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38 Beiträge Seite 1 von 2

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20. September 2024 15:50 Uhr: Von F. S. an Kain Kirchhof Bewertung: +5.00 [5]

Schon interessant, dass sich das LBA berufen fühlt, so ein Urteil zu veröffentlichen - das geht sie doch überhaupt nix an. Offensichtlich hat man in Braunschweig sehr viel freie Zeit.

Dass die Zusammenfassung des LBA viel schlechter ist, als das eigentliche Urteil, verwundert nicht. Natürlich geht es nicht nur und nicht mal ganz besonders darum, dass der Pilot nicht mit seinem eigenen Flugzeug fiegt. Der passende Satz aus dem Urteil ist:
"Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet."

Das sind 4 Kriterien - und im konkreten Fall hat das Gericht festgestellt, dass alle 4 nicht erfüllt sind. Nicht mehr und nicht weniger. In wie weit und möglicherweise in welcher Gestaltung eine selbständige Tätigkeit als Pilot in dem vergleichsweise strikten Korsett eines gewerblichen Flugbetriebs überhaupt möglich ist musste das Gericht nicht entscheiden und hat es auch nicht.

20. September 2024 16:15 Uhr: Von ingo fuhrmeister an F. S.

Aner das lba tut es...vorauseilender ostgehorsam...seht...wir hslten uns dran...ob es richtig ist...wissen wir nicht...

20. September 2024 16:32 Uhr: Von Kain Kirchhof an F. S.
Beitrag vom Autor gelöscht
20. September 2024 17:08 Uhr: Von ch ess an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

Ihr seid aber auch undankbar.

Das LBA hilft Euch Freelance-Piloten die ZÜP nicht durch eine Straftat zu gefährden und Ihr seid wieder nicht zufrieden...

Ja was sollen sie noch alles tun. Sie melden schon alle Verdachtsfälle den zuständigen Behörden ("CPL/ATPL & nicht SV-pflichtig angestellt")

(Wer Ironie findet, darf sie behalten)

21. September 2024 10:57 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an ch ess

"...und war zeitlich und örtlich nicht an diese gebunden"

Das ist doch selbstverständlich bei Freelancern:

"Können Sie morgen um 8h zwei Mitarbeiter nach München fliegen?"

"Nein, mache ich nicht, aber ich bringe sie Donnerstag nach Paris"

"Okay, danke"

Und dann gibt es immer noch Zweifler...

21. September 2024 11:02 Uhr: Von Matthias Reinacher an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +2.00 [2]

Das ist m. E. eine sehr engstirnige Auslegung von Freelancertum.

Anruf beim Klempner: "Können sie nächste Woche in unserer Wohnung in Hintertupfingen zwei Wasserhähne montieren?" -- "Nein, aber übernächste Woche in Kleinmosingen eine Dusche"...

21. September 2024 12:18 Uhr: Von Kain Kirchhof an Flieger Max Loitfelder
Beitrag vom Autor gelöscht
21. September 2024 13:03 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Matthias Reinacher Bewertung: +1.00 [1]

Der Vergleich wäre zutreffend wenn Du dem Klempner auch noch das Material, Werkzeug und den Firmenwagen stellen müsstest. Und andere Klempner ein Klempner-OC brauchen das er sich erspart

22. September 2024 16:14 Uhr: Von Frank Torgelim an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Mal eine Frage an die Wissenden,

hat das LBA überhaupt eine Möglichkeit die Beschäftigungsverhältnisse der einzelnen Piloten einzusehen? Ich denke nicht, daher empfinde ich den eingebrachten Sarkasmus unpassend.

Wie soll das LBA begründen, in Arbeitsverträge Einblick zu erlangen? Nur so ließe sich ja für das LBA ermitteln, ob ein Pilot als Freelancer fliegt oder nicht. Gibt es im Rahmen eines Audits da Prüfpunkte? Oder reicht eine "Liste über Piloten die für das Unternehmen tätig sind"?

Insofern freue ich mich über Aufklärung und würde hier erstmal positiv sehen, dass das LBA über ein Urteil informiert, welches für Pilot relevant sein könnte. Ich lese da keine "Drohung" oder ähnliches.

23. September 2024 09:58 Uhr: Von Hubert Eckl an Matthias Reinacher Bewertung: +2.00 [2]

Dann fragt einfach mal einen RyanAir Piloten was diese Regelung für eine enorme Erleichterung ist. Das Sklavenleben über eine Luxemburger Leihfirma hat ein Ende.

23. September 2024 10:15 Uhr: Von Christian Weidner an Hubert Eckl Bewertung: +0.00 [2]

...Wer zwingt denn den Ryanair Piloten oder überhaupt einen Piloten in die vermeintliche Sklaverei??? Seine Eltern, die Ehefrau, die Bank?

Jeder Mensch hat das Recht, sich selber auszubeuten bis er eines Tages seinen Selbstwert erkennt. Nur dann ist er wirklich frei und von Tendenzen zur Selbstausbeutung geheilt.

23. September 2024 10:48 Uhr: Von Tim Walter an Christian Weidner Bewertung: +5.00 [5]

Eure Ryanair Informationen sind prä 2018

23. September 2024 10:55 Uhr: Von Hubert Eckl an Christian Weidner Bewertung: +2.00 [6]

Jeder Mensch hat das Recht, sich selber auszubeuten bis er eines Tages seinen Selbstwert erkennt. Nur dann ist er wirklich frei und von Tendenzen zur Selbstausbeutung geheilt.

Das ist richtig und gleichermaßen überheblich. " Freiheit heißt möglichst viele Freiheiten zu haben. Schau um Dich wer Möglichkeiten hat. Dessen Freiheit ist es!"

Twens für welche der Pilotenberuf ihr Traum ist, werden geknechtet . Die Schmerzgrenze steigt mit dem Grad des Wunsches. Das beginnt nicht selten nach dem Abitur mit der freundlichen Plünderung des "Omakontos", Verschuldung über die Hutkrempe, Angst vor dem Verfall der Endorsements ( fly for food), danach Ausbeutung zum Erwerb des Ratings auf das Schamloseste. ( Hat hier schnon mal jemand geschrieben, welche Commuter oder auch andere Airlinges die FO für das Rating zahlen lassen?) Dann endlich die Anstellung... welche keine ist. s.o. Die jungen FO bekommen für ihr Wohlverhalten die Hoffnung auf vier Streifen, wie dem Esel eine Karotte vorgehalten, immer wieder Vertröstungen. Ein FO fliegt seit fast einem Jahrzehnt bei einem Billigsauger für kleinsten "Tarif", wird Jahr für Jahr vertröstet....

23. September 2024 12:04 Uhr: Von Michael Söchtig an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Unser Sozialsystem, das angestellt arbeitende bestraft und Arbeit für AN und AG verteuert, kommt dann noch dazu. In anderen Ländern macht das nicht so einen großen Unterschied ob man angestellt ist oder nicht, wie zB in Dänemark, da zahlt man alles über Steuern.

Dass bei uns die Rentenversicherung aber darauf achtet, dass nicht die Airline, die Leute bei sich regulär anstellt und dafür Renten, Krankenkassen und sonstige Sozialbeiträge bezahlt, einen Nachteil gegenüber derjenigen hat, die mit fragwürdigen Freelancer-Konstrukten Kostenvorteile erwirtschaftet, das ist im Grundsatz ja durchaus verständlich.

Leider macht es das in der Grauzone aber unflexibel. Im IT Bereich ist das ja ähnlich.

23. September 2024 13:56 Uhr: Von Kain Kirchhof an Michael Söchtig
Beitrag vom Autor gelöscht
23. September 2024 16:31 Uhr: Von Hubert Eckl an Hubert Eckl

Mich würde interessieren, warum ich eine rote Eins bekommen habe. Nicht von wem, sonder ob der Inhalt falsch, oder irgendwelche Interessen verletzt sind.

23. September 2024 16:34 Uhr: Von Michael Söchtig an Hubert Eckl

"Nun, ein Sozialsystem das dir erklärt das in gewissen Bereichen langjährig eingezahlte Beiträge und damit aufgebaute Ansprüche als Null und nichtig sind wenn man das Systtem über einen gewissen Zeitraum nicht weiter gefüttert hat ist ohnehin fragwürdig."

Tatsächlich ernst gemeinte Frage - was sollte das sein? Bei der Rentenversicherung ist das definitiv nicht der Fall.

Bei der Arbeitslosenversicherung ja, die deckt ja bewusst auch nur einen gewisen Zeitraum ab mit dem Ziel, schnellstmöglich einen neuen Job zu suchen.

Und bei Krankenversicherung und Pflegeversicherung besteht der Schutz solange man versichert ist. Dass man da als junger Mensch gegenüber der privaten zu viel, und wenn man alt ist ggf. zu wenig zahlt, deshalb ist es ja eine Sozialversicherung.

Von daher, was konkret meinst du hier?

23. September 2024 17:26 Uhr: Von Kain Kirchhof an Hubert Eckl
Beitrag vom Autor gelöscht
23. September 2024 17:34 Uhr: Von Kain Kirchhof an Michael Söchtig
Beitrag vom Autor gelöscht
23. September 2024 18:20 Uhr: Von F. S. an Kain Kirchhof Bewertung: +5.00 [5]

Du zahlst nicht in eine Kasse ein, sondern Du schliesst eine Versicherung ab. Der einzige Unterschied zu jeder anderen Versicherung ist, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, diese Versicherung zu haben, so lange Du abhängig beschäftigt bist.

Aber wie bei jeder anderen Versicherung leistet sie natürlich nicht mehr, wenn Du nicht mehr versichert bist. Wenn Du die Feuerversicherung für Dein Haus kündigst, weil Du 20 Jahre Beiträge gezahlt hast, aber es nie gebrannt hat, und ausgerechnet im Jahr danach brennt Dein Haus, dann bekommst Du ja auch nix, weil Du davor 20 Jahre Beiträge bezahlt hast.

23. September 2024 19:00 Uhr: Von Hubert Eckl an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

@marco und wieder die dringende Bitte: Schreib über Dinge in denen Du kompetent bis.

@Florian

Das Rentensystem ist schlichtweg ein Generationenvertrag. Verwaltungspolitisch mit einem monatlichem Aufkommen Puffer. Die schlichtweg "zu kurze" Empfehlung sich zusätzlich privat abzusichern zielt exakt auf den gleichen Generationenvertrag ab, nur daß sich Dienstleister "dazwischen stellen". Die Rechnung bleibt die Gleiche.

Zum leichteren Verständnis: Hätten ( wie in USA) die Babyboomer alle privat, in welche Vorsorge auch immer, Beiträge über Jahrzehnte einbezahlt, wollen sich die verdient nun den Lebensabend versüßen - und verkaufen ihre Fonds, Aktienpakete, Immobilien millionfach an Zahl, brauchen die Käufer millionenfach(er) an Zahl, welche das übernehmen. e voilá: Ein Generationenvertrag.

23. September 2024 19:27 Uhr: Von Michael Söchtig an F. S.

@Marco: Ich verstehe was du meinst, aber das ist bei der Arbeitslosenversicherung nun mal so. Wenn ich einen Job an der Beitragsbemessungsgrenze habe und danach arbeitslos werde und 40h für Mindestlohn weiter arbeite bekäme ich auch kein ALG, weil ich dann nicht mehr arbeitslos wäre. Anders übrigens wenn ich nicht arbeiten würde, in dem Fall hätte ich tatsächlich mehr für die Dauer die ALG1 gewährt wird, und für die Rente wäre das dann tatsächlich auch besser weil weiterhin 80 Prozent in der Rentenkasse landen. Da lohnt es sich dann nicht, zu arbeiten.

Die AL Versicherung hat also tatsächlich ein paar Besonderheiten und ist vielleicht auch mal widersinnig. Übrigens auch wenn man im ersten Job nach dem Studium die Probezeit nicht besteht. Dann hat man nämlich gar keinen Anspruch obwohl man vielleicht sogar 6 Monate viel eingezahlt hat.

Letztendlich ist das Ziel dieser Versicherung ja auch nicht zu zahlen sondern Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Ich war mal einen Monat arbeitslos, wünsche ich keinem.

Man merkt aber an Rentenversicherung und AL Versicherung sowie Krankenversicherung dass sie historisch gewachsen ein System für Arbeitnehmer sind. Das ist übrigens auch der Grund warum erst die Ärzte und jetzt auch die Rechtsanwälte eigene Versorgungswerke haben... in diesen Berufsgruppen ist es nicht unüblich dass man erst angestellt ist und sich später selbständig macht, und man soll dann ein einheitliches Versorgungssystem haben (was zufälligerweise besser ist als die gesetzliche Rente). Finde ich persönlich nicht gut, auch wenn ich selbst Nutznießer davon bin, kommt aber historisch daher dass selbständige Ärzte und Anwälte sonst nicht versichert gewesen wären.

23. September 2024 19:29 Uhr: Von Tobias Schnell an Kain Kirchhof Bewertung: +2.00 [2]

spätestens wenn er 24monate nicht mehr Eingezahlt hat

Das ist aber Deine freie Entscheidung (gewesen) - auch als Selbständiger hättest Du in dem Fall in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bleiben können. Aber ohne Beitragszahlung = keine Versicherung. Ziemlich straightforward...

23. September 2024 19:54 Uhr: Von Kain Kirchhof an Tobias Schnell
Beitrag vom Autor gelöscht
23. September 2024 20:35 Uhr: Von Kain Kirchhof an Hubert Eckl
Beitrag vom Autor gelöscht

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