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6. September 2025 18:01 Uhr: Von Norbert Rading an Christina K.

Vorgeschrieben ist prinzipiell die Beschriftung, die im zugehörigen Kennblatt genannt ist, entweder direkt oder durch Verweis auf das zugehörige Flughandbuch, das die Placards dann aufführt. Wenn du jetzt unbedingt auf dem alten deutschen Kennblatt fliegen willst, müsstest du auch das entsprechende deutsche Handbuch haben und die deutschen Beschriftungen. Mit dem von der EASA übernommenen FAA-TCDS dagegen eben das englische POH und die englischen Placards.

In der Praxis wäre ich überrascht, wenn andere Kombinationen irgendwem auffallen würden. Da bräuchte es dann schon einen sehr pingeligen ACAM-Inspektor, der sich nicht vom fehlenden Form-1 der 1975 eingebauten Benzinpumpe ablenken lässt...


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