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48 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | LBA veröffentlichung bzgl. Freelancer Piloten  
20. September 2024 14:54 Uhr: Von Kain Kirchhof 
Beitrag vom Autor gelöscht
20. September 2024 15:50 Uhr: Von F. S. an Kain Kirchhof Bewertung: +5.00 [5]

Schon interessant, dass sich das LBA berufen fühlt, so ein Urteil zu veröffentlichen - das geht sie doch überhaupt nix an. Offensichtlich hat man in Braunschweig sehr viel freie Zeit.

Dass die Zusammenfassung des LBA viel schlechter ist, als das eigentliche Urteil, verwundert nicht. Natürlich geht es nicht nur und nicht mal ganz besonders darum, dass der Pilot nicht mit seinem eigenen Flugzeug fiegt. Der passende Satz aus dem Urteil ist:
"Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet."

Das sind 4 Kriterien - und im konkreten Fall hat das Gericht festgestellt, dass alle 4 nicht erfüllt sind. Nicht mehr und nicht weniger. In wie weit und möglicherweise in welcher Gestaltung eine selbständige Tätigkeit als Pilot in dem vergleichsweise strikten Korsett eines gewerblichen Flugbetriebs überhaupt möglich ist musste das Gericht nicht entscheiden und hat es auch nicht.

20. September 2024 16:15 Uhr: Von ingo fuhrmeister an F. S.

Aner das lba tut es...vorauseilender ostgehorsam...seht...wir hslten uns dran...ob es richtig ist...wissen wir nicht...

20. September 2024 16:32 Uhr: Von Kain Kirchhof an F. S.
Beitrag vom Autor gelöscht
20. September 2024 17:08 Uhr: Von ch ess an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

Ihr seid aber auch undankbar.

Das LBA hilft Euch Freelance-Piloten die ZÜP nicht durch eine Straftat zu gefährden und Ihr seid wieder nicht zufrieden...

Ja was sollen sie noch alles tun. Sie melden schon alle Verdachtsfälle den zuständigen Behörden ("CPL/ATPL & nicht SV-pflichtig angestellt")

(Wer Ironie findet, darf sie behalten)

21. September 2024 10:57 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an ch ess

"...und war zeitlich und örtlich nicht an diese gebunden"

Das ist doch selbstverständlich bei Freelancern:

"Können Sie morgen um 8h zwei Mitarbeiter nach München fliegen?"

"Nein, mache ich nicht, aber ich bringe sie Donnerstag nach Paris"

"Okay, danke"

Und dann gibt es immer noch Zweifler...

21. September 2024 11:02 Uhr: Von Matthias Reinacher an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +2.00 [2]

Das ist m. E. eine sehr engstirnige Auslegung von Freelancertum.

Anruf beim Klempner: "Können sie nächste Woche in unserer Wohnung in Hintertupfingen zwei Wasserhähne montieren?" -- "Nein, aber übernächste Woche in Kleinmosingen eine Dusche"...

21. September 2024 12:18 Uhr: Von Kain Kirchhof an Flieger Max Loitfelder
Beitrag vom Autor gelöscht
21. September 2024 13:03 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Matthias Reinacher Bewertung: +1.00 [1]

Der Vergleich wäre zutreffend wenn Du dem Klempner auch noch das Material, Werkzeug und den Firmenwagen stellen müsstest. Und andere Klempner ein Klempner-OC brauchen das er sich erspart

21. September 2024 13:24 Uhr: Von Ingo Schmittner an Kain Kirchhof Bewertung: +1.00 [1]

Interessant der letzte Satz:

Verdachtsfälle werden den zuständigen Behörden zur Klärung gemeldet."

Das eine Anführungszeichen macht auch nicht gerade deutlich, ob das eine Aussage des LBA oder ein Zitat von irgendwoher ist...
Von wem denn gemeldet - LBA? Auf welcher Daten-Basis? Am Besten noch auf Grundlage des Formulars beim Fliegerarzt mit der Frage nach den Flugstunden der letzten Jahre... So wie's da steht, klingt das sehr unverhohlen nach (ausgesprochen vom osteuropäischen Vermittler für Feuerversicherungen): "Wir wollen doch alle nicht, dass hier jemandem etwas passiert!" und löst in mir den Impuls aus, die Lizenz ins EU Ausland zu schieben.

22. September 2024 11:17 Uhr: Von Kain Kirchhof an Ingo Schmittner Bewertung: +1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
22. September 2024 15:45 Uhr: Von Marc Störing an Kain Kirchhof

Die Folgen gerade für Flugschulen wären unangenehm. Nachzahlungen, evtl. strafrechtliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen (ZÜP!) und die Frage, wie man es dann in Zukunft anders strukturiert.

Ich bin mir nur bei dem Urteil nicht sicher, ob es so direkt übertragbar ist. Eine vermeintliche Faustformel „kein eigenes Flugzeug = Scheinselbständigkeit“ ist jedenfalls so nicht richtig. Das Urteil betont auch die erforderliche wertende Gesamtbetrachtung und den notwendigen Blick auf die unternehmerischen Chancen und Risiken.

Im Urteilsfall ging es um eine Zweierkonstellation: Fluggesellschaft und Pilot. In der Flugschule sind es aber drei Parteien: Flugschule, Flugschüler und FI. Die Termine mit den Flugschülern macht vielleicht nicht jede Schule, sondern der FI selbst. Und da erlebe ich schon, dass es tatsächlich Gestaltungsspielräume gibt: Der FI beeinflusst die Wirtschaftlichkeit, indem er entscheidet, ob er die Solo-Runden vom Boden aus beaufsichtigt oder sich gleichzeitig um einen zweiten Flugschüler kümmert. Und ein FI wäre wahrscheinlich auch in der inhaltlichen Ausgestaltung des Auftrages freier als der Pilot im Sachverhalt des Urteils: Ob Airwork oder Platzrunden, dürfte der FI stärker beeinflussen können, während im Urteil dem Piloten Flugziele und Flugzeiten vorgegeben wurden.

22. September 2024 16:14 Uhr: Von Frank Torgelim an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Mal eine Frage an die Wissenden,

hat das LBA überhaupt eine Möglichkeit die Beschäftigungsverhältnisse der einzelnen Piloten einzusehen? Ich denke nicht, daher empfinde ich den eingebrachten Sarkasmus unpassend.

Wie soll das LBA begründen, in Arbeitsverträge Einblick zu erlangen? Nur so ließe sich ja für das LBA ermitteln, ob ein Pilot als Freelancer fliegt oder nicht. Gibt es im Rahmen eines Audits da Prüfpunkte? Oder reicht eine "Liste über Piloten die für das Unternehmen tätig sind"?

Insofern freue ich mich über Aufklärung und würde hier erstmal positiv sehen, dass das LBA über ein Urteil informiert, welches für Pilot relevant sein könnte. Ich lese da keine "Drohung" oder ähnliches.

23. September 2024 07:48 Uhr: Von P.B. S. an Marc Störing Bewertung: +1.00 [1]

In der Realität ist das eigentlich nur ein Erinnerer daran, dass man sich seine Beschäftigungsverhältnisse nochmals genau anschaut. Nicht wenige Flugschulen versuchen für Flugschüler eine gewisse Verlässlichkeit zu entwickeln indem sie die Terminkoordination übernehmen = das könnte vielleicht der Vergangenheit angehören unter dem Urteil, aber auch das wird nicht in Stein gemeisselt sein.

Im übrigen sollten wir auch berücksichtigen, dass die LBA Gehaltsempfangenden sich eventuell auch genötigt fühlen übergriffig zu werden, weil sie sich schon mal profilieren und prophylaktisch nach einem Job suchen, sollte das LBA mal aufgelöst und die Aufgaben an die EASA übertragen werden (ohne Personal ...).

23. September 2024 09:35 Uhr: Von Ingo Schmittner an P.B. S. Bewertung: +3.00 [3]

Die Diskussion entwickelt sich zunehmend in Richtung Flugschule, wobei das ursprüngliche, zitierte Urteil einen Berufspiloten betrifft - der wohl auch weisungsgebunden in die Hierarchie des Unternehmens eingebunden war.

Die Situation von Fluglehrern stellt sich jedoch anders dar: Gemäß EStG werden Lehrer ausdrücklich als Freiberufler aufgeführt. Es ist davon auszugehen, dass die ATOs keine Vorgaben hinsichtlich des Ortes, Uhrzeit, des Trainingsprogramms oder ähnlicher Aspekte machen.

Daher ist die Lage für Lehrer (und insbesondere für Prüfer) IMHO eine andere.

23. September 2024 09:58 Uhr: Von Hubert Eckl an Matthias Reinacher Bewertung: +2.00 [2]

Dann fragt einfach mal einen RyanAir Piloten was diese Regelung für eine enorme Erleichterung ist. Das Sklavenleben über eine Luxemburger Leihfirma hat ein Ende.

23. September 2024 10:15 Uhr: Von Christian Weidner an Hubert Eckl Bewertung: +0.00 [2]

...Wer zwingt denn den Ryanair Piloten oder überhaupt einen Piloten in die vermeintliche Sklaverei??? Seine Eltern, die Ehefrau, die Bank?

Jeder Mensch hat das Recht, sich selber auszubeuten bis er eines Tages seinen Selbstwert erkennt. Nur dann ist er wirklich frei und von Tendenzen zur Selbstausbeutung geheilt.

23. September 2024 10:39 Uhr: Von F. S. an Ingo Schmittner

Trugschluss: Das EStG sagt nur, dass Lehrer, wenn sie selbständig sind, keine Gewerbetreibenden sondern Freiberufler sind. Also müssen sie z.B. kein Gewerbe anmelden, keine Gewerbesteuern zahlen, etc.

Das sagt aber überhaupt nix darüber aus, ob sie selbständig tätig sind.

Gerade zu Lehrern gibt es ein aktuelles Urteil (ich glaube aus 2022) - wen es interessiert kann nach "Herrenberg-Urteil" googeln. Da ging es um einen Musikschullehrer.
Auch dort war der Tenor der gleiche, wie bei den Freelance-Piloten: Es ist völlig unerheblich, wie die Schule und der Lehrer das Arbeitsverhältnis nennen, sondern es ghet darum, wie der Lehrer tatsächlich arbeitet - und dies ist entlang einer ganzen Reihe von Kriterien zu beurteilen. In Summe kam das BSG aber auch beim Herrenberg-Urteil zu dem Schluss, dass in diesem einen Fall der Lehrer abhängig beschäftigt und nicht selbständig war. Es wird davon ausgegangen, das dies in der Folge bei vielen Musikschullehrern ähnlich gesehen werden wird.

Auch bei Fluglehrern kommt es auf die genaue Einzelfallgestaltung an. Was im Vergleich zu Musikschullehrern mehr für eine Selbständigkeit spricht, ist, dass sich Fluglehrer meist ihre Flugschüler selber aussuchen dürfen (bzw. ablehnen können, einen bestimmten Schüler zu unterrichten), dass es keinen festen "Stundenplan" gibt (hier muss man aber insb. auf die Theoriestunden schauen) und dass die einzelnen Termine flexibler zwischen FI und Schüler vereinbart werden.
Was alledings noch stärker gegen eine Selbständigkeit spricht ist wenn der Schüler einen Ausbildungsvertrag mit der Flugschule (und nicht mit dem Fluglehrer) hat, wenn die Inhalte einzelner Ausbildungsabschnitte vom Ausbildungshandbuch der Flugschule vorgegeben sind und wenn die Flugschule entscheiden kann, einen bestimmten Schüler "ab morgen" von einem anderen FI unterrichten zu lassen.

Man wird im Einzelfall sehen müssen, wie die Abläufe in der Flugschule organisiert sind - und nach den letzten Urteilen gehe ich davon aus, dass alle Flugschulen sich diesbezüglich schon schlau gemacht haben.

23. September 2024 10:48 Uhr: Von Tim Walter an Christian Weidner Bewertung: +5.00 [5]

Eure Ryanair Informationen sind prä 2018

23. September 2024 10:55 Uhr: Von Hubert Eckl an Christian Weidner Bewertung: +2.00 [6]

Jeder Mensch hat das Recht, sich selber auszubeuten bis er eines Tages seinen Selbstwert erkennt. Nur dann ist er wirklich frei und von Tendenzen zur Selbstausbeutung geheilt.

Das ist richtig und gleichermaßen überheblich. " Freiheit heißt möglichst viele Freiheiten zu haben. Schau um Dich wer Möglichkeiten hat. Dessen Freiheit ist es!"

Twens für welche der Pilotenberuf ihr Traum ist, werden geknechtet . Die Schmerzgrenze steigt mit dem Grad des Wunsches. Das beginnt nicht selten nach dem Abitur mit der freundlichen Plünderung des "Omakontos", Verschuldung über die Hutkrempe, Angst vor dem Verfall der Endorsements ( fly for food), danach Ausbeutung zum Erwerb des Ratings auf das Schamloseste. ( Hat hier schnon mal jemand geschrieben, welche Commuter oder auch andere Airlinges die FO für das Rating zahlen lassen?) Dann endlich die Anstellung... welche keine ist. s.o. Die jungen FO bekommen für ihr Wohlverhalten die Hoffnung auf vier Streifen, wie dem Esel eine Karotte vorgehalten, immer wieder Vertröstungen. Ein FO fliegt seit fast einem Jahrzehnt bei einem Billigsauger für kleinsten "Tarif", wird Jahr für Jahr vertröstet....

23. September 2024 12:04 Uhr: Von Michael Söchtig an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Unser Sozialsystem, das angestellt arbeitende bestraft und Arbeit für AN und AG verteuert, kommt dann noch dazu. In anderen Ländern macht das nicht so einen großen Unterschied ob man angestellt ist oder nicht, wie zB in Dänemark, da zahlt man alles über Steuern.

Dass bei uns die Rentenversicherung aber darauf achtet, dass nicht die Airline, die Leute bei sich regulär anstellt und dafür Renten, Krankenkassen und sonstige Sozialbeiträge bezahlt, einen Nachteil gegenüber derjenigen hat, die mit fragwürdigen Freelancer-Konstrukten Kostenvorteile erwirtschaftet, das ist im Grundsatz ja durchaus verständlich.

Leider macht es das in der Grauzone aber unflexibel. Im IT Bereich ist das ja ähnlich.

23. September 2024 13:56 Uhr: Von Kain Kirchhof an Michael Söchtig
Beitrag vom Autor gelöscht
23. September 2024 16:31 Uhr: Von Hubert Eckl an Hubert Eckl

Mich würde interessieren, warum ich eine rote Eins bekommen habe. Nicht von wem, sonder ob der Inhalt falsch, oder irgendwelche Interessen verletzt sind.

23. September 2024 16:34 Uhr: Von Michael Söchtig an Hubert Eckl

"Nun, ein Sozialsystem das dir erklärt das in gewissen Bereichen langjährig eingezahlte Beiträge und damit aufgebaute Ansprüche als Null und nichtig sind wenn man das Systtem über einen gewissen Zeitraum nicht weiter gefüttert hat ist ohnehin fragwürdig."

Tatsächlich ernst gemeinte Frage - was sollte das sein? Bei der Rentenversicherung ist das definitiv nicht der Fall.

Bei der Arbeitslosenversicherung ja, die deckt ja bewusst auch nur einen gewisen Zeitraum ab mit dem Ziel, schnellstmöglich einen neuen Job zu suchen.

Und bei Krankenversicherung und Pflegeversicherung besteht der Schutz solange man versichert ist. Dass man da als junger Mensch gegenüber der privaten zu viel, und wenn man alt ist ggf. zu wenig zahlt, deshalb ist es ja eine Sozialversicherung.

Von daher, was konkret meinst du hier?

23. September 2024 17:26 Uhr: Von Kain Kirchhof an Hubert Eckl
Beitrag vom Autor gelöscht

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