Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

22. September 2024 16:14 Uhr: Von Frank Torgelim an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Mal eine Frage an die Wissenden,

hat das LBA überhaupt eine Möglichkeit die Beschäftigungsverhältnisse der einzelnen Piloten einzusehen? Ich denke nicht, daher empfinde ich den eingebrachten Sarkasmus unpassend.

Wie soll das LBA begründen, in Arbeitsverträge Einblick zu erlangen? Nur so ließe sich ja für das LBA ermitteln, ob ein Pilot als Freelancer fliegt oder nicht. Gibt es im Rahmen eines Audits da Prüfpunkte? Oder reicht eine "Liste über Piloten die für das Unternehmen tätig sind"?

Insofern freue ich mich über Aufklärung und würde hier erstmal positiv sehen, dass das LBA über ein Urteil informiert, welches für Pilot relevant sein könnte. Ich lese da keine "Drohung" oder ähnliches.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang