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14. Dezember 2023: Von Achim H. an Alfred Obermeier Bewertung: +3.00 [3]

Nein Alfred, auch mit N-reg und eigenständiger FAA-Lizenz wäre es nicht anders, außer die Person ist kein EU-Ansässiger (egal welcher Nationalität).

Betreibt eine in der EU wohnhafte Person ein Flugzeug im Luftraum der EU, ist hierfür zwingend eine EASA-Lizenz erforderlich, egal welche Registrierung das Flugzeug und welche Nationalität der Pilot hat.

14. Dezember 2023: Von Alfred Obermeier an Achim H.

Danke Achim für das Update, offenbar hat sich da durch EASA rechtlich so einiges verändert.


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