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Luftrecht und Behörden | Pilotenlizenz vs ZÜP  
14. Dezember 2023 09:08 Uhr: Von Alfred Obermeier 

Ein Fliegerfreund mit DE.FCL ... PPL-A hat in seiner Eigenschaft als GmbH Geschäftsführer eine Kontroverse mit dem Finanzamt. Dieses leitet ein Verfahren wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung ein.
Die lizenzführende Behörde stuft ihn als "unzuverlässig" ein und ordnet das sofortige Ruhen der PilotenLizenz an.
Nach ungefähr einem 3/4 Jahr ist vom Finanzamt das Verfahren eingestellt. Mein Fliegerfreund bekommt die freudige Mitteilung, das Ruhen der PPL-A sei aufgehoben, er dürfe wieder fliegen.

Hätte dieser Fliegerfreund eine 2. PPL-A Lizenz (also KEINE Validation) könnte ihn doch das angeordnete Ruhen der DE.FCL Lizenz nicht groß beeindrucken oder doch? Mit dem FAA-Certificate für PPL-A dürfte er doch sein in D zugelassenes Flugzeug europaweit fliegen, natürlich nur soweit er current ist, dazu bräuchte es Flight Review und FAA Medical.

Wie wird das hier gesehen?

14. Dezember 2023 09:30 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Alfred Obermeier Bewertung: +1.00 [1]

HALLO alfred,

wenn er eine faa-lizenz hat, diese gültig und validiert ist, darf er ein D-flieger fliegen! die unzuverlässigkeitsvermutung berührt diese faa.lizenz überhaupt nicht.

warum flaggt er ncht nach AT aus? die freuen sich!

allein schon der verdacht genügt?

mfg

ingo fuhrmeister

14. Dezember 2023 09:39 Uhr: Von Achim H. an Alfred Obermeier Bewertung: +4.00 [4]

Leider nein. Als EU-Ansässiger benötigt er zwingend eine EASA Lizenz und da man nur eine haben kann, hat er keine Chance.

Einzige sinnvolle Option ist innerhalb der EASA umzuflaggen, z.B. Österreich.

14. Dezember 2023 10:54 Uhr: Von Alfred Obermeier an ingo fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

Nein Ingo, eine Validation ist keine eigenständige Lizenz sondern basiert auf der originären DE.FCL Lizenz. Ist diese ruhend - aus welchem Grunde auch immer- ruht diese ebenfalls. Also keine Lösung.

14. Dezember 2023 10:57 Uhr: Von Alfred Obermeier an Achim H.

Danke Achim für das klare Statement.
Anders wäre es wohl mit einem N-registrierten Flugzeug und aktives FAA Certificate.

14. Dezember 2023 11:12 Uhr: Von Wolff E. an Alfred Obermeier Bewertung: +4.00 [4]

Alfred, auch mit FAA-Lizenz und N-Reg Flieger darf er in Europa nicht fliegen, sofern er einen Wohnsitz in Europa hat.

14. Dezember 2023 11:12 Uhr: Von Achim H. an Alfred Obermeier Bewertung: +3.00 [3]

Nein Alfred, auch mit N-reg und eigenständiger FAA-Lizenz wäre es nicht anders, außer die Person ist kein EU-Ansässiger (egal welcher Nationalität).

Betreibt eine in der EU wohnhafte Person ein Flugzeug im Luftraum der EU, ist hierfür zwingend eine EASA-Lizenz erforderlich, egal welche Registrierung das Flugzeug und welche Nationalität der Pilot hat.

14. Dezember 2023 12:46 Uhr: Von Alfred Obermeier an Achim H.

Danke Achim für das Update, offenbar hat sich da durch EASA rechtlich so einiges verändert.

14. Dezember 2023 12:52 Uhr: Von Chris _____ an Alfred Obermeier Bewertung: +1.00 [1]

Auch gegen mich lief schon mal ein vollkommen unberechtigtes Steuer-Strafverfahren, welches nach Prüfung dann folgenlos eingestellt wurde - aber der Zeitraum dieser Prüfung war (vollkommen unbegründet, der Fall war eigentlich recht einfach gelagert) über ein Jahr. Zum Glück (!) wurde in dem Zeitraum die ZÜP nicht fällig, und so war das für meine Fliegerei ohne Folgen.

Aber wenn man sich mal vergegenwärtigt, WIE EINFACH ein Finanzbeamter, wenn er was nicht versteht, einfach mal das Häkchen bei "Strafverfahren" setzen kann und dass das Ganze für ihn überhaupt keine Folgen hat, für den Betroffenen aber sehr wohl - bis hin zu Anwaltskosten, auf denen er privat sitzenbleibt, und möglicherweise ein "Ruhen" der Pilotenlizenz - dann ist das wirklich Mist. Bananenrepublik...

14. Dezember 2023 13:41 Uhr: Von Wolff E. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Genau. Bananenrepublik. Wird Zeit, das man mal Austrocontroll ins Auge fasst...

14. Dezember 2023 13:45 Uhr: Von Markus S. an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Mit welchem Aufwand und Kosten ist ein PPL-A ausflaggen nach Österreich verbunden? Was sind letztlich die Vor- und Nachteile?

14. Dezember 2023 13:57 Uhr: Von Wolff E. an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]

Aufwand weiß ich leider nicht im Detail. Aber keine ZÜP ist doch schon ein riesen Vorteil bzw. Austro soll super schnell und kundenfreundlich sein.

14. Dezember 2023 13:59 Uhr: Von Friedhelm Stille an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Solch ein Einwand eines Fianzbeamten kann bei Verlust der Züp Auch berufliche Folgen haben. Fast alle DFS Mitarbeiter benötigen eine solche. Ubd da hilft auch kein Ausflaggem, höchstens Auswandern.

14. Dezember 2023 14:25 Uhr: Von Stefan Weßels an Friedhelm Stille Bewertung: +2.00 [2]

Das ist leider Richtig. Bei mir wäre der Verlust der ZÜP ein Grund für die Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.

14. Dezember 2023 14:32 Uhr: Von Christoph Winter an Markus S. Bewertung: +3.00 [3]

Billig ist es nicht, je nach Lizenz und Ratings (Kosten für Medical-Übertragung nicht vergessen).

Im laufenden Betrieb ist es dann ok. Hier findet man alle Kosten:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007498

14. Dezember 2023 15:31 Uhr: Von Alexander Michel an Christoph Winter Bewertung: +3.00 [3]

Austrocontrol ist überhaupt nicht billig. Aber wenn der Lebensunterhalt davon abhängt, ob ein Finanzbeamter "Moment mal..." sagt oder nicht.... dann ist es mMn am falschen Ende gespart. Wenn ich solche Geschichten wie weiter oben lese bin ich jedes Mal heilfroh, die Qual mit dem Transfer hinter mir zu haben.

14. Dezember 2023 15:39 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Alexander Michel Bewertung: +1.00 [3]

so schlimm war der transfer bei mir nicht, antrag gestellt, medical - nett mit der dame gesprochen, ösi-lizenz per boten zugestellt. mußte mich halt verpflichten, ab grenzübertritt nett zu sein und keine ösi-witze zu erzählen...da weis ich noch einen...finden 2 gendarmen einen selbs mörder am baum hängend vor einer wiener hochschule...

sagt der eine: kumm..loss man hängen voa da post...

sagt da andre: wiasoooh?

sogt da eine wida: bist narrisch...woast du wia ma gümminasium schrabt?

ich geh ja schon...

14. Dezember 2023 17:07 Uhr: Von Steff D. an Chris _____ Bewertung: +1.67 [2]

Solche Aktionen sind leider nicht nur dem Finanzbeamten vorbehalten. Auch die des LBA konfrontieren einen sehr schnell mit haltlosen Anzeigen.

Der Beamte hat ja nichts zu befürchten. Er muss nur den Verdacht formulieren. Er trägt kein Risiko und muss auch nicht die Rechtsabteilung zahlen.

Man selbst wird erstmal konfrontiert, darf den Anwalt zahlen und im Falle der ZÜP erstmal hoffen, dass keiner da drauf kommt. Übrigens ist das nicht nur im Fall einer Verlängerung so, es wird auch mal zwischendurch gescannt und wenn sich da dann was findet, ist die auch mittendrin erstmal weg.

Während man seine PPL ausflotten kann, geht das für Zugangsberechtigung etc. nicht.

14. Dezember 2023 17:34 Uhr: Von Stefan Jaudas an Steff D. Bewertung: +2.00 [2]

Und wieder stellt sich die Frage, wie all dies die Sicherheit wie genau erhöht?

Die Antwort: 6 Mark 50 ... 30 Jahre alt und aktueller denn je. Das Leben kopiert die Kunst.

14. Dezember 2023 18:09 Uhr: Von Markus S. an Christoph Winter

Danke für den Link. Sind denn eigentlich jährliche Gebühren an die Austrocontrol für den PPL-A zu bezahlen? Habe mal sowas gehört.

14. Dezember 2023 18:23 Uhr: Von Thomas R. an Markus S. Bewertung: +3.00 [5]

Ja, die haben jetzt ein Abo-Modell. Kostet 299 Euro im Jahr. Aber für nur 100 Euro mehr kannst Du auf einen CPL upgraden. Und wenn Du die "Performance Plus"-Version buchst kannst Du auch plötzlich Kurs & Höhe halten ;-)

14. Dezember 2023 20:39 Uhr: Von Michael Stock an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]

Also ich habe jetzt seit 2005 einen Austrocontrol-PPL, der neueste ist mir 2015 ausgestellt worden. Ich habe seither nichts an Austrocontrol bezahlt ....

15. Dezember 2023 00:26 Uhr: Von Christoph Winter an Markus S. Bewertung: +7.00 [7]

Ich habe jetzt meinen CPL mit IR/FI und ein paar Ratings seit ein paar Jahren bei ACG. Seitdem keine Kosten und sehr sehr zufriedener Kunde.

Jetzt kommt bald eine FE/IRE/FIE Berechtigung dazu, die kostet dann wieder und dann ist wieder Ruhe, bis mir was Neues einfällt. Ich bezahle sehr gerne für Leistung, wenn es eine solche ist.

15. Dezember 2023 06:40 Uhr: Von Joachim P. an Christoph Winter

Ich finde, dass die LBA-Lizenzen seriöser aussehen.

15. Dezember 2023 07:33 Uhr: Von Thomas R. an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]

Ja, das findest Du, weil Du keine österreichische Segelfluglizenz hast. Auf der ist nämlich vorne so ein Adler drauf mit goldenen Schwingen! Kein Vergleich zum Recyclingpapier-Schwarzweiss-Lappen vom typischen deutschen RP ;-)


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