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Luftrecht und Behörden | Halterfreigabe Checkliste?  
Heute 20:40 Uhr: Von Felix B—— 

Nachdem ich zweimal damit konfrontiert wurde, dass die Anpassung von Checklisten an die eigenen Abläufe und Zusatzequipment kritisch bewertet wurde, da es sich um "nicht vom Flugzeughalter freigegebene Checklisten" handelt, was im Falle eines Unfalls Probleme mit der Versicherung (Fahrlässigkeit) oder auch andere juristische Konsequenzen verursachen würde. In der Sekundärliteratur finde ich dazu nichts, im Gegenteil. Sachlich gibt es Argumente für und gegen die individuelle Anpassung, darum geht es mir hier nicht. Die Versicherungsbedingungen im konkreten Fall werde ich noch recherchieren.

Kennt ihr eine Primärquelle oder habt ihr Erfahrungen, die für die Pflicht zur Anwendung einer 'freigegebenen' Checkliste sprechen?

Heute 21:39 Uhr: Von F. S. an Felix B——

Woher kommt das mit der "Halterfreigabe"?

Die Versicherungsbedingungen werden wenig helfen. da wird nur was von (grober) Fahrlässigkeit drinstehen.

Im Anhang 4 von EC 216/2008 steht: "Ein Flug muss so durchgeführt werden, dass die im Flughandbuch oder erforderlichenfalls im Betriebshandbuch spezifizierten Betriebsverfahren für die Vorbereitung und Durchführung des Fluges befolgt werden."

Entsprechend steht in AMC1 zu NCO.GEN.105c: "The pilot-in-command should use the latest checklists provided by the manufacturer."

In Summe würde ich es so sehen, dass man die vom Hersteller vorgegebene Checkliste verwenden soll. Diese findet sich bei vielen Typen im Flughandbuch. Machst Du das nicht und verwendest eine selber erstellte Checkliste, die von den Vorgaben des Herstellers abweicht, musst Du im Zweifellsfall nachweisen, dass das nicht grob fahrlässig war.
Wenn Du einfach die Checkliste des Herstellers um weitere Punkte ergänzt, dann sollte das nicht strittig sein. Wenn Du Punkte umordnest oder sogar wegläßt, dann kommt es im Streitfall darauf an, wie das Gericht das sieht...

Heute 22:13 Uhr: Von Thomas R. an F. S.

musst Du im Zweifellsfall nachweisen, dass das nicht grob fahrlässig war.

Sehr gut! Fundamentales Prinzip unseres Rechtssystems: Man gilt solange als schuldig, bis man die eigene Unschuld bewiesen hat.


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