triebwerk, Avionic und Zelle an die zuständige Stelle in Schweden schicken müssen, alle 5 Jahre möchte diese das Flugzeug dann physisch sehen.

So waren die Regeln zu der Zeit als ich meinen damaligen Post geschrieben habe, ob sich da inzwischen etwas geändert hat oder ob mit jährlicher Kontrolle die Durchsicht der Logs gemeint ist, weiss ich nicht.

Der Grund für meine Bekannten für das Ausflaggen war dass sie ihre Experimentals (bzw in einem Fall eine Serienmaschine mit nicht zulassungsfähiger Avionic) im Ausland gekauft haben und somit eine Zulassung in D nicht möglich war.

Viele Grüße
Werner
4. Februar 2014: Von Roland Schmidt an Werner Kraus
Beitrag vom Autor gelöscht
4. Februar 2014: Von Werner Kraus an Roland Schmidt
Nichts zu danken.

Ist auch gut zu wissen, dass es zumindest für Experimentals noch gangbare Wege ohne übertriebenen Aufwand gibt.
Geht das mit den Niederlanden denn schon länger und war bisher nur nicht so bekannt in D oder sind das neue Regelungen?
4. Februar 2014: Von Roland Schmidt an Werner Kraus
Beitrag vom Autor gelöscht
5. Februar 2014: Von Werner Kraus an Roland Schmidt
Schön dass die Luftfahrtbehörden in anderen EU Ländern pragmatischer denken als bei uns! Ermöglicht sicher dem einen oder anderen den Betrieb eines Experimentals/historischen Flugzeuges, den die bisherige Option N-Reg abgeschreckt hat.

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