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24. September 2024 16:26 Uhr: Von Michael Söchtig an Wolfgang Lamminger

Letztendlich ist das ein Auftrag an den Gesetzgeber. Als das Bundessozialgericht damals die Praxis des Syndikusanwalts gekippt hat, hat es nicht lang gedauert und der Syndikusrechtsanwalt (mit eigenem Befreiungstatbestand) wurde vom Gesetz geschaffen, damit man unter gewissen Voraussetzungen weiterhin im Versorgungswerk bleiben kann. Die Sorge war, dass die Unternehmen sonst keine geeigneten Kandidaten mehr finden, weil der Wechsel ins Unternehmen dadurch unattraktiver geworden wäre. Reiner Lobbyismus natürlich, für mich war das Gesetz damals aber wie maßgeschneidert.

Theoretisch wäre sowas auch für andere Branchen möglich. Das System ist bei uns da einfach sehr unflexibel und führt zu fragwürdigen Rechtsfolgen.

Piloten müssen aber übrigens auch wegen der Steuer aufpassen. Ich kenne noch einen Fall einer Nachlassverwaltung eines ehemaligen Flugkapitäns, der erhebliche Steuerschulden dadurch hatte, dass er mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland gelebt hat, aber bei einem ausländischen Carrier geflogen ist, ohne die Steuern in Deutschland zu zahlen. Das hat nichts mit der Sozialversicherung zu tun, ist aber auch eine böse Falle, diesmal halt steuerrechtlich.

24. September 2024 16:48 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Michael Söchtig

das ist ja auch das "schwierige" in unserem Rechtssystem, für Laien oft undurchschaubar, dass man es mit verschiedenen Ebenen zu tun hat: Steuerrecht (hier auch noch: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer mit teils unlogischen Auswirkungen), IHK-Recht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, dann: Luftrecht (EU und National), etc.

Häufig in keinster Weise aufeinander abgestimmt/synchronisiert.

Wir hatten in meiner früheren Firma Mal das gegenteilige Beispiel: einem freiberuflich tätigen Berater wurde sein Beratervertrag ordnungsgemäß gekündigt; er klagte dann vorm Arbeitsgericht, da er einen "Arbeitsvertrag" habe. In Anbetracht des Kontextes absurd, aber ist eben so bei uns :-o


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