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28 Beiträge Seite 1 von 2

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23. September 2024 10:15 Uhr: Von Christian Weidner an Hubert Eckl Bewertung: +0.00 [2]

...Wer zwingt denn den Ryanair Piloten oder überhaupt einen Piloten in die vermeintliche Sklaverei??? Seine Eltern, die Ehefrau, die Bank?

Jeder Mensch hat das Recht, sich selber auszubeuten bis er eines Tages seinen Selbstwert erkennt. Nur dann ist er wirklich frei und von Tendenzen zur Selbstausbeutung geheilt.

23. September 2024 10:48 Uhr: Von Tim Walter an Christian Weidner Bewertung: +5.00 [5]

Eure Ryanair Informationen sind prä 2018

23. September 2024 10:55 Uhr: Von Hubert Eckl an Christian Weidner Bewertung: +2.00 [6]

Jeder Mensch hat das Recht, sich selber auszubeuten bis er eines Tages seinen Selbstwert erkennt. Nur dann ist er wirklich frei und von Tendenzen zur Selbstausbeutung geheilt.

Das ist richtig und gleichermaßen überheblich. " Freiheit heißt möglichst viele Freiheiten zu haben. Schau um Dich wer Möglichkeiten hat. Dessen Freiheit ist es!"

Twens für welche der Pilotenberuf ihr Traum ist, werden geknechtet . Die Schmerzgrenze steigt mit dem Grad des Wunsches. Das beginnt nicht selten nach dem Abitur mit der freundlichen Plünderung des "Omakontos", Verschuldung über die Hutkrempe, Angst vor dem Verfall der Endorsements ( fly for food), danach Ausbeutung zum Erwerb des Ratings auf das Schamloseste. ( Hat hier schnon mal jemand geschrieben, welche Commuter oder auch andere Airlinges die FO für das Rating zahlen lassen?) Dann endlich die Anstellung... welche keine ist. s.o. Die jungen FO bekommen für ihr Wohlverhalten die Hoffnung auf vier Streifen, wie dem Esel eine Karotte vorgehalten, immer wieder Vertröstungen. Ein FO fliegt seit fast einem Jahrzehnt bei einem Billigsauger für kleinsten "Tarif", wird Jahr für Jahr vertröstet....

23. September 2024 12:04 Uhr: Von Michael Söchtig an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Unser Sozialsystem, das angestellt arbeitende bestraft und Arbeit für AN und AG verteuert, kommt dann noch dazu. In anderen Ländern macht das nicht so einen großen Unterschied ob man angestellt ist oder nicht, wie zB in Dänemark, da zahlt man alles über Steuern.

Dass bei uns die Rentenversicherung aber darauf achtet, dass nicht die Airline, die Leute bei sich regulär anstellt und dafür Renten, Krankenkassen und sonstige Sozialbeiträge bezahlt, einen Nachteil gegenüber derjenigen hat, die mit fragwürdigen Freelancer-Konstrukten Kostenvorteile erwirtschaftet, das ist im Grundsatz ja durchaus verständlich.

Leider macht es das in der Grauzone aber unflexibel. Im IT Bereich ist das ja ähnlich.

23. September 2024 13:56 Uhr: Von Kain Kirchhof an Michael Söchtig
Beitrag vom Autor gelöscht
23. September 2024 16:31 Uhr: Von Hubert Eckl an Hubert Eckl

Mich würde interessieren, warum ich eine rote Eins bekommen habe. Nicht von wem, sonder ob der Inhalt falsch, oder irgendwelche Interessen verletzt sind.

23. September 2024 16:34 Uhr: Von Michael Söchtig an Hubert Eckl

"Nun, ein Sozialsystem das dir erklärt das in gewissen Bereichen langjährig eingezahlte Beiträge und damit aufgebaute Ansprüche als Null und nichtig sind wenn man das Systtem über einen gewissen Zeitraum nicht weiter gefüttert hat ist ohnehin fragwürdig."

Tatsächlich ernst gemeinte Frage - was sollte das sein? Bei der Rentenversicherung ist das definitiv nicht der Fall.

Bei der Arbeitslosenversicherung ja, die deckt ja bewusst auch nur einen gewisen Zeitraum ab mit dem Ziel, schnellstmöglich einen neuen Job zu suchen.

Und bei Krankenversicherung und Pflegeversicherung besteht der Schutz solange man versichert ist. Dass man da als junger Mensch gegenüber der privaten zu viel, und wenn man alt ist ggf. zu wenig zahlt, deshalb ist es ja eine Sozialversicherung.

Von daher, was konkret meinst du hier?

23. September 2024 17:26 Uhr: Von Kain Kirchhof an Hubert Eckl
Beitrag vom Autor gelöscht
23. September 2024 17:34 Uhr: Von Kain Kirchhof an Michael Söchtig
Beitrag vom Autor gelöscht
23. September 2024 18:20 Uhr: Von F. S. an Kain Kirchhof Bewertung: +5.00 [5]

Du zahlst nicht in eine Kasse ein, sondern Du schliesst eine Versicherung ab. Der einzige Unterschied zu jeder anderen Versicherung ist, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, diese Versicherung zu haben, so lange Du abhängig beschäftigt bist.

Aber wie bei jeder anderen Versicherung leistet sie natürlich nicht mehr, wenn Du nicht mehr versichert bist. Wenn Du die Feuerversicherung für Dein Haus kündigst, weil Du 20 Jahre Beiträge gezahlt hast, aber es nie gebrannt hat, und ausgerechnet im Jahr danach brennt Dein Haus, dann bekommst Du ja auch nix, weil Du davor 20 Jahre Beiträge bezahlt hast.

23. September 2024 19:00 Uhr: Von Hubert Eckl an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

@marco und wieder die dringende Bitte: Schreib über Dinge in denen Du kompetent bis.

@Florian

Das Rentensystem ist schlichtweg ein Generationenvertrag. Verwaltungspolitisch mit einem monatlichem Aufkommen Puffer. Die schlichtweg "zu kurze" Empfehlung sich zusätzlich privat abzusichern zielt exakt auf den gleichen Generationenvertrag ab, nur daß sich Dienstleister "dazwischen stellen". Die Rechnung bleibt die Gleiche.

Zum leichteren Verständnis: Hätten ( wie in USA) die Babyboomer alle privat, in welche Vorsorge auch immer, Beiträge über Jahrzehnte einbezahlt, wollen sich die verdient nun den Lebensabend versüßen - und verkaufen ihre Fonds, Aktienpakete, Immobilien millionfach an Zahl, brauchen die Käufer millionenfach(er) an Zahl, welche das übernehmen. e voilá: Ein Generationenvertrag.

23. September 2024 19:27 Uhr: Von Michael Söchtig an F. S.

@Marco: Ich verstehe was du meinst, aber das ist bei der Arbeitslosenversicherung nun mal so. Wenn ich einen Job an der Beitragsbemessungsgrenze habe und danach arbeitslos werde und 40h für Mindestlohn weiter arbeite bekäme ich auch kein ALG, weil ich dann nicht mehr arbeitslos wäre. Anders übrigens wenn ich nicht arbeiten würde, in dem Fall hätte ich tatsächlich mehr für die Dauer die ALG1 gewährt wird, und für die Rente wäre das dann tatsächlich auch besser weil weiterhin 80 Prozent in der Rentenkasse landen. Da lohnt es sich dann nicht, zu arbeiten.

Die AL Versicherung hat also tatsächlich ein paar Besonderheiten und ist vielleicht auch mal widersinnig. Übrigens auch wenn man im ersten Job nach dem Studium die Probezeit nicht besteht. Dann hat man nämlich gar keinen Anspruch obwohl man vielleicht sogar 6 Monate viel eingezahlt hat.

Letztendlich ist das Ziel dieser Versicherung ja auch nicht zu zahlen sondern Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Ich war mal einen Monat arbeitslos, wünsche ich keinem.

Man merkt aber an Rentenversicherung und AL Versicherung sowie Krankenversicherung dass sie historisch gewachsen ein System für Arbeitnehmer sind. Das ist übrigens auch der Grund warum erst die Ärzte und jetzt auch die Rechtsanwälte eigene Versorgungswerke haben... in diesen Berufsgruppen ist es nicht unüblich dass man erst angestellt ist und sich später selbständig macht, und man soll dann ein einheitliches Versorgungssystem haben (was zufälligerweise besser ist als die gesetzliche Rente). Finde ich persönlich nicht gut, auch wenn ich selbst Nutznießer davon bin, kommt aber historisch daher dass selbständige Ärzte und Anwälte sonst nicht versichert gewesen wären.

23. September 2024 19:29 Uhr: Von Tobias Schnell an Kain Kirchhof Bewertung: +2.00 [2]

spätestens wenn er 24monate nicht mehr Eingezahlt hat

Das ist aber Deine freie Entscheidung (gewesen) - auch als Selbständiger hättest Du in dem Fall in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bleiben können. Aber ohne Beitragszahlung = keine Versicherung. Ziemlich straightforward...

23. September 2024 19:54 Uhr: Von Kain Kirchhof an Tobias Schnell
Beitrag vom Autor gelöscht
23. September 2024 20:35 Uhr: Von Kain Kirchhof an Hubert Eckl
Beitrag vom Autor gelöscht
23. September 2024 20:52 Uhr: Von Kain Kirchhof an F. S.
Beitrag vom Autor gelöscht
24. September 2024 00:48 Uhr: Von Kilo Papa an Hubert Eckl Bewertung: +3.00 [3]

Die ist von mir. Weil es einfach nicht (mehr) stimmt.

Es gibt genug Jobs, auch für Anfänger, die hinreichend gut bezahlt werden, deren Rating bezahlt wird etc. Ebenso gibts mehr als eine Airline, die ab initio ausbildet und danach mit nem fair bezahlten Job durchaus Perspektive bietet. Hierzulande ist man bei Airlines natürlich angestellt. Eine Anstellung, die keine ist? Erklär mal. Die vierte Pommes als Karotte? Wer sich das vorspielen lässt, ist vermutlich eher Esel als Pilot. Wer als second in command ein Flugzeug führt dürfte in der Lage sein zu kalkulieren wie viele da noch vor einem sind und entsprechend handeln. Geht man zu einer kleineren Firma kommt das Upgrade häufig früher, in einem Konzern geht es oft nach Seniorität und da gibt's dann auch keine Karotten.
Sich bis über die Hutkrempe zu verschulden ist bei weitem keine Schuld der Airlines, vielmehr eine persönliche Entscheidung.
Wenn sich da jmd 10 Jahre vor den Karren spannen lässt, dann ist das definitiv nicht die Schuld der Firma. Love it or leave it, es ist ganz einfach. Niemand zwingt einen zu bleiben. Die Bewerbungsprozesse sind anstrengend, aber stehen jedem (gut, manche nur einmal) offen. Ich bin selbst mal für eine Airline geflogen, die eine sehr ähnliche Adresse wie Air Berlin hatte. Die Firma war auch mal bekannt für pay2fly. Ich habe da einen ganz normalen Job gehabt und nicht fürs fliegen bezahlt... Irgendwie scheint es doch zu funktionieren.
Nein, ich fliege nicht bei einer irischen Airline...

24. September 2024 07:40 Uhr: Von Hubert Eckl an Kilo Papa Bewertung: +1.00 [1]

Danke! Wenn das so richtiger ist, erfreut mich mein Irrtum. Könnte mindestens fünf Verläufe schildern, welche meiner Beschreibung folgen. ( Einer fliegt endlich nach Jahren der Verzweiflung bei DHL).

24. September 2024 07:41 Uhr: Von Kain Kirchhof an Kilo Papa
Beitrag vom Autor gelöscht
24. September 2024 09:27 Uhr: Von F. S. an Kain Kirchhof Bewertung: +2.00 [2]

Die Erfahrung zeigt, dass immer wenn eglische Worte verwendet werden, obwohl es eigentlich gute deutsche Worte gibt, dann ist irgendwas faul.

Natürlich kennt das deutsche Recht keinen "Freelancer" - braucht es auch nicht. Es gibt Selbständige (und unter denen Freiberufler und Gewerbetreibende - aber diese Unterscheidung ist hier wenig relevant) und abhängig Beschäftigte.
Und ja: Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Arten der Beschäftigung ist nicht immer 100% offensichtlich, weil es eben gerade nicht das eine ausschlaggebende Kriterium gibt, sondern im Einzelfall das gesamte Bild betrachtet werden muss.

Es ist nicht so, dass unsere Behörden "damit nichts anfangen können". Sie haben jahrzehntelange Erfahrung damit, diese Abgrenzung zu machen.
Das Wesentliche, was sich in den letzten Jahren geändert hat ist, dass a) die Sozialkassen viel genauer hinschauen und viel mehr Fälle prüfen und b) das BSG seine Rechtsprechung etwas weiter entwickelt hat und im Zweifellsfall mehr Fälle als abhängig beschäftigt einstuft.

Das bei weitem größere Problem ist aber, dass die Betroffenen schlicht nicht wahr haben wollen, was bei der Prüfung raus kommt! Bestes Beispiel ist der Fall aus dem zitierten Urteil. Hier muss man einfach sagen, es war ein "netter Versuch", das Vertragsverhältnis als Selbständig zu bezeichnen. Das Gericht hat (zu Recht) festgestellt, dass dies kein Grenzfall war, sondern das so ziemlich alle Kriterien einer Selbständigkeit nicht erfüllt war.

Die große Frage, die sich bei uns in der Luftfahrt aber stellt (und allgemein noch nicht beantwortet ist), ist aber: Wo gibt es in einer so hochgradig regulierten Industrie überhaupt Raum für eine Selbständige Tätigkeit - oder müssen nicht vielleicht auf Grund der Regeln in der (gewerbsmäßigen) Luftfahrt Mitarbeiter immer so eng in den Betrieb des Arbeitgebers eingebunden sein, dass sich eine selbständige Tätigkeit ausschliesst.

24. September 2024 09:56 Uhr: Von Kain Kirchhof an F. S.
Beitrag vom Autor gelöscht
24. September 2024 15:16 Uhr: Von F. S. an Kain Kirchhof Bewertung: +2.00 [2]

Zu dem letzten Teil: Es mag Betroffene geben, für die das eine gute Nachricht ist, weil sie eigentlich immer schon abhängig beschäftigt sein wollten. Ich gehe davon aus, dass das eher wenige sind, weil solche Fälle schon nach den Ryanair-Geschichten Anfang der 2020er bereinigt sein sollten.

Eine vergleichsweise große Zahl der Betroffenen dürfte das als Rückschritt sehen, weil sie nur nebenberuflich selbständig arbeiten wollten. Sie haben in ihrem Hauptjob ohnehin die Sozialversicherungen - d.h. dass sie in der Krankenversicherung nur mehr zahlen und gar keine zusätzliche Leistung bekommen und in der Renten- und AL-Versicherung die zusätzliche Leistung vergleichsweise klein ist.

24. September 2024 16:06 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

EXAKT!

Ich habe bisher als "Freelance" gesagt, wann ich für Bereitschaftsdienste verfügbar bin, wann ich an einem der vorgeplanten Trainingstermine teilnehme, ob ich als TRI für Supervision zur Verfügung stehe.
Das Ganze bisher an rund 5 - 7 Tagen im Monat, und eben nicht "weisungsgebunden", da ich selbst sage "wann" und "wann nicht".

Dass ich bei einem konkreten Flugauftrag natürlich das tue, was der Auftraggeber vorgibt, ist am Ende nicht viel anderes, als beim Maler.

Hauptberuflich in unserem 2-Mann-Unternehmen tätig, vollumnfänglich sozialversichert, Erträge aus fliegerischer Tätigkeit gingen u. a. auch in die private Altervorsorge.

Da hat dieses Bundessozialgericht ja jetzt wirklich viel erreicht mit diesem Urteil ... keine weiteren Steuereinnahmen für den Staat aus "selbständiger Arbeit"/"Gewerbebetrieb", keine weitere private Altersvorsorge.

Mein bisheriger Auftraggeber wird aber vermutlich keinen weitern Piloten (Vollzeit) einstellen, die anderen Kollegen müssen das ausgleichen, wo ich bisher die Lücken füllen konnte.
Mehreinnahmen für die SV: NULL!

Und: mich braucht in der Hinsicht kein Gericht vor Ausbeutung "schützen", ich bin vollumfänglich abgesichert, war noch nie arbeitslos, zahle meine Arztrechnungen etc.
Ergo: großer undifferenzierter Mist! Dabei war eigenltich vor Jahren eine klare Regelung dazu erstellt worden...

24. September 2024 16:26 Uhr: Von Michael Söchtig an Wolfgang Lamminger

Letztendlich ist das ein Auftrag an den Gesetzgeber. Als das Bundessozialgericht damals die Praxis des Syndikusanwalts gekippt hat, hat es nicht lang gedauert und der Syndikusrechtsanwalt (mit eigenem Befreiungstatbestand) wurde vom Gesetz geschaffen, damit man unter gewissen Voraussetzungen weiterhin im Versorgungswerk bleiben kann. Die Sorge war, dass die Unternehmen sonst keine geeigneten Kandidaten mehr finden, weil der Wechsel ins Unternehmen dadurch unattraktiver geworden wäre. Reiner Lobbyismus natürlich, für mich war das Gesetz damals aber wie maßgeschneidert.

Theoretisch wäre sowas auch für andere Branchen möglich. Das System ist bei uns da einfach sehr unflexibel und führt zu fragwürdigen Rechtsfolgen.

Piloten müssen aber übrigens auch wegen der Steuer aufpassen. Ich kenne noch einen Fall einer Nachlassverwaltung eines ehemaligen Flugkapitäns, der erhebliche Steuerschulden dadurch hatte, dass er mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland gelebt hat, aber bei einem ausländischen Carrier geflogen ist, ohne die Steuern in Deutschland zu zahlen. Das hat nichts mit der Sozialversicherung zu tun, ist aber auch eine böse Falle, diesmal halt steuerrechtlich.

24. September 2024 16:32 Uhr: Von Kain Kirchhof an F. S.
Beitrag vom Autor gelöscht

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