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23. September 2024 16:34 Uhr: Von Michael Söchtig an Hubert Eckl

"Nun, ein Sozialsystem das dir erklärt das in gewissen Bereichen langjährig eingezahlte Beiträge und damit aufgebaute Ansprüche als Null und nichtig sind wenn man das Systtem über einen gewissen Zeitraum nicht weiter gefüttert hat ist ohnehin fragwürdig."

Tatsächlich ernst gemeinte Frage - was sollte das sein? Bei der Rentenversicherung ist das definitiv nicht der Fall.

Bei der Arbeitslosenversicherung ja, die deckt ja bewusst auch nur einen gewisen Zeitraum ab mit dem Ziel, schnellstmöglich einen neuen Job zu suchen.

Und bei Krankenversicherung und Pflegeversicherung besteht der Schutz solange man versichert ist. Dass man da als junger Mensch gegenüber der privaten zu viel, und wenn man alt ist ggf. zu wenig zahlt, deshalb ist es ja eine Sozialversicherung.

Von daher, was konkret meinst du hier?

23. September 2024 17:34 Uhr: Von Kain Kirchhof an Michael Söchtig
Beitrag vom Autor gelöscht
23. September 2024 18:20 Uhr: Von F. S. an Kain Kirchhof Bewertung: +5.00 [5]

Du zahlst nicht in eine Kasse ein, sondern Du schliesst eine Versicherung ab. Der einzige Unterschied zu jeder anderen Versicherung ist, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, diese Versicherung zu haben, so lange Du abhängig beschäftigt bist.

Aber wie bei jeder anderen Versicherung leistet sie natürlich nicht mehr, wenn Du nicht mehr versichert bist. Wenn Du die Feuerversicherung für Dein Haus kündigst, weil Du 20 Jahre Beiträge gezahlt hast, aber es nie gebrannt hat, und ausgerechnet im Jahr danach brennt Dein Haus, dann bekommst Du ja auch nix, weil Du davor 20 Jahre Beiträge bezahlt hast.

23. September 2024 19:00 Uhr: Von Hubert Eckl an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

@marco und wieder die dringende Bitte: Schreib über Dinge in denen Du kompetent bis.

@Florian

Das Rentensystem ist schlichtweg ein Generationenvertrag. Verwaltungspolitisch mit einem monatlichem Aufkommen Puffer. Die schlichtweg "zu kurze" Empfehlung sich zusätzlich privat abzusichern zielt exakt auf den gleichen Generationenvertrag ab, nur daß sich Dienstleister "dazwischen stellen". Die Rechnung bleibt die Gleiche.

Zum leichteren Verständnis: Hätten ( wie in USA) die Babyboomer alle privat, in welche Vorsorge auch immer, Beiträge über Jahrzehnte einbezahlt, wollen sich die verdient nun den Lebensabend versüßen - und verkaufen ihre Fonds, Aktienpakete, Immobilien millionfach an Zahl, brauchen die Käufer millionenfach(er) an Zahl, welche das übernehmen. e voilá: Ein Generationenvertrag.

23. September 2024 19:27 Uhr: Von Michael Söchtig an F. S.

@Marco: Ich verstehe was du meinst, aber das ist bei der Arbeitslosenversicherung nun mal so. Wenn ich einen Job an der Beitragsbemessungsgrenze habe und danach arbeitslos werde und 40h für Mindestlohn weiter arbeite bekäme ich auch kein ALG, weil ich dann nicht mehr arbeitslos wäre. Anders übrigens wenn ich nicht arbeiten würde, in dem Fall hätte ich tatsächlich mehr für die Dauer die ALG1 gewährt wird, und für die Rente wäre das dann tatsächlich auch besser weil weiterhin 80 Prozent in der Rentenkasse landen. Da lohnt es sich dann nicht, zu arbeiten.

Die AL Versicherung hat also tatsächlich ein paar Besonderheiten und ist vielleicht auch mal widersinnig. Übrigens auch wenn man im ersten Job nach dem Studium die Probezeit nicht besteht. Dann hat man nämlich gar keinen Anspruch obwohl man vielleicht sogar 6 Monate viel eingezahlt hat.

Letztendlich ist das Ziel dieser Versicherung ja auch nicht zu zahlen sondern Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Ich war mal einen Monat arbeitslos, wünsche ich keinem.

Man merkt aber an Rentenversicherung und AL Versicherung sowie Krankenversicherung dass sie historisch gewachsen ein System für Arbeitnehmer sind. Das ist übrigens auch der Grund warum erst die Ärzte und jetzt auch die Rechtsanwälte eigene Versorgungswerke haben... in diesen Berufsgruppen ist es nicht unüblich dass man erst angestellt ist und sich später selbständig macht, und man soll dann ein einheitliches Versorgungssystem haben (was zufälligerweise besser ist als die gesetzliche Rente). Finde ich persönlich nicht gut, auch wenn ich selbst Nutznießer davon bin, kommt aber historisch daher dass selbständige Ärzte und Anwälte sonst nicht versichert gewesen wären.

23. September 2024 19:29 Uhr: Von Tobias Schnell an Kain Kirchhof Bewertung: +2.00 [2]

spätestens wenn er 24monate nicht mehr Eingezahlt hat

Das ist aber Deine freie Entscheidung (gewesen) - auch als Selbständiger hättest Du in dem Fall in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bleiben können. Aber ohne Beitragszahlung = keine Versicherung. Ziemlich straightforward...

23. September 2024 19:54 Uhr: Von Kain Kirchhof an Tobias Schnell
Beitrag vom Autor gelöscht
23. September 2024 20:35 Uhr: Von Kain Kirchhof an Hubert Eckl
Beitrag vom Autor gelöscht
23. September 2024 20:52 Uhr: Von Kain Kirchhof an F. S.
Beitrag vom Autor gelöscht

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