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22. September 2024: Von Frank Torgelim an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Mal eine Frage an die Wissenden,

hat das LBA überhaupt eine Möglichkeit die Beschäftigungsverhältnisse der einzelnen Piloten einzusehen? Ich denke nicht, daher empfinde ich den eingebrachten Sarkasmus unpassend.

Wie soll das LBA begründen, in Arbeitsverträge Einblick zu erlangen? Nur so ließe sich ja für das LBA ermitteln, ob ein Pilot als Freelancer fliegt oder nicht. Gibt es im Rahmen eines Audits da Prüfpunkte? Oder reicht eine "Liste über Piloten die für das Unternehmen tätig sind"?

Insofern freue ich mich über Aufklärung und würde hier erstmal positiv sehen, dass das LBA über ein Urteil informiert, welches für Pilot relevant sein könnte. Ich lese da keine "Drohung" oder ähnliches.


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