Flugzeugbau | Sind deutsche Beschriftungen im Cockpit vorgeschrieben? |
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In meiner Maschine (C150) sind vom Vorbesitzer über die Jahre am Armaturenbrett diverse deutsche Schildchen nachträglich angebracht worden ("Gas", "Zündung", "Klappen", etc.) und natürlich gibt es auch diverse Plaketten am Himmel mit den verpflichtenden Informationen über erlaubte Manöver usw., auch alles nachträglich auf deutsch hingebappt.
Da ich den Innenraum restauriere kommt der ganze alte Kram natürlich weg. Offiziell gibt es originale d.h. englische Schildersätze für das Muster zu kaufen und die möchte ich auch gerne verwenden. Allerdings frage ich mich, ob es nicht irgendeine Vorschrift gibt, nach der in einem D-reg Flugzeug deutsche Beschriftungen angebracht sein müssen.
Weiß das jemand?
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Die anzubringenden Beschriftungen stehen abschließend und verbindlich im POH. Damit ist die Frage - und manchmal ist das bei alten Flugzeugen gar nicht mehr so leicht rauszufinden - ob für Deinen Flieger die deutsche oder die englische Version des POH verbindlich ist.
Als ich meinen Flieger gekauft hatte war sowohl ein deutsches, als auch ein englisches dabei und es bedurfte einiges an Aktenstudium (im Zuge des Panelumbau), bis wir wussten, dass die englische Version die verbindliche war und deswegen die Beschriftungen auch englisch sein müssen.
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Also im deutschen POH beziehen sich die Texte allesamt auf die ursprünglichen Beschriftungen. Da steht dann also z.B. "Die Klappenstellungen werden durch einen mit WING FLAPS beschrifteten Schalter gesteuert"
Daraus schließe ich, dass die englischen Beschriftungen sogar verbindlich sind?
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ein LTB hat mir mal erklärt, daß - wenn - das POH auf deutsch vom LBA damals zugelassen war, die beschriftungen auf deutsch sein müssen, weil eben das handbuch auf deutsch ist und somit bestandteil des gesamtsystems ist!
ich kann mich auch irren...
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Als ich meine Comanche in den USA gekauft und her gebracht hatte - und ein D- drauf kleben haben wollte, war die Auflage des LBA auch, ein deutsches, von Piper erstelltes Handbuch zu haben, sowie deutsche Aufkleber. Aber - und das steht ja in dem anderen Thread - das war 1991.
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Da waren wir noch jung und schön...jetzt..nur noch und...
Mußte das tatsächl v piper gemacht werden?
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Es gab einen Brief vom LBA an die Flugwerft (mit der ich damals arbeitete), dass:
- Schultergurte nachzurüsten sind
- mindestens ein Höhenmesser auf mb umzurüsten sei
- ein deutsches Handbuch zu erstellen sei, und das durfte damals nur der offizielle Piper Importeur (keine Ahnung warum, aber es war der Weg des geringsten Widerstandes sowie die schnellste Option für mich)
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Auch damals schon drehten die Sachbearbeiter frei.
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und damals gabs kein DeepL....kein copy-paste-translate....
wieviel vor-EUR hat das damals gekostet?
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Keine Ahnung. Vergessen. Einfach in die Tasche gegriffen und vergessen.
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Auch ohne DeepL ist die Übersetzung und Konvertierung in metrische Einheiten von Cessna einer C172 das Musterbeispiel dafür gewesen, was passiert, wenn man das billig und von Fachfremdem machen lässt. Hightlight: Die Berechnung der Abflugmasse wurde einfach bei jedem Wert gerundet, damit stimmte einerseits die Summe nicht, andererseits lag die Summe 1kg über MTOM, danach stand dann: Im zulässigen Bereich.
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1kg über MTOM liegen locker innerhalb der Messtoleranzen. Man ist damit also nicht mal überladen. Außer, man gerät an einen Richter, der in seinem Leben noch nie was messen musste.
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das nennt man prozessorrauschen...bisschen runterkühlen auf - 120 C und gut ist...
dann klappts auch mit dem NEP...
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